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Schwanger während Elternzeit ohne Beendigung der EZ

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letzte Antwort am 13.11.2024 14:23:16 von yvonneyildiz
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Claudia-FU
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Ich habe hier einen Fall, das die Mitarbeiterin während ihrer EZ bis 03/2025 erneut schwanger geworden ist. 

Sie hat dem AG einfach die Mitteilung über die Schwangerschaft eingereicht. Sie hat ihre Beantragte EZ bis 2025 nicht unterbrochen. 

 

Die neue Schwangerschaft habe ich jetzt zwar in Mutterschutz eingetragen, aber es weiterhin bei der EZ belassen. 

Da die Beendigung der EZ nicht vorliegt. 

 

Ich habe auch bisher keine Mitteilung das die Mitarbeiterin nach der Entbindung im März 2024 für das zweite Kind Elternzeit beantragt hat. 

 

Datev meldet mir mit Hinweis LN12999 das die Mutterschutzfrist nicht mit den im Kalender hinterlegten Daten MS nicht identisch sind und das die Werte übereinstimmen müssen. 

 

Was muss ich tun? Die Datevliteratur geht immer davon aus, das die EZ beendet wurde, jedenfalls habe ich nichts anderes gefunden. 

Lohnnutzer
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Die Mitarbeiterin hat die Elternteil nicht unterbrochen. Somit besteht kein Anspruch auf Zuschuss zum Mutterschaftsgeld

 

Ich kann nur von Lodas schreiben. Hier würden wir erstmal nichts erfassen. 
Sollte die Mitarbeiterin Elternzeit für die neue Schwangerschaft beantragen wird das Endedatum Fehlzeit Elternzeit geändert 

 

Leider erstellt Datev hier keine Entgeltbescheinigung Mutterschaftsgeld für die Krankenkasse. Da muss das SV-Meldeportal benutzt werde. Oder kennt jemand eine Möglichkeit über Datev?

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Ncl-bhn_
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Die neue Mutterschutzfrist nicht mit "Übernahme Kalender" buchen, einfach EZ drin lassen. 

Alternativ gibt es am Ende der Maske auch eine Eingabemöglichkeit abweichende MS Frist und bei Grund kann man "Überschneidung mit bestehender Elternzeit" auswählen. Sie leisten ja ohne Beendigung der EZ keine Zahlung, daher kein "MS" in den Kalender.

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cro
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Die neue Mutterschutzzeit in den Kalender übernehmen und Mutterschaftsgeld wird automatisch abgerechnet u. erstattet. Elterngeld ist dann nachgeordnet zu planen.

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Lohnnutzer
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Aber ohne Beendigung der Elternzeit durch die Arbeitnehmerin wird doch keine Zahlung geleistet durch den Arbeitgeber.

 

Die Unterbrechung bleibt bestehen ohne Entgelt 

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cro
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@Lohnnutzer  schrieb:

Aber ohne Beendigung der Elternzeit durch die Arbeitnehmerin wird doch keine Zahlung geleistet durch den Arbeitgeber.

 

Die Unterbrechung bleibt bestehen ohne Entgelt 


Sie haben schon recht, aber welche Arbeitnehmerin würde das denn machen?

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Claudia-FU
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Nachricht 7 von 24
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@cro  schrieb:

@Lohnnutzer  schrieb:

Aber ohne Beendigung der Elternzeit durch die Arbeitnehmerin wird doch keine Zahlung geleistet durch den Arbeitgeber.

 

Die Unterbrechung bleibt bestehen ohne Entgelt 


Sie haben schon recht, aber welche Arbeitnehmerin würde das denn machen?


