Guten Tag Herr Lutz, ich möchte nochmal auf Ihren Beitrag zurückkommen, nachdem das Thema aktuell auch in unserer Kanzlei hochkam. Wir rechnen mit LuG ab. Der Fahrtkostenzuschuß wird mit Standard LA 2956 steuer- und sv-frei abgerechnet, fließt aber gemäß Lohnartenkern in die AAG-Erstattung (U1 oder U2, nicht jedoch beim Kinderkrankengeld) ein. Erstattungsfähig als laufendes Entgelt ist m.E. ok, aber OHNE dafür Umlagen abzuführen, "fühlt" sich irgendwie falsch an... Haben Sie da eventuell noch weitere Infos? Besten Dank und freundliche Grüße Jürgen Götz
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