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Pflegeversicherung Juli 2023 Kindernachweis Personaldaten online / Fragebogen

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letzte Antwort am 02.07.2024 19:54:36 von Georg_Klimm
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fruchtzwerg
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Hallo,

wir hier in Personaldaten online der Fragebogen angepasst und wird es eine Möglichkeit geben wo der Mitarbeiter seine Kinder erfassen kann?
Am besten gleich mit Nachweis hochladen oder so (Wunschdenken 😏)

Danke, VG

metalposaunist
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Hab' bei instagram gerade von @e_oettinger von fastdocs schon positive Werbung dazu gesehen 😬. Scheint dort also zu laufen 😇

 

Schade, dass es keine Roadmap gibt, auf der solche Informationen ersichtlich wären und man hier nicht nachfragen müsste. Ich meine, dazu gab's hier auch schon Threads und eine Information von DATEV dazu?

#EmpoweringPeopleInTechnology – Daniel Bohle
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fruchtzwerg
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@metalposaunist  schrieb:

Hab' bei instagram gerade von @e_oettinger von fastdocs schon positive Werbung dazu gesehen 😬. Scheint dort also zu laufen 😇

ich hab den Beitrag von Fastdoscs auch gesehen und deshalb kam die Frage auf 😉
wir würden halt am liebsten nur mit so wenig Fremdprodukten wie möglich arbeiten... viele der Mandanten stehen noch am Anfang der Digitalisierung, da wollen wir nicht gleich überfordern. So wäre alles aus einer Plattform raus echt super

DATEV-Mitarbeiter
Nadine_Mack
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @fruchtzwerg

 

in diesem Thread hatte ich es schon angekündigt. Morgen gibt es ein Update zum aktuellen Gesetzgebungsverfahren und zu den geplanten Programmlösungen von DATEV.

Beste Grüße Nadine Mack
Personalwirtschaft DATEV eG
e_oettinger
Einsteiger
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@metalposaunist meinst du, dass es hilfreich wäre, wenn Fastdocs eine Roadmap veröffentlicht oder die DATEV? 

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metalposaunist
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Hm, beide 😬? DATEV aber weitaus noch mehr, weil DATEV ja mehr als Lohn ist. Wenn "das im Lohn" jedoch so weiter geht und immer komplizierter wird, fände ich eine Roadmap bei Euch auch nicht falsch. 

 

Speziell bei DATEV muss man sich die Updates, Neuerungen und geplanten Umsetzungen immer zusammen suchen. Hier in der Community, unter www.datev.de/neuerungen, DATEV Hilfe Center, DATEV myUpdates, mal erfährt man aus anderen Quellen etwas - da wäre es einfacher, wenn man 1 zentrale Anlaufstelle hätte, wo immer die aktuellste Aussage steht.

 

Microsoft hat so eine Roadmap auch. Aber auch da werden in deren Foren wohl weitere Aussagen der Mitarbeiter getätigt.

 

Aber man könnte ja 1 zentrale Stelle etablieren und dann in diversen Medien (Facebook, Twitter, inastgram, Newsletter, ...) auf diese Stelle nur verweisen. Dann muss man die Dinge auch nur dort bei einem Update pflegen. 

#EmpoweringPeopleInTechnology – Daniel Bohle
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fruchtzwerg
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Hallo,

ich greife das nochmal auf um ein paar Fragen wegen Kindererfassung.

die Mandanten nutzen brav Personaldaten online für Sofortmeldungen und Vorerfassung Stammdaten.
aber man kann dort keine Kinderdaten erfassen, bzw ich als Arbeitnehmer wenn ich den Fragebogen ausfüllen kann nichts eintragen.

Warum nicht?
das sollte meiner Meinung nach dringend verbessert werden, weil hier wieder auf Papier zurückgreifen?

ebenso auch die Auswahl bei Minijobern mit der Befreiung.

 

VG

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DATEV-Mitarbeiter
Astrid_Preuß
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


der Mandant hat die Möglichkeit, Kinderdaten direkt in DATEV Personaldaten zu erfassen.


Informationen dazu finden Sie in unserem Dokument 1027483 - Daten zu Kindern (PUEG) in DATEV Personaldaten erfassen.


Der Wunsch, dass im Online-Personalfragebogen die Erfassung von Kinderdaten ermöglicht wird, ist uns bekannt. Aktuell kann ich Ihnen jedoch keinen Umsetzungszeitpunkt nennen.

 

Beste Grüße Astrid Preuß
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Uwe_Lutz
Überflieger
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@Astrid_Preuß  schrieb:

 


der Mandant hat die Möglichkeit, Kinderdaten direkt in DATEV Personaldaten zu erfassen.

 

 


Haben Sie dies mal in der Praxis bei einer Neueinstellung ausprobiert?

 

  1. Der Mandant (bzw. Mitarbeiter) erfasst die Personaldaten (ohne Kinderdaten).
  2. Die Daten werden zur Übergabe an den StB bereitgestellt.
  3. Der Lohnsachbearbeiter beim StB übernimmt die Personaldaten aus PDO.
  4. Die Daten für PDO werden neu synchronisiert.
  5. Der Mandant erfasst die Kinderdaten in PDO.
  6. Der Mandant erstellt eine zusätzliche Exportdatei für den Import der Kinderdaten und übermittelt diese gesondert an den StB.
  7. Der Lohnsachbearbeiter liest die Exportdatei mit den Kinderdaten als ASCII-Import im Lohnprogramm ein.

 

Halten Sie dies wirklich für eine sinnvoll durchführbare Lösung?

 

 

Emmy_Kraemer_Fastdocs
DATEV-Marktplatz Partner
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Hallo @fruchtzwerg , 

 

mir ist bekannt, dass ihr so wenig wie möglich mit Fremdprodukten arbeiten möchtet. 

 

Nichts desto trotz mein kleiner Hinweis darauf, dass es bei Fastdocs möglich ist, diese Daten in einem Schritt zu erfassen, inklusive Import. 

 

Zudem ist Fastdocs darauf ausgelegt, dass der Lohnsachbearbeiter ALLE Daten vorliegen hat, die er benötigt um die Abrechnung zu erstellen. Das garantieren wir. Inklusive der Abfrage von Mehrfachbeschäftigungen. 

 

Zudem wird von uns alles in einer PDF dokumentiert. Inklusive des ausgefüllten Befreiungsantrages zur Rentenversicherung :-). Das macht Fastdocs mittlerweile auch zum Liebling von Sozialversicherungsprüfern. Gerade im Bereich Minijob (Thema Stunden/Phantomlohn) und im Bereich der Kurzfristigen Beschäftigung. 

LG, Emmy

metalposaunist
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@Astrid_Preuß schrieb:

Der Wunsch, dass im Online-Personalfragebogen die Erfassung von Kinderdaten ermöglicht wird, ist uns bekannt. Aktuell kann ich Ihnen jedoch keinen Umsetzungszeitpunkt nennen.


Bis 30.06.2025 ist DATEV ja augenscheinlich zu 100% mit der neuen Vorerfassung beschäftigt, die Teil von DATEV Personal wird. Bis dahin wird sich nichts oder wenig ändern, weil auch technologisch LODAS und LuG da wohl nicht mithalten können. 

 


@Uwe_Lutz schrieb:

Halten Sie dies wirklich für eine sinnvoll durchführbare Lösung?


Bestimmt nicht. Kann DATEV aber technologisch aktuell nicht ändern.

 

Ich kann @Emmy_Kraemer_Fastdocs nur unterstützen. Bestes Tool ever! Das hat sich einen positiven Namen gemacht, sodass Prüfer schon beim Namen wissen: alles klar, läuft. Muss ich vielleicht gar nicht prüfen.  

 

Wir haben keine Zeit mehr für Spielereien und mehrfacher Arbeit. DATEV weiß es. Kann aber eben technologisch nichts so schnell an der eigenen Basis ändern. 

 

Wenn es nicht Technologie-bedingte Gründe sind, hätte man schon längst auf Ralf @blum und andere Heavy Power User gehört und es prozessual anders aufgesetzt. 

#EmpoweringPeopleInTechnology – Daniel Bohle
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fruchtzwerg
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Danke @Emmy_Kraemer_Fastdocs 

ich werds meinen Chefs nochmal vorschlagen 😉

fruchtzwerg
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@Astrid_Preuß dieses Vorgehen ist in der Praxis einfach mehr als unbrauchbar und zeitfressend.