 

Nun ja, was soll der AG denn machen? Die Arbeitnehmerin hat ihm einfach nur die Bescheinigung der zweiten Schwangerschaft per Post geschickt und dann eine Email mit dem Geburtsdatum. Ansonsten kam von der Arbeitnehmerin nichts, kein Antrag auf Beendigung der EZ und auch keine Mitteilung über eine eventuell neue EZ für das zweite Kind.  Der AG kann nicht von sich aus Änderungen am Elternzeitantrag des ersten Kindes vornehmen. Ich habe die Daten jetzt auf EZ gelassen, bekomme zwar immer noch den Hinweis aber es erfolgt auch der Hinweis das kein Mutterschaftsgeld abgerechnet werden muss. 

rschoepe
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@cro  schrieb:
Sie haben schon recht, aber welche Arbeitnehmerin würde das denn machen?

Von sich aus vermutlich eher wenige. Die Frage ist in solchen Fällen, wie arg der AG an der Mitarbeiterin hängt, ob man sie auf den Fehler hinweisen möchte oder nicht. (Wir hatten schon einen Mandanten, wo die Frage mit einem deutlichen "Nein" beantwortet wurde.)

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cro
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Nachricht 7+8 sind einwandfrei richtig.

 

Aber welcher AG würde, nach Aufklärung, daran festhalten, den Mutterschutz finanziell (ohne eigene Belastung!!) zu unterlassen?

 

Ich persönlich verstehe derart unschönes Verhalten nicht. 

Lohnnutzer
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Genau diese Antwort habe ich auch von Mandanten bereits bekommen: hingewiesen wird hier auf gar nichts …

 

Nun ja, wir können nur beraten 

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rschoepe
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@cro  schrieb:

Aber welcher AG würde, nach Aufklärung, daran festhalten, den Mutterschutz finanziell (ohne eigene Belastung!!) zu unterlassen?


Nunja, in unserem Fall hatten die Mitarbeiterinnen (lesbisches Paar, Geburten nahezu gleichzeitig) die drei Jahre Elternzeit fast voll, hatten sowohl davor als auch während nur Scherereien gemacht, so dass der Mandant die Kündigung im Kopf schon ausformuliert hatte und gerade zu Papier bringen wollte - als die Mitteilung der nächsten Schwangerschaft kam. Auch nur als kurze Mail "wir sind wieder schwanger" und den übrigen Daten durfte man wieder wochenlang hinterher laufen. Da war dann wenig Interesse, ihnen in der Hinsicht entgegen zu kommen.

Die Damen haben ihren Fehler mit der nächsten Lohnabrechnung natürlich selbst bemerkt, aber bis wir dann mal alle relevanten Angaben beisammen hatten, waren es schon zwei oder drei Monate, die nachberechnet werden mussten. Und sie haben natürlich gleich wieder volle Elternzeit im Anschluss beantragt.

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yvonneyildiz
Aufsteiger
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Der Arbeitgeber ist nicht dazu verpflichtet, dem Mitarbeiter alles was mit Mutterschutz zu tun hat, zu erklären.

Jeder Mitarbeiter bekommt diese Informationen ausführlich von den Kassen .... oder mittlerweile Online.

 

Den selben Fall habe ich auch gerade. Die werdende Mutter hat im August die erneute Schwangerschaft ohne weitere Belege vom Arzt oder Anträge auf erneute Elternzeit oder Unterbrechung der jetzigen Elternzeit an den Mandanten weitergegeben und die wahrscheinliche Entbindung im November mitgeteilt.

 

Ich verstehe nicht, das LODAS hier eine Fehlermeldung nach der anderen raus haut, obwohl die Möglichkeit "kein" Mutterschaftszuschuss zu berechnen gegeben ist.

 

Es muss doch möglich sein, die Eingabe ohne Fehlermeldungen zu erfassen.

 

Mittlerweile habe ich mir so geholfen:

Ich habe die erneute Eingabe der zweiten Schwangerschaft unter "Mutterschutz" gelöscht, denn kein Arbeitgeberzuschuss und keine Beendigung der jetzigen Elternzeit = keine weitere Schwangerschaft!

Später trage ich nur zwei Kinder in den Kinderdaten ein. 

