abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Teilzeit während Elternzeit

14
letzte Antwort am 07.12.2023 07:18:12 von Lex123AH
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
nadineteuscher
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 15
3923 Mal angesehen

Hallo Zusammen,

 

ich arbeite mit Lohn und Gehalt. Unsere Mitarbeiterin befindet sich derzeit in Elternzeit.

Sie will nun für 2 Monate 10h/Woche bei uns arbeiten, parallel zu ihrer Elternzeit.

 

 

Ich habe schon in Lexinform nach Infos geschaut und die Arbeitszeit sowie das Entgelt über die Bewegungsdaten hinterlegt. Muss ich bezogen auf die Elternzeit etwas anpassen?

 

Vielen Dank.

itreptau
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 2 von 15
3876 Mal angesehen

Hallo Nadine,

 

ich würde die Mitarbeiterin mit einer neuen Personalnummer abrechnen.

Ansonsten müsstest Du, wenn Du mit der gleichen Personalnummer abrechnen willst, die Elternzeit rausnehmen. Sonst gibt es keine Abrechnung.

 

LG

 

Sabine

0 Kudos
nadineteuscher
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 15
3873 Mal angesehen

Hallo Sabine,

 

ich LexInform habe ich gelesen, dass wenn die Mitarbeiterin über 450€ verdient, dies in der gleichen Personalnummer abgerechnet werden muss.

Wenn ich die Elternzeit drin lasse und das Gehalt über die Bewegungsdaten einbuche wird dies auch abgerechnet.

Ich frage mich, ob das so auch korrekt ist.

 

LG
Nadine

0 Kudos
itreptau
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 4 von 15
3865 Mal angesehen

Hallo Nadine,

 

ich habs gerade ausprobiert. Es wird eine Meldung wegen Krankenkassenwechsel erzeugt. Es wird eine Lohnsteuerbescheinigung erzeugt.

Allerdings gibt es keine Stunden. Ergo keine Abrechnung.

 

Ich würde doch eher zu einer neuen Personalnummer greifen.

 

LG

 

Sabine

0 Kudos
nadineteuscher
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 5 von 15
3853 Mal angesehen

Hallo Sabine,

 

ich habe folgendes gefunden:

 

nadineteuscher_0-1619597010978.png

 

Wenn ich eine Probeabrechnung mache, steht oben rechts auf der Lohnabrechnung der Elternzeitzeitraum und das Gehalt aus den Bewegungsdaten wird abgerechnet.

 

Und ich bekomme im Verarbeitungsprotokoll die Meldung:

nadineteuscher_1-1619597203331.png

 

0 Kudos
itreptau
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 6 von 15
3849 Mal angesehen

Hallo Nadine

 

Dann hast Du die Elternzeit nicht im Kalender. Ich habe den vollen Zeitraum im Kalender erfasst

 

LG

 

Sabine

0 Kudos
nadineteuscher
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 7 von 15
3843 Mal angesehen

Hallo Sabine,

 

genau den hab ich lt. LexInform rausgenommen:

 

nadineteuscher_0-1619597610172.png

 

LG
Nadine

0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Selina_Heubeck
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 8 von 15
3822 Mal angesehen

Hallo zusammen,


@nadineteuscher, Ihre Schilderungen sind richtig.


Eine Beschäftigung während Elternzeit muss nur über eine seperate Personalnummer abgerechnet werden, wenn ein geringfügig entlohntes Beschäftigungsverhältnis vorliegt. Erhält der Arbeitnehmer ein Entgelt über 450€ kann die Beschäftigung über die gleiche Personalnummer abgerechnet werden.


Die Stammdaten für die Elternzeit unter Besonderheiten | Mutterschutz bleiben auch während der Abrechnung von Entgelt weiterhin hinterlegt. Der Ausfallschlüssel "EZ" muss im Kalender allerdings entfernt werden, damit eine korrekte Berechnung der Steuer und Sozialversicherung durchgeführt wird.


Weitere Informationen finden Sie im Dokument 1002430 - Tätigkeit in Elternzeit abrechnen - Beispiele für Lohn und Gehalt.

Beste Grüße Selina Heubeck
Personalwirtschaft | DATEV eG
0 Kudos
taner
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 9 von 15
3730 Mal angesehen

Guten Morgen,

 

habe gerade das gleiche Thema bei uns in der Firma.

Ein Kollege möchte im Dezember für 2-3 Monate in Elternzeit wenn er statt 40h nur 20h in der Woche arbeiten kann.

 

Mfg

 

0 Kudos
_JuliaBorowski_
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 10 von 15
3290 Mal angesehen

Ist es richtig, dass dann die Unterbrechung durch die Elternzeit auf dem Lohnzettel nicht angezeigt wird?

 

0 Kudos
t_r_
Allwissender
Offline Online
Nachricht 11 von 15
3279 Mal angesehen

Ja, es gibt in diesem Fall keine Unterbrechung. Das sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis besteht bei einer mehr als geringfügig entlohnten Beschäftigung weiterhin.

_JuliaBorowski_
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 12 von 15
3269 Mal angesehen

Tausend lieben Dank! 😀

0 Kudos
Lex123AH
Beginner
Offline Online
Nachricht 13 von 15
877 Mal angesehen

Guten Tag! 

 

leider bin ich nun auch auf dieses Thema gestoßen.

 

Ich habe einen Mitarbeiter, der nun mitten im Monat Elternzeit Plus beantragt hat. 

 

Er arbeitet bis 12.12. seine 40 Stunden, ab 13.12. - 12.02.24 kommt er dann nur noch 16 Stunden. 

 

Hier bleibt mir wahrscheinlich nichts anderes übrig als alles manuell anteilig auszurechnen? Da ich ja weder die Arbeitszeit noch das mtl. Gehalt während des Monats anpassen kann. 

Oder wäre es hier am Besten über eine neue Personalnummer abzurechnen?

 

Viele Grüße und Danke! 

0 Kudos
_JuliaBorowski_
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 14 von 15
868 Mal angesehen

Einfach das Gehalt für den Dezember manuell errechnen u nd über die Bewegungsdaten erfassen. Ab Januar kann das über die Stammdaten ja angepasst werden. Es macht keinen Sinn dafür eine neue Personalnummer anzulegen, das wäre auch nicht richtig, da eine An- und Anmeldung erfolgen würde.

0 Kudos
Lex123AH
Beginner
Offline Online
Nachricht 15 von 15
835 Mal angesehen

Vielen Dank!

0 Kudos
14
letzte Antwort am 07.12.2023 07:18:12 von Lex123AH
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage