Hallo zusammen,
für eine Mitarbeiterin die in Rente geht, wurde ein Gutschein für einen Restaurantbesuch in Höhe von 100,00 € ausgestellt.
Wie verhält sich das im Lohn und wie wird das verbucht ?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
bekommt Sie schon einen 50 € Gutschein monatlich?
Sonst könnte man das verbinden. Zusätzlich persönlicher Anlass 60 € (Renteneintritt).
= 110,00 € Steuer und SV-frei.
Arbeitet Sie weiter als Rentnerin?
Bei Abschied:
https://personal-experts.com/beitragsrechtliche-behandlung-von-abschiedsgeschenken/
"
Abschiedsgeschenke sind meist keine Gegenleistung für eine konkret erbrachte Arbeitsleistung, sie können auch keinen Anreiz für eine weitere erfolgreiche Arbeit leisten.
Daher ist ein Abschiedsgeschenk in der Regel bereits sv-frei. Eine abweichende Beurteilung kann sich allerdings ergeben, wenn die Art oder der Wert des Abschiedsgeschenkes an der erbachten Areitsleistung der ausscheidenden Arbeitnehmerin oder des ausscheidenden Arbeitnehmers ausgerichtet wird und als Leistungsprämie gezahlt wird."
Vorsicht. Eine ähnliche Konstellation hat uns das FA und auch die SV-Prüfung mal in einer Prüfung rausgeschmissen.
Der Gutschein lief damals auch über 100 € - für das Finanzamt war das EIN EINZIGER Gutschein. Die Aufteilung in Sachbezug und Geschenk wurde abgelehnt.
Es hätte nur funktioniert, wenn Sachbezugsgutschein von 50 € und Geschenkgutschein 50 €. Damit hätte man jeden Gutschein gesondert beurteilen können.
Gruß Enno
Was war das Problem?
Dass ein Gutschein für 100 € geholt wurde anstelle von 2 getrennten - das muss natürlich getrennt umgesetzt werden.
Es gibt nur einen Gutschein in Höhe von 100,00 €. Das Arbeitsverhältnis endet zum 31.07.2025 als Vollzeitkraft.
Danach ist sie nur noch als Aushilfe bei uns beschäftigt.
Wenn tatsächlich 1 Gutschein über den Betrag von 100 € ausgestellt wurde, führt dies sowohl zur Überschreitung der 50 € Sachbezugsfreigrenze als auch der 60 € Aufmerksamkeitsgrenze. Insofern ergäbe sich für mich ein steuer- und sozialversicherungspflichtiger Sachbezug. Ich würde hier aber die Pauschalversteuerung nach 37b EStG für Geschenke anstreben, damit die Arbeitnehmerin nicht mit Lohnsteuer belastet wird und Sozialversicherungsfreiheit eintritt.
@mandyhochgräber schrieb:Ich würde hier aber die Pauschalversteuerung nach 37b EStG für Geschenke anstreben, damit die Arbeitnehmerin nicht mit Lohnsteuer belastet wird und Sozialversicherungsfreiheit eintritt.
SV-Freiheit tritt auch bei Pauschalversteuerung nicht bei Geschenken an eigene Arbeitnehmern ein!
Das gilt nur bei Geschenken an Arbeitnehmer von Geschäftsfreunden.
Ach ja, Sie haben natürlich Recht. Sozialversicherungsrechtlich wird das als Sonstiger Bezug abgerechnet.
Netterweise könnte hier der Arbeitgeber dann aber die hierauf entfallenden Sozialversicherungsbeiträge übernehmen.
@mandyhochgräber schrieb:Netterweise könnte hier der Arbeitgeber dann aber die hierauf entfallenden Sozialversicherungsbeiträge übernehmen.
Was dann evtl. wieder ein sonstiger Bezug wäre, der seinerseits im Monat des Zuflusses zu versteuern wäre.
Hallo,
ich würde im Lohn den Betrag von 100 € mit der Lohnart 843 einpflegen, wenn der Arbeitgeber bereit ist, die Lohnnebenkosten hierfür zu übernehmen. Dann würden mit den Lohnarten 844 und 845 die durch den Arbeitgeber übernommene Lohnsteuer und SV-Beiträge ausgewiesen. Die Nebenkosten für den Gutschein würden dann also insgesamt zu Lasten des AG gehen.
Das hört sich dann mal gut an.
Ganz genau.
Zwei getrennte Gutscheine wären zwei getrennte Sachverhalte gewesen.
Ein gesammelter Gutschein war eben nur ein Sachverhalt mit Überschreitung der Höchstwerte.
@Constanze_GM schrieb:Hallo,
ich würde im Lohn den Betrag von 100 € mit der Lohnart 843 einpflegen, wenn der Arbeitgeber bereit ist, die Lohnnebenkosten hierfür zu übernehmen. Dann würden mit den Lohnarten 844 und 845 die durch den Arbeitgeber übernommene Lohnsteuer und SV-Beiträge ausgewiesen. Die Nebenkosten für den Gutschein würden dann also insgesamt zu Lasten des AG gehen.
Aber wäre es nicht sinnvoll zu verhindern, dass dem Arbeitgeber "extra Kosten" entstehen?
Hallo,
wie soll das gehen, wenn man als Lohnabrechner vor vollendete Tatsachen gestellt wird? Klar, sprechenden Menschen hätte man helfen können aber leider haben manche Mandanten die Angewohnheit, nicht vorher zu fragen. Und da ist die Lösung von ConstanzeGM schon sauber und richtig.
Gruß Alma82