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Steuerentlastungsgesetz rückwirkend ab 01.01.2022

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letzte Antwort am 24.06.2022 12:29:49 von Monique_Müller
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n_troike
Fortgeschrittener
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Hallo zusammen,

 

wir haben so ein Extrakonto für den Lohn.

 

Mir fällt nichts ein wie ich schnell (Daumenformel) herausbekomme was ich da noch hin transferieren muss damit es für den Nettomehrbetrag im Juni gedeckt ist.

 

Hat sich dazu schon jemand Gedanken gemacht?

 

Grüße

Nico

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lohnexperte
Fachmann
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Hallo Nico,

 

um wieviele Mitarbeiter handelt es sich denn? Ich habe soeben eine Probeabrechnung gemacht und festgestellt, wi e hoch die Nettonachzahlungen bei einem Mitarbeiter sind: rund 60 € für die Nachberechnungsmonate Januar bis Mai 2022. Vielleicht verschaffen Sie sich ebenso einen repräsentativen Überblick und rechnen das dann hoch?

 

Die Liquiditätsbelastung dürfte nur kurzfristiger Natur sein, da es sich bei den Nachzahlungen um Steuererstattungen handelt, die sich in der Lohnsteueranmeldung für Juni 2022 dann entsprechend niederschlagen. Die Lohnsteuersumme für 06/2022 dürfte entsprechend niedriger sein.

 

Viele Grüße und einen schönen Tag. 

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n_troike
Fortgeschrittener
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Vielen Dank.

 

Warum sieht man das schon in den Proben wenn man hier immer von einem Update oder Service Release liest was erst am 15.06.2022 um ca. 18.15 bereitgestellt wird. Jetzt habe ich einen Knoten im EDV-Kopf.

 

Viele Grüße

Nico

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JenKlaus
Einsteiger
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Hallo Nico,

 

bei L&G gibt es das Update seit letzter Woche.

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Moin,

 

die Umsetzung der neuen Steuerberechnung ist im RZ gestern umgesetzt worden. Dafür ist die neue Programmversion nicht notwendig.

 

Die neue Version wird für die automatische Festschreibung der EEL-Daten und weiterer Neuerungen benötigt.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

n_troike
Fortgeschrittener
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DANKE 😊

 

Jetzt erinnere ich mit es schon mal gelesen zu haben.

Too much information - im Moment. 😁

lodas-abrechner
Einsteiger
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Guten Morgen,

 

DATEV bringt mir im Rahmen der Nachberechnung für Januar - Mai 2022 unter anderem auch geänderte Erstattungserträge nach § 56 IfSG. Differenz ca. 1 € bis 2 € zum bisher gestellten Antrag. Frage: Wie handhaben Sie das in der Praxis ? Stellen Sie geänderte Anträge ? 

 

Soweit ich das gelesen habe, dürfen Anträge auf Krankengeld etc. explizit nicht neu gestellt werden aufgrund der geänderten Nettoentgelte aufgrund des Steuerentlastungsgesetzes 2022. 

 

Danke in die Runde für Rückmeldungen und gutes Vorankommen beim Lohn Juni 2022 😎

 

Barbara D.

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Thomas_Kahl
Meister
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Da die von den Ämtern ermittelten Beträge grundsätzlich von meinen Abweichen, werde ich das bei so Kleinbeträgen ignorieren.

MfG
T.Kahl
Lila_Lohn
Aufsteiger
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Hallo,

 

sehe ich auch so wie Herr Kahl.

Der Mehraufwand steht hier in keinem Verhältnis zum Nutzen.

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shasieber
Einsteiger
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Aber was ist mit der Steuer- und SV-Freiheit bei den Differenzbeträgen z.B. beim Kurzarbeitergeld, wenn der Mandant die geänderten Anträge bei den Behörden nicht einreicht? Oder mache ich mir da unnötig Gedanken und stehe völlig auf dem Schlauch?

 

Viele Grüße

Sandra Hasieber

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Thomas_Kahl
Meister
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Die Korrektur der KUG-Abrechnungen erfolgt doch automatisch. Die soll der Mandant unterzeichnen und einreichen. Aber die Erstattungen IfSG werde ich definitiv nicht anfassen. Der Aufwand ist so schon fast nicht vertretbar. Geschweige denn bei Korrekturen für 3,50€.

MfG
T.Kahl
lohnexperte
Fachmann
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Guten Morgen,

 

ich schließe mich Herrn Kahl an und werde aus dem gleichen Grund keine geänderten Anträge nach § 56 IfSG stellen. Ich werde der Buchhaltung mitteilen, dass die Differenzen zwischen Forderungen (die sich in exakter Höhe ja aus der Buchungsliste Lohn ergeben) und Zahlungseingang auszubuchen sind. Hier arbeite ich, wie sonst fast nie, mit Mut zur Lücke und das auch noch mit gutem Gewissen. 🙂

 

Viele Grüße und einen guten Start in die neue Woche!

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AKW
Fachmann
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Guten Morgen, 

 

für die Steuerrechtsänderungen gibt es jetzt ein FAQ vom Bundesfinanzministerium. 

 

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/2020-04-01-FAQ_Corona_Steuern_Anlage.pdf?__blob=publicationFile&v=53

 

 

Grüße AKW

 

Edit:

Hab das Dok mal überflogen. Das ist allgemein gehalten und nicht konkret jetzt auf die Rückwirkend zum 01.01.2022 greifenden Änderungen bezogen. 

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BigApple
Einsteiger
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Hallo Alle zusammen, 

 

ich rechne bei einem Mandanten gerade eine 2te Lohngruppe ab. Die Probeabrechnungen erfolgen teilweise ohne die rückwirkenden Nachberechnungen. 

(Verdienst über Grundfreibetrag)

 

m.E. müsste hier eindeutig eine Nachberechnung erfolgen tut es aber nicht.

 

Ist ein ähnlicher Sachverhalt bereits bekannt ? 

 

Liebe Grüße

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DATEV-Mitarbeiter
Monique_Müller
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

 

leider werden aktuell die Arbeitnehmer der 2. Abrechnungsgruppe nicht automatisch nachberechnet. Hierzu wurde auch das Doki  1024378 - Steuerentlastungsgesetz 2022: Arbeitnehmer der 2. Abrechnungsgruppe werden nicht automatisch nachberechnet erstellt.

 

Aktuell sind wir hier an der Fehlerbehebung dran. Wir informieren, sobald es Neuigkeiten gibt.

 

Wenn bereits vorab eine Korrektur notwendig ist, muss die Nachberechnung manuell mit Wert 1 und BS 96 über die Bewegungsdaten angestoßen werden.

Beste Grüße Monique Müller
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 24.06.2022 12:29:49 von Monique_Müller
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