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KUG-Korrektur ab 2022 / Lodas & Lohn und Gehalt*

211
letzte Antwort am 16.08.2023 14:56:53 von Nina_Vanessa
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id_norderstedt
Einsteiger
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Nachricht 1 von 212
20264 Mal angesehen

Liebe Community, liebe Datev,

 

wie löst ihr das folgende Problem:

 

Derzeit laufen ja diverse-KUG-Prüfungen (auch für 2020), teilweise ist mit den Prüfungen durch die BAfA noch nicht begonnen worden.

 

KUG läuft teilweise seit März 2020 und wird auf jeden Fall noch bis Dezember 2021 laufen - d.h., dass die Prüfung durch die BAfA erst in 2022 überhaupt beginnen kann.

 

Was, wenn nun in der Prüfung in 2022 festgestellt wird, dass Berechnungen aus 2020 zu korrigieren sind?

 

Ich komme in 2022 über die Nachberechnung ja nicht mehr in das Jahr 2020...

 

Ideen? Lösungsvorschläge??

 

@Datev: Wäre es nicht möglich, die Programmroutine dahingehend zu ändern, dass -ausnahmsweise- nicht nur das Vorjahr, sondern auch das Vor-Vorjahr angesprochen werden kann??

 

Beste Grüße aus Norderstedt

 

Inga

 

 

 

Edit Monique Müller, 23.12.2021: Titel angepasst, da sich Stellungnahme auf LuG und LODAS bezieht.

greese
Erfahrener
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Nachricht 2 von 212
20165 Mal angesehen

Hallo,

 

dazu gibt es bereits einen Post:

https://www.datev-community.de/t5/Personalwirtschaft/Datev-Kug-Abschlusspr%C3%BCfung-2020-noch-ausstehend/m-p/253699

 

Grüße aus der Nachbarschaft (Pinneberg)

Greese 

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DATEV-Mitarbeiter
Alexandra_Friedrich
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 3 von 212
20076 Mal angesehen

Hallo, 


es besteht leider keine Möglichkeit, die Abrechnungstiefe  von LODAS zu erhöhen. 


In diesem Fall müssen die KUG-Anträge manuell korrigiert werden. Sprechen Sie diesbezüglich bitte mit der Bundesagentur für Arbeit. 

Beste Grüße Alexandra Friedrich
Personalwirtschaft | DATEV eG
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greese
Erfahrener
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Nachricht 4 von 212
20042 Mal angesehen

Hallo Frau Bäuerlein,

 

das ist leider eine sehr unschöne Nachricht seitens der Datev.

 

Grüße

Greese

sokrates
Fortgeschrittener
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Nachricht 5 von 212
19983 Mal angesehen

Hallo Frau Bäuerlein,

 

kann DATEV die Abrechnungstiefe nicht erhöhen oder will man nicht?

 

Zu Ende gedacht bedeutet dies dann doch: die Arbeitsagenturen interessiert es überhaupt nicht, was es programmtechnisch zu korrigieren gibt. Die wollen ggf. nur zu Unrecht erhaltenes Kug zurück.

Mehr-Arbeit haben also: wir Gehaltsabrechner. 

Die Sozialversicherungsprüfer - in Zusammenarbeit mit uns Gehaltsabrechnern.

Die Lohnsteuerprüfer - in Zusammenarbeit mit uns Gehaltsabrechnern.

Das kostet Zeit. Und Geld!

 

Und DATEV? Keine Mitarbeit? Weil? Man nicht kann oder nicht will?

 

Damit wir alle den Satz "es besteht leider keine Möglichkeit, die Abrechnungstiefe  von LODAS zu erhöhen." wirklich nachvollziehen können, wäre es angebracht von Seiten DATEVs zu erklären, warum genau diese Möglichkeit nicht besteht!

 

Herzliche Grüße

Anne Koch

id_norderstedt
Einsteiger
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Nachricht 6 von 212
19957 Mal angesehen

Hallo Frau Bäuerlein,

hallo an alle , die hier auch Probleme haben...

 

es ist ja so, wie Frau Koch sagt: im Zweifel will die BAfA ihr Geld haben.

Auf Rückzahlungen wird schon jetzt seitens der Mandanten verzichtet, da die Bearbeitung im keinen Kosten-/Leistungsverhältnis steht.

 

Schon jetzt sind die Korrekturen bescheiden - trotz Programmunterstützung!

 

Wie soll das dann erst nächstes Jahr sein??

