Hallo Community,
im Rückmeldeverfahren wurde dem MA zurückgemeldet : Steuerklase 4 und 0,5 Kind. Es ist also nicht das leibliche Kind. Ich habe in diesen Fällen aber schon immer den Haken gesetzt: Pflegzuschlag nicht berechnen.
Das war ja wohl falsch. Von der Krankenkasse bekomme ich irgendwie keine richtige Auskunft.
Wie macht Ihr dass in diesen Fällen?
Viele Grüße
Hallo Bonita66,
hier ist das gleiche Thema schon einmal besprochen worden:
Hilft das ggf. weiter?
Viele Grüße und einen schönen Nachmittag.
Wie kommst du darauf, dass es sich nicht um ein leibliches Kind handelt? Bei Steuerklasse 4 werden dem Arbeitnehmer auch für leibliche Kinder nur die halben Kinderfreibeträge zugerechnet.
Nö. Bei 4/4 bekommen beide Partner die vollen Freibeträge bei leiblichen Kind.
Macht euch nochmals schlau. Wenn ihr bei den basics schon falsch liegt …
@Gutti schrieb:Wie kommst du darauf, dass es sich nicht um ein leibliches Kind handelt? Bei Steuerklasse 4 werden dem Arbeitnehmer auch für leibliche Kinder nur die halben Kinderfreibeträge zugerechnet.
Vom Betrag her ja. Aber bei Steuerklasse IV wird die Anzahl der halben Kinderfreibeträge gemeldet.
Das heißt, verheiratete Eltern, die beide Steuerklasse IV mit einem Kind haben, erhalten beide Steuerklasse IV mit 1,0 Kinderfreibeträgen. Bei Steuerklasse IV sind nur in die Steuerberechnung halt die halben Beträge für die Kinderfreibeträge eingearbeitet.
Das ist dann auch immer das Problem bzw. Unverständnis, wenn zusammenlebende, unverheiratete Eltern mit einem Kind beide Steuerklasse I mit 0,5 Kinderfreibeträgen haben und dann heiraten und dann beide auf Steuerklasse IV mit 1,0 Kinderfreibeträgen umgestellt werden. Steuerlich ist beides exakt das gleiche Ergebnis...
Und insoweit stimmt die Aussage (halb), dass bei Steuerklasse IV mit 0,5 Kinderfreibeträgen einer der beiden Partner ein Kind hat und damit 1,0 (halbe) Kinderfreibeträge bei Steuerklasse IV hat. Diese wird dann aber auf die beiden Partner der Ehe aufgeteilt, so dass beide IV/0,5 bekommen. Wer aber der leibliche Elternteil ist, kann man aus der Steuerklasse nicht ableiten.
Guten Morgen,
vielen Dank für die Unterstützung. Kommende Woche ist die DRV im Hause. Werde mal dort nachfragen.
Viele Grüße und noch eine schöne Woche
Es gibt auch unseren Fall:
Mein Mann hat mit seiner Ex eine Tochter. Also beide haben 0,5 Kinderfreibetrag.
Da ich meinen Mann geheiratet habe (somit ist die kleine meine Stieftochter) und er zur Zeit nicht arbeiten gehen kann, habe ich vom Finanzamt seinen Kinderfreibetrag auf meiner Lohnsteuerbescheinigung.
Sollte mein Mann dieses Jahr wieder arbeiten gehen, bekommen wir beide die 0,5 jeweils. Es wird aber beim Finanzamt intern als 0,25 abgerechnet jeweils, sodass wir beide zusammen auf 0,5 kommen.
Kompliziert, aber das wurde mir bei einem Telefonat so erklärt. Ich bin mal gespannt, ob das wirklich so passiert.
Ich wollte damit keine Verwirrung verursachen, aber es gibt so viele Konstellationen fürs Finanzamt. Da blickt man selber bald nicht mehr durch.
Ist eigentlich ne super Info. Da bin ich ja fast froh Alleinverdiener mit 4,0 zu sein 😄
High,
bei einer ordentlichen Entlohnung kann mann/frau auf diese PV Sache doch sch....!
Gruss Mike
Da die steuerliche Entlastung für Kinder während des Kalenderjahres grundsätzlich durch das Kindergeld erfolgt, werden Kinder im Regelfall beim Lohnsteuerabzug nicht berücksichtigt.
Ausnahme: Zuschlagsteuern oder kein Anspruch auf KiGe oder ähnliche Leistungen
Naja, einmal zusätzlich Abendessen mit Frau ist jetzt schon drin 😉
@renek schrieb:Naja, einmal zusätzlich Abendessen mit Frau ist jetzt schon drin 😉
Zum Hochzeitstag...
... alle weiteren Anlässe sind dann Entgelt und Kinderanzahl abhängig.
Sorry,
also einmal zweimal Abendessen?
Ich bin heute komisch drauf😋
Gruss Mike, und bitte nicht übelnehmen
@t_r_ schrieb:
@renek schrieb:Naja, einmal zusätzlich Abendessen mit Frau ist jetzt schon drin 😉
Zum Hochzeitstag...
... alle weiteren Anlässe sind dann Entgelt und Kinderanzahl abhängig.
🙄Ich glaube Sie haben da was total missverstanden! Durch die Neuregelung bekomme ich seit 01.07.2023 weniger PV von meinem Brutto-Gehalt abgezogen. Das macht ei meinem Gehalt und 4 Kindern einfach mal über 30 Euro mehr Netto! Das ist versteuertes Einkommen mit dem ich machen kann was ich will, das ist keine zusätzliche Leistung des Arbeitgebers. Der zahlt mir nach wie vor das gleiche Brutto inkl. der gleichen Höhe an AG-Anteil zur SV...
Selbst wenn: Es gäbe da noch Jahrestage der Zugehörigkeit im UN, den Geburtstag, besondere Leistungen die erbracht wurden...
Nö, ich hatte Sie - glaube ich - richtig verstanden.
Aus dem Entgelt und der Anzahl der Kinder ergibt sich doch, wie oft man mit seiner Frau von der Beitragsentlastung Essen gehen kann.
Bei mir - ich habe ein Kind - schaue ich in die Röhre.
Bei Ihnen mit 4 Kindern schaut es etwas anders aus und Sie schaffen - je nachdem wo und mit wie vielen Gängen und Getränken - alle zwei bis drei Monate Essen gehen.
@t_r_ schrieb:Aus dem Entgelt und der Anzahl der Kinder ergibt sich doch, wie oft man mit seiner Frau von der Beitragsentlastung Essen gehen kann.
Bei mir - ich habe ein Kind - schaue ich in die Röhre.
Ja, bei 4 Kinder sind das - je nach Gehaltsstufe - bis zu knapp 30 Euro. Das reicht zumindest bei uns noch für Italiener zu 2 😉
Bei einem Kind ändert sich ja nichts. Und da meine älteste auch bald wieder raus rutscht habe ich da auch wieder weniger.
Aber ich zahle andererseits ja auch für ein Kind mit Pflegegrad dann auch wieder den vollen Beitrag (ab 25 Jahre) obwohl es steuerlich bspw weiterhin als Kind gilt (Behinderung ab Geburt). Ob das richtig ist muss jeder für sich entscheiden. Aber es ist eben so und muss so akzeptiert werden...
@renek schrieb:
Aber ich zahle andererseits ja auch für ein Kind mit Pflegegrad dann auch wieder den vollen Beitrag (ab 25 Jahre) obwohl es steuerlich bspw weiterhin als Kind gilt (Behinderung ab Geburt). Ob das richtig ist muss jeder für sich entscheiden. Aber es ist eben so und muss so akzeptiert werden...
Ich glaube, über gerecht, richtig oder Ähnliches brauchen wir schon lange nicht mehr zu sprechen... 🙄
Ob man allerdings akzeptieren sollte, dass Kinder über 25 mit Pflegegrad in der Pflegeversicherung nicht mehr als Kinder gelten, weiß ich nicht. Hier wäre ggf. sogar eine Klage angebracht. Da sollten sich mal die entsprechenden Verbände mit auseinandersetzen.
Vor allem auch, wenn der "Erziehungsmehraufwand" bei jemandem mit Mindestlohn und 4 Kindern sich auf monatlich rund 18 € beläuft - da soll es ok sein, dass das dann nach max. 25 Jahren wegfällt? davon kann man sich höchstens ne Flasche Schnaps kaufen, um sich das Ganze erträglicher zu saufen...
Drum sind wir froh, dass wohl die wenigsten Menschen, die viele Kinder haben, die Kinder wegen dem Geld haben.
Was allerdings nichts daran ändert, dass zu wenig unterstützt wird...
Stimmt schon, aber das ganze dann als "für den Erziehungsaufwand" zu bezeichnen, ist da nicht sehr förderlich...
@t_r_ schrieb:Ob man allerdings akzeptieren sollte, dass Kinder über 25 mit Pflegegrad in der Pflegeversicherung nicht mehr als Kinder gelten, weiß ich nicht. Hier wäre ggf. sogar eine Klage angebracht. Da sollten sich mal die entsprechenden Verbände mit auseinandersetzen.
Tatsächlich ist das bereits in Planung hier das ein oder andere Amt zu befragen. Nächste Prüfung für die Weiterbewilligung Pflegegrad/-stufe liegt ja gerade an.
Es ist ja gar nicht mal die paar Cent jeden Monat. Die Frage ist warum man sich im "Sozialstaat" um genau so was streiten muss...
Aber das führt hier auch zu weit.
@renek schrieb:
Es ist ja gar nicht mal die paar Cent jeden Monat. Die Frage ist warum man sich im "Sozialstaat" um genau so was streiten muss...
Aber das führt hier auch zu weit.
Stimmt, das führt zu weit. Für mich geht es hier auch mehr um den fehlenden Respekt / Gleichgültigkeit / Ignoranz usw. bei solchen Sachen....