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Mitarbeiter Verstorben - Resturlaubabgeltung (LODAS)

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letzte Antwort am 27.10.2023 13:19:28 von Jacqueline_Schön
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Wetstein
Beginner
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Nachricht 1 von 13
4066 Mal angesehen

Hallo an alle,

 

habe ein kleines Problemchen bei der Lohnabrechnung und bin mir nicht 100% sicher.

 

Ein Mitarbeiter ist im laufenden Monat verstorben und hat noch Resturlaubstage. Wie erfolgt die Urlaubsabgeltung hierfür?

 

Danke im Voraus

DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 13
3979 Mal angesehen

Hallo,


grundsätzlich muss in diesem Fall rechtlich geklärt werden, ob die Auszahlung der Urlaubsabgeltung einen Hinterbliebenen/Erben gehen soll.


Wenn ja, können Sie in LODAS eine neue Personalnummer für den Erben anlegen. Dabei ist über die Lohnsteuerabzugsmerkmal des Hinterbliebenen abzurechnen. Weitere Informationen erhalten Sie unter der Dokumentennummer 5300444 "Rechtsnachfolger - Lexikon Lohn und Personal".


Viele Grüße


Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG

Viele Grüße, Vanessa Mertel
Personalwirtschaft | DATEV eG
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kretzschmarnetzhammer
Einsteiger
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Nachricht 3 von 13
3917 Mal angesehen

Hallo Frau Wetstein,

 

ich habe letztes Jahr auf einer Arbeitsrechtschulung staunend etwas Neues in dieser Hinsicht gelernt.

 

Bisher habe ich die Urlaubsabgeltung als SV-freien, aber Steuerpflichtigen Bezug über die ELStAM-Daten des Erben abgerechnet. Kurz neuen Mitarbeiter angelegt, angemeldet, ausgezahlt, abgemeldet.

 

Aber seit dem 22.01.2019 ist die Urlaubsabgeltung als SV-pflichtiger Einmalbezug über den Verstorbenen abzurechnen. Haufe erklärt das ganz gut hier:

https://www.haufe.de/personal/entgelt/urlaubsabgeltung-bei-tod-des-arbeitnehmers_78_349574.html

 

Das werde ich hoffentlich nie wieder anwenden müssen. Aber wenn, dann wie oben beschrieben.

 

Viele Grüße

stbberlin
Einsteiger
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Nachricht 4 von 13
3408 Mal angesehen

Hallo,

 

der Beitrag hier ist zwar schon etwas älter, aber vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.

 

Urlaubsabgeltung für Verstorbenen:

 

Wenn ich den Beitrag in Haufe richtig verstehe, ist die ELSTAM Meldung für den Erben vorzunehmen. Dieser muss also als Arbeitnehmer eingerichtet werden und die Urlaubsabgeltung wird über den Erben versteuert.

Die Verbeitragung der Urlaubsabgeltung in der Sozialversicherung erfolgt aber beim Verstorbenen?

 

Wie funktioniert das abrechnungstechnisch?

 

Bin etwas verwirrt.

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 5 von 13
3396 Mal angesehen

Moin,

 

beim Verstorbenen rechnen Sie die Urlaubsabgeltung mit einer Lohnart ab, die nur sv-pflichtig ist (keine Steuerpflicht, kein Gesamtbrutto). Dies hat zur Folge, dass sich bei dieser Abrechnung eine Überzahlung in Höhe des Arbeitnehmer-Anteils zur Sozialversicherung ergibt. Gleichzeitig wird die SV-Meldung korrekt übermittelt.

 

Bei dem Erben rechnen Sie die Urlaubsabgeltung mit einer Lohnart ab, die nur steuerpflichtig ist (keine SV-Pflicht, aber gehört zum Gesamtbrutto). Die Überzahlung aus der Abrechnung des Verstorbenen kürzen Sie dann über eine individuelle Netto-Abzugsart beim Erben, so dass der Auszahlungsbetrag an den Erben dann wieder stimmt.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

stbberlin
Einsteiger
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Nachricht 6 von 13
3364 Mal angesehen

Lieber Herr Lutz,

 

vielen Dank (mal wieder) für die promte und kompetente Antwort!

