Liebe Community, heute möchte ich Ihnen gerne ein Update zum aktuellen Stand geben. Unsere bisherigen Erfahrungen zeigen, dass viele Kug-Anträge nach den Prüfungen nicht beanstandet werden und Korrektur-Bescheide eher vereinzelt gefordert werden. Aber natürlich gibt es bei Ihnen schon die ersten Bescheide mit notwendigen Korrekturen und es ist zu erwarten, dass noch einige Korrekturen auf 2020 notwendig werden. Unser Ziel ist es nach wie vor, Sie bestmöglich zu unterstützen. Wie angekündigt haben wir verschiedene Lösungsansätze analysiert. Wir sind zu folgenden Ergebnissen gekommen: Datensicherung in die Lohnprogramme einspielen Die Kug-Anträge können grundsätzlich auf Basis der Datensicherungen korrigiert werden. Wir bereiten im Moment für Sie Checklisten vor, wie Sie dabei in den Lohnprogrammen vorgehen müssen. Sie können sich dann die Daten 2021 / 2020 aus einer Datensicherung in die Lohnprogramme einspielen. Damit haben Sie die Möglichkeit, nach dem Einspielen der Daten eine Nachberechnung auf 2020 durchzuführen, um die Korrekturwerte zu ermitteln. Wichtig wird sein, dass Sie genau nach Checkliste vorgehen. Durch die Komplexität ist es notwendig, dass wir die korrekte Darstellung der nötigen Schritte in den Checklisten besonders sorgfältig prüfen. Hieran arbeiten wir gerade mit Hochdruck. Lohn und Gehalt: In Lohn und Gehalt wird es notwendig sein, für diese Daten einen separaten Datenpfad anzulegen. Hier planen wir, Ihnen die Checkliste bis Ende Februar 2022 in folgendem Dokument zur Verfügung zu stellen: Kug-Korrekturen für 2020 durchführen (Dok.-Nr. 1023064) LODAS: In LODAS ist die Vorbereitung etwas umfangreicher, da eine Lösung im DATEV-Rechenzentrum entwickelt werden muss, um die Daten auf eine weitere Mandantennummer zu kopieren. Wichtig: Kopieren Sie in LODAS nicht selbst die Daten auf eine weitere Mandantennummer oder führen einen Mandantendatenübertrag durch. Warten Sie auf unsere Lösung im DATEV-Rechenzentrum! Hier planen wir, Ihnen im März 2022 eine Checkliste in diesem Dokument zur Verfügung zu stellen: Kug-Korrekturen für 2020 durchführen (Dok.-Nr. 1023111) Wenn Ihnen bereits heute Prüfbescheide vorliegen, sprechen Sie mit der Agentur für Arbeit und bitten Sie um eine entsprechende Fristverlängerung. Wenn Ihnen schon die neuen Werte für den Kug-Antrag vorliegen, können Sie die Daten auch schon heute z. B. über das Formular auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit senden. Rückrechnungstiefe in den Lohnprogrammen erweitern Wir können gut nachvollziehen, dass für Sie die Erweiterung der Rückrechnungstiefe die präferierte Lösung darstellt. Deshalb haben wir auch diesen Lösungsansatz analysiert. Wir müssen Ihnen aber mitteilen, dass eine Erweiterung der Rückrechnungstiefe aus technischen und fachlichen Restriktionen nicht in absehbarer Zeit realisiert werden kann. Gerne geben wir Ihnen Einblick, aus welchen Gründen wir zu dieser Entscheidung kommen mussten: Die Datenhaltung und technischen Abläufe basieren auf der 2 Jahreslogik und müssten tiefgreifend überarbeitet bzw. teilweise komplett neu entwickelt werden. Mit einer Erweiterung um zusätzliche Vorjahre sind auch Auswirkungen auf die Performance bei Durchführung der Lohnabrechnung zu erwarten. Alle fachlichen Themengebiete (z. B. Datenübermittlungen, Baulohn, betriebliche Altersvorsorge und vieles mehr) müssen geprüft werden, um mögliche Fehler in der Lohnabrechnung auszuschließen. Deshalb bitten wir um Ihr Verständnis, dass wir uns in Bezug auf die Kug-Korrekturen auf die Lösung der Datensicherung fokussieren müssen. Ausblick Wir arbeiten weiter intensiv an der Ausgestaltung der Lösung der Datensicherung und werden Ihnen über die genannten Dokumente Handlungsempfehlungen geben, wie Sie in den Programmen vorgehen können. In einigen Fällen hat die Korrektur auch arbeitsrechtliche Auswirkungen z. B. auf das Entgelt. Beachten Sie, dass DATEV hier auch in Zukunft keine rechtliche Beratung durchführen kann. Klären Sie vorab Fragen zum Prüfbescheid direkt mit der Agentur für Arbeit. Wenn es Fragen zu arbeitsrechtlichen Auswirkungen gibt, klären Sie das rechtzeitig mit oder im Unternehmen, ggf. mit Hilfe eines Anwalts für Arbeitsrecht. Freundliche Grüße Edeltraut Walus Product Owner | Produktentwicklung Lohn und Gehalt DATEV eG
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