 

Es ist ja nicht ausreichend "nur" den KUG-Antrag zu korrigieren:

 

- die Gehaltsabrechnung ändert sich

- Gehalt muss ggfs. vom Arbeitnehmer zurück gefordert werden

- die SV ändert sich (soll ich den Beitragsnachweis über SV-Net ändern? / soll über SV-Net eine Sondermeldung über die korrigierten Beträge erfolgen? / mit welcher Meldung? / UV-Meldung wäre auch fehlerhaft)

- wie soll das in der LSt-Bescheinigung 2022 dargestellt werden?

 

Entschuldigung, aber das ist ohne vernünftige Programmunterstützung NICHT machbar.

 

Nach Ihrer Aussage sollen wir nur den KUG-Antrag körrigieren, und dann?

Dann wird später mit SV- und LSt-Prüfern gestritten und wir stehen vor unseren Mandanten doof dar.

 

Viele Grüße aus Norderstedt

 

Inga

i_s_
Beginner
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Nachricht 7 von 212
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Ich schließe mich meinen Vorrednern an, hier besteht dringend Handlungsbedarf!

CVolz
Fortgeschrittener
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Nachricht 8 von 212
19819 Mal angesehen

Das sehe ich genauso.  Andere Programme (ich habe früher mit SAP abgerechnet) können ja auch mehr als 2 Jahre zurückrechnen...

Wieviele Nutzer müssen denn die Hand heben,  damit hier was passiert?

DATEV-Mitarbeiter
Monique_Müller
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 9 von 212
19800 Mal angesehen

Hi zusammen,


ich kann Ihren Unmut verstehen. 😣

Ich mach mich gerne mal schlau, weshalb die Umsetzung nicht möglich ist und melde mich wieder. 

Beste Grüße Monique Müller
Personalwirtschaft | DATEV eG
GBuhr
Beginner
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Nachricht 10 von 212
19787 Mal angesehen

Hallo Frau Müller,

 

wenn eine Rückrechnung in das Jahr 2020 aus 2022 nicht möglich sein wird, ist das der Super-Gau für alle, welche Lohn- und Gehaltsabrechnungen durchführen. Es ist doch schon jetzt abzusehen, dass es zu Änderungen bei den KUG-Anträgen kommen wird und die Prüfungen der Agentur für Arbeit bis weit in das Jahr 2022 für das Jahr 2020 hereinreichen wird. Wie schon angeführt wurde; es ist ja nicht nur der KUG-Antrag zu ändern .......sondern viel gravierender sind die Folgeauswirkungen.

 

Es ist auch sicher  - da lehne ich mal aus dem Fenster - , dass uns die Problematik noch lange begleiten wird. In 2023 wird 2021 geprüft usw. Es betrifft nicht wenige Anwender sondern fast alle.

 

Wir können die zahlreichen Änderungen gar nicht manuell berechnen.........

 

 

DATEV ist hier eindeutig gefordert......und sollte uns Anwender nicht im Regen stehen lassen.

andreasvogel
Beginner
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Nachricht 11 von 212
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Gerade hat die Steuerberaterkammer Thüringen noch einen nicht unwesentlichen Hinweis an alle Berater gesendet:

-> es sollen Alle Betriebe mit KUG durch die Bundesanstalt für Arbeit geprüft werden !!

Link dazu hier: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/abschlusspruefung-kurzarbeit


Das heist für mich: Hier MUSS die Datev jetzt endlich tätig werden!

Eine manuelle Korrektur der Vielzahl von Meldungen die da auf uns zukommen ist den Nutzern nicht zuzumuten.

PS: wir hatten schon die ersten Fälle, bei denen wegen 10 € alles berichtigt werden musste!!
(KUG, SV-Beitragsnachweise ; SV Jahresmeldung, Lohn- Gehaltszettel...  )

id_norderstedt
Einsteiger
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Nachricht 12 von 212
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Hallo Frau Müller,

 

das Jahresende nähert sich unaufhaltsam... und damit auch der End-Zeitpunkt, wo noch in LODAS auf 2020 zugegriffen werden kann.

 

Bisher wurde bei uns erst ein geringer Teil der KUG-Prüfungen überhaupt begonnen (und es werden definitiv ALLE Unternehmen mit KUG geprüft - so die Ansage der BAfA). Ich denke, dass geht vielen (allen?) anderen auch so.

 

Es ist für uns schlicht nicht möglich, manuelle Korrekturen neben dem normalen Tagesgeschäft außerhalb der Lohabrechnung zu erstellen.

 

Wann wird Datev tätig?? Oder dürfen alle Anwender die Korrekturen an die Lohnabteilung der Datev auslagern (natürlich kostenfrei)??

 

Freundliche Grüße

 

Inga

 

P.S.: einen schönen Nikolaustag.

DATEV-Mitarbeiter
Monique_Müller
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 13 von 212
19406 Mal angesehen

Hallo liebe Community,

 

wir haben Euch nicht vergessen. Der Sachverhalt ist derzeit noch in Prüfung. Wir melden uns sobald wie möglich. 

Beste Grüße Monique Müller
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Regi
Einsteiger
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Nachricht 14 von 212
19379 Mal angesehen

Hallo,

 

dies ist allerdings nicht nur ein "Datev-Problem"....

In anderen Lohnprogrammen kann man Korrekturen auch nur für das laufende Jahr und Vorjahr vornehmen...

und wenn das Programm die Korrektur nur für den kompletten Zeitraum macht, also nicht jeden Monat extra

ausrechnet und korrigiert, kommt die BAfA und man darf/kann dies dann über deren Seite schön manuell ausfüllen....

Monat für Monat 🙄

 

 

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id_norderstedt
Einsteiger
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Nachricht 15 von 212
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Guten Tag Frau Müller,

 

können Sie schon neues sagen?

Haben Sie sonst alternative Ideen, wie wir den 2020er Lohn offen halten können?

 

Grüße

Inga

CVolz
Fortgeschrittener
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Nachricht 16 von 212
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....und ergänzend hierzu habe ich folgende Frage: Wenn ich den Lohn für 12/21 erst Anfang Januar abrechne, kann ich in diesem Zusammenhang noch 2020 korrigieren? Oder geht das nur bis 31.12.2021?

 

 

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boomboom
Meister
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Nachricht 17 von 212
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@Monique_Müller 

 

Kann man in LuG die Datenbanken wegkopieren und für den Zweck der Nachberechnung nutzen und eine Maschine mit alter LuG-Version vorhalten?

 

Damit man wenigstens als Testmandant rechnen kann..

 

schön ist das natürlich alles nicht.

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DATEV-Mitarbeiter
Maximilian_Meusel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 18 von 212
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Hallo zusammen,

 

wie Frau Müller bereits angekündigt hat, können wir Ihnen heute ein erstes Update geben.

 

Nochmal eine kurze Zusammenfassung:

Die Agentur für Arbeit hat angekündigt, dass aufgrund der Vielzahl an Kug-Anträgen in der Corona-Krise die Abschlussprüfungen für das Kurzarbeitergeld nicht zeitnah durchgeführt werden können. Dies kann bedeuten, dass Kug-Abrechnungen für 2020 erst im Jahr 2022 oder später abschließend geprüft und ggf. Korrekturen erforderlich werden. 

 

In LODAS und Lohn und Gehalt ist grundsätzlich eine Korrektur der Lohnabrechnung für das aktuelle Jahr und das komplette Vorjahr möglich. Von der ITSG (Informationstechnische Stelle der gesetzlichen Krankenversicherung) wird sogar nur eine Korrektur-Möglichkeit bis April des Vorjahres gefordert.

 

In der Praxis bedeutet das dennoch, dass Sie im Jahr 2022 Lohnabrechnungen aus 2020 nicht mehr über die Lohnprogramme korrigieren können.

 

Wir können die daraus resultierende Sorge bzgl. des manuellen Mehraufwands bei notwendigen Korrekturen für das Jahr 2020 sehr gut nachvollziehen. Daher prüfen wir gerade, welche zeitnahen Lösungsmöglichkeiten wir für Sie bereitstellen können. Eine Möglichkeit ist die Rückrechnungstiefe in den Lohnabrechnungsprogrammen zu erweitern. Allerdings haben erste Prüfungen ergeben, dass diese Lösung mit diversen technischen Hürden, mit einem immensen Aufwand und aufgrund der Komplexität mit Risiken (z. B. fehlerhafte Abrechnungen) verbunden ist. Diese Einflussfaktoren werden wir umfassend bewerten und bei der Entscheidung berücksichtigen.

 

Alternativ prüfen wir auch, wie wir Sie ggf. mit Tools, Informationen und Checklisten schneller unterstützen können. Hier stehen wir alle vor der Herausforderung, dass zurzeit nicht in jedem Fall klar definiert ist, wie eine Korrektur der Kug-Abrechnung zu erfolgen hat und welche Auswirkungen dies z. B. auch auf die Sozialversicherung oder die Steuer hat.   

 

Die Analyse und Bewertung erfordert noch etwas Zeit. Daher können wir Ihnen zum heutigen Tag noch keine Lösung anbieten. Wir setzen alles daran, Ihnen eine Lösung anbieten zu können und informieren Sie hier regelmäßig über den aktuellen Stand.

