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Deutschlandticket

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letzte Antwort am 29.04.2026 17:01:32 von Claudia-
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susanne1234
Einsteiger
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Hallo, 

 

mein Mandant möchte seinen Mitarbeitern einen Zuschuss zum Deutschlandticket in Höhe von ca. 30 € anbieten. 

In dem Fall ist es dann eigentlich so, dass der Mitarbeiter das Ticket selbst kaufen muss und dem AG jeden Monat als Nachweis vorlegen muss. 

Weil Rahmenvertrag mit VAG funktioniert dann ja leider nicht und auch keine 5% Ersparnis für den Mitarbeiter. 

 

Ich behandele die 30 € dann als steuer-/sv-freier Fahrtkostenzuschuss. 

 

Das sehe ich doch richtig, oder?

 

Vielen Dank an Euch!

t_r_
Allwissender
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Hallo,

 

grundsätzlich wäre auch der umkehrte Weg möglich. Der Arbeitgeber kauft das Ticket und der Mitarbeiter muss aus seinem Netto - in Ihrem Fall EUR 33,00 - zuzahlen.

 

Aber der von Ihnen skizzierte Weg ist auch möglich.

 

Viele Grüße

Thomas Reich

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rschoepe
Experte
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AG-Zuschuss als Fahrtkosten hat aber den Vorteil, dass man den nur ändern muss, wenn der AG das will. Beim AN-Eigenanteil muss man u.U. mit jeder Preiserhöhung ran. 😉

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t_r_
Allwissender
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Das kommt darauf an, wie was vereinbart ist. Es ließe sich auf vertraglich vereinbaren, dass der Arbeitnehmer trotzdem die Differenz zwischen Preis und AG-Zuschuss einbehalten bekommt.

 

Es ging mir nicht um den besseren Weg, sondern darum, dass auch die andere Möglichkeit besteht, da es auch um den Rabatt ging.

Rosi0812
Einsteiