Hallo zusammen,
ich finde keine Anleitung wie man nachträglich eine Nebeneinkommensbescheinigung für einen Mitarbeiter erstellen kann und diese über BEA übermitteln kann.
Ich habe nur eine Anleitung gefunden, wie man die Bescheinigung veranlassen kann für den aktuellen Monat, jedoch nicht für vergangene Monate.
Kann mir hierzu jemand eine Anleitung geben?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
in Lohn und Gehalt können Sie Nebeneinkommensbescheinigungen auch nachträglich für zurückliegende Monate übermitteln.
Hierzu erfassen Sie unter Stammdaten | Beschäftigung | Tätigkeit | Registerkarte „Status“ in der Gruppe „Angaben zur Bescheinigung über Nebeneinkommen“ bei der Aktivierung des Kontrollkästchens „Bescheinigung nach § 313 SGB III elektronisch an die Bundesagentur für Arbeit übermitteln“ ein „Gültig ab“ mit dem Monat, ab dem eine Bescheinigung über Nebeneinkommen erstellt werden soll.
Eine rückwirkende Aktivierung des Kontrollkästchens löst eine automatische Nachberechnung und damit die rückwirkende Erstellung der Bescheinigung aus.
Diese und weitere Informationen finden Sie in unserem Dokument 1070717 – Bescheinigungen elektronisch annehmen (BEA) unter Punkt 2.8.
Hallo Zusammen,
ist es auch möglich eine nachträgliche Bescheinigung des Nebeneinkommens zu übermitteln ohne den vorherigen Monat als Wiederabrechnung erneut abzurechnen bzw die Stammdaten im vorangegangen Monat zu ändern und auf die nächste Lohnabrechnung zu warten?
Vielen Dank im Voraus.
Hallo,
wird das Kontrollkästchen "Bescheinigung nach § 313 SGB III elektronisch an die Bundesagentur für Arbeit übermitteln" rückwirkend aktiviert, löst dies eine automatische Nachberechnung und damit auch die rückwirkende Erstellung der Bescheinigung mit der nächsten Lohnabrechnung aus.
Die Bescheinigung kann nur automatisch mit der Lohnabrechnung und nicht über den Dialog erstellt werden.
Hallo,
ich habe aktuell auch einen Fall, bei dem ich nachträglich für die Monate 04+05/2023 eine Nebeneinkommensbescheinigung einreichen muss.
Im Dokument 1070718 steht leider nichts zur nachträglichen Erstellung, es wäre wohl gut, dort den Hinweis anzubringen, dass mit dem rückwirkenden Häkchen bei "Bescheinigung nach § 313 SGB III elektronisch an die Bundesagentur für Arbeit übermitteln" die nachträgliche Erstellung der Bescheinigung ausgelöst wird.
So weit, so gut.
Da größere Problem ist nun aber, dass die Übermittlung wohl nur zusammen mit der nächsten Lohnabrechnung möglich ist. Wir haben von der Arbeitsagentur im aktuellen Fall am 11.07.2023 eine Frist bis zum 01.08.2023 gesetzt bekommen. Die nächste Abrechnung findet am 07.08.2023 statt. Hier müssten Sie bitte unbedingt nachbessern und eine Möglichkeit schaffen, die Bescheinigung unabhängig von einer Lohnabrechnung übermitteln zu können. In unserer ungünstigen Konstellation (11.07. > 07.08.) können wir doch nicht fast 4 Wochen brauchen, um eine solche Bescheinigung senden zu können.
Danke und Grüße
Aquarius ♒
Du kannst ja eine Probeabrechnung machen, siehst dann die Bescheinigung und überträgst die Daten ins Formular bei sv.net.
Unkomfortabel hoch 10, aber es funktioniert.
Eine Wiederholung von 06/23 ist auch möglich.
High,
hoffe Du hast L&G,
den einzelnen MA einfach abrechnen, Bescheinigungen versenden und dann die Abrechnung löschen😎
Gruss Mike
Hallo Frau Preuß,
auch ich habe ein ähnlich gelagertes Problem:
an die Bundesagentur muss ich eine Bescheinigung über Nebeneinkommen übermitteln. Wie mache ich das für eine ausgeschiedene Mitarbeiterin (Aushilfe), welche vom 26.04.2023 bis 01.05.2024 beschäftigt war?
Wie muss ich vorgehen?
Vielen Dank für ihre Hilfe.
Mit vielen Grüßen von
Hermann Föll
Hallo Herr Föll,
setzen Sie zunächst unter Stammdaten | Beschäftigung | Zeitraum den letzten abzurechnenden Monat auf den aktuellen Abrechnungsmonat hoch.
Unter Stammdaten | Beschäftigung | Tätigkeit | Registerkarte „Status“ aktivieren Sie rückwirkend für 04/2023 das Kontrollkästchen „Bescheinigung nach § 313 SGB III elektronisch an die Bundesagentur für Arbeit übermitteln“.
Führen Sie im Nachgang die Lohnabrechnung durch.
Mit der Lohnabrechnung wird die Bescheinigung erstellt und kann übermittelt werden.
vielen Dank!!!
Grüße von Hermann Föll
Hallo zusammen
Ich müsste eine Nebeneinkommensbescheinigung für einen Mitarbeiter übermitteln, der in 2023 für ein paar Monate beschäftigt war. Wir befinden uns mittlerweile in 2025 und der Mitarbeiter war damals beschäftigt. Kann ich trotzdem noch eine Nebeneinkommensbescheinigung auf dem elektronischen Wege übermitteln?
Grüße
Agnes Kapcinska
Guten Tag,
wir hatten Anfang des Jahres 2025 einen Systemwechsel auf Datev Lohn und Gehalt.
Nun muss ich eine Bescheinigung über das Nebeneinkommen ab 05/2023 übermitteln, gibt es die Möglichkeit irgendwo Vortragswerte zu erfassen, weche dann mit der Bescheinigung übermittelt werden?
Hallo,
wie von @Selina_Heubeck erwähnt löst das Programm Lohn und Gehalt eine automatische Nachberechnung aus, wenn das Kontrollkästchen "Bescheinigung nach § 313 SGB III elektronisch an die Bundesagentur für Arbeit übermitteln rückwirkend aktiviert wird. Das Programm Lohn und Gehalt kann im Jahre 2025 nur noch bis 01/2024 nachberechnen. Der von Ihnen erwähnte Zeitraum in 2023 liegt daher außerhalb der Nachberechnungstiefe. Die Erstellung der Bescheinigung ist daher nur manuell möglich und nicht mehr über Lohn und Gehalt.
Guten Morgen @Matthias_Platz,
die Daten aus 2023 liegen mir sowieso nicht in Datev vor, da wir Anfang diesen Jahres eine Softwarumstellung hin zu Datev hatten. Die Altdaten aus 2023 und 2024, dachte ich, könnte ich irgendwo als Vortragswerte erfassen um dann bei der automatischen Übermittlung bei der nächsten Lohnabrechnung mit versendet zu werden.
Und mit der "manuellen" Erstellung der Bescheinigungen meinen Sie das SV-Meldeportal?
Danke und einen schönen Tag