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Lohn und Gehalt Kalendererfassung 2022

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letzte Antwort am 17.09.2024 10:59:08 von Astrid_Preuß
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Der LVR hat sich findigerweise an ein Urteil des Bundesarbeitsgerichtes angehangen, dass Entgeltfortzahlung vorrangig vor Infektionsschutzgesetz ist. Und lehnt jetzt noch offene Bearbeitungsvorgänge für Quarantäne-Erstattungen aus 2022 ab.

Nur ist jetzt eine nachträgliche Änderung der Ausfallzeiten nicht mehr möglich, da die Kalendererfassung 2022 ja nicht mehr zur Verfügung steht.

Aufgrund der tollen Einführung des SV-Meldeportals entfällt auf den ersten Blick die Krücke, die Anträge manuell zu erstellen.

Gibt es hierzu Tips und Tricks, wie man die Fehlzeiten dahingehend korrigiert bekommt, dass zumindest die Erstattungsanträge an die Krankenkassen rausgehen?

Vermutlich werden diese dann von den Krankenkasse wieder bemängelt, weil keine AU vorliegt.

Ich sehe mich schon in eine Kreisel abdriften, wo jeder der im Boot ist, abwinkt.

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Astrid_Preuß
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Hallo,


da Sie die Kalenderbuchungen für 2022 nicht mehr korrigieren können, erstellen Sie die AAG-Anträge manuell über das SV-Meldeportal.


Bei einer Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall müsste die Krankenkasse eine Krankmeldung vorliegen haben.


Wenn der AAG-Antrag von der Krankenkasse abgelehnt wird, klären Sie das bitte nochmals mit der zuständigen Behörde ab.

 

Beste Grüße Astrid Preuß
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 17.09.2024 10:59:08 von Astrid_Preuß
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