Hi!
Erstmal hoffe, euch geht es allen gut und ihr bekommt die Situation privat sowie auch beruflich gut in den Griff.
Grundsätzlich fühle ich mich vorbereitet auf die bevorstehende außerplanmäßige KUG-Corona-Saison. Ich weiß, worauf ich achten muss (Krankheit bei KUG, Feiertag bei KUG etc.).
Ein Thema bekomme ich nicht in mein Kopf rein - vielleicht auch, weil die Birne gerade voll ist:
Wenn ein Arbeitnehmer während KUG gekündigt ist, fällt er ja aus der KUG-Regelung raus.
Also unter den Voraussetzung: Kein Tarifvertrag, im Arbeitsvertrag ist auch nichts geregelt: Zahle ich dem dann normalen Arbeitslohn bis zum Austrittsdatum oder muss ich den Arbeitslohn i. H. v. KUG abrechnen?
Ich hoffe, Ihre könnt mir weiterhelfen.
LG
Wie in "normalen" Zeiten. Volle Bezahlung incl. Austrittstag und kein KUG.
Hallo,
wie bereits geantwortet, gilt für diesen Fall, dass kein KUG abgerechnet werden darf. KUG ist ja ein Instrument der BA, um genau einer Kündigung vorzubeugen, daher gilt für den Fall der Kündigung: ab dem Zeitpunkt, wo die Kündigung ausgesprochen wurde, kann kein KUG mehr abgerechnet werden, z.B. ist die Kündigung am 20.03. ausgesprochen worden, kann bis zum 19.03. noch KUG abgerechnet werden, danach nicht mehr.
Ich hoffe, ich konnte helfen.
Hi!
Im Datev Online Seminar zum Thema KUG wird im Punkt 6.11 "Besonderheiten" mein Thema angeschnitten.
Dort wird sinngemäß gesagt:
"Für Arbeitnehmer ist ab Kündigung eine Kurzarbeitergeldabrechnung nicht möglich. Im Kalendarium erfassen Sie daher in diesem Falle den Schlüssel "ES" (Entgelt in Höhe KUG) an den Tagen, wo er eigentlich KUG hätte. Der ermittelte Betrag ist dann SV+Steuerpflichtig."
Es wird demnach ein Lohn in Höhe des KUGs ermittelt.
Irgendwie komme ich mit dem Thema nicht weiter.
Hat jemand noch weitere Informationen?
Hallo,
grundsätzlich hat ein Arbeitnehmer, dem gekündigt wurde, kein Anspruch auf Kurzarbeitergeld.
Für diese Mitarbeiter kann ab der Kündigung Engelt in Höhe von Kurzarbeitergeld abgerechnet werden. Dieses ist steuer- und sv-pflichtig und wird vom Arbeitgeber getragen. Es erfolgt keine Erstattung über die Agentur für Arbeit.
Folgendes Beispiel für den Einsatz des Ausfallschlüssels "ES" (Entgelt in Höhe KUG):
Ein Betrieb meldet zum 15.03.2020 Kurzarbeit an, die Mitarbeiter werden aber zum 31.03.2020 gekündigt.
Für den Zeitraum vom 15.03.2020 - 31.03.2020 ist dann der Ausfallschlüssel "ES" (Entgelt in Höhe KUG) beim Mitarbeiter in Lohn und Gehalt unter Bewegungsdaten | Kalender zu erfassen.
Viele Grüße aus Nürnberg
Darlene Pfahler
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo Frau Phaler,
was passiert aber, wenn der Arbeitnehmer selbst während oder vor dem KUG-Bezug gekündigt hat? Gilt dann trotzdem KUG oder das st/sv-pflichtige Entgelt i.H.v. KUG? Dann ab Zugang der Kündigung beim Arbeitgeber?
Danke Torsten Kalb
Hallo Thorsten Kalb,
leider können wir als DATEV hierzu keine rechtliche Auskunft erteilen.
Zur Klärung der rechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an die Agentur für Arbeit.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Dominika Raciborska
Personalwirtschaft
DATEV eG
Sobald der Arbeitgeber Kenntnis von der AN-Kündigung hat, darf er kein KUG mehr bezahlen. Welche Entgeltform dann gilt, wird ein Arbeitsrechtler/Arbeitsgericht klären können.
Hallo,
eine Frage zum Ausfallschlüssel. Ich arbeite mit LODAS. Dort gibt es keinen Ausfallschlüssel "ES". Welchen muss ich denn hinterlegen für Entgelt in Höhe KUG auf Grund Kündigung?
Hallo Munki21,
nun habe ich den gleichen Fall und arbeite auch mit LODAS.
Wie haben Sie ihren Fall gelöst?
Danke schon mal.
Hallo,
wir haben nochmal mit der Agentur für Arbeit telefoniert und unsren Fall geschildert. KUG-Antrag ab März und Kündigungsausspruch 13.03.2020. Es wurde seitens der Agentur für Arbeit mitgeteilt, dass kein Anspruch auf KUG besteht. Für die Zeit ab Kündigung muss der normale Lohn weitergezahlt werden. Insoweit hat sich meine Frage nach dem Ausfallschlüssel "ES" für Lodas erledigt, da ja kein Entgelt i. H. v. KUG gezahlt wird....
Vielen herzlichen Dank für die schnelle Rückinfo!
Hallo,
wenn gekündigt wurde, ist der normale Lohn in Höhe Kug zu zahlen.
Es gibt die Lohnart 544 (steuer-/sv-pflichtig), die man ebenfalls mit den Stunden vom Tag der Zugang der Kündigung bis zum letzten Arbeitstag eingibt. So hat es gut geklappt.
Gruß
Torsten Kalb
Hallo,
wenn gekündigt wurde, ist der normale Lohn in Höhe Kug zu zahlen.
Es gibt die Lohnart 544 (steuer-/sv-pflichtig), die man ebenfalls mit den Stunden vom Tag der Zugang der Kündigung bis zum letzten Arbeitstag eingibt. So hat es gut geklappt.
Gruß
Torsten Kalb
Guten Morgen,
jetzt bin ich verwirrt. Die Dame von Agentur für Arbeit sagte, der AN bekommt "normalen" Stundenlohn und kein Entgelt i. H. v. KUG? Also kann ich dem Mitarbeiter doch auf Grund der Anmeldung von KUG geringeres Entgelt zahlen und der AG bekommt nur keine Erstattung von der Agentur für Arbeit? Kann man das irgendwo wirklich mal ganz genau nachlesen?
Hallo @Darlene_Pfahler,
wir hätten noch Fragen hierzu. Wenn der AN untrschrieben hat das er der Kurzarbeit zustimmt und ihm dann gekündigt wird, hat der AG das Recht zu entscheiden ob er das lfd. Gehalt vor der Kurzarbeit gezahlt bekommt oder nur in Höhe des KUG. Könnten sie uns hierzu eine rechtliche Grundlage nennen?
Und
was ist wenn der AN während der zugestimmten Kurzarbeit kündigt? Ist hier das gleiche Prinzip wie oben möglich?(das der AG entscheiden darf was gezahlt wird)
Wenn der AN kündigt welches Datum ist relevant? (für die Berücksichtigung ab dem kein Anspruch mehr auf KUG besteht) Ist es das Datum wann die Kündigung zugestellt wurde oder ist es das Datum an dem die Kündigung erstellt wurde.
Es wäre schön wenn jemand hierauf eine Antwort hat. 🙂 (wir haben uns bereits an die Agentur für Arbeit hiermit gewandt allerdings sind die Bearbeitungszeiten sehr lang)
Vielen Dank im voraus!!
Hallo,
bitte berücksichtigen Sie, dass auch wenn die Bearbeitungszeiten bei der Agentur für Arbeit länger sind, wir keine rechtliche Auskünfte geben.
Wir können Ihnen lediglich bei der Schlüsselung im Programm weiterhelfen, sofern Sie die rechtliche Seite abgeklärt haben.
Hallo Leute...
Ab 11.06.2020 wurde Kündigung ausgesprochen. Mitarbeiter arbeitet bis zum 30.06.2020 wann soll auch normalerweise Arbeitsvertrag beenden. Bis wann kann noch KUG abgerechnet werden und wie soll es in Kalendarium geschlüsselt?
Vielen Dank für Ihre Unterstützung 🙂
Sie können KUG nur bis zum Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung berücksichtigen. D. h. in Ihrem Fall bis zum 10.06.2020.
Danke Björn..
Was passiert, wenn der Arbeitsvertrag einfach am 30.06.2020 ausläuft und wird nicht verlängert?
Hallo Milla,
bei befristeten Arbeitsverträgen kann bis zum Beendigungszeitpunkt KUG abgerechnet werden, da es hier keine Kündigung etc. gibt.
Sollte jedoch hier auch eine Kündigung oder ein Aufhebungsvertrag geschlossen werden, dann ist KUG nur bis zu dem Zeitpunkt der Bekanntgabe möglich.
Gruß
ok, alles klar 🙂
Vielen vieleeeeen Dank 🙂
MfG,
Milla