 

Lohnnutzer
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Ich handhabe es genau so:

2. Mutterschutz wird nicht erfasst. 
Wenn der Mandat die Verlängerung der Elternzeit mitteilt ändere ich das Bis-Datum der Elternzeit in den Fehlzeiten.

 

Ich habe einige Fälle wo die Elternzeit bei der zweiten Schwangerschaft nicht unterbrochen wird.

Der Mandant meinte auch er müsste ja nicht hinter den Müttern in Elternzeit hinterherlaufen.

Sie haben schon Recht, dass die zukünftigen Eltern heutzutage durch die Krankenkasse, Internet usw ausreichend informiert sein sollten.

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tbehrens
Fachmann
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Aber welcher AG würde, nach Aufklärung, daran festhalten, den Mutterschutz finanziell (ohne eigene Belastung!!) zu unterlassen?

Finanziell, was den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld angeht, nicht, aber die Beendigung der Elternzeit und neue Mutterschutzfrist hat natürlich Konsequenzen für den Arbeitgeber, wie z. B. neue Urlaubsansprüche. Nur für volle Kalendermonate der Elternzeit darf der Urlaub gekürzt werden, nicht für die Mutterschutzfrist. Somit hat die AN wieder weitere Urlaubstage zu bekommen, die ggf. nach der Mutterschutzfrist oder der nächsten Elternzeit genommen werden dürfen.

 

Ob ein Gericht die Einreichung der neuen Schwangerschaft und die Mitteilung des voraussichtlichen Geburtstermin dies als Antrag ansieht (wieso sollte die AN sonst dies einreichen), ist eine andere Frage. 

lohnexperte
Fachmann
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Nun ja ... so ganz eng würde ich das nicht sehen. Denn wieviel Erfahrung haben denn werdende Eltern wirklich? Uns, die wir täglich damit zu tun haben, mag das alles bekannt sein. Aber bei ein bis zwei Schwangerschaften pro Leben kann man wohl kaum davon ausgehen, dass den Müttern alles rechtliche bekannt ist. Da spielen erst einmal andere Aspekte eine wichtige Rolle. Aber letztlich ist es jedem Arbeitgeber überlassen, wissend zuzusehen und dann schulterzuckend mit müdem Lächeln ein "Pech gehabt" für die Mutter übrig zu haben. Als ob erneute Schwangerschaften ein Fehlverhalten darstellen ...

 

VG

Lohnnutzer
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Ich weiß nicht welche Gründe die betreffenden Arbeitgeber hatten die Mütter nicht dazu zu kontaktieren.

Ich habe die Möglichkeit aufgezeigt die Elternzeit zu unterbrechen. Immer mit dem Hinweis dass wir uns arbeitsrechtlich nicht 100 prozentig auskennen und danach nicht beraten können und dürfen. Hinweis auf Arbeitsrechtler falls der Arbeitgeber/Personalbüro sich nicht auskennt

 

Der eine Arbeitgeber wusste davon nichts und dem anderen war es bekannt aber beiden wollten die Mütter nicht aufklären.

Ist dann so und nicht unsere Baustelle als Lohnabrechner. Wir können/dürfen … wollen… ja schließlich die Mütter nicht beraten.



 

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yvonneyildiz
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Sie haben genug Erfahrung wenn es darum geht, Geld zu bekommen. Alleine schon da man eh nicht soviel Geld während der Elternzeit bekommt. Zudem war das hier auch nicht die Frage, ob AG verpflichtet sind Mitteilungen zu machen, sondern eher wie die Erfassung von statten geht, wenn es keinen AG Zuschuss gibt. 

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Claudia-
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Wenn man die Elternzeit für den Mutterschutz vorzeitig beenden will, braucht man dazu keine Zustimmung vom Arbeitgeber. Man muss den Arbeitgeber aber rechtzeitig informieren. 
Hier stellt sich die Frage, ob die Mitarbeiterin das nicht indirekt mit ihrer Meldung der zweiten Schwangerschaft gemacht hat. Eventuell hat sie
 bei der Elterngeldstelle ihre Elternzeit offiziell beendet? 
Ohne Nachfragen beim Arbeitnehmer wird man es nicht genau wissen.

