abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Informationen zum Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG)

131
letzte Antwort am 03.07.2023 14:00:48 von MikeWHerbs
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
DATEV-Mitarbeiter
Monique_Müller
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 1 von 132
18723 Mal angesehen

Liebe Community,

 

die nächste größere gesetzliche Änderung steht voraussichtlich zum 01.07.2023 für die Lohnabrechnung an. Wir informieren Euch heute frühzeitig über das Pflegeunterstützung- und Entlastungsgesetz (PUEG) , da einige Vorbereitungen notwendig werden.

 

⚠️Es liegt derzeit nur der Regierungsentwurf vor. Das Gesetzgebungsverfahren ist damit noch nicht abgeschlossen. Die vorgesehenen Inhalte können sich bis zum vollständigen Inkrafttreten des Gesetzes zum Juli 2023 jederzeit noch ändern.

 

Das Gesetz sieht eine stufenweise Senkung des AN-Zusatzbeitrags ab dem 2. Kind vor. Deshalb sind die Nachweise über die Anzahl der Kinder und deren Alter bei den Arbeitnehmern rechtzeitig anzufordern. Die Nachweise und die Erfassung der Kinderdaten sind Voraussetzung, dass der entsprechende Beitragssatz zur Pflegeversicherung ab 01.07.2023 berechnet werden kann.

 

Der Gesetzgeber plant für alle vor dem 01.07.2023 geborenen Kinder eine Übergangsfrist bis 31.12.2023. Wenn Nachweise bis 31.12.2023 vorgelegt werden, kann der ermäßigte Beitragssatz zur Pflegeversicherung über eine Nachberechnung auch rückwirkend ab 01.07.2023 berücksichtigt werden.

Für alle ab dem 01.07.2023 geborenen Kinder muss der Nachweis innerhalb von 3 Monaten ab Geburt erbracht werden, damit der ermäßigte Beitragssatz rückwirkend ab dem Tag der Geburt berücksichtigt werden kann.

 

Zur Unterstützung stehen Euch folgende Informationen zur Verfügung:

 

Am 26.04.2023 haben wir einen Infoservice LODAS und Lohn und Gehalt mit den aktuellen Informationen  versendet:

 

 

Im Dokument 1026887 - Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) - Hintergrund sowie in den künftigen Ausgaben des Infoservice informieren wir Euch weiterhin über den aktuellen Stand. Die Besonderheiten für das Bundesland Sachsen prüfen und ergänzen wir zeitnah.

 

Bitte beachtet, dass sich durch das kurzfristige und noch offene Gesetzgebungsverfahren weitere technische Unterstützungsmöglichkeiten aktuell noch in Prüfung befinden.

 

Um Euch vorab bei der Information Ihrer Mandanten und deren Arbeitnehmer sowie beim Einholen der erforderlichen Unterlagen zu unterstützen, haben wir zwei Musteranschreiben erstellt. Arbeitnehmer können damit die Unterlagen z.B. per E-Mail an Euch bzw. den Arbeitgeber senden. Die Musteranschreiben sind im oben genannten Dokument verlinkt.

 

 

Programmlösungen

 

LODAS

In LODAS können die Kinderdaten bereits - inklusive Geburtsdatum - unter Personaldaten | Kinderdaten | Angaben zu Kindern erfasst werden.

 

 

Lohn und Gehalt

Mit den nächsten Programmversionen von Lohn und Gehalt wird das PUEG umgesetzt.

 

Folgende Versionen sind geplant:

 

  • Lohn und Gehalt 12.32 (Service-Release, voraussichtlich 17.05.2023)
  • Lohn und Gehalt 12.34 (Service-Release, voraussichtlich 15.06.2023)

 

Mit dem Service-Release 12.32 (voraussichtlich 17.05.2023) gibt es für PUEG neue Erfassungsfelder in der Kinderverwaltung.

 

Bitte plant die Installation der neuen Programmversionen von LODAS und Lohn und Gehalt rechtzeitig vor der Juli-Abrechnung ein.

 

Ausblick

 

Für LODAS und Lohn und Gehalt ist ein Prüf- und Erfassungsdialog auf Mandantenebene geplant, in dem können die Kinderdaten mitarbeiterübergreifend erfasst werden.

 

Außerdem prüfen wir, wie wir Euch insgesamt rund um den Prozess zur Erfassung der Kinderdaten bestmöglich unterstützen können (z.B. mit Personaldaten und Personalfragebögen).

Beste Grüße Monique Müller
Personalwirtschaft | DATEV eG
ulli_preuss
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 2 von 132
18648 Mal angesehen

Hallo,

bitte unbedingt ständig erwähnen, dass es sich um einen Entwurf handelt. (Ich habe das ganze Büro zusammengeschrien, als ich von diesem Mumpitz erfahren habe.)

Und bitte setzt Euch von Seiten der DATEV dafür ein, dass solch ein Irrsinn technisch nicht mehr und auch von lohnabrechnender Stelle nicht mehr umsetzbar ist.

Es muss endlich ein Ende damit sein, dass gesetzgeberische Veranstaltungen wiederholt und immer mehr bei Lohnabrechnern abgeladen werden, nur um den logistischen Aufwand für die Regierung so gering wie möglich zu halten!

· Viele Grüße, U. Preuß ·

* Ich liebe die App Upload mobile. Das kann ich vom Rest des DATEV-Angebotes leider nicht mehr sagen. *
braeuStUm
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 132
18472 Mal angesehen

Genau so ist es! Es muss endlich ein Ende haben!

 

Wir Lohnabrechnern sollen für die Regierung Sachen umsetzen die nicht mehr gerechtfertigt sind!

 

Liebe Datev-Menschen. Ich mach das in unserer Firma komplett alleine, es reicht. Hat man gerade das eine fertig und möchte durchschnaufen, kommt die nächste blöde Idee vom der Regierung! 

 

Ich hoffe sehr, Ihr bekommt ganz viele solche Rückmeldungen!

Uwe_Lutz
Überflieger
Offline Online
Nachricht 4 von 132
18450 Mal angesehen

@braeuStUm  schrieb:

 

Liebe Datev-Menschen. Ich mach das in unserer Firma komplett alleine, es reicht. Hat man gerade das eine fertig und möchte durchschnaufen, kommt die nächste blöde Idee vom der Regierung! 

 

Ich hoffe sehr, Ihr bekommt ganz viele solche Rückmeldungen!


 

Aber da kann doch die DATEV nichts dafür. Ich bin eher froh, die DATEV an meiner Seite zu haben. Sicherlich könnte das eine oder andere etwas anwenderfreundlicher werden. Aber wichtig ist doch, dass es erst einmal korrekt umgesetzt wird.

 

DATEV hat doch auch das Problem, dass nach einer gesetzlichen Änderung die nächste gesetzliche Änderung programmiert werden muss.

 

Und wenn jetzt (bei LODAS) die Daten für die reduzierte Pflegeversicherung bei Kindern über die bereits vorhandenen Felder für die Kindererfassung laufen, sind die Daten entweder schon erfasst (wenn man diese für die Kinder-Krankengeld-Anträge benötigt) oder kann dies auch jetzt schon sammeln und eingeben.

braeuStUm
Beginner
Offline Online
Nachricht 5 von 132
18435 Mal angesehen

Natürlich kann DATEV nichts dafür.

 

Aber DATEV ist auch ein Unternehmen mit Mitarbeitern die damit an die Grenzen des möglichen kommen und kann somit auch mal sagen das ist so nicht umsetzbar. Oder nicht so schnell umsetzbar. Das meine ich auch damit. 

Das sind nur noch komplizierte Gesetzes-Ideen und könnten einfacher gestaltet werden und nicht immer über den Arbeitgeber. 

 

0 Kudos
K_Wolf
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 6 von 132
18297 Mal angesehen

Nunja,

 

ob DATEV oder andere Software Anbieter die Macht haben, der Gesetzgebung vorzuschreiben wann ein Ende der Fahnenstange erreicht ist und wann nicht, steht auf einem anderen Blatt.

 

Intern haben wir jetzt festgelegt unsere Mandanten anzuschreiben, natürlich mit Hinweis das es sich um einen Gesetzesentwurfe handelt - alle Kinderdaten zu sammeln und einzupflegen - auch mit dem Hinweis das wir für fehlende Angaben nicht haften werden.

Was wir dann erhalten wird entsprechend in den Stammdaten hinterlegt und abgebildet.

Wenn ich es richtig verstanden habe, können auch Nachberechnungen durchgeführt werden, was dann auch einen gewissen Druck aus der Sache rausnimmt.

 

Natürlich ist der Mehraufwand sehr frustrierend, vor allem wenn man bedenkt was alles in den letzten drei Jahren, mit Hilfe der Datev, umgesetzt werden musste.

 

Industrial_Engineer
Beginner
Offline Online
Nachricht 7 von 132
18250 Mal angesehen

Gibt es einen Zeitplan bis wann das Gesetzgebungsverfahren planmäßig abgeschlossen werden soll bzw. wann keine Änderungen mehr zu erwarten sind? Damit meine ich nicht den 30.06.2023....

 

Es kann doch nicht sein, dass alle Beteiligten auf Grundlage eines Gesetzesentwurfs jetzt aktiv werden müssen und spätere Anpassungen die getane Arbeit (in den Kanzleien, bei den Mandanten und bei Datev) zunichte machen oder womöglich noch zusätzliche Informationen erhoben werden müssen. 

 

Das schimpft sich in Deutschland dann Entbürokratisierung. Da fehlen mir echt die Worte.

miss-lu15
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 8 von 132
18246 Mal angesehen

Hallo,

 

reicht der Haken in der SV "Elterneigenschaft nachgewiesen..." dann bei AN mit Kindern über 25 dann nicht mehr aus?

Müssen für diese AN dann auch alle Kinderdaten erfasst werden?

 

Danke!

Uwe_Lutz
Überflieger
Offline Online
Nachricht 9 von 132
18174 Mal angesehen

@Industrial_Engineer  schrieb:

Gibt es einen Zeitplan bis wann das Gesetzgebungsverfahren planmäßig abgeschlossen werden soll bzw. wann keine Änderungen mehr zu erwarten sind? Damit meine ich nicht den 30.06.2023....

 

 


Viel vor dem 30.06.2023 wird es aber vermutlich nicht werden...

 

Im Bundestag ist dies in der Sitzungswoche 08.-12.05.2023 derzeit noch nicht auf dem Tagesplan (Deutscher Bundestag - Tagesordnung und Sitzungsverlauf), so dass es frühestens in der nächsten Sitzungswoche vom 22.-26.05.2023 beraten werden kann (Deutscher Bundestag - Sitzungswochen im Deutschen Bundestag 2023).

 

Nach Beratung und Beschluss im Bundestag muss dies dann auch noch im Bundesrat beraten werden. Dort ist nach dem 12.05.2023 der nächste geplante Sitzungstermin der 16.06.2023 (Bundesrat - Tagesordnungen & Termine).

 

Erst nach Beschluss im Bundestag und Bundesrat kann das Gesetz vom Bundespräsidenten unterschrieben und dann im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden.

 

Wenn also nicht zusätzliche Termine anberaumt werden oder es sehr kurzfristig noch bis zum 12.05.2023 durchgewunken wird, wird das Gesetz erst Ende Juni 2023 abgeschlossen und verkündet werden können.

FrauSmith
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 10 von 132
17976 Mal angesehen

Können Mandanten mit Unternehmen Online die Daten der Kinder dann direkt selber erfassen?

 

Wir wollen bei großen Mandanten die Erfassung abgeben und auch nicht die Geburtsurkunden hier in der Kanzlei verwahren

Uwe_Lutz
Überflieger
Offline Online
Nachricht 11 von 132
17964 Mal angesehen

@FrauSmith  schrieb:

Können Mandanten mit Unternehmen Online die Daten der Kinder dann direkt selber erfassen?

 

 


In Personaldaten Online derzeit noch nicht und ich befürchte, dass dies bis Ende Juni 2023 auch noch nicht umgesetzt sein wird. Bei Vorerfassung Online weiß ich dies im Moment gar nicht - wird bei uns nicht mehr eingesetzt.

 


@FrauSmith  schrieb:

 

Wir wollen bei großen Mandanten die Erfassung abgeben und auch nicht die Geburtsurkunden hier in der Kanzlei verwahren


Sie benötigen die Geburtsurkunden aber als Nachweis bei einer SV-Prüfung.

 

0 Kudos
FrauSmith
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 12 von 132
17904 Mal angesehen

Dann kann uns der Mandant einen Ordner mit den Geburtsurkunden zukommen lassen. 
Die Verantwortung liegt dann bei ihm. 

0 Kudos
deusex
Experte
Offline Online
Nachricht 13 von 132
17878 Mal angesehen

Im Prinzip ist es relativ einfach :

 

Wer bereits die  generelle Elterneigenschaft nachgewiesen hat, muss den Zuschlag für Kinderlose NIE bezahlen; egal wie alt das/die Kind/er sind.

 

Der PV-Beitrag für den AG bleibt unverändert; kann dem Arbeitgeber also zunächst egal sein.

 

Wer nun als Arbeitnehmer in den Genuss geringerer PV-Abzüge kommen möchte, muss eben die Nachweise rechtzeitig vorlegen und können dann anschließend begünstigend berücksichtigt werden.

 

Im Prinzip ist der Gesetzes-ENTWURF ein Entgegenkommen für kinderreiche Eltern mit einer Reduzierung des PV-Beitrags-Abzug.

Wer diesen jedoch erhalten möchte, muss als Arbeitnehmer in die Pötte kommen und die Nachweise vorlegen.

 

Wir schreiben unsere Mandanten an, um wiederum ihre Arbeitnehmer zu informieren, damit diese die Nachweise zügig überlassen, welche in der nächsten Abrechnung nach Vorlage berücksichtigt werden; wenn das Gesetz dann verabschiedet und anwendbar ist.

 

Jedenfalls werden wir hier nicht nachhaken und wer es verpennt ist selbst schuld. Wir werden natürlich auch darauf hinweisen, dass Nachberechnungen i.d.Z. kostenpflichtig sind !

 

Wenn ich so sehe, mit was wir sonst so konfrontiert werden, ist dies doch "Kinderfasching".

 

Die DATEV hat hierzu übrigens ein Musteranschreiben erstellt, welches wir inhaltlich weitgehend nutzen; habe ich angefügt, falls es jemand nutzen möchte.

 

Im Prinzip darf man der DATEV dankbar sein, dass sie früh hinweist und zumeist zeitig, funktionale Lösungen für die "Berliner Ergüsse" liefert.

Es ist m.E. auch nicht Aufgabe der DATEV, mit Verbänden, Kammern & Co. gegen Gesetzesnovellen anzugehen, sondern vielmehr uns Lösungen dafür zu schaffen.

0100011101110010011101010111001101110011 0101001001100001011011000111000001101000 0100110101100001011010010110010101110010
Der_Suchende
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 14 von 132
17837 Mal angesehen

Vielen Dank an die Datev für den frühzeitlichen Hinweis und die geplante Umsetzung.

 

Über den Sinn von seiten des Gesetzgebers muss man ja nicht viel sagen. Aber man merkt schon, dass die Behörden/Institutionen zunehmend handlungsunfähig sind und wir als Steuerbüro und ggf. lohnabrechnende Stelle immer mehr hoheitliche Aufgaben bekommen werden.

 

Anyway, mich soll es nicht mehr kümmern. Diese Sache ist wohl der letzte Tropfen im Fass der von meiner Seite zu einem Ausstieg aus diesem Beruf und dieser Branche führen wird. Ich mache das nicht mehr mit.

 

Digitalisierung in Deutschland heißt vieles schlimmer anstatt Dinge besser zu machen.

HProenen
Beginner
Offline Online
Nachricht 15 von 132
17540 Mal angesehen

Ich werfe mal vor lauter Begeisterung über das tolle Gesetz eine Frage in den Raum:

was ist mit Kindern, die leider vor dem Erreichen des 25. Lebensjahres versterben?

Fallen die Raus? wer ist verantwortlich das zu pflegen? gibt es dafür dann in Lohn u Gehalt auch ein Feld?

welcome to Absurdistan

deusex
Experte
Offline Online
Nachricht 16 von 132
17433 Mal angesehen

Man beachte den Gesetzesentwurf in der Anlage und was hier alles eingeflossen ist.

 

Seite 20ff. und 46 ff. befassen sich konkret mit dem Thema.

 

Da nicht explizit ausgeführt ist, dass die Kinder das 25. Lebensjahr erreichen müssen, kann man im Umkehrschluss ggf. davon ausgehen, dass ein geborenes und verstorbenes Kind dennoch bis zum theoretischen 25. Lebensjahr berücksichtigt wird ("einmaliger Erfüllungsaufwand").

 

Ob das alles nun sinnvoll oder zielführend ist, ist eine andere Sache, aber auch wie bei der grundsätzlichen Elterneigenschaft, bei welcher lediglich ausschlaggebend ist, dass ein Kind geboren wurde, kann ich es mir hier auch vorstellen. 

Moralisch wäre es evtl. bedenklich, Eltern zu benachteiligen, die bereits Kinder hatten, diese aber verloren haben oder sollte man regelmäßig fragen "Wie geht´s den Kindern ?"

 

M.E. kommt es drauf an, dass lediglich der Nachweis zu erbringen ist, wie viele Kinder man hat(te) und wann diese (ggf. theoretisch) das 25. Lebensjahr erfüllen.

 

Programmseitig lässt sich dies leicht  automatisiert überwachen und auch automatisiert ändern (Angaben zu Kindern).

Die grundsätzliche Vergünstigung für "Eltern" bleibt ja lebenslang bestehen.

 

Ich sehe hier in der Tat keine große Sache in der Umsetzung für Arbeitnehmer, Arbeitgeber und lohnabrechnende Stellen.

 

 

0100011101110010011101010111001101110011 0101001001100001011011000111000001101000 0100110101100001011010010110010101110010
anjuwan
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 17 von 132
17281 Mal angesehen

Was ich eher in die Kategorie "Absurdistan" packen würde, ist der Umstand, dass ein Kind mehreren Stiefelternteilen den Zuschlag auf Ewigkeit verhindern kann.

 

Da ich als Stiefvater auch in den Genuß komme, werde ich mich nicht allzu sehr darüber aufregen.

 

Cheers
0 Kudos
Der_Suchende
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 18 von 132
17188 Mal angesehen

@deusex  schrieb:

 

Ich sehe hier in der Tat keine große Sache in der Umsetzung für Arbeitnehmer, Arbeitgeber und lohnabrechnende Stellen.

 


Das sind aber alles Daten die bereits irgendwo im Verwaltungsapparat rumliegen. Standesämter, Familienkassen,  Pflegekassen, Rentenversicherung, Krankenkassen. In einer einigermaßen funktionierenden Amtesbürokratie müssen die Daten auch nur von dort kommen und nicht von uns. Ich sehe deshalb nicht ein als lohnabrechnende Stelle da noch knappe Arbeitszeit reinzustecken und mich darum auch noch zu kümmern. Was soll das?

 

Am Ende hat man aus zwei unterschiedlichen Richtungen Datensätze die - wahrscheinlich meist von unserer Seite - auch noch Unterschiede (=fehlerhafte Daten) beinhalten.

 

Hat am Ende keiner was von. Verschwendete Lebenszeit.

metalposaunist
Unerreicht
Offline Online
Nachricht 19 von 132
17184 Mal angesehen

@Der_Suchende schrieb:

Was soll das?


Die deutsche 🇩🇪 Digitalisierung hast Du einfach nicht verstanden 😅. War doch schon bei der Grundsteuer so? Da haben wir auch nochmal Daten in Formulare eingetragen, die irgendwo schon mal gespeichert wurden. 

 

Nachher darf man wegen dem Datenschutz die vorliegenden Daten nicht smart miteinander verknüpfen, damit man damit arbeiten aka §§§ erfüllen kann. 

 

Bin gespannt, man sich alles noch in Berlin ausdenkt 😇. Spürst Du von "Entlastungsgesetz" etwa nichts? 😂

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
deusex
Experte
Offline Online
Nachricht 20 von 132
17123 Mal angesehen

Sie, ihr Mandant als Arbeitgeber oder mindestens der Arbeitnehmer WILL hier was, also warum sollte man jemanden den Hintern hinterhertragen (müssen)?


Wer nicht will, hat gehabt. Ganz einfach. 

Wenn sie in der Steuererklärung ihre 50km Entfernungspauschale als Werbungskosten ansetzen wollen, könnte man irgendwie die Daten abgleichen, geht aber (noch) nicht und warum sollte es? So what?

 

Es gibt deutlich dringlichere Dinge, die einen institutionellen Datenabgleich nötig hätten, aber technisch (noch) nicht drin sind.


Diese Leier ist ja schon durchgenudelt, warum wo und was nicht so geht, wie man dies gerne hätte.


Schauen sie sich hier mal genauer um. Ach ja, Datenschutz gibt es ja auch noch.

 

Also über was beschweren Sie sich hier konkret ? Mosern um des moserns willen …

 

Kinderdaten vorlegen.

Einmalig im Programm eintragen.

Fertig !

 

Wie sind im Kanzleialltag mit ganz anderen Unzulänglichkeiten beschäftigt.

 

Sorry, ich verstehe den Terz bei dieser Lappalie wirklich nicht und erhöht meinen Blutdruck um nicht einen Punkt.

 

 

0100011101110010011101010111001101110011 0101001001100001011011000111000001101000 0100110101100001011010010110010101110010
diplodocus
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 21 von 132
16843 Mal angesehen

Kindergarten jetzt auch noch im Netz. Nimmt der Überwachungsunsinn gar kein Ende. Halt erst Fui oder Lei eingeben. Man hat bereits Gebühren für HGB Transparenzregister Lu und Lei und jetzt noch für Pfui oder wie das heißt.

Der_Suchende
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 22 von 132
16502 Mal angesehen

Sind Sie Lobbyist? Wenn nicht sollten Sie sich in Berlin bewerben. Man würde Sie mit Kusshand nehmen.

 

Unglaublich was ich mir von einem "Kollegen" an den Kopf werfen lassen muss.

 

BLOCKED.

Der_Suchende
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 23 von 132
16497 Mal angesehen

@metalposaunist  schrieb:

 

Bin gespannt, man sich alles noch in Berlin ausdenkt 😇. Spürst Du von "Entlastungsgesetz" etwa nichts? 😂


Du, ich hab die Schnauze sowas von voll ...

deusex
Experte
Offline Online
Nachricht 24 von 132
16462 Mal angesehen

Ich bin ein wenig überrascht, doch Ihre Reaktion scheint Ihrer nervlichen Verfassung geschuldet sein.

 

Nun, ich wollte Ihnen nicht zu nahe treten oder gar bloß stellen und dennoch empfinde ich Ihre Aufregung um diese Lappalie als überzogen. Sie machen in diesem Thema aus einer Mücke einen Elefanten und verbreiten hier nichts Konstruktives, sondern ledern lediglich pauschal ab.

 

Offenbar müssen noch deutlich andere Ereignisse vorgefallen sein, denn dieses Thema kann wirklich nicht diese Auswirkungen haben oder ein Auslöser sein.

Wenn Sie mental überfordert sind, sollten Sie vielleicht tatsächlich mal etwas anderes machen; z.B. zunächst mal ein paar Tage Urlaub.

 

Offen gesagt, möchte und muss ich nicht "everybodys darling" sein und wenn mir etwas nicht gefällt, dann sage ich es offen, ob es nun letztlich gefällt oder nicht.

So lange die Netiquette eingehalten ist, kann und darf ich das. Warum auch nicht ? Ich denke nicht, dass ich Sie persönlich beleidigt habe, sondern vielleicht eher zur Selbstreflexion animiert habe. 

 

Inhaltlich haben Sie im Übrigen in diesem Thread nichts Fachliches beigetragen und sich offensichtlich Null für das Thema informiert. So what ?

Haben Sie sich wirklich mal fünf Minuten mit der Materie beschäftigt ? Ich meine dies wirklich ernst und nicht diskreditierend.

Zunächst dachte ich auch, was das wieder für ein Käse ist, aber nach wenigen Minuten war mir der Sachverhalt und die Konsequenzen sowie den Umgang damit in der Kanzlei bekannt.

 

Nochmals: Wir haben in den Kanzleien ganz andere Herausforderungen, als diese Kleinigkeit.

 

Selbstverständlich dürfen Sie mich blocken, aber bitte verraten Sie mir bitte noch vorher wie das geht.

 

Ich hoffe es geht Ihnen bald besser. Alles Gute.

0100011101110010011101010111001101110011 0101001001100001011011000111000001101000 0100110101100001011010010110010101110010
boomboom
Meister
Offline Online
Nachricht 25 von 132
16423 Mal angesehen

@deusex 

L&G ist schon ein A'loch.. ich bin froh, nur einen Bruchteil meiner Arbeitszeit damit verbringen zu müssen...

das da jedes Tröpfchen das Faß zum überlaufen bringen kann, kann ich gut nachvollziehen...

 

Am besten ist man Techniker, Fachanwalt (m/w/d) für Arbeitsrecht, Steuerberater (m/w/d), Fachkraft in Sozialversicherungsrecht (m/w/d), Fachanwalt für KSK (m/w/d), Datenschutzbeauftrager (m/w/d) in einer Person und regelmäßig fortgebildet.. dann noch etwas Talent dabei.. dann läufts... ;-).

 

Ansonsten kann ich die Rechtssprechung mit den 25J nicht nachvollziehen.. 

Elterneigenschaft nachgewiesen (meinetwegen auch mit Staffel).. Punkt.

Aber das Geburtsdatum von Kindern auch noch in das System ziehen...

deusex
Experte
Offline Online
Nachricht 26 von 132
16394 Mal angesehen

@boomboom  schrieb:

@deusex 

 

Ansonsten kann ich die Rechtssprechung mit den 25J nicht nachvollziehen.. 

Elterneigenschaft nachgewiesen (meinetwegen auch mit Staffel).. Punkt.

Aber das Geburtsdatum von Kindern auch noch in das System ziehen...


Benötigen wir eben, weil nur Kind 1 für die generelle Elterneigenschaft herangezogen wird und Kind 2 bis X maximal bis zum 25. Lj. zusätzlich berücksichtigt werden dürfen.

D.h. erreichen die Kinder 2 - X das 25. Lj., fallen sie aus der Staffelvergünstigung raus. Sind alle Kinder über 25, bleibt es bei der originären Elterneigenschaft.

Mit Eingabe des Geburtsdatums errechnet das Programm selbst, die Anzahl der zu berücksichtigenden Kindern im jeweiligen Auswertungsmonat und damit den jeweiligen Tarif für die PV. Vollendet ein Kind im Vormonat das 25.Lj. wird es im aktuellen Monat automatisch nicht mehr berücksichtigt.

 


@boomboom  schrieb:

@deusex 

L&G ist schon ein A'loch.. ich bin froh, nur einen Bruchteil meiner Arbeitszeit damit verbringen zu müssen...

das da jedes Tröpfchen das Faß zum überlaufen bringen kann, kann ich gut nachvollziehen...


Na ja, was soll ich sagen: In der Kanzlei sehen das alles komplett entspannt und insbesondere meine "Haupt-Lohn-Sachbearbeiterin".

Wie erwähnt, haben wir in der Kanzlei mit der aktuellen Kapazitätenlage ganz andere Sorgen; das PUEG macht man nebenher . . . 

0100011101110010011101010111001101110011 0101001001100001011011000111000001101000 0100110101100001011010010110010101110010
0 Kudos
f_mayer
Fachmann
Offline Online
Nachricht 27 von 132
16353 Mal angesehen

@deusex mein Eindruck ist, dass Sie von Mandanten ein höheres Maß an Eigenverantwortung fordern als manche Kollegen. Hier ist ja durchaus eine Spanne vorhanden, inwieweit der Steuerberater den Mandanten betreut und umsorgt, wie viel Service eben dabei ist.

 

Alle außer den extremsten Ansätzen sind natürlich völlig legitim, solange man sich mit dem Mandanten einig ist. Je nachdem kann die Sache damit erledigt sein, dass man dem Mandanten sagt, welche Unterlagen bis wann benötigt werden. Wenn aber nun andere Berater den Mandanten generell mehr umsorgen und sich hier nun selbst mehr in der Pflicht sehen, droht diese Änderung hier einen erheblichen Mehraufwand mit sich zu bringen.

 

Ich will keinesfalls Ihren Ansatz hinterfragen, mir geht es nur darum anzumerken, dass manche Ihrer Kollegen aufgrund anderer Beziehungen zum Mandanten sich in dieser Angelegenheit vermutlich leider doch mehr einbringen müssen.

0 Kudos
deusex
Experte
Offline Online
Nachricht 28 von 132
16338 Mal angesehen

Herr Mayer, wie erwähnt, die Info an den Mandanten lautet unmissverständlich:

 

"Legen Sie mir Nachweise zu den Kindern Ihrer Arbeitnehmer vor, da wir sonst die Vergünstigungen der PUEG nicht in Anspruch nehmen können."

Dann ist zunächst der Arbeitgeber gefragt, seine Arbeitnehmer entsprechend zu instruieren.

 

Wir kümmern uns auch herzlich und ständig, proaktiv um unsere Mandanten, haben jedoch bei unseren "Patienten" ebenso klare Richtlinien, den "Hintern nicht hinterzutragen".

 

Würden wir jedem Ignoranten x-fach hinterherrennen, bis wir mal einen Beleg/Nachweis/Dokument bekommen, würde meine Verfassung wohl ähnlich angespannt aussehen.

 

Früher dachte ich auch, ich müsste das und tat es auch, bis zur Selbstaufgabe, aber seit ich erkannt habe, dass ich anderleuts Probleme nicht zu meinen machen muss, geht es mir deutlich entspannter.

 

Ich denke, @Der_Suchende , wir belassen es einfach dabei und jeder wertet es, wie er mag....

0100011101110010011101010111001101110011 0101001001100001011011000111000001101000 0100110101100001011010010110010101110010
vw
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 29 von 132
16255 Mal angesehen

@deusex  schrieb:

 

 

Selbstverständlich dürfen Sie mich blocken, aber bitte verraten Sie mir bitte noch vorher wie das geht.

 

 

Hallo,

m.W. das Profil des Betreffenden aufrufen, der geblockt werden soll, und oben rechts auf "Ignorieren" klicken.

Gruß, vw

"Wer nicht an die Zukunft denkt, wird bald Sorgen haben."
(Konfuzius (551-479 v.Chr.))
boomboom
Meister
Offline Online
Nachricht 30 von 132
16245 Mal angesehen

@deusex 

 

das die das entspannt sieht… gibs auch :-).

als datenverarbeiter würde ich das entspannt sehen.. in summe: eher nicht.

0 Kudos
131
letzte Antwort am 03.07.2023 14:00:48 von MikeWHerbs
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage