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Nebeneinkommensbescheinigung BEA

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letzte Antwort am 17.06.2025 12:12:29 von AgnesBeata
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Buchhaltung_2
Beginner
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Nachricht 1 von 11
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Hallo zusammen,

ich finde keine Anleitung wie man nachträglich eine Nebeneinkommensbescheinigung für einen Mitarbeiter erstellen kann und diese über BEA übermitteln kann.
Ich habe nur eine Anleitung gefunden, wie man die Bescheinigung veranlassen kann für den aktuellen Monat, jedoch nicht für vergangene Monate.

Kann mir hierzu jemand eine Anleitung geben?

DATEV-Mitarbeiter
Astrid_Preuß
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 11
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Hallo,


in Lohn und Gehalt können Sie Nebeneinkommensbescheinigungen auch nachträglich für zurückliegende Monate übermitteln.


Hierzu erfassen Sie unter Stammdaten | Beschäftigung | Tätigkeit | Registerkarte „Status“ in der Gruppe „Angaben zur Bescheinigung über Nebeneinkommen“ bei der Aktivierung des Kontrollkästchens „Bescheinigung nach § 313 SGB III elektronisch an die Bundesagentur für Arbeit übermitteln“ ein „Gültig ab“ mit dem Monat, ab dem eine Bescheinigung über Nebeneinkommen erstellt werden soll.


Eine rückwirkende Aktivierung des Kontrollkästchens löst eine automatische Nachberechnung und damit die rückwirkende Erstellung der Bescheinigung aus.


Diese und weitere Informationen finden Sie in unserem Dokument 1070717 – Bescheinigungen elektronisch annehmen (BEA) unter Punkt 2.8.

 

Beste Grüße Astrid Preuß
Personalwirtschaft | DATEV eG
SarahS
Beginner
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Nachricht 3 von 11
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Hallo Zusammen,

 

ist es auch möglich eine nachträgliche Bescheinigung des Nebeneinkommens zu übermitteln ohne den vorherigen Monat als Wiederabrechnung erneut abzurechnen bzw die Stammdaten im vorangegangen Monat zu ändern und auf die nächste Lohnabrechnung zu warten?

 

Vielen Dank im Voraus.

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DATEV-Mitarbeiter
Selina_Heubeck
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 4 von 11
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Hallo, 

 

wird das Kontrollkästchen "Bescheinigung nach § 313 SGB III elektronisch an die Bundesagentur für Arbeit übermitteln" rückwirkend aktiviert, löst dies eine automatische Nachberechnung und damit auch die rückwirkende Erstellung der Bescheinigung mit der nächsten Lohnabrechnung aus. 

 

Die Bescheinigung kann nur automatisch mit der Lohnabrechnung und nicht über den Dialog erstellt werden. 

 

 

Beste Grüße Selina Heubeck
Personalwirtschaft | DATEV eG
Aquarius
Einsteiger
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Nachricht 5 von 11
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Hallo,

ich habe aktuell auch einen Fall, bei dem ich nachträglich für die Monate 04+05/2023 eine Nebeneinkommensbescheinigung einreichen muss.

Im Dokument 1070718 steht leider nichts zur nachträglichen Erstellung, es wäre wohl gut, dort den Hinweis anzubringen, dass mit dem rückwirkenden Häkchen bei "Bescheinigung nach § 313 SGB III elektronisch an die Bundesagentur für Arbeit übermitteln" die nachträgliche Erstellung der Bescheinigung ausgelöst wird.
So weit, so gut.

Da größere Problem ist nun aber, dass die Übermittlung wohl nur zusammen mit der nächsten Lohnabrechnung möglich ist. Wir haben von der Arbeitsagentur im aktuellen Fall am 11.07.2023 eine Frist bis zum 01.08.2023 gesetzt bekommen. Die nächste Abrechnung findet am 07.08.2023 statt. Hier müssten Sie bitte unbedingt nachbessern und eine Möglichkeit schaffen, die Bescheinigung unabhängig von einer Lohnabrechnung übermitteln zu können. In unserer ungünstigen Konstellation (11.07. > 07.08.) können wir doch nicht fast 4 Wochen brauchen, um eine solche Bescheinigung senden zu können. 

Danke und Grüße
Aquarius 

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pogo
Experte
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Nachricht 6 von 11
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Du kannst ja eine Probeabrechnung machen, siehst dann die Bescheinigung und überträgst die Daten ins Formular bei sv.net.

Unkomfortabel hoch 10, aber es funktioniert.

 

Eine Wiederholung von 06/23 ist auch möglich.

MikeWHerbs
Erfahrener
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Nachricht 7 von 11
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High,

 

hoffe Du hast L&G,

 

den einzelnen MA einfach abrechnen, Bescheinigungen versenden und dann die Abrechnung löschen😎

 

 

Gruss Mike

Do you trust what I trust? Me, myself and I (Metallica 1988)
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Hermann1
Beginner
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Nachricht 8 von 11
2606 Mal angesehen

Hallo Frau Preuß,

auch ich habe ein ähnlich gelagertes Problem:

an die Bundesagentur muss ich eine Bescheinigung über Nebeneinkommen übermitteln. Wie mache ich das für eine ausgeschiedene Mitarbeiterin (Aushilfe), welche vom 26.04.2023 bis 01.05.2024 beschäftigt war? 

Wie muss ich vorgehen?

 

Vielen Dank für ihre Hilfe.

Mit vielen Grüßen von

Hermann Föll

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DATEV-Mitarbeiter
Astrid_Preuß
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 9 von 11
2545 Mal angesehen

Hallo Herr Föll,


setzen Sie zunächst unter Stammdaten | Beschäftigung | Zeitraum den letzten abzurechnenden Monat auf den aktuellen Abrechnungsmonat hoch.


Unter Stammdaten | Beschäftigung | Tätigkeit | Registerkarte „Status“ aktivieren Sie rückwirkend für 04/2023 das Kontrollkästchen „Bescheinigung nach § 313 SGB III elektronisch an die Bundesagentur für Arbeit übermitteln“.


Führen Sie im Nachgang die Lohnabrechnung durch.


Mit der Lohnabrechnung wird die Bescheinigung erstellt und kann übermittelt werden.

 

Beste Grüße Astrid Preuß
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Hermann1
Beginner
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Nachricht 10 von 11
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vielen Dank!!!

Grüße von Hermann Föll

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AgnesBeata
Beginner
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Nachricht 11 von 11
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Hallo zusammen

 

Ich müsste eine Nebeneinkommensbescheinigung für einen Mitarbeiter übermitteln, der in 2023 für ein paar Monate beschäftigt war. Wir befinden uns mittlerweile in 2025 und der Mitarbeiter war damals beschäftigt. Kann ich trotzdem noch eine Nebeneinkommensbescheinigung auf dem elektronischen Wege übermitteln?

 

Grüße

Agnes Kapcinska

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letzte Antwort am 17.06.2025 12:12:29 von AgnesBeata
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