abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

KUG vs Kündigung

21
letzte Antwort am 19.06.2020 11:50:07 von Milla1
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
lupo-fresh
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 22
8750 Mal angesehen

Hi!

 

Erstmal hoffe, euch geht es allen gut und ihr bekommt die Situation privat sowie auch beruflich gut in den Griff.

 

Grundsätzlich fühle ich mich vorbereitet auf die bevorstehende außerplanmäßige KUG-Corona-Saison. Ich weiß, worauf ich achten muss (Krankheit bei KUG, Feiertag bei KUG etc.).

 

Ein Thema bekomme ich nicht in mein Kopf rein - vielleicht auch, weil die Birne gerade voll ist:

Wenn ein Arbeitnehmer während KUG gekündigt ist, fällt er ja aus der KUG-Regelung raus. 

Also unter den Voraussetzung: Kein Tarifvertrag, im Arbeitsvertrag ist auch nichts geregelt: Zahle ich dem dann normalen Arbeitslohn bis zum Austrittsdatum oder muss ich den Arbeitslohn i. H. v. KUG abrechnen?

 

Ich hoffe, Ihre könnt mir weiterhelfen.

 

LG

cro
Experte
Offline Online
Nachricht 2 von 22
8722 Mal angesehen

Wie in "normalen" Zeiten. Volle Bezahlung incl. Austrittstag und kein KUG.

M_H
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 3 von 22
8673 Mal angesehen

Hallo,

 

wie bereits geantwortet, gilt für diesen Fall, dass kein KUG abgerechnet werden darf. KUG ist ja ein Instrument der BA, um genau einer Kündigung vorzubeugen, daher gilt für den Fall der Kündigung: ab dem Zeitpunkt, wo die Kündigung ausgesprochen wurde, kann kein KUG mehr abgerechnet werden, z.B. ist die Kündigung am 20.03. ausgesprochen worden, kann bis zum 19.03. noch KUG abgerechnet werden, danach nicht mehr.

 

Ich hoffe, ich konnte helfen.

lupo-fresh
Beginner
Offline Online
Nachricht 4 von 22
8571 Mal angesehen

Hi!

 

Im Datev Online Seminar zum Thema KUG wird im Punkt 6.11 "Besonderheiten" mein Thema angeschnitten.

 

Dort wird sinngemäß gesagt:

 

"Für Arbeitnehmer ist ab Kündigung eine Kurzarbeitergeldabrechnung nicht möglich. Im Kalendarium erfassen Sie daher in diesem Falle den Schlüssel "ES" (Entgelt in Höhe KUG) an den Tagen, wo er eigentlich KUG hätte. Der ermittelte Betrag ist dann SV+Steuerpflichtig."

 

Es wird demnach ein Lohn in Höhe des KUGs ermittelt.

 

Irgendwie komme ich mit dem Thema nicht weiter.

 

Hat jemand noch weitere Informationen?

0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Darlene_Pfahler
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 5 von 22
8493 Mal angesehen

Hallo,


grundsätzlich hat ein Arbeitnehmer, dem gekündigt wurde, kein Anspruch auf Kurzarbeitergeld.
Für diese Mitarbeiter kann ab der Kündigung Engelt in Höhe von Kurzarbeitergeld abgerechnet werden. Dieses ist steuer- und sv-pflichtig und wird vom Arbeitgeber getragen. Es erfolgt keine Erstattung über die Agentur für Arbeit.


Folgendes Beispiel für den Einsatz des Ausfallschlüssels "ES" (Entgelt in Höhe KUG):


Ein Betrieb meldet zum 15.03.2020 Kurzarbeit an, die Mitarbeiter werden aber zum 31.03.2020 gekündigt.
Für den Zeitraum vom 15.03.2020 - 31.03.2020 ist dann der Ausfallschlüssel "ES" (Entgelt in Höhe KUG) beim Mitarbeiter in Lohn und Gehalt unter Bewegungsdaten | Kalender zu erfassen.


Viele Grüße aus Nürnberg


Darlene Pfahler
Personalwirtschaft
DATEV eG

Freundliche Grüße Darlene Pfahler
Personalwirtschaft | DATEV eG
torsten-kalb
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 6 von 22
8310 Mal angesehen

Hallo Frau Phaler,

 

was passiert aber, wenn der Arbeitnehmer selbst während oder vor dem KUG-Bezug gekündigt hat? Gilt dann trotzdem KUG oder das st/sv-pflichtige Entgelt i.H.v. KUG? Dann ab Zugang der Kündigung beim Arbeitgeber?

Danke Torsten Kalb

0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Dominika_Raciborska
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 7 von 22
8250 Mal angesehen

Hallo Thorsten Kalb,


leider können wir als DATEV hierzu keine rechtliche Auskunft erteilen. 


Zur Klärung der rechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an die Agentur für Arbeit.


Vielen Dank für Ihr Verständnis.

 

Dominika Raciborska

Personalwirtschaft

DATEV eG

0 Kudos
cro
Experte
Offline Online
Nachricht 8 von 22
8232 Mal angesehen

Sobald der Arbeitgeber Kenntnis von der AN-Kündigung hat, darf er kein KUG mehr bezahlen. Welche Entgeltform dann gilt, wird ein Arbeitsrechtler/Arbeitsgericht klären können.

0 Kudos
munki21
Beginner
Offline Online
Nachricht 9 von 22
8166 Mal angesehen

Hallo,

 

eine Frage zum Ausfallschlüssel. Ich arbeite mit LODAS. Dort gibt es keinen Ausfallschlüssel "ES". Welchen muss ich denn hinterlegen für Entgelt in Höhe KUG auf Grund Kündigung?

 

0 Kudos
i_h_
Beginner
Offline Online
Nachricht 10 von 22
8141 Mal angesehen

Hallo Munki21,

 

nun habe ich den gleichen Fall und arbeite auch mit LODAS. 

 

Wie haben Sie ihren Fall gelöst? 

 

Danke schon mal.

0 Kudos
munki21
Beginner
Offline Online
Nachricht 11 von 22
8119 Mal angesehen

Hallo,

 

wir haben nochmal mit der Agentur für Arbeit telefoniert und unsren Fall geschildert. KUG-Antrag ab März und Kündigungsausspruch 13.03.2020. Es wurde seitens der Agentur für Arbeit mitgeteilt, dass kein Anspruch auf KUG besteht. Für die Zeit ab Kündigung muss der normale Lohn weitergezahlt werden. Insoweit hat sich meine Frage nach dem Ausfallschlüssel "ES" für Lodas erledigt, da ja kein Entgelt i. H. v. KUG gezahlt wird....

0 Kudos
i_h_
Beginner
Offline Online
Nachricht 12 von 22
8100 Mal angesehen

Vielen herzlichen Dank für die schnelle Rückinfo!

0 Kudos
torsten-kalb
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 13 von 22
8060 Mal angesehen

Hallo,

 

wenn gekündigt wurde, ist der normale Lohn in Höhe Kug zu zahlen.

Es gibt die Lohnart 544 (steuer-/sv-pflichtig), die man ebenfalls mit den Stunden vom Tag der Zugang der Kündigung bis zum letzten Arbeitstag eingibt. So hat es gut geklappt.

 

Gruß

Torsten Kalb

0 Kudos
torsten-kalb
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 14 von 22
8059 Mal angesehen

Hallo,

 

wenn gekündigt wurde, ist der normale Lohn in Höhe Kug zu zahlen.

Es gibt die Lohnart 544 (steuer-/sv-pflichtig), die man ebenfalls mit den Stunden vom Tag der Zugang der Kündigung bis zum letzten Arbeitstag eingibt. So hat es gut geklappt.

 

Gruß

Torsten Kalb

munki21
Beginner
Offline Online
Nachricht 15 von 22
8048 Mal angesehen

Guten Morgen,

 

jetzt bin ich verwirrt. Die Dame von Agentur für Arbeit sagte, der AN bekommt "normalen" Stundenlohn und kein Entgelt i. H. v. KUG? Also kann ich dem Mitarbeiter doch auf Grund der Anmeldung von KUG geringeres Entgelt zahlen und der AG bekommt nur keine Erstattung von der Agentur für Arbeit? Kann man das irgendwo wirklich mal ganz genau nachlesen?

0 Kudos
H19B20s
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 16 von 22
7987 Mal angesehen

Hallo @Darlene_Pfahler

 

wir hätten noch Fragen hierzu. Wenn der AN untrschrieben hat das er der Kurzarbeit zustimmt und ihm dann gekündigt wird, hat der AG das Recht zu entscheiden ob er das lfd. Gehalt vor der Kurzarbeit gezahlt bekommt oder nur in Höhe des KUG. Könnten sie uns hierzu eine rechtliche Grundlage nennen?

 

 

Und

 

was ist wenn der AN während der zugestimmten Kurzarbeit kündigt? Ist hier das gleiche Prinzip wie oben möglich?(das der AG entscheiden darf was gezahlt wird)

 

 

Wenn der AN kündigt welches Datum ist relevant? (für die Berücksichtigung ab dem kein Anspruch mehr auf KUG besteht) Ist es das Datum wann die Kündigung zugestellt wurde oder ist es das Datum an dem die Kündigung erstellt wurde.

 

 

Es wäre schön wenn jemand hierauf eine Antwort hat. 🙂 (wir haben uns bereits an die Agentur für Arbeit hiermit gewandt allerdings sind die Bearbeitungszeiten sehr lang) 

 

Vielen Dank im voraus!! 

 

 

0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Monique_Müller
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 17 von 22
7946 Mal angesehen

Hallo,

bitte berücksichtigen Sie, dass auch wenn die Bearbeitungszeiten bei der Agentur für Arbeit länger sind, wir keine rechtliche Auskünfte geben. 
Wir können Ihnen lediglich bei der Schlüsselung im Programm weiterhelfen, sofern Sie die rechtliche Seite abgeklärt haben. 

Beste Grüße Monique Müller
Personalwirtschaft | DATEV eG
0 Kudos
Milla1
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 18 von 22
7326 Mal angesehen

Hallo Leute...

 

Ab 11.06.2020 wurde Kündigung ausgesprochen. Mitarbeiter arbeitet bis zum 30.06.2020 wann soll auch normalerweise Arbeitsvertrag beenden. Bis wann kann noch KUG abgerechnet werden und wie soll es in Kalendarium geschlüsselt?

 

Vielen Dank für Ihre Unterstützung 🙂

0 Kudos
björn
Experte
Offline Online
Nachricht 19 von 22
7300 Mal angesehen

Sie können KUG nur bis zum Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung berücksichtigen. D. h. in Ihrem Fall bis zum 10.06.2020.

Milla1
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 20 von 22
7238 Mal angesehen

Danke Björn..

Was passiert, wenn der Arbeitsvertrag einfach am 30.06.2020 ausläuft und wird nicht verlängert?

0 Kudos
björn
Experte
Offline Online
Nachricht 21 von 22
7232 Mal angesehen

Hallo Milla,

 

bei befristeten Arbeitsverträgen kann bis zum Beendigungszeitpunkt KUG abgerechnet werden, da es hier keine Kündigung etc. gibt.

 

Sollte jedoch hier auch eine Kündigung oder ein Aufhebungsvertrag geschlossen werden, dann ist KUG nur bis zu dem Zeitpunkt der Bekanntgabe möglich.

 

 

Gruß

0 Kudos
Milla1
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 22 von 22
7217 Mal angesehen

ok, alles klar 🙂

Vielen vieleeeeen Dank 🙂

 

MfG,

Milla

0 Kudos
21
letzte Antwort am 19.06.2020 11:50:07 von Milla1
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage