Hi Leute, ich habe immer noch so meine Probleme mit dem Durchschnittsspeicher. Habe ich bisher nicht genutzt.
Ich habe einen Arbeitgeber, der seinen Arbeitnehmer ein Grundgehalt und dazu ein variables Gehalt zahlt, abhängig von dem was sie gearbeitet haben.
In diesem Fall muss ja die Entgeltfortzahlung auf Grundlage der letzten drei Monate berechnet werden.
Die Durchschnittsspeicher habe ich jetzt soweit eingerechnet, sind auch schon seit ein paar Monaten gefüllt.
Aber wie sage ich jetzt dem Programm, dass er bei Krankheit mit den letzten drei Monaten rechnet? Er rechnet immer noch mit dem Gehalt von einem Monat.
Die relevanten Lohnarten habe ich in den Durschschnittsspeicher 1 geschmissen und in den Personaldaten/Durschnitt/Gleichbleibende Werte die Stunden und Tage eingetragen.
Was muss ich noch tun, damit er mit drei Monaten rechnet?
Hallo,
nur über die Eingabe der Fehlzeiten alleine macht das Programm das nicht. Sie buchen aber dann über die Bewegungsdaten das Gehalt aus und die LFZ ein, oder? Eigentlich müsste dann das Programm richtig rechnen.
M_H
Hallo,
haben Sie auch bei den Lohnarten den Faktorschlüssel korrekt eingetragen?
Aber mit welcher Lohnart denn? Ich habe keine Lohnart gefunden für Lohnfortzahlung von Gehältern. Oder muss ich hier neue eigene Lohnart anlegen? Und die LFZ berechne ich dann anteilig nach den Tagen, in denen der AN krank war?
Faktorschlüssel habe ich bei den Lohnarten Festbetrag eingetragen, die werden ja nicht berechnet. Die bekomme ich ja vom Mandanten.
Und bei der Lohnart für die LFZ, welche auch immer das ist, müsste ich ja dann den Faktor 22 Durchschnitt der letzten 3 Monate nehmen?
Hallo @Toffi-Fee ,
wir haben es in unserem Unternehmen folgendermaßen gelöst:
1. eine Lohnart anlegen, welche sich den Faktorschlüssel "52 Durchschnitt 3 der letzten 3 Monate zieht" anlegen
2. alle Lohnarten, die in den Durchschnitt fließen sollen unter Durchschnitte beim Durchschnitt 3 mit der "Speicherung soll Betrag umfassen" belegen
Da wir nicht U1-pflichtig sind, können wir uns auch keine Lohnfortzahlungskosten von den Krankenkassen wiederholen. Also wird bei uns ganz normal das Gehalt / die Grundvergütung Stundenlohn gezahlt und zusätzlich bei Krankheit und / oder Urlaub die unter 1 angelegte Lohnart über Bewegungsdaten erfasst.
Das funktioniert natürlich genauso, wenn du getrennte Eingaben nach bezahlte Krankstunden, Urlaub und 'normale' Grundvergütung erfasst.
Gruß
Flitze
Danke für die schnelle Antwort. Also ich hab das jetzt über die Lohnart 146 versucht, Faktor 22 Durchschnitt 1 der letzten 3 Monate. Die 3 Krankentage habe ich dann über das Kalendarium eingetragen, Ausfallschlüssel K. Daraufhin erhalte ich in der Lohnabrechnung einen Wert, den ich ihm dann beim Grundgehalt abziehe, untern Strich darf da ja nicht mehr rauskommen.
Allerdings ändert das nichts an der Berechnung zur Lohnfortzahlung. Hier nimmt er immer noch das Gehalt aus Monat der Krankschreibung und nicht die letzten drei. Außerdem erhalte ich jetzt den Hinweis, das eine Lohnart abgerechnet wird, die "Voll erstattungsfähig" ist. ich hatte das Feld Art der Erstattung vorher allerdings auch schon auf Umrechnungsformel umgestellt. 🤔
Ist das so kompliziert oder stell ich mich nur zu doof an?? 😅😂
öhm.. der Durchschnitt 1 greift auf 12 Monate zurück.. deswegen Durchschnitt 3
ich find das mit dem Durchschnitt nicht wirklich kompliziert.. arbeite damit aber auch schon 26 Jahre..
du hast also - sagen wir mal - ein Soll von 168 Stunden Monatssoll. Davon ist der MA 3 Tage krank - also 24 Stunden.
Mit der Eingabe über das Kalendandarium arbeite ich gar nicht, da wir ein eigenes Zeiterfassungssystem haben und, wie bereits erwähnt.. keine U1.
Gehe ich Recht in der Annahme, dass über die Kalendariumsangabe in der Abrechnung das Gehalt dann für 3 Tage oder 24 Stunden gekürzt wird und der gleiche Betrag dann als Lohnfortzahlung auf der Abrechnung erscheint? Also in der Grundvergütung sozusagen 1:1 - hier müsstest du dann zusätzlich 24 Stunden Ausgleich krank / Urlaub (eigene Lohnart - unter 1) in den Bewegungsdaten erfassen.
Den gleichbleibenden Wert unter Durchschnittspeicher 3 unter Personaldaten hast du gefüllt?
DIe Werte im Durchschnitt 1 sind gefüllt, die Auswertung 530 habe ich im September abgerufen. Hier sind die Gehälter ab Juni 2022 enthalten. Über das Kalendarium gebe ich die Tage einmal mit Minus dem normalen Gehalt und dann plus die Tage mit Entgeltfortzahlung mit Lohnart 146. Die Stunden sind gemäß wöchentlicher Arbeitszeit hinterlegt, das rechnet er dann allein. Aber der Antrag auf Entgeltfortzahlung enthält trotzdem noch nur den aktuellen Monat, es sollen aber die letzten drei sein.
Im Durchschnittsspeicher 1 kann ich auch die letzten 3 Monate auswählen ...
Die gleichbleibenden Werte habe ich im Durchschnitt 1 mit Stunden und Tagen gefüllt.
Ich beschreib einfach mal, wie das bei einem Mandanten von uns vom Vorberater angelegt wurde.
Ob es die beste Variante ist, kann ich nicht sagen. Sie funktioniert für uns.
Der variable Gehaltsanteil (und nur der!) wird in Durchschnittsspeicher 4 (nur Betrag) gespeichert.
In Personaldaten->Gleichbleibende Werte->Durchschnittsspeicher 4 sind 22 Stunden eingetragen.
Das steht für die durchschnittliche Anzahl von 22 Arbeitstagen pro Monat.
Die Lohnart, mit der pro Krank-/Urlaubstag 1/22 des variablen Gehaltsanteils abgerechnet wird, ist demnach eine Stundenlohn-Lohnart mit Faktorschlüssel 103 (DS 4 der letzten 3 Monate), die selbst auch wieder in DS 4 (nur Betrag) gespeichert wird. "Erstattung gemäß Umrechnungsformel" und "laufender variabler Entgeltbestandteil".
Für jeden Krank-/Urlaubstag, an dem kein variables Gehalt erarbeitet werden kann, wird dann 1 "Stunde" mit dieser Lohnart abgerechnet.
Das Grundgehalt ist ja immer identisch, also brauchst du ja nur den Durchschnitt des variablen Gehalts.
Also wenn ich dich richtig verstehe, mache ich es doch genau so.
Die variablen Bestandteile sind entsprechend geschlüsselt, das Grundgehalt nicht.
Alles wird gemäß Umrechnungsformel erstattet, Grundgehalt, variables Gehalt und das Lohnfortzahlungsgehalt.
Die Krankentage werden dann mit dem Lohnfortzahlungsgehalt abgerechnet.
Trotzdem sieht das dann bei mir so aus:
Das kann doch nicht richtig sein?
@pogo schrieb:
Die Lohnart, mit der pro Krank-/Urlaubstag 1/22 des variablen Gehaltsanteils abgerechnet wird, ist demnach eine Stundenlohn-Lohnart mit Faktorschlüssel 103 (DS 4 der letzten 3 Monate), die selbst auch wieder in DS 4 (nur Betrag) gespeichert wird. "Erstattung gemäß Umrechnungsformel" und "laufender variabler Entgeltbestandteil".
Müsste diese Lohnart nicht auf "volle Erstattung Entgeltfortzahlung" geschlüsselt sein, da dies ja nur Entgelt ist, dass auf die Krankheitstage entfällt?
Und dann sieht es so aus wie bei @Toffi-Fee . Das klingt auf jeden Fall richtig (trotz des Hinweises, dass es zu Rückfragen durch die KK führen kann).
Müsste diese Lohnart nicht auf "volle Erstattung Entgeltfortzahlung" geschlüsselt sein, da dies ja nur Entgelt ist, dass auf die Krankheitstage entfällt?
Muss ich mal ansprechen. Bei mir ist es vielleicht etwas anders, da die Lohnart (es geht um SFN-Zuschläge) auch bei Urlaubstagen zum Einsatz kommt. Da passt es doch dann nicht, wenn mal Krankheit und Urlaub in einem Monat vorkommen. Dann bräuchte man auch wieder 2 Lohnarten. Der Lohn ist schon kompliziert genug.
