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PUEG 0,5 Kinder

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letzte Antwort am 14.08.2023 14:10:02 von t_r_
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Bonita66
Aufsteiger
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Hallo Community,

 

im Rückmeldeverfahren wurde dem MA zurückgemeldet : Steuerklase 4 und 0,5 Kind. Es ist also nicht das leibliche Kind.  Ich habe in diesen Fällen aber schon immer den Haken gesetzt: Pflegzuschlag nicht berechnen.

Das war ja wohl falsch. Von der Krankenkasse bekomme ich irgendwie keine richtige Auskunft.

Wie macht Ihr dass in diesen Fällen?

 

Viele Grüße

 

lohnexperte
Fortgeschrittener
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Hallo Bonita66,

 

hier ist das gleiche Thema schon einmal besprochen worden:

 

https://www.datev-community.de/t5/Personalwirtschaft/Zuschuss-Pflegeversicherung-Kinder/m-p/366816#M89187

 

Hilft das ggf. weiter?

 

Viele Grüße und einen schönen Nachmittag.

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Gutti
Einsteiger
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Wie kommst du darauf, dass es sich nicht um ein leibliches Kind handelt? Bei Steuerklasse 4 werden dem Arbeitnehmer auch für leibliche Kinder nur die halben Kinderfreibeträge zugerechnet.

lbattke
Einsteiger
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Nö. Bei 4/4 bekommen beide Partner die vollen Freibeträge bei leiblichen Kind.

deusex
Experte
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Macht euch nochmals schlau. Wenn ihr bei den basics schon falsch liegt …

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Uwe_Lutz
Überflieger
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@Gutti  schrieb:

Wie kommst du darauf, dass es sich nicht um ein leibliches Kind handelt? Bei Steuerklasse 4 werden dem Arbeitnehmer auch für leibliche Kinder nur die halben Kinderfreibeträge zugerechnet.


Vom Betrag her ja. Aber bei Steuerklasse IV wird die Anzahl der halben Kinderfreibeträge gemeldet.

 

Das heißt, verheiratete Eltern, die beide Steuerklasse IV mit einem Kind haben, erhalten beide Steuerklasse IV mit 1,0 Kinderfreibeträgen. Bei Steuerklasse IV sind nur in die Steuerberechnung halt die halben Beträge für die Kinderfreibeträge eingearbeitet.

 

Das ist dann auch immer das Problem bzw. Unverständnis, wenn zusammenlebende, unverheiratete Eltern mit einem Kind beide Steuerklasse I mit 0,5 Kinderfreibeträgen haben und dann heiraten und dann beide auf Steuerklasse IV mit  1,0 Kinderfreibeträgen umgestellt werden. Steuerlich ist beides exakt das gleiche Ergebnis...

 

 

 

Und insoweit stimmt die Aussage (halb), dass bei Steuerklasse IV mit 0,5 Kinderfreibeträgen einer der beiden Partner ein Kind hat und damit 1,0 (halbe) Kinderfreibeträge bei Steuerklasse IV hat. Diese wird dann aber auf die beiden Partner der Ehe aufgeteilt, so dass beide IV/0,5 bekommen.  Wer aber der leibliche Elternteil ist, kann man aus der Steuerklasse nicht ableiten.

salzinger
Aufsteiger
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Bonita66
Aufsteiger
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Guten Morgen,

 

vielen Dank für die Unterstützung. Kommende Woche ist die DRV im Hause. Werde mal dort nachfragen.

 

Viele Grüße und noch eine schöne Woche

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Michaela85
Einsteiger
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Es gibt auch unseren Fall:

 

Mein Mann hat mit seiner Ex eine Tochter. Also beide haben 0,5 Kinderfreibetrag.

Da ich meinen Mann geheiratet habe (somit ist die kleine meine Stieftochter) und er zur Zeit nicht arbeiten gehen kann, habe ich vom Finanzamt seinen Kinderfreibetrag auf meiner Lohnsteuerbescheinigung. 

 

Sollte mein Mann dieses Jahr wieder arbeiten gehen, bekommen wir beide die 0,5 jeweils. Es wird aber beim Finanzamt intern als 0,25 abgerechnet jeweils, sodass wir beide zusammen auf 0,5 kommen.

 

Kompliziert, aber das wurde mir bei einem Telefonat so erklärt. Ich bin mal gespannt, ob das wirklich so passiert. 

 

Ich wollte damit keine Verwirrung verursachen, aber es gibt so viele Konstellationen fürs Finanzamt. Da blickt man selber bald nicht mehr durch.

renek
Fachmann
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Ist eigentlich ne super Info. Da bin ich ja fast froh Alleinverdiener mit 4,0 zu sein 😄

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MikeWHerbs
Erfahrener
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High,

 

bei einer ordentlichen Entlohnung kann mann/frau auf diese PV Sache doch sch....!

 

Gruss Mike

Do you trust what I trust? Me, myself and I (Metallica 1988)
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deusex
Experte
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Da die steuerliche Entlastung für Kinder während des Kalenderjahres grundsätzlich durch das Kindergeld erfolgt, werden Kinder im Regelfall beim Lohnsteuerabzug nicht berücksichtigt.

 

Ausnahme: Zuschlagsteuern oder kein Anspruch auf KiGe oder ähnliche Leistungen

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renek
Fachmann
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Naja, einmal zusätzlich Abendessen mit Frau ist jetzt schon drin 😉

t_r_
Allwissender
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@renek  schrieb:

Naja, einmal zusätzlich Abendessen mit Frau ist jetzt schon drin 😉


Zum Hochzeitstag...

 

... alle weiteren Anlässe sind dann Entgelt und Kinderanzahl abhängig.

 

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MikeWHerbs
Erfahrener
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Sorry, 

 

also einmal zweimal Abendessen?

 

 

Ich bin heute komisch drauf😋

 

Gruss Mike, und bitte nicht übelnehmen

Do you trust what I trust? Me, myself and I (Metallica 1988)
renek
Fachmann
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@t_r_  schrieb:

@renek  schrieb:

Naja, einmal zusätzlich Abendessen mit Frau ist jetzt schon drin 😉


Zum Hochzeitstag...

 

... alle weiteren Anlässe sind dann Entgelt und Kinderanzahl abhängig.

 


🙄Ich glaube Sie haben da was total missverstanden! Durch die Neuregelung bekomme ich seit 01.07.2023 weniger PV von meinem Brutto-Gehalt abgezogen. Das macht ei meinem Gehalt und 4 Kindern einfach mal über 30 Euro mehr Netto! Das ist versteuertes Einkommen mit dem ich machen kann was ich will, das ist keine zusätzliche Leistung des Arbeitgebers. Der zahlt mir nach wie vor das gleiche Brutto inkl. der gleichen Höhe an AG-Anteil zur SV...

 

Selbst wenn: Es gäbe da noch Jahrestage der Zugehörigkeit im UN, den Geburtstag, besondere Leistungen die erbracht wurden...

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t_r_
Allwissender
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Nö, ich hatte Sie - glaube ich - richtig verstanden.

 

Aus dem Entgelt und der Anzahl der Kinder ergibt sich doch, wie oft man mit seiner Frau von der Beitragsentlastung Essen gehen kann.

 

Bei mir - ich habe ein Kind - schaue ich in die Röhre.

 

Bei Ihnen mit 4 Kindern schaut es etwas anders aus und Sie schaffen - je nachdem wo und mit wie vielen Gängen und Getränken - alle zwei bis drei Monate Essen gehen.

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renek
Fachmann
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@t_r_  schrieb:

Aus dem Entgelt und der Anzahl der Kinder ergibt sich doch, wie oft man mit seiner Frau von der Beitragsentlastung Essen gehen kann.

 

Bei mir - ich habe ein Kind - schaue ich in die Röhre.


Ja, bei 4 Kinder sind das - je nach Gehaltsstufe - bis zu knapp 30 Euro. Das reicht zumindest bei uns noch für Italiener zu 2 😉

 

Bei einem Kind ändert sich ja nichts. Und da meine älteste auch bald wieder raus rutscht habe ich da auch wieder weniger.

 

Aber ich zahle andererseits ja auch für ein Kind mit Pflegegrad dann auch wieder den vollen Beitrag (ab 25 Jahre) obwohl es steuerlich bspw weiterhin als Kind gilt (Behinderung ab Geburt). Ob das richtig ist muss jeder für sich entscheiden. Aber es ist eben so und muss so akzeptiert werden...

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t_r_
Allwissender
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@renek  schrieb:

 

Aber ich zahle andererseits ja auch für ein Kind mit Pflegegrad dann auch wieder den vollen Beitrag (ab 25 Jahre) obwohl es steuerlich bspw weiterhin als Kind gilt (Behinderung ab Geburt). Ob das richtig ist muss jeder für sich entscheiden. Aber es ist eben so und muss so akzeptiert werden...


Ich glaube, über gerecht, richtig oder Ähnliches brauchen wir schon lange nicht mehr zu sprechen... 🙄

 

Ob man allerdings akzeptieren sollte, dass Kinder  über 25 mit Pflegegrad in der Pflegeversicherung nicht mehr als Kinder gelten, weiß ich nicht. Hier wäre ggf. sogar eine Klage angebracht. Da sollten sich mal die entsprechenden Verbände mit auseinandersetzen.

 

lohnhilfe
Meister
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Vor allem auch, wenn der "Erziehungsmehraufwand" bei jemandem mit Mindestlohn und 4 Kindern sich auf monatlich rund 18 € beläuft - da soll es ok sein, dass das dann nach max. 25 Jahren wegfällt? davon kann man sich höchstens ne Flasche Schnaps kaufen, um sich das Ganze erträglicher zu saufen...

LG
VM
t_r_
Allwissender
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Drum sind wir froh, dass wohl die wenigsten Menschen, die viele Kinder haben, die Kinder wegen dem Geld haben. 

 

Was allerdings nichts daran ändert, dass zu wenig unterstützt wird...

lohnhilfe
Meister
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Stimmt schon, aber das ganze dann als "für den Erziehungsaufwand" zu bezeichnen, ist da nicht sehr förderlich...

LG
VM
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renek
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@t_r_  schrieb:

 

Ob man allerdings akzeptieren sollte, dass Kinder  über 25 mit Pflegegrad in der Pflegeversicherung nicht mehr als Kinder gelten, weiß ich nicht. Hier wäre ggf. sogar eine Klage angebracht. Da sollten sich mal die entsprechenden Verbände mit auseinandersetzen.

Tatsächlich ist das bereits in Planung hier das ein oder andere Amt zu befragen. Nächste Prüfung für die Weiterbewilligung Pflegegrad/-stufe liegt ja gerade an.

 

Es ist ja gar nicht mal die paar Cent jeden Monat. Die Frage ist warum man sich im "Sozialstaat" um genau so was streiten muss...

 

Aber das führt hier auch zu weit.

t_r_
Allwissender
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@renek  schrieb:

 

Es ist ja gar nicht mal die paar Cent jeden Monat. Die Frage ist warum man sich im "Sozialstaat" um genau so was streiten muss...

 

Aber das führt hier auch zu weit.


Stimmt, das führt zu weit. Für mich geht es hier auch mehr um den fehlenden Respekt / Gleichgültigkeit / Ignoranz usw. bei solchen Sachen....

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letzte Antwort am 14.08.2023 14:10:02 von t_r_
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