 

⚠️  Hinweis: Wenn Sie jetzt schon von einer Korrektur der Lohnabrechnung für das Jahr 2020 wissen, nutzen Sie die Zeit bis zur Abrechnung Januar 2022. Bis dahin können Sie z.B. mit einer Wiederabrechnung Dezember 2021 die Kug-Abrechnungen 2020 nachberechnen. 

 

Beste Grüße

Maximilian Meusel

Product Owner | Produktentwicklung LODAS

DATEV eG

Freundliche Grüße
Maximilian Meusel - Product Owner DATEV Personalakte
id_norderstedt
Einsteiger
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Nachricht 19 von 212
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Hallo Herr Meusel,

 

vielen Dank erstmal für Ihre Antwort.

Dann schauen wir mal, was dabei rauskommt 🙈.

 

Allen schöne Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr!

 

Viele Grüße

 

Inga

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StarkWo
Einsteiger
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Nachricht 20 von 212
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Hallo Herr Meusel,

 

vielen Dank für das kurze Update vor der Weihnachtszeit.

Kann diese Thematik irgendwo angepinnt werden? Ich musste gerade einige Seiten blätten um hier Ihr Update zu lesen.

 

Ich kann mir derzeit kein größeres Thema in der Lohnabrechnung vorstellen, als diese momentan nicht vorhandene Programmunterstützung. Ist ja nur eine Frage der Zeit bis das bei den ersten hochkommt.

Das gehört dringend auf die Startseite und sollte mehr Aufmerksamkeit bekommen.

 

Viele Grüße

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DATEV-Mitarbeiter
Monique_Müller
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 21 von 212
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Hallo,

 

ich habe den Thread im Bereich Personalwirtschaft angepinnt. Somit kann der weitere Verlauf dieses Threads besser nachvollzogen werden. 

 

 

Beste Grüße Monique Müller
Personalwirtschaft | DATEV eG
TN
Fachmann
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Nachricht 22 von 212
18387 Mal angesehen

Für uns stellt sich die Frage hinsichtlich einer größeren Abrechnungstiefe dann nach dem Ausstellen der Lohnsteuerbescheinigung. Eine dem Monat zugeordnete KUG-Korrektur hätte eine geänderte Lohnsteuerbescheinigung zur Folge (da Progressionsvorbehalt). Und diese Änderung ist doch nach dem 28.02. des Folgejahres nicht mehr zulässig, oder?

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id_norderstedt
Einsteiger
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Nachricht 23 von 212
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Hallo Herr Meusel,

 

Ihre Antwort ist nunt knapp drei Wochen her. Gibt es irgendeinen Lösungsansatz??

 

Die Abrechnung der Januar Löhne wird bei uns (wie bei den meisten anderen auch) in der nächsten Woche starten.

Dann ist keine Korrektur 2020 mehr möglich.

 

Viele meiner KUGler haben noch keine Anforderung von Unterlagen erhalten bzw. befinden sich noch in KUG.

Somit liegen auch noch keine Hinweise auf eine evtl. erforderliche Korrektur vor.

 

Wann bekommen wir einen akzeptablen Lösungsvorschlag?

 

Oder -bisher blieb diese Frage ja unbeantwortet- dürfen wir die Lohnkorrekturen an Sie (Datev) kostenfrei auslagern?

 

Gruß aus Norderstedt

DATEV-Mitarbeiter
Edeltraut_Walus
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 24 von 212
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Hallo zusammen,

 

gerne möchten wir Ihnen eine Zwischeninfo zum aktuellen Stand geben.

 

Wie bereits angekündigt, prüfen wir verschiedene Möglichkeiten der Unterstützung, die genaue Vorgehensweise und die ggf. vorhandenen Einschränkungen. Auch mit weiteren Analysen hat sich nichts daran geändert, dass die Rückrechnungstiefe nicht einfach und vor allem nicht schnell erweitert werden kann. Daher ist unsere erste Priorität sicher zu stellen, dass der Datenbestand 2020 nicht verloren geht. Basis für eine Lösungsmöglichkeit ist daher zwingend eine Datensicherung.  

 

Lohn und Gehalt

Wenn Sie mit Lohn und Gehalt abrechnen, führen Sie noch vor dem Monatsabschluss Januar 2022 eine RZ-Sicherung für Mandanten durch:

 

  • für die im Jahr 2020 Kurzarbeitergeld / Saison-Kug abgerechnet wurde und
  • die Abschlussprüfung der Agentur für Arbeit noch nicht durchgeführt wurde.

Wenn Ihnen nicht bekannt ist, bei welchen Mandanten noch Abschlussprüfungen ausstehen, raten wir Ihnen dringend zur Sicherheit alle Mandanten, für die im Jahr 2020 Kurzarbeitergeld / Saison-Kug abgerechnet wurde, im DATEV-Rechenzentrum zu sichern.