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greese
Erfahrener
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Nachricht 7 von 13
1384 Mal angesehen

@Uwe_Lutz  schrieb:

Moin,

 

beim Verstorbenen rechnen Sie die Urlaubsabgeltung mit einer Lohnart ab, die nur sv-pflichtig ist (keine Steuerpflicht, kein Gesamtbrutto). Dies hat zur Folge, dass sich bei dieser Abrechnung eine Überzahlung in Höhe des Arbeitnehmer-Anteils zur Sozialversicherung ergibt. Gleichzeitig wird die SV-Meldung korrekt übermittelt.

 

Bei dem Erben rechnen Sie die Urlaubsabgeltung mit einer Lohnart ab, die nur steuerpflichtig ist (keine SV-Pflicht, aber gehört zum Gesamtbrutto). Die Überzahlung aus der Abrechnung des Verstorbenen kürzen Sie dann über eine individuelle Netto-Abzugsart beim Erben, so dass der Auszahlungsbetrag an den Erben dann wieder stimmt.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz


Hallo Herr Lutz,

 

dank Ihrer Ausführung bin ich mit dieser besonderen Abrechnung ein großes Stück weitergekommen. Sollte bei der Kennzeichnung Arbeitgeber, beim Erben, Haupt- oder Nebenarbeitgeber gewählt werden? Oder kann "keine Angabe" bleiben?

 

Beste Grüße Greese

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 8 von 13
1356 Mal angesehen

@greese  schrieb:

Hallo Herr Lutz,

 

dank Ihrer Ausführung bin ich mit dieser besonderen Abrechnung ein großes Stück weitergekommen. Sollte bei der Kennzeichnung Arbeitgeber, beim Erben, Haupt- oder Nebenarbeitgeber gewählt werden? Oder kann "keine Angabe" bleiben?

 

Beste Grüße Greese


Bei der Urlaubsabgeltung wird dies ja über die ELStAM des Erben abgerechnet. Es muss also -je nachdem, ob der Erbe eine Hauptbeschäftigung hat oder nicht- eine entsprechende Anmeldung gemacht werden.

 

Wenn dieser also anderweitig arbeitet - Nebenbeschäftigung.

Wenn dieser nicht anderweitig arbeitet - Hauptbeschäftigung.

Chance
Einsteiger
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Nachricht 9 von 13
1286 Mal angesehen

Vielen Dank für diese ausführliche Anleitung. 

Nun stelle ich mir die Frage, wie geht man mit dem Lohnkonto des Verstorbenen um, da es ja im "Minus" endet? Die Abrechnung des Verstorbenen weist ja eine Überzahlung aus. Die ja, so habe ich es verstanden, beim Erben als Nettoabzug erscheint/erfasst wird.

Uwe_Lutz
Überflieger
Offline Online
Nachricht 10 von 13
1263 Mal angesehen

@Chance  schrieb:

Vielen Dank für diese ausführliche Anleitung. 

Nun stelle ich mir die Frage, wie geht man mit dem Lohnkonto des Verstorbenen um, da es ja im "Minus" endet? Die Abrechnung des Verstorbenen weist ja eine Überzahlung aus. Die ja, so habe ich es verstanden, beim Erben als Nettoabzug erscheint/erfasst wird.


Wenn Sie dies auch in der Lohnabrechnung "glattziehen" wollen, erfassen Sie beim Verstorbenen in gleicher Höhe einen Nettobezug. So gleichen sich dann auch der Bezug beim Verstorbenen und der Abzug beim Erben in der Buchführung aus.

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Neckel2022
Beginner
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Nachricht 11 von 13
887 Mal angesehen

Guten Morgen,

 

wie sieht es aus, wenn der Verstorbene bereits im Krankengeldbezug war und keine SV-Tage im Sterbejahr hat.

Muss ich die Urlaubsabgeltung dann trotzdem auch beim Verstorbenen abrechnen?

 

Vielen Dank im Voraus!

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 12 von 13
881 Mal angesehen

Da in dem Fall keine SV-Meldung mehr zu erstellen ist, sehe ich für eine Abrechnung über die PNr des Verstorbenen keinen Grund.

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DATEV-Mitarbeiter
Jacqueline_Schön
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 13 von 13
766 Mal angesehen

Hallo,


rechtlich können wir Sie hierzu nicht beraten.

 

Bitte halten Sie Rücksprache mit der zuständigen Institution.

Beste Grüße Jacqueline Schön
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 27.10.2023 13:19:28 von Jacqueline_Schön
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