...also ich wäre dann eher für fish & chips und Frau May als Moderatorin - die ist ja mittlerweile Expertin, wenn es darum geht, sich mit dem ewig Gleichem im Kreis zu drehen .
PS: Oh weh, Seite 14 eröffnet...
Hallo Community,
ich fasse die verschiedenen Fakten zur Erinnerung und Erläuterung nochmal zusammen.
Ein DATEV-Mitarbeiter hatte eine Idee für eine innovative Dienstleistung zur DATEV-Lohnabrechnung.
Wir haben einen externen Partner gefunden, um eine entsprechende Lösung für Institutionen als Massenverfahren umzusetzen. Wir haben uns für eine Umsetzung mit LODAS entschieden, weil der Aufwand dafür DATEV-seitig gegen NULL geht.
Andere Entwicklungsleistungen wurden dafür NICHT zurückgestellt. Mit dem Massenverfahren verdient DATEV Geld - die Lohn-ID ist kein Selbstzweck.
Für unsere Mitglieder haben wir auf einfachem Wege eine (kostenlose) Einzelprüfung mittels Lohn-ID umgesetzt. In diesem Thread kam dazu bereits ein Anwendungsbeispiel: der Steuerberater als Hausverwalter.
Eine Umsetzung in Lohn und Gehalt ist vorerst nicht vorgesehen. Zum hierzu vorhandenen hohen Entwicklungsaufwand hatten wir uns bereits geäußert. Die Betonung liegt auf "vorerst" - wir beobachten Nachfrage und Nutzung.
Folgekosten gibt es keine. Eine Servicenachfrage ist nicht zu verzeichnen.
Mit freundlichem Gruß
Frank Schöneberg
DATEV Personalwirtschaft
Nachfragen in meiner Kanzlei seit Einführung der Lohn- ID
Null.
Nachfrage bei meinen befreundeten Bankern : Lohn-ID , was ist das ?
Natürlich nicht repräsentativ nur meine ganz persönliche Erfahrung.
Ein DATEV-Mitarbeiter hatte eine Idee für eine innovative Dienstleistung zur DATEV-Lohnabrechnung.
Nur mal zur Erinnerung und Erläuterung:
Es geht uns Datev-Genossen nicht darum mit der Datev Geld zu verdienen, sondern unsere Arbeit mithilfe der Datev besser leisten zu können.
14 Seiten Diskussion zu diesem Randthema kommen deshalb zusammen, weil die Anwender auf ihre Ideen zur Programmverbesserung meistens zu hören bekommen, dass die Datev die nächsten zwei Jahre keine Zeit hat und außerdem nicht genug Nennungen anderer Anwender vorliegen.
Deshalb ist die Art und Weise der Lohn-ID Einführung (Idee eines Mitarbeiters) unerfreulich.
Für unsere Mitglieder haben wir auf einfachem Wege eine (kostenlose) Einzelprüfung mittels Lohn-ID umgesetzt. In diesem Thread kam dazu bereits ein Anwendungsbeispiel: der Steuerberater als Hausverwalter.
Und ich dachte, das große Rad wird auf den Plattformen gedreht.
Hausverwaltung, klar - das ist es!
Ich verstehe trotzdem nicht, warum hier (offenbar ohne Not) unter zwei Lohnprogrammen Konkurrenz geschaffen wird. Der LuG-Nutzer ist erst einmal der Dumme, der ein neues "Feature" nicht hat und daher an der weiteren Entwicklung keine Teilhabe hat.
Nur weil etwas angeblich NICHTS kostet (sorry aber meiner Lebenserfahrung nach stimmt dies nie), muss so etwas nicht richtig und/oder gut sein.
Hallo auch wieder dabei,
tatsächlich war die Rede vom DATEV-seitigen Aufwand.
Mit freundlichem Gruß
Frank Schöneberg
DATEV Personalwirtschaft
Entschuldigung bitte, ich meinte auch (nur) den DATEV-seitigen Aufwand!
Also ich kann ja verstehen, warum auf Seiten der Datev-Mitarbeiter hinsichtlich der Lohn-Id so langsam Frust aufkommt. Aber jetzt mal ernsthaft - so richtig zu Ende gedacht hat das doch keiner, oder?
Wir gehen jetzt mal wohlwollend davon aus, dass das System angenommen wird. Und wir gehen auch mal davon aus, dass ein großer Teil der Banker da draußen etwas mit "Datev" anfangen kann. Aber wieviele von denen, wissen, dass die Datev 2 Lohnabrechnungsprogramme anbietet und nur eines davon die Id ausweisst?
Wenn jetzt der Peter mit seinem Lohnzettel dort auftaucht und da steht keine ID drauf, ist doch klar, was der Banker denkt, oder? Und wenn der Peter dann noch sagt: "Ja das ist weil der Steuerberater meines Arbeitgeber rechnet mit dem anderen Lohnprogramm ab. Da geht das nicht!" (also sofern der das überhaupt weis). Klingt doch verstärkt nach Ausrede. Was passiert dann? Dann bekommt der Peter sein Darlehen nicht. Und im Zweifel noch einen netten Eintrag iirgendwo, wo Banker sowas vermerken.
Der sich aus so einem Fall ergebende Schaden kann sehr schnell immens werden ... Also wenn ich Datev wäre, ich würde die ID ganz schnell wieder von den Lodas-Abrechnungen entfernen oder schnellstmöglich bei den Abrechnungen LuG nachprogrammieren.
Genau dies ist in diesem Forum mehrfach angesprochen worden. Da die Lohn-ID aber (die DATEV) nix kostet, sind solche Überlegungen (wohl) eher nachrangig.
Besser noch: ein Ehepaar sitzt bei der Bank und wünscht einen Hauskredit.
Eine(r) der beiden legt die Lohn- und Gehaltsabrechnung vor, die mit LODAS erstellt wurde.
Der/die andere legt eine Lohn- und Gehaltsabrechnung vor, die mit LuG erstellt wurde.
Kommt sicherlich nie vor. Dran gedacht hat scheinbar keiner.
Preisfrage: was macht der/die Bankangestellte?
Und, eine fachliche Frage:
Ist es denn auch für "ausländische" Banken möglich, dies Lohn-ID zu überprüfen?
Sehr geehrter Herr Werner,
es wäre sehr schön, wenn Sie meine Fragen beantworten könnten. Es handelt sich definitiv um neue Fragen, die insbesondere für Lohn und Gehalt Anwender von hoher Relevanz sind.
Eine Umsetzung in Lohn und Gehalt ist vorerst nicht vorgesehen. Zum hierzu vorhandenen hohen Entwicklungsaufwand hatten wir uns bereits geäußert. Die Betonung liegt auf "vorerst" - wir beobachten Nachfrage und Nutzung.
Diese Aussage, hat nichts mit meinen im Beitrag 387 gestellten Fragen zu tun, sondern verdeutlicht viel mehr meine Fragen.
Vielen Dank.
Viele Grüße
T. Reich
Hallo Herr Kahl,
hierzu hat mein Angebot vom 08.08.2018 weiterhin Gültigkeit.
Beim ersten echten Auftreten, das bei einem von Ihnen abgerechneten Arbeitnehmer zu einem Problem bei einer Bank führt, dürfen Sie gerne auf mich zukommen.
Mit freundlichem Gruß
Frank Schöneberg
DATEV Personalwirtschaft
Hallo Herr Hofmeister,
Möglichkeit 1: Der Bankangestellte kennt das Ehepaar seit Jahren, ebenso dessen Kontoführung, und akzeptiert die ihm vorgelegten Lohnabrechnungen, weil sie mit den Gehaltseingängen auf den Konten übereinstimmen.
Möglichkeit 2: Der Bankangestellte bittet beide um eine Verdienstbescheinigung, verzichtet bei dem einen nach einem Hinweis auf die Lohn-ID darauf, runzelt kurz die Stirn und bittet nur Ehepartner 2 darum.
Möglichkeit 3: Der Bankangestellte verfährt wie bei 2, stellt jedoch fest "Das ist ja mal ne tolle Sache! Fragen Sie doch mal nach, warum das bei Ihrer Lohnabrechnung nicht so ist!"