 

Diese Sicherung kann als Basis für die Ermittlung der Korrekturwerte dienen, wenn die Entgeltabrechnung zu korrigieren ist.

 

Die genauen Voraussetzungen und das Vorgehen, wie Sie Mandanten im DATEV-Rechenzentrum sichern, finden Sie im DATEV Hilfe-Center im Dokument „Kug-Korrekturen für 2020 durchführen“ (Dok.-Nr. 1023064).

 

Weitere Details zum Vorgehen bei einer Korrektur des Kug, werden wir Ihnen nach weiterer Prüfung ebenfalls hier in der Community und im o. g. Dokument zur Verfügung stellen.

 

Alle Lohn und Gehalt Anwender werden heute per E-Mail oder per DATEV-Mitteilungen dazu informiert.

 

LODAS

Wenn Sie mit LODAS abrechnen, liegen die Sicherungen der Mandanten im DATEV-Rechenzentrum vor. Sie haben daher im Moment keinen Handlungsbedarf. Aber auch hier müssen wir noch die weiteren Lösungsmöglichkeiten und Einschränkungen prüfen.

 

Ausblick

Durch die vielen möglichen Auswirkungen und der unterschiedlichen Varianten einer rückwirkenden Korrektur von Kurzarbeitergeld im Jahr 2020, benötigen wir für die Lösungsansätze noch Zeit. Wir prüfen weiter verschiedene Alternativen und dies sowohl für Lohn und Gehalt als auch für LODAS. Es ist nach wie vor unser Ziel, Sie in beiden Abrechnungsprogrammen bei rückwirkenden Kug-Korrekturen möglichst gut zu unterstützen.

 

Wir werden Sie hier regelmäßig über den aktuellen Stand informieren.

 

Edeltraut Walus

Product Owner | Produktentwicklung Lohn und Gehalt

DATEV eG

boomboom
Meister
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Nachricht 25 von 212
18181 Mal angesehen

Hallo Frau Walus,

 

Danke für die Info.

 

Genügt auch eine (komplette) Datenbanksicherung?

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SVI
Beginner
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Nachricht 26 von 212
18057 Mal angesehen

Guten morgen Frau Walus,

 

vielen Dank für Ihre Mitteilung.

 

Wir führen nach jedem Monatsabschluss eine Sicherung der Daten im RZ durch.

 

Bedeutet das jetzt, dass wir ab dem Monatsabschluss Januar 2022 keine RZ-Sicherung mehr für Mandanten durchführen dürfen, weil sonst Bestände überschrieben werden oder können wir auch in den Folgemonaten weiterhin die Daten sichern?

 

Vielen Dank vorab für Ihre Rückmeldung.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

SVI

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nadimb
Meister
Offline Online
Nachricht 27 von 212
17982 Mal angesehen

Unter den Begriffen: "Sicherung", "RZ-Sicherung", "Lohn", "Gehalt" & "Lohn und Gehalt" finde ich in der DATEV-Preisliste keinerlei Hinweise.

 

Die Erfahrung hat gelehrt, dass man von DATEV quasi nichts umsonst bekommt. Daher mal gefragt: was kostet der Spaß, all die potentiell betroffenen Mandanten im RZ zu sichern?

 

Gibt es überhaupt irgendeine Alternative?

 

nadimb_0-1642153359590.png

 

 

 

Entschuldigung, seit wann siezen wir uns? - #Du

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Heiko76
Beginner
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Nachricht 28 von 212
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Die Information hätten wir auch gerne.

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SVI
Beginner
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Nachricht 29 von 212
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Die Kosten für "Verarbeitung, Aufbereitung von Auswertungen, Sicherung, Archivierung, Datenübermittlung und elektronisches Rückmeldeverfahren" sind im Abrechnungsgrundpreis pro AN (Art.-Nr. 42181) enthalten.

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boomboom
Meister
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Nachricht 30 von 212
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das kost nur was, wenn bestand älter als 14 Jahre? oder bei nicht mehr abrechnen…

 

muss/sollte also irgendwann wieder gelöscht werden… 

 

Bedeutet das jetzt, dass wir ab dem Monatsabschluss Januar 2022 keine RZ-Sicherung mehr für Mandanten durchführen dürfen, weil sonst Bestände überschrieben werden oder können wir auch in den Folgemonaten weiterhin die Daten sichern?

 

das wäre natürlich auch interessant zu wissen..

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211
letzte Antwort am 16.08.2023 14:56:53 von Nina_Vanessa
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