Der LVR hat sich findigerweise an ein Urteil des Bundesarbeitsgerichtes angehangen, dass Entgeltfortzahlung vorrangig vor Infektionsschutzgesetz ist. Und lehnt jetzt noch offene Bearbeitungsvorgänge für Quarantäne-Erstattungen aus 2022 ab. Nur ist jetzt eine nachträgliche Änderung der Ausfallzeiten nicht mehr möglich, da die Kalendererfassung 2022 ja nicht mehr zur Verfügung steht. Aufgrund der tollen Einführung des SV-Meldeportals entfällt auf den ersten Blick die Krücke, die Anträge manuell zu erstellen. Gibt es hierzu Tips und Tricks, wie man die Fehlzeiten dahingehend korrigiert bekommt, dass zumindest die Erstattungsanträge an die Krankenkassen rausgehen? Vermutlich werden diese dann von den Krankenkasse wieder bemängelt, weil keine AU vorliegt. Ich sehe mich schon in eine Kreisel abdriften, wo jeder der im Boot ist, abwinkt.
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