Wie soll ich außerdem dem Mandant erklären, das er die Daten die der Mitarbeiter schon erfasst hat nochmal nachbearbeiten muss. Genau das wollen die Unternehmer nicht, bzw. haben ja auch dafür keine Zeit.

Die Praxis läuft nun mal anders...

also was passiert, ich bekommen einfach alle gesammelten Werke auf Papier (vielleicht noch per Mail) und darf mir dann aus allem das zusammensuchen was ich brauche... 

das andere wäre eine echte Arbeitserleichterung, und man hätte das bei der Programmierung der Personaldaten/Fragebögen Mitarbeiter doch damals schon berücksichtigen können... 

 

ich sehe schon, ich verabschiede mich jetzt dann in die Elternzeit und wenn ich wieder komme ist noch alles so wie vorher 😄

Georg_Klimm
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Was sich mir immer nicht erschließt:

 

Ich benötige eine Ziffer 0-5 (Anzahl Kinder)

Alles andere würde ohnehin gegen die DSGVO verstoßen, da es keine Grundlage für die Erfassung der Daten oder das Sammeln irgendwelcher Geburtsurkunden gibt.

 

Diese eine Ziffer bekommt man doch fix irgendwo hin geklemmt?

 

--
Georg Klimm

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Nein @Georg_Klimm, Du brauchst auch das Alter, weil Kinder über X Jahre nicht mehr den %-Satz bei der Krankenkasse mindern. Wir sind hier in Deutschland mein Lieber! Und wenn der MA beim Mandanten einfach so sagt, er hätte 10 Kinder und Steuerberater rechnen so ab und dann stellt sich raus, der hat aber nur 2, geht die ganze bürokratische Rückabwicklerei los und der MA muss Kohle zurückzahlen. Und "Schuld" hat immer der Steuerberater, weil der sich ohne Urkunden nicht vergewissert, sondern vertraut hat. Das darf man so nicht. Und wenn man dem MA sagt, er sei durch Falschaussage "Schuld": Wurde er denn vereidigt? 🤔 Nachher hat er die Frage nicht verstanden und nur mitgeteilt, dass er 10 Kinder hat aber nur 2 davon passen laut §§§ in die Abrechnung. #Kommunikation #Verständnis

 

Eine Schnittstelle zur datenerhebenden Stelle an die Lohnprogramme soll aber kommen. 2025 oder so. Hat die Regierung gemerkt, was sie da verzapft hat 😂

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Georg_Klimm
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@metalposaunist Nein, die Angabe der Anzahl des Versicherten reicht vollkommen aus!

 

Fragen und Antworten zur Umsetzung der Beitragsdifferenzierung nach Kinderanzahl durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) 

 

Der Versicherte ist für die Angabe haftbar. Die neuen Gemeinsamen Grundsätze werden demnächst auch veröffentlicht: Nur wenn Du gar nichts bzgl. der nach dem § 55 Abs. 3a SGB XI zu berücksichtigenden Kinder unternommen hast.

 

Bis zu Einführung des digitalen Abrufs genügt das vereinfachte Verfahren (Angabe der Anzahl der Kinder)

 

Das digitale Verfahren war ursprünglich sehr gut konzeptioniert, wird aber leider durch die vielen Beteiligten etwas verwässert und verbogen. Einen pünktlichen Start nächstes Jahr wird es auf jeden Fall geben.

Es wird auch immer noch versucht, die Kinder nach § 55a SGB XI mit den Kindern aus § 32 EStG zu harmonisieren.

 

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Georg Klimm

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@Georg_Klimm schrieb:

Der Versicherte ist für die Angabe haftbar.


Ja, natürlich. Der Dumme ist aber trotzdem immer die abrechnende Stelle. Mach' mal bei der megra im Lohn ein Praktikum über 4 Wochen. Wenn Du dann noch lebst, sag' Bescheid 😅

 


@Georg_Klimm schrieb:

Bis zu Einführung des digitalen Abrufs genügt das vereinfachte Verfahren (Angabe der Anzahl der Kinder)


Bin gespannt, wie bürokratisch und IT-aufwendig das umgesetzt wird. Was man von @wwinkelhausen zum SVnet Meldeportal hört ... 😂

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Georg_Klimm
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Das vereinfachte Verfahren ist nebenbei auch etwas versteckt und leider nicht in der Schnellerfassung gelandet:

 

Georg_Klimm_0-1719818244755.png

 

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Georg Klimm

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Das Verfahren wurde zwar an einigen Stellen noch etwas angepasst, aber hier für Interessierte ein grober Überblick:

 

Georg_Klimm_0-1719818598148.png

 

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Georg Klimm

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rschoepe
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Wir bekommen die Zahl der Kinder mit Gültigkeitszeitraum gemeldet und eine proaktive Meldung, wenn sich was ändert? Ja, ist denn heut schon Weihnachten? 😮

Georg_Klimm
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Ist leider etwas verstümmelt worden aktuell: Du bekommst nach aktuellem Stand die Anzahl der Kinder in die Zukunft bis 2050 und dann nur noch einen Datensatz, wenn sich daran nochmal etwas ändert (also eine Geburt bspw.)

Ursprünglich sollte das analog ELStAM laufen und es sollten die aktuellen Änderungen (bspw. wenn das Kind 25 wird) auch übertragen werden.

Ist aber auch noch einiges im Fluss.

Einige Sonderkonstellationen sind auch noch nicht geklärt.

 

--
Georg Klimm

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Abwarten @rschoepe. Ich bin und bleibe skeptisch. Schließlich programmiert @Georg_Klimm das nicht alles höchstpersönlich, was zwar vorteilhaft wäre, durchdacht und funktional aber entschieden wird das ja immer von Stellen und Personen, die damit nicht arbeiten 😅. Oder dann kann's DATEV Software nur mit Manuel 👨. Immer schön auf dem Teppich bleiben.  

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Georg_Klimm
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Diesmal sieht das wirklich ganz gut aus 😉

 

Habt mal ein wenig Vertrauen und Zuversicht!

--
Georg Klimm

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@Georg_Klimm schrieb:

Habt mal ein wenig Vertrauen und Zuversicht!


Öh, nein. Da ist zu viel 💩 passiert. Und wenn mir Marco Buschmann höchstpersönlich auf LinkedIn antwortet, dass DIE ZEIT und Co. "besser" als Focus sind, hat das Video von Volker Pispers nicht gesehen, wem die Medien gehören. Ein Artikel in der Tagesschau habe ich noch nicht dort gesehen. Aber angeblich sind die Redakteure der Tagesschau nicht zu kritisch und man habe davor keine Angst. 

 

Das schöne @Georg_Klimm: Die Zeit wird's zeigen. Abwarten und dann schauen wir einfach 😊. Positiv überraschen lassen kann man sich ja immer.  

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@Georg_Klimm  schrieb:

dann nur noch einen Datensatz, wenn sich daran nochmal etwas ändert (also eine Geburt bspw.)


Aber das ist ja immerhin schon mehr als bei der eAU. (Dass man sich über sowas freut …)

 


@Georg_Klimm  schrieb:

es sollten die aktuellen Änderungen (bspw. wenn das Kind 25 wird) auch übertragen werden.

So lange das bei der Erstmeldung schon drin ist, braucht es die erneute Meldung ja nicht unbedingt. Das muss dann eben das Lohnprogramm nachhalten können.

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Georg_Klimm
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@rschoepe  Das mit Daten in die Zukunft speichern mögen wir im EAP (Entgeltabrechnungsprogramm) an sich nicht so gern 😉

 

eAU:

 

  1. Liegt das Hauptproblem nicht beim AG-Verfahren, sondern bei den PVS (Praxisverwaltungssystemen) und den Ärzten, also bei der Datenquelle
  2. Das Verfahren wird ab dem Jahreswechsel 2025 noch einmal nachgeschärft und besser
  3. Das Pull statt Push (also dass Du die AUs einzeln requesten musst, ist dem Datenschutz geschuldet. Das war als Push-Verfahren konzipiert (will hier nicht zu sehr ins Detail gehen, aber weder der GKV, Kassen oder EAPs sind da schuld)
--
Georg Klimm

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letzte Antwort am 02.07.2024 19:54:36 von Georg_Klimm
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