 

Ja man kann ohne Mutterschaftsgeld dann abrechnen, der Mitarbeiter bekommt dann nur den Standardsatz der Krankenkasse und spätestens dann wird ihr auffallen das es etwas wenig zum überleben ist. 

Dann drohen wieder Korrekturen und Nachberechnungen. 

 

Wenn sie wirklich weiter in Elternzeit bleibt, dann einfach die Fehlzeit dementsprechend drinnen lassen. 

Und keine Mutterschutzfrist in die Fehlzeiten übernehmen.

 

Eine erneute Elternzeit wird sie sicherlich noch beantragen, wenn klar ist wann die Elternzeit beginnen kann und wieviel Anspruch dann auch noch vom ersten Kind besteht. Hier würde ich der Dame etwas Zeit geben. 

 

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yvonneyildiz
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Wie lange sie ein Anrecht auf Nachzahlung des Mutterschutzgeldes hat, da kenne ich mich leider nicht aus. Würde ich aber zu gerne wissen, um eventuell vorbereitet zu sein.

Aber, was ich weiß ist, das sie spätestens 7 Wochen nach der Geburt ihre Elternzeit einreichen muss. Danach denke ich, ist es Kulanz vom AG, was mein Mandant auch hinnehmen würde.

 

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lohnexperte
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Hallo @yvonneyildiz ,

 


@yvonneyildiz  schrieb:

... Aber, was ich weiß ist, das sie spätestens 7 Wochen nach der Geburt ihre Elternzeit einreichen muss.

 


Sind Sie sich da sicher? Meines Wissens muss die Mutter Elternzeit spätestens sieben Wochen vor deren Beginn schriftlich anmelden. Wenn sie also beispielsweise im Anschluss an den Mutterschutz noch Resturlaub in Anspruch nehmen kann (weil sie das beantragt und der Arbeitgeber dies bewilligt), kann die Anmeldung der Elternzeit auch erst einige Zeit später erfolgen. Mit der Geburt an sich hängt die Frist demnach nicht zusammen. Wenn sie Elternzeit direkt im Anschluss an den Mutterschutz nehmen möchte, wäre die Anmeldung eine Woche bzw. fünf Wochen nach der Geburt erforderlich. Irre ich mich da?

 

Viele Grüße und einen schönen Tag.

 

PS:


@yvonneyildiz  schrieb:

 

... Zudem war das hier auch nicht die Frage ....

 


Diesen Hinweis empfinde ich als sehr belehrend und oberlehrerhaft ... ("Thema verfehlt! Setzen! Fünf!") Zusätzliche Gedanken außerhalb einer Frage weiterspinnen und ggf. noch zu bedenkende Aspekte einzuwerfen mag für Sie vielleicht ungewohnt und deshalb (ver-)störend sein, ist aber in einer Community mit offenem Gedankenaustausch nicht unüblich und wird von anderen durchaus geschätzt ...

cro
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@yvonneyildiz  schrieb:

Der Arbeitgeber ist nicht dazu verpflichtet, dem Mitarbeiter alles was mit Mutterschutz zu tun hat, zu erklären.

Jeder Mitarbeiter bekommt diese Informationen ausführlich von den Kassen .... oder mittlerweile Online......................

 


Mütter schwimmen im Geld? Und dem Kind kommt das nicht zu Gute?

 

Ich wünsche Familien nur wohlwollende und verständnisvolle Arbeitgeber, die sich um Ihre Beschäftigten kümmern! So hat es auch der Gesetzgeber gewollt.

 

Spoiler
Ich persönliche kann mit einer solchen Einstellung nichts anfangen. Habe aber vollstes Verständnis für Ihren Willen auf freie Meinungsäußerung.
sue
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@yvonneyildiz  schrieb:

Der Arbeitgeber ist nicht dazu verpflichtet, dem Mitarbeiter alles was mit Mutterschutz zu tun hat, zu erklären.