War bis zu diesem Jahr aber auch kein Thema, da keine U1 gezahlt worden ist. Nächstes Jahr evtl. auch wieder mehr als 30 MA.
Dann ist die Abrechnung richtig so? Stimmen die 600 €? Der Betrag kommt mir so viel vor. Zumal von der einen Lohnart 100% erstattet werden und von den anderen nur nach der Umrechnungsformel. Und den Hinweis der KK kann ich dann ignorieren?
@Toffi-Fee schrieb:Dann ist die Abrechnung richtig so? Stimmen die 600 €? Der Betrag kommt mir so viel vor. Zumal von der einen Lohnart 100% erstattet werden und von den anderen nur nach der Umrechnungsformel. Und den Hinweis der KK kann ich dann ignorieren?
Wenn ich noch mal richtig nachdenke, ist da doch ein Fehler enthalten.
Die Lohnart "Entgeltfortzahlung" ist bei Ihnen das Bruttogehalt inkl. Zulagen für die Krankheitstage, wenn ich das richtig verstanden habe. Dann ist dies der Betrag der als Grundlage für den Erstattungsantrag genutzt werden muss. Eine zusätzliche Berücksichtigung des anteiligen normalen Gehalts für die Krankheitstage darf dann nicht angesetzt werden, da dies sonst doppelt wäre.
Ich kenn es eigentlich auch nur so, wie @pogo dies schrieb. In den Durchschnittsspeicher werden nicht die laufenden Gehälter sondern nur die Zulagen und Zusatzzahlungen eingesteuert. Im Krankheitsfall wird dann das Gehalt normal weitergezahlt und nur die Zuschläge pro Krankheitstag gesondert abgerechnet.
Die Gehälter plus Zulagen fließen alle in den Durchschnittsspeicher, woraus dann die LFZ berechnet wird. Das es dann im Antrag doppelt gerechnet wird, ist natürlich logisch so im Nachhinein. Hatte mich auch schon etwas gewundert.
Dann muss ich aber bei der Erstattung der variablen Gehälter umstellen auf keine Erstattung, oder? Sonst berechnet er es ja dann doppelt.
Und ob ich dann das Festgehalt mit in den Durchschnittspeicher fließen lasse, macht doch unterm Strich keinen Unterschied, oder irre ich mich da? Entweder ich hab nur die Lohnart LFZ im Erstattungsantrag mit 100% oder ich habe zusätzlich noch anteilig das Gehalt und dafür LA LFZ geringer... 🤔
Wenn Sie die Erstattung bei allen AN auf diesem Wege ermitteln, können Sie auch das normale Gehalt auf "keine Erstattung" umschlüsseln.
Genau, für die "normalen" Gehälter der Arbeitnehmer, die keine Zulagen erhalten, habe ich noch gesonderte Lohnarten.
Dann ist es also endlich geklärt. Der Hinweis zur KK steht zwar immer noch da, aber mal abwarten was die sagen.
Danke nochmal für die Hilfe und vor allem die Geduld.😇
Aber so einfach finde ich es nicht, dahinter zu steigen, wie das funktionieren soll.
Ich hatte bisher allerdings auch nur mit den Standardgehältern zu tun, nichts komplizierteres
Gibt es denn auch eine Berechnungsliste wie das Programm die Lohnart aus den letzten drei Monaten ermittelt?
Ich höre jetzt schon die Rückfragen vom Mandanten...
Hallo,
eine direkte Berechnungsliste gibt es in LODAS nicht für den Durchschnittsspeicher.
Die Auswertung 530 - Durchschnittsspeicher bietet einen Überblick, welche Werte sich im Durchschnittsspeicher befinden. Die Auswertung kann ausschließlich über einen temporären Auswertungsabruf abgerufen werden und beinhaltet die Werte der letzten 12 Monate.
Wie Sie die Auswertung abrufen können, finden Sie im Dokument 1070204 unter Punkt 2.1.1.
Guten Tag Frau Simmerlein,
kann ich die Auswertung 530 nur mit der Lohnabrechnung abrufen, versteh ich das richtig, nicht mit einem temporären Abruf?
Danke und Grüße
Claus Küpper
kann ich die Auswertung 530 nur mit der Lohnabrechnung abrufen, versteh ich das richtig, nicht mit einem temporären Abruf?
Genau anders herum - die Auswertung erhält man über den temporären Abruf.
Die weitere Vorgehensweise ist im oben verlinkten Dokument beschrieben.