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Firmenfahrzeug abrechnen, Pauschale Steuer wird berechnet obwohl das falsch ist

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letzte Antwort gestern 23:21:18 von Lohntante_123
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Shelly93
Neuling
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Hallo zusammen,

 

wir haben aktuell die folgende Problematik:

Wir haben zwei neue Gesellschaften im Lohn übernommen und wollen nun die erste Abrechnung fahren.

In beiden Gesellschaften gibt es Mitarbeitende mit Firmenfahrzeug.

Alle MA nutzen die PKWs privat und es wird die einfache Entfernung zur ersten Tätigkeitsstätte abgerechnet.

Bei allen MA und allen PKW sind die Häkchen gleich, Nutzungshäufigkeit: regelmäßig, abweichend sind nur die KM in der einfachen Entfernung und die PKWs an sich, jeder MA hat einen eigenen PKW. (Also Unterschied, Marke, Modell etc.)

 

Nun verhält es sich jedoch so, dass auf den Abrechnungen der einen Gesellschaft keine pauschale Steuer auf den Probeabrechnungen auftaucht, bei der anderen Gesellschaft jedoch schon (Lohnart 875).

 

Alle Angaben in den Mandantendaten sind identisch. Wir müssen spätestens morgen abrechnen.

Kann uns jemand helfen?

 

 

Der Beitrag wurde in den Bereich Personalwirtschaft verschoben.

bodensee
Allwissender
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ERste Frage warum ist das falsch ? 

 

 

Firmenwagenüberlassung an Arbeitnehmer / 4.2 Pauschalbesteuerung für Fahrten Wohnung – erste Tätigkeitsstätte | Haufe

 

Der Arbeitgeber kann gemäß § 40 Absatz 2 Satz 2 EStG die Lohnsteuer mit einem Pauschalsteuersatz von 15 Prozent für den privaten Nutzungswert von Firmenwagen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erheben. Die Pauschalierung bewirkt, dass keine Sozialversicherungsbeiträge anfallen.

 

DER AG kann pauschal die Steuer abrechnen muss aber nicht.  Daher was ist zwischen der GF und den AN vereinbart ? 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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Shelly93
Neuling
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Firmenwagen abrechnen - Beispiele für LODAS - DATEV Hilfe-Center

 

3.2 Fahrten zwischen Wohnung und 1. Tätigkeitsstätte abrechnen – ohne Lohnsteuerpauschalierung

 

Es soll genauso wie hier im Hilfe-Dokument ohne Lohnsteuerpauschalierung abgerechnet werden.

Es ist alles wie im Dokument erfasst.

 

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bodensee
Allwissender
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Wie sehen die Vereinbarungen mit den AN aus. 

 

Das ist die rechtliche Basis. Erst wenn Sie die wissen, kann ich mir Gedanken machen wie das Programmseitig gelöst werden kann. 

 

Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, das das ihre Vorgänger -anderer Stb- falsch gemacht haben ist natürlich möglich aber eher ungewöhnlich aus meiner Praxiserfahrung. 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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Shelly93
Neuling
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Die Vereinbarung ist, dass die pauschale Steuer nicht an den AN abgerechnet wird. Dies ist auf den vorherigen Abrechnungen auch richtig. (altes Abrechnungsstelle)

Nur DATEV LODAS hat in meinen Augen hier einen Programmfehler, da es die pauschale Steuer berechnen will, obwohl nirgend im Programm Erfassungen dazu getätigt wurden, die dies veranlassen würden.

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Lila_Lohn
Aufsteiger
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Hallo,

 

und es sind auch keine Arbeitstage erfasst bei den "Angaben zur Ermittlung des geldwerten Vorteils"?

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Shelly93
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nein, es sind keine Arbeitstage erfasst. Nur die Kilometer

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rschoepe
Experte
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Einmal Stammdaten ins Rechenzentrum senden und neu von dort holen, dann nochmal prüfen. Eventuell gibt es an irgendeiner Stelle Abweichungen zwischen LODAS und dem RZ-Bestand, die man darüber findet.

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bodensee
Allwissender
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Sorry für's nochmalige nachhaken. 

 

Es ging mir nicht darum ob die Pauschalsteuer auf die AN abgewälzt werden soll. 

 

Sondern es geht darum ob der AG die Pauschalsteuer übernimmt , das ist eigenltich immer eine win / win 

Situtation da durch die Pauschalversteuerung die SV Beiträge erspart werden und zwar sowohl AG wie AN. 

 

Daher ist das in aller Regel auch so geschlüsselt. Kann wenn ich es richtig im Kopf habe sowohl auf der Mandantenebene als auch auf Personalebene geschlüsselt werden. 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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lohnhilfe
Meister
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lohnhilfe_0-1762861876157.png

 

Hier geben Sie die Anzahl der Arbeitstage für die Pauschalversteuerung ein.

Wenn Sie keine Pauschalierungstage erfassen, dann erfolgt keine Pauschalversteuerung für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte.

LG
VM
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Shelly93
Neuling
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Leider trotzdem noch mit pauschaler Steuer

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Shelly93
Neuling
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Shelly93_0-1762862083081.pngShelly93_1-1762862095764.png

Probeabrechnung:

Shelly93_2-1762862113332.png

So ist ein PKW beispielhaft erfasst und die Info von der Probeabrechnung

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Shelly93
Neuling
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Der AG übernimmt die pauschale Steuer

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lohnhilfe
Meister
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Und das trotz aus dem Rechenzentrum zurückgeholter Stammdaten? (Mandant schließen, aber Lodas geöffnet lassen, bzw. Lodas ohne Mandant öffnen; Menü: Mandant - Daten holen - Stammdaten)

LG
VM
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Shelly93
Neuling
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ja, trotz zurückgeholter Stammdaten bleibt die Problematik bestehen.

Ich gehe ganz stark von einem programmseitigen Fehler aus...

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lohnexperte
Meister
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@Shelly93 ,

 

ich habe ein Verständnisproblem:

 

Zum einen schreiben Sie, dass es keine Lohnsteuerpauschalierung geben soll (was eine individuelle Besteuerung des Sachbezuges zur Folge hätte), zum anderen schreiben Sie, dass der Arbeitgeber die pauschale Lohnsteuer übernimmt. Das widerspricht sich.

 

Oder habe ich da etwas falsch gelesen und verstanden?! 🤔

 

VG

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bodensee
Allwissender
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ok der AG übernimmt bei beiden Firmen die Pauscahlsteuer - richtig ? 

 

Dann kann ich Ihnen aus meiner eigenen Erfahrung sagen, dass hier kein Programmfehler ( BUG) vorliegt. 

 

Solche Fälle habe ich etliche in meiner Kanzlei und die werden alle richtig abgerechnet, d.h. an Lodas liegt es nicht. Irgendwo müssen Sie eine falsche Schlüsselung haben. 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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LarsSchladitz
Einsteiger
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Hallo Shelly.

 

Haben Sie denn auch schon hier nachgeschaut:

 

Mitarbeiter -> Entlohnung -> Fahrtkostenzuschuss -> ziemlich mittig wird das gesteuert, ob Pauschalversteuerung ja, nein, vielleicht...

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Shelly93
Neuling
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In welchem Bereich kann ich eine falsche Schlüsselung habe?

 

Alle Angaben in Mandantendaten und Personaldaten sind identisch.

In der einen Gesellschaft ist die pauschale Steuer drauf, in der anderen nicht.

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Shelly93
Neuling
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Ja, auch beides identisch in beiden Gesellschaften.

Shelly93_0-1762867125843.png

 

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Shelly93
Neuling
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Nachricht 21 von 25
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Ich mache ein Notfall-Ticket bei DATEV auf, da wir die Abrechnung machen müssen. 

 

Trotzdem vielen Dank für die versuchte Hilfe an Alle!

jafrasch
Aufsteiger
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Vielleicht wurde an den Lohnarten selbst was geändert?

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lohnexperte
Meister
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@Shelly93  schrieb:

 

Nun verhält es sich jedoch so, dass auf den Abrechnungen der einen Gesellschaft keine pauschale Steuer auf den Probeabrechnungen auftaucht, bei der anderen Gesellschaft jedoch schon (Lohnart 875).

 

Alle Angaben in den Mandantendaten sind identisch.


Haben Sie tatsächlich die Schlüsselung zur Lohnart 875 bei beiden Gesellschaften verglichen? Sind wirklich in der Registerkarte Steuer/SV/UV identische Eingaben gemacht?

 

 

lohnexperte_0-1762870343578.png

 

lohnexperte_1-1762870386893.png

 

VG

 

 

 

 

 

 

 

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bodensee
Allwissender
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Reihenfolge: 

 

betrifft es bei beiden Firmen jeweils nur 1 AN oder mehrere ? 

 

WEnn mehrere mit gleichem Fehlerbild dann muss auf Ebene der Mandantendaten liegen

 

Wenn nur 1AN kann es sowohl als auch sein. 

 

WEnn die Regelung so sein soll: 1% Regel + 0,03% Regel für Fahrten Wohnung - Arbeit, und die Fahrten-Wohnung-Arbeit (=1. Tätigkeitsstätte) soll pauschal versteuert werden und der AG übernimmt die Pauschalsteuer

 

dann 

 

Firmenwagen anlegen und abrechnen - DATEV Hilfe-Center dort sollte ihre Fall auch abgebildet sein. 

 

Sie haben ja inzwischen den Eilservice von Datev eingeschalten, mal sehen ob der helfen kann, weil er wird sich dann mit Sicherheit bei ihnen aufschalten und sehen ob irgendwo ein Fehler bei der Erfassung lag oder liegt. Lassen Sie es uns wissen, für den Fall das es anderen auch so geht. 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
Lohntante_123
Beginner
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Diese Seite betrifft die Fahrgelderstattung. Öffentliche Verkehrsmittel oder PKW

 

diese Seite hat nichts mit Firmenwagen zu tun 

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letzte Antwort gestern 23:21:18 von Lohntante_123
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