Jeder Mitarbeiter bekommt diese Informationen ausführlich von den Kassen .... oder mittlerweile Online.

 

Realy?

 

Ein kleiner Hinweis an die AN, dass sie sich kümmern muss, tut nicht wirklich weh, verursacht dem AG auch (weitgehend) keine Kosten, da Erstattung durch AAG. Ist Ihnen bewusst, dass in D rund 5% faktische Analphabeten wohnen und auch arbeiten?

 

 

lohnexperte
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@sue  schrieb:

@yvonneyildiz  schrieb:

Der Arbeitgeber ist nicht dazu verpflichtet, dem Mitarbeiter alles was mit Mutterschutz zu tun hat, zu erklären.

Jeder Mitarbeiter bekommt diese Informationen ausführlich von den Kassen .... oder mittlerweile Online.

 

Realy?

 

Ein kleiner Hinweis an die AN, dass sie sich kümmern muss, tut nicht wirklich weh, verursacht dem AG auch (weitgehend) keine Kosten, da Erstattung durch AAG. Ist Ihnen bewusst, dass in D rund 5% faktische Analphabeten wohnen und auch arbeiten?

 

 


Ja @sue , die Menschen sind eben verschieden. Die einen wissen genau, was man nicht muss und hüten ihr Wissen wie einen Schatz, die anderen haben ein anderes Lebensmotto und teilen sehr gerne ihr Wissen und ihre Erfahrungen mit ihren Mitmenschen. 😉 Ich mag da ja den Goethe sehr gerne "Edel sei der Mensch, hilfreich und gut." 🙂 Und das Verständnis von Gorbatschow "Wir sitzen alle im selben Boot." und Daniele Ganser "Wir gehören alle zur Menschheitsfamilie."

 

Liebe Grüße!

 

 

 

 

 

 

 

yvonneyildiz
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@yvonneyildiz  schrieb:

 

... Zudem war das hier auch nicht die Frage ....

 


Diesen Hinweis empfinde ich als sehr belehrend und oberlehrerhaft ... ("Thema verfehlt! Setzen! Fünf!") Zusätzliche Gedanken außerhalb einer Frage weiterspinnen und ggf. noch zu bedenkende Aspekte einzuwerfen mag für Sie vielleicht ungewohnt und deshalb (ver-)störend sein, ist aber in einer Community mit offenem Gedankenaustausch nicht unüblich und wird von anderen durchaus geschätzt ...


Oh, das tut mir Leid, das es so aufgefasst wird ... nur wenn eine Frage im Raum steht und irgendwann das Thema in einer andere Richtung rutscht, ist es für den Leser, der sich hier Hilfe erhofft auch nicht einfach, sich erst durch drei Seiten lesen zu müssen. Sollte ein Hinweis, aber keine Belehrung sein!

 


@lohnexperte  schrieb:

Hallo @yvonneyildiz ,

 


@yvonneyildiz  schrieb:

... Aber, was ich weiß ist, das sie spätestens 7 Wochen nach der Geburt ihre Elternzeit einreichen muss.

 


Sind Sie sich da sicher? Meines Wissens muss die Mutter Elternzeit spätestens sieben Wochen vor deren Beginn schriftlich anmelden.


 

Sorry, da war ich wohl zu schnell. Das ist richtig, ich hatte das noch von vor 6 Jahren im Kopf, das es eine 7-Wochen Frist gab.

 

 

Es geht hier ja nicht um mich ... ich bin nicht der AG, ich rechne nur den Lohn für meine Mandanten ab und informiere die Mandanten, was rechtlich unbedenklich ist. 

Ich würde auch nicht so reagieren, aber ich werde mich bestimmt nicht über die Entscheidung des Mandanten hinweg setzen. 

 

 

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letzte Antwort am 13.11.2024 14:23:16 von yvonneyildiz
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