Ich halte die Möglichkeiten 2 und 3 bei einem Hauskauf für eher theoretisch und glaube, die 1 kommt zum Tragen.
Bezüglich Ihrer fachlichen Frage: Schließt VeriTrust einen entsprechenden Vertrag mit einer ausländischen Bank, kann diese auch die Lohn-ID prüfen. Internet ist international.
Mit freundlichem Gruß
Frank Schöneberg
DATEV Personalwirtschaft
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Klingt plausibel., bei 3 musste ich tatsächlich schmunzeln...
Danke auf für die Beantwortung der "fachlichen Frage"!
Darf man den von Frau Schauer erwähnten Link
https://api.veri-trust.de/datev/openid
eigentlich auch auf der eigenen Homepage posten? Wäre ja durchaus ein Szenario, oder?
MfG
A. Hofmeister
Hallo Herr Hofmeister,
Nutzungsbedingungen für die webbasierte Prüflösung für die DATEV-Lohn-ID
Viele Grüße
Christian Wielgoß
Danke!
Auch ein schöner Satz:
"Wird eine Lohn-ID-Prüfung einer Gehaltsabrechnung nicht bestätigt, dürfen Sie nicht unmittelbar eine Manipulation unterstellen. Prüfen Sie die Gehaltsabrechnung in diesem Fall zusätzlich mit herkömmlichen Prüfverfahren."
Hallo Herr Hofmeister,
der Link führt zum Prüfszenario für DATEV-Mitglieder (Berufsträger) und würde auf Ihrer eigenen Website sicherlich nur Nachfragen in der Kanzlei erzeugen. Ich rate davon ab.
Mit freundlichem Gruß
Frank Schöneberg
DATEV Personalwirtschaft
bei 3 musste ich tatsächlich schmunzeln...
bei 3 muss ich als Lohn und Gehalts-Anwender eher
Hallo Herr Hofmeister,
meine Einschätzung zu "was macht die Bank?"
Ich würde sagen, praktisch betrachtet "die nächsten Jahr rein gar nichts" in Bezug auf die Lohn-ID, weil die Bank nicht auf die einzelnen Empfindlichkeiten eines einzelnen Lohnabrechners eingehen kann und m.E. diese Daten bei der Kreditvergabe nicht berücksichtigten darf.
Dafür gibt es eine Geschäftsordnung der Bank, ein Kreditwesengesetz und eine Revision und so lange Lohn-ID nicht Usus ist, findet eine Berücksichtigung nicht statt; sie trägt ggf. zur Verwirrung bei.
So lange die Lohn-ID nur von der DATEV genutzt wird, darf es m.E. keinen Einfluss auf die Kreditvergabe haben oder werden alle Antragssteller ohne Lohn-ID haben, "Sippenhaft" genommen oder grundsätzlich schlechter "gescored"? Kann ich mir nicht vorstellen.
M.E. überflüssig wie ein Kropf, stört aber weniger.
Hypothetisch die Frage zu stellen, für eine Lösung in mittlerer Zukunft, ist sicherlich nicht unangebracht.
Hypothetisch die Frage zu stellen, für eine Lösung in mittlerer Zukunft, ist sicherlich nicht unangebracht.
So war es gemeint!
Schön wäre es ja, wenn man die Lohn- und Gehaltsabrechnung bei der VeriTrust-Überprüfung per QR-Code einscannen könnte und nicht auch noch 6 Felder erfassen muss. Birgt ja auch nur Fehler...
Nochmal zur Ergänzung:
Die Lohnabrechnung verlangt eine Bank ggf. bei Kreditvergabe um
a) eine mögliche monatliche Belastung durch Kreditraten zu ermitteln
b) eine regelmäßige/langjährige Beschäftigung festzustellen
c) ggf. eine Lohnpfändung bei derzeitigen Arbeitgeber festzustellen
Die DATEV Lohn-ID dient lediglich als Hilfsmittel, auf einfachem Wege (im Massengeschäft) die Echtheit einer Lohnabrechnung zu sichern. Die Lohn-ID hat sicherlich keinen Einfluss auf eine Kreditvergabe. Eine gefälschte Lohnabrechnung hätte dies allerdings.
Mit freundlichem Gruß
Frank Schöneberg
DATEV Personalwirtschaft
Hallo Herr Hofmeister,
Hallo Community,
es gibt Neuigkeiten zur Lohn-ID: Seit heute (29.03.2019) steht nun unseren DATEV-Mitgliedern die Prüflösung zur Verfügung. Unter der URL
https://api.veri-trust.de/datev/check können Sie sich mit ihrer Kanzlei-SmartCard/SmartLogin anmelden und die Prüflösung nutzen.
Da die Lösung für das Szenario der Einzelfallprüfung gedacht ist, verzichten wir auf aufwändige Automatismen. Die relevanten Felder sind manuell zu füllen.
Lesen Sie alle weiteren Informationen rund um die DATEV-Lohn-ID unter www.datev.de/lohn-id.Freundliche Grüße
Monique Schauer
Personalwirtschaft
DATEV eG
Viele Grüße
Christian Wielgoß
Hallo Herr Hofmeister,
da wir glauben, dass eine Prüfung durch den Steuerberater eher selten vorkommt, haben wir uns aus Aufwandsgründen für eine manuelle Erfassung entschieden.
Für Institutionen, die die Lohn-ID im Massengeschäft einsetzen möchten, wird durch VeriTrust ein Einscannen per OCR-Schrifterkennung zur Verfügung gestellt.
Ein QR-Code hätte eine zusätzliche Angabe auf der Lohnabrechnung bedeutet und wiederum Platz gefordert: daher kein QR-Code.
Mit freundlichem Gruß
Frank Schöneberg
DATEV Personalwirtschaft
Sehr geehrter Herr Schöneberg,
mir ist durchaus bewusst, für was bei der Bank die Lohnabrechnungen verwendet werden.
Ebenso bewusst ist mir jedoch, wie irrelevant die Lohn-ID in der Praxis ist, sofern diese nicht allgemein und nur von der DATEV als neues Gimmick eingeführt wird.
Die allgemeinrechtlichen Voraussetzungen zur Verwertung sind m.W. bei Kreditinstituten nicht gegeben; insofern ist die Lohn-ID ein "nice-to-have" ohne Funktion; erinnert mich an den "außenverstellbaren Innenspiegel".
Mein Bankvertrauter, in seiner Funktion Firmenkundenleiter, hat gedacht, ich wollte ihn heute morgen schon in den April schicken . . .
Hallo Herr Schöneberg,
auch hierfür vielen Dank!
Zumindest kommen so Details heraus, die auf ersten Blick nicht erkennbar sind.
MfG
A. Hofmeister
Ihre Einstufung als "nice-to-have" trifft es exakt.
Ansonsten hat das Thema "Lohn-ID" m.E. keine besondere Relevanz und 'tangiert mich nur peripher'.
Viel interessanter wäre eine Verifikationsmethode beim Austausch von Daten zwischen Kanzlei und Mandant und/oder bei der Daten-Weitergabe bzw. -Konvertierung per Daten-Schnittstelle.
Das Schittstellen-Unwesen (vor allem die vielen unterschiedlichen 'offenen' ASCII-Schnittstellen) sind sprudelnde Quellen für Übertragungsfehler und Daten-Inkonsistenzen.
M. Vogtsburger
Hallo Frau Schauer,
danke für den Link. Ich habe nur eine Frage:
Zum anderen: Falls Ihnen eine Lohnabrechnung vorgelegt wird, deren Echtheit angezweifelt wird.Sicherlich handelt es sich hierbei nicht um einen alltäglichen Fall. - Dennoch finden wir es gut, wenn Sie als DATEV-Mitglied das Prüfverfahren kostenfrei anwenden können.
Ich erstelle die Lohnabrechnung für meinen Mandanten, er geht damit zur Bank. Nun kann jemand MIT Datev-Authentifizierungsmöglichkeit die Möglichkeit, die Lohnabrechnung zu authentifizieren. Also kommt der Banker nun zu mir damit ich ihm mittels Veri-Trust Einzelabfrage bestätige, dass der Lohn den ich abgerechnet habe auch auf dem Blatt richtig abgedruckt wurde?
Mag sein dass ich zu jung dafür bin, aber ich verstehe den Sinn dahinter nicht. Ich wage zu bezweifeln, dass mein Mandant mir Geld für die Authentifizierung seiner Lohnabrechnung zahlen würde, wenn ich diese abgerechnet habe. Ich kenne niemanden, der so viele Lohnabrechnung bestätigen musste, dass er unbedingt die Lohn-ID braucht weil er es ohne nicht handlen konnte. Aber das ist ja nur mein persönlicher Eindruck, bestimmt gibt es belastbare Zahlen die das Gegenteil beweisen
Hallo Herr Schöneberg,
schön, dass Sie das nochmal für uns zusammengefasst haben.
Ein DATEV-Mitarbeiter hatte eine Idee für eine innovative Dienstleistung zur DATEV-Lohnabrechnung.
Ich bin überglücklich, dass ein einzelner Wunsch bei der Datev alle Hebel in Bewegung setzen kann. Ist dieser nun Datev-Mitarbeiter des Monats? Ich hätte da auch ein paar Wünsche, muss ich dem Mitarbeiter diese Wünsche weitergeben, damit er weitere "innovative Ideen" für die sofortige Umsetzung mit Prio 1 eingeben kann? Oder muss ich mich dafür selbst bei der Datev beweben und einen Nebenjob beginnen?
Wir haben einen externen Partner gefunden, um eine entsprechende Lösung für Institutionen als Massenverfahren umzusetzen.
Das ganze hat einen leichten Beigeschmack, wurde aber auch schon früher in diesem Beitrag angemerkt.
Mit dem Massenverfahren verdient DATEV Geld - die Lohn-ID ist kein Selbstzweck.
Moment mal. Das neue "Sicherheitsmerkmal" ist also die neue Gelddruckmaschine der Datev? Das ist nicht Ihr Ernst oder? Die Mitglieder werden für dumm verkauft, indem man ihnen vorspielt es wären soo viele Anfragen, dass man handeln müsste, dabei geht es nur darum, dass die Datev neue Geschäftsfelder eröffnen will um an zusätzliches Geld zu kommen? Ich versteh es einfach nicht.
Für unsere Mitglieder haben wir auf einfachem Wege eine (kostenlose) Einzelprüfung mittels Lohn-ID umgesetzt. In diesem Thread kam dazu bereits ein Anwendungsbeispiel: der Steuerberater als Hausverwalter.
Ich hoffe das mit dem Hausverwalter war ein Scherz, oder saß jemand beim Brainstorming mit dabei der meinte "wir brauchen ein neues Sicherheitsmerkmal, falls ein Steuerberater als Hausverwalter wissen möchte, ob die über LODAS abgerechnete Lohnabrechnung auch nicht gefälscht wurde."
Ich fasse das auch mal aus meiner Sicht zusammen:
Wieso agiert die Datev hier so mit dem Fokus auf Konfrontation mit ihren Mitgliedern, für die die Datev eigentlich programmieren sollte, macht dies jedoch stattdessen für Banken und andere fremde Institutionen, wobei erstere mit hohen Gebühren für RZ-Bankinfo und den mageren Rückmeldungen zur Umsetzung der PSD2-Richtlinie im eigenen Haus größere Probleme verursachen als eine eventuell auftretende Rückfrage zur Echtheit der Lohnabrechnung.
Das Thema Lohn-ID bleibt spannend, mal schauen in welche Richtung sich der Thread in Zukunft entwickelt.
Viele Grüße
Marc Brost
Ich persönlich finde es gut, dass es auf Millionen von Lohnabrechnungen, die durch eine Software der Genossenschaft der steuerberatenden Berufe jeden Monat erstellt werden, ein Merkmal gibt, welches die Echtheit der vom Berufsstand ausgegebenen Auswertungen nachprüfbar macht.
Zum mehrfach angesprochenen Thema intransparente Begründungen ist meine Meinung: Wenn jemand etwas nicht verstehen will, ist es ohnehin überflüssig, Begründungen irgendeiner Art zu nennen.
Fast alles was es auf der Welt gibt hat irgendwo einen Vorteil, er erschließt sich im einzelnen nur nicht jedem.