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Kurzantrag zum KuG

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letzte Antwort am 26.10.2020 09:07:55 von Wolfgang_Stein
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deusex
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Hallo DATEV, hallo Kollegen,

 

im engen Austausch mit der Arbeitsagentur wurden wir heute darüber informiert, dass ein Kurzantrag zum Kurzarbeitergeld bereitgestellt. wurde, welchen ich hier heute gerne teile.

 

https://www.arbeitsagentur.de/datei/kurzantrag-kug-107_ba146383.pdf 

 

Das Formular "108" ist wohl dennoch beizufügen, da im vorgenannten Antrag darauf Bezug genommen wird.

 

https://www.arbeitsagentur.de/datei/kug108_ba013010.pdf 

 

In diesem Zusammenhang würde ich gerne wissen, bis wann mit dem "Corona-Update" für LODAS zu rechnen ist.

Lt. der Auskunft der Arbeitsagentur wurde der Kurzantrag auch an die DATEV übermittelt.

 

Weiß jemand, wie diesbezüglich der Stand ist?

 

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wielgoß
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Hallo,

 

laut  Auswirkungen des Corona-Virus auf die Lohnabrechnungen erfolgt die Umsetzung der KUG-Anträge mit dem aktuellen Rechtsstand am 14. April 2020 durch Umstellung der Auswertungen im DATEV-Rechenzentrum, also wohl ohne Service-Release.

 

Ich gehe aber davon aus, dass der "klassische" KUG-Antrag berücksichtigt wird, also nicht die Kurzform.

 

Viele Grüße

 

Christian Wielgoß

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deusex
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Hallo Herr Wielgoß,

 

danke für die Information. Der 14.04.2020 wäre ja, nach Arbeitstagen betrachtet, bereits "morgen". Insofern also ein perfektes timing der DATEV.

 

Insbesondere stellt sich auch die Frage, ob es verwaltungsökonomisch überhaupt sinnvoll ist, mit diesen Kurzanträgen zu arbeiten, da die regulären Anträge bereits programmseitig erstellt und mit allen Angaben befüllt werden und damit quasi eine automatische Antragserstellung erfolgt.

 

Gruß R.M.



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cro
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Sie müssen 107 unterschrieben (durch Arbeitgeber) einreichen und 108 als Anlage beifügen.

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wielgoß
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Hallo,

 

der wesentliche Unterschied ist ja letztendlich nur, dass im Antrag die entsprechenden Erklärungen des Arbeitgebers noch anzukreuzen sind - das halte ich für vertretbar und sensibilisiert die Arbeitgeber auch für diese KUG-Voraussetzungen...

 

Viele Grüße

 

Christian Wielgoß

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deusex
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Hallo cro,

 

was heißt hier "müssen" ?

 

Ihrem Beitrag entnehme ich es so, dass 107 in der Kurzvariante zwingend verwendet werden muss und nicht das reguläre Antragsformular. Sprich: Keine Option zum regulären Antrag.

 

Ist das so?

 

Im Übrigen haben wir heute auch besprochen, dass wir die Anträge auf KuG erstellen und für unsere Mandanten im Auftrag unterschreiben und einreichen, wie das Kollege "bodensee" bereits seit Langem problemlos handhabt.

Wir wollen derzeit unsere Mandanten nicht mit Kokolores belasten; sie haben derzeit genug andere Sorgen.

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mhaas
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Das mit dem Unterschreiben für die Mandanten hat auch bei uns in allen Jahren ganz wunderbar funktioniert. Die Mandanten sind nur darauf hinzuweisen, was wir in den Anträgen für sie ankreuzen und unterschreiben, und das sie natürlich als Auftraggeber dafür haften.

Lang may yer lum reek
DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo, 


bei Abrechnung von Kurzarbeit wird der Antrag mit der Auswertung 100 erstellt. Dieser wird allerdings nicht übermittelt, sondern muss bei der Bundesagentur für Arbeit eingereicht werden. 


Die Anträge sind seit dem 14.04.2020 im Rechenzentrum aktualisiert. 


Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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keinhausen
Beginner
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Moin Herr Stein, und ab wann unterstützt Datev den unbürokratischen KurzAntragKug 107 ?

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wielgoß
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Hallo,

 

ich vermute (!): gar nicht - ist m. E. auch nicht notwendig so ein vorübergehendes Formular umzusetzen.

 

Viele Grüße

 

Christian Wielgoß

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cro
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In LuG werden der Antrag 107 und die Liste 108 automatisch aus dem Programm generiert. Hab sie mal beigefügt.

wielgoß
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Hallo,

 

ja - das ist natürlich so.

 

Es ging hier allerdings um die "Kurzform": https://www.arbeitsagentur.de/datei/kurzantrag-kug-107_ba146383.pdf

 

Viele Grüße

 

Christian Wielgoß

SuseV
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Im LuG werden mit der aktuellen Version 11.14 die "Langform" 107 mit 100% SV-Erstattung sowie die Anlage 108 erstellt. Beide müssen bei der Arbeitsagentur eingereicht werden. 

 

So dramatisch finde ich es aber auch nicht, dass es nicht die Kurzform ist.

 

Da die Unterschrift auch von einem "zur Vertretung Berechtigen" unterzeichnet werden kann, sollte das kein Problem sein. 

 

Und dass die Kreuze gesetzt werden müssen ist auch in Ordnung. Die muss man ja nur einmalig beim Arbeitgeber anfragen oder sich dieses einmalig schriftlich oder per Mail bestätigen lassen. 

 

 

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bookmanjg
Beginner
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Hallo, auch in LUG 11.15 wird die Langform von KUG 107 ausgeworfen. Habe momentan einen Bürokraten bei der BA der behauptet es MÜSSE die Kurzform verwendet werden und wir bzw. der Mandant soll das Formular manuell ausfüllen...

 

Hat jemand auch schon das Problem?

 

DURCHHALTEN !! 😬

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wielgoß
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Nein - die Aussage des Mitarbeiters der Arbeitsagentur ist falsch.

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DATEV-Mitarbeiter
Daniela_Eichler
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

 

es gibt keine Vorgabe, welcher Antrag - also Kurz- oder Langform - abzugeben ist. Dies ist optional für den Arbeitgeber.

 

Bei der Umsetzung der Kurzarbeitergeldabrechnung (also bereits weit vor Corona-Zeiten) wurde entschieden, die Langform des Antrags in Lohn und Gehalt/LODAS zu erstellen.

 

Den Wunsch, dass bei der Abrechnung von Kurzarbeit beide Antragsformen ausgegeben werden, haben wir aufgenommen. 

 

@bookmanjg: Mich würde an dieser Stelle interessieren, warum der Sachbearbeiter der Agentur für Arbeit auf die Kurzform des Antrags besteht. Hat er Ihnen hierzu Informationen geliefert, warum die Kurzform abgegeben werden MUSS?

 

Viele Grüße Daniela Eichler
Personalwirtschaft l DATEV eG
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silke_erdmann
Einsteiger
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Hallo, auch wir erhielten den Hinweis der BfA, dass wir "soweit möglich" den "Kurzantrag" verwenden sollen.

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n_troike
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Hallo,

 

das haben wir nun auch auf dem Tisch.

Es könnte sonst eine zeitnahe Bearbeitung nicht sichergestellt werden.

Schon klar, dass die auch vorankommen wollen aber das sind ja Tausende, die das Formular ausfüllen müssen.

 

Wie macht Ihr das nun?

 

Auch wollte ich mal wissen wie Ihr der Arbeitsagentur die sensiblen Lohnjournale zukommen lasst.

Ich hatte ein passwortgeschützte Zip Datei geschickt. Die konnte nicht geöffnet werden.

Und somit wurde das Lohnjournal erneut angefordert.

 

Vielen Dank im Voraus!

Nico

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SuseV
Einsteiger
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Wir haben bisher normal die beiden von der DATEV ausgegebenen Formular (107) noch mit der Gesamtzahl der Beschäftigten und den Kreuzen auf der Rückseite versehen, unterschrieben und wieder eingescannt um dieses mit der Abrechnungsliste (108) zusammen per Mail dann an unsere Arbeitsagentur geschickt. Das hat problemlos geklappt, es gab keinerlei Beanstandungen und das Geld war innerhalb kürzester Zeit auf unserem Konto. 

 

Wozu musst du denn das Lohnjournal schicken? Das wollen die doch nur bei einer Prüfung sehen, und nicht für die normale Beantragung des Geldes.

 

LG

SuseV

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n_troike
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Hallo SuseV,

 

so haben wir das bisher auch gemacht.

Ab 07/2020 sollen wir nun den Kurz-antrag benutzen.

 

Das mit dem Lohnjournal steht sogar auf der Bewilligung der KUZ.

Das habe ich nachgeshehen und es stimmt.

 

Hat mich aber auch gewundert und vor allem stehen da ja alle Mitarbeiter

mit den sensiblen Daten drauf.

Aber ich kann mich denen doch jetzt nicht wiedersetzen?

 

Grüße

Nico

 

 

 

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SuseV
Einsteiger
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Hmmm... ich habe nochmal nachgelesen, und ja, das mit dem Lohnjournal steht bei uns auch drin, aber eingereicht habe ich keins und trotzdem Geld bekommen. Und ja, datenschutzrechlich ist das auch so ne Sache. Aber dass die das .zip nicht annehmen ist normal, es könnten ja Viren etc enthalten 🙂 

 

Aber wenn die auf den Kurzantrag bestehen, muss man vermutlich manuell die Zahlen von dem Datev-Formular 107 in das Kurzformular übertragen. Unterschrieben werden muss es ja sowieso.

 

LG

SuseV 

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n_troike
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Danke SuseV.

 

Kann nochmal jemand etwas dazu sagen wie man am Besten das Journal von 300MA an die Agentur übersendet.

Ich kann das doch nicht mit der Post schicken. Aber einen Fahrer nach Gießen übersenden...puh.

Die Agentur melden Sich auf diese Frage leider auch nicht mehr.

 

Grüße

Nico

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rebecca
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Guten Morgen,

 

und wann übermittelt DATEV - LODAS die Anträge Kurzarbeitergeld elektronisch?

So dass wir nichts mehr ankreuzen, unterschreiben und wegschicken müssen?

 

Die Agentur für Arbeit ist doch bereits in der Lage elektronisch übermittelte Daten anzunehmen, wie z.B. bei der Verdienstbescheinigung.

Und sie stellen auch anhängendes Formular zur Verfügung.

 

Oder versteh ich da was falsch?

 

Grüße Rebecca

greese
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@rebecca  schrieb:

Guten Morgen,

 

und wann übermittelt DATEV - LODAS die Anträge Kurzarbeitergeld elektronisch?

So dass wir nichts mehr ankreuzen, unterschreiben und wegschicken müssen?

 

Die Agentur für Arbeit ist doch bereits in der Lage elektronisch übermittelte Daten anzunehmen, wie z.B. bei der Verdienstbescheinigung.

Und sie stellen auch anhängendes Formular zur Verfügung.

 

 

Grüße Rebecca


 

Die Frage ist mehr als berechtigt. Insbesondere wenn Korrekturen aus einem Vormonat erfolgen mussten, ist das reichlich Papier was bewegt wird (was durch elektronische Übermittlung vermieden werden könnte).

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DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo zusammen, 


richtig, für andere Verfahren gibt es bereits eine Datenübermittlung. Für die elektronische Übermittlung des Kurzarbeitergeldantrags sind wir aktuell auch dabei die Datenübermittlung mit der Bundesagentur für Arbeit abzustimmen. Wie lange es noch dauert, bis die Datenübermittlung dann tatsächlich erfolgt, kann ich Ihnen im Moment noch nicht sagen. 

 

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 26.10.2020 09:07:55 von Wolfgang_Stein
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