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Gutschein in Höhe von 100,00

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letzte Antwort am 22.07.2025 13:55:11 von alma82
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Nikolaus1
Beginner
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Hallo zusammen,

für eine Mitarbeiterin die in Rente geht, wurde ein Gutschein für einen Restaurantbesuch in Höhe von 100,00 € ausgestellt.

Wie verhält sich das im Lohn und wie  wird das verbucht ?

GLH
Erfahrener
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Nachricht 2 von 14
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Hallo,

 

bekommt Sie schon einen 50 € Gutschein monatlich?

 

Sonst könnte man das verbinden. Zusätzlich persönlicher Anlass 60 € (Renteneintritt).

 

= 110,00 € Steuer und SV-frei. 

 

Arbeitet Sie weiter als Rentnerin?

 

Bei Abschied:

 

https://personal-experts.com/beitragsrechtliche-behandlung-von-abschiedsgeschenken/

 

"

Abschiedsgeschenke sind meist keine Gegenleis­tung für eine konkret erbrachte Arbeitsleistung, sie können auch keinen Anreiz für eine weitere erfolg­reiche Arbeit leisten.

Daher ist ein Abschiedsgeschenk in der Regel be­reits sv-frei. Eine abweichende Beurteilung kann sich allerdings ergeben, wenn die Art oder der Wert des Abschiedsgeschenkes an der erbachten Ar­eitsleistung der ausscheidenden Arbeitnehmerin oder des ausscheidenden Arbeitnehmers ausge­richtet wird und als Leistungsprämie gezahlt wird."

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ennoh
Aufsteiger
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Vorsicht. Eine ähnliche Konstellation hat uns das FA und auch die SV-Prüfung mal in einer Prüfung rausgeschmissen.

 

Der Gutschein lief damals auch über 100 € - für das Finanzamt war das EIN EINZIGER Gutschein. Die Aufteilung in Sachbezug und Geschenk wurde abgelehnt.

 

Es hätte nur funktioniert, wenn Sachbezugsgutschein von 50 € und Geschenkgutschein 50 €. Damit hätte man jeden Gutschein gesondert beurteilen können.

 

Gruß Enno

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GLH
Erfahrener
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Was war das Problem?

 

Dass ein Gutschein für 100 € geholt wurde anstelle von 2 getrennten - das muss natürlich getrennt umgesetzt werden. 

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Nikolaus1
Beginner
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Es gibt nur einen Gutschein in Höhe von 100,00 €. Das Arbeitsverhältnis endet zum 31.07.2025 als Vollzeitkraft.

Danach ist sie nur noch als Aushilfe bei uns beschäftigt.

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mandyhochgräber
Einsteiger
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Wenn tatsächlich 1 Gutschein über den Betrag von 100 € ausgestellt wurde, führt dies sowohl zur Überschreitung der 50 € Sachbezugsfreigrenze als auch der 60 € Aufmerksamkeitsgrenze. Insofern ergäbe sich für mich ein steuer- und sozialversicherungspflichtiger Sachbezug. Ich würde hier aber die Pauschalversteuerung nach 37b EStG für Geschenke anstreben, damit die Arbeitnehmerin nicht mit Lohnsteuer belastet wird und Sozialversicherungsfreiheit eintritt.

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pogo
Experte
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@mandyhochgräber  schrieb:

 Ich würde hier aber die Pauschalversteuerung nach 37b EStG für Geschenke anstreben, damit die Arbeitnehmerin nicht mit Lohnsteuer belastet wird und Sozialversicherungsfreiheit eintritt.


SV-Freiheit tritt auch bei Pauschalversteuerung nicht bei Geschenken an eigene Arbeitnehmern ein!

 

Das gilt nur bei Geschenken an Arbeitnehmer von Geschäftsfreunden.

mandyhochgräber
Einsteiger
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Nachricht 8 von 14
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Ach ja, Sie haben natürlich Recht. Sozialversicherungsrechtlich wird das als Sonstiger Bezug abgerechnet.

Netterweise könnte hier der Arbeitgeber dann aber die hierauf entfallenden Sozialversicherungsbeiträge übernehmen.

 

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ulli_preuss
Fachmann
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@mandyhochgräber  schrieb:

Netterweise könnte hier der Arbeitgeber dann aber die hierauf entfallenden Sozialversicherungsbeiträge übernehmen.


Was dann evtl. wieder ein sonstiger Bezug wäre, der seinerseits im Monat des Zuflusses zu versteuern wäre. 

Viele Grüße
• Wer lacht, hat noch Reserven. •
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Constanze_GM
Fortgeschrittener
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Nachricht 10 von 14
263 Mal angesehen

Hallo,

 

ich würde im Lohn den Betrag von  100 € mit der Lohnart 843 einpflegen, wenn der Arbeitgeber bereit ist, die Lohnnebenkosten hierfür zu übernehmen. Dann würden mit den Lohnarten 844 und 845 die durch den Arbeitgeber übernommene Lohnsteuer und SV-Beiträge ausgewiesen. Die Nebenkosten für den Gutschein würden dann also insgesamt zu Lasten des AG gehen.

Nikolaus1
Beginner
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Nachricht 11 von 14
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Das hört sich dann mal gut an.

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ennoh
Aufsteiger
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Nachricht 12 von 14
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Ganz genau.

Zwei getrennte Gutscheine wären zwei getrennte Sachverhalte gewesen.

Ein gesammelter Gutschein war eben nur ein Sachverhalt mit Überschreitung der Höchstwerte.

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GLH
Erfahrener
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Nachricht 13 von 14
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@Constanze_GM  schrieb:

Hallo,

 

ich würde im Lohn den Betrag von  100 € mit der Lohnart 843 einpflegen, wenn der Arbeitgeber bereit ist, die Lohnnebenkosten hierfür zu übernehmen. Dann würden mit den Lohnarten 844 und 845 die durch den Arbeitgeber übernommene Lohnsteuer und SV-Beiträge ausgewiesen. Die Nebenkosten für den Gutschein würden dann also insgesamt zu Lasten des AG gehen.


Aber wäre es nicht sinnvoll zu verhindern, dass dem Arbeitgeber "extra Kosten" entstehen?

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alma82
Aufsteiger
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Nachricht 14 von 14
131 Mal angesehen

@GLH 

 

Hallo,

 

wie soll das gehen, wenn man als Lohnabrechner vor vollendete Tatsachen gestellt wird? Klar, sprechenden Menschen hätte man helfen können aber leider haben manche Mandanten die Angewohnheit, nicht vorher zu fragen. Und da ist die Lösung von ConstanzeGM schon sauber und richtig.

 

Gruß Alma82

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letzte Antwort am 22.07.2025 13:55:11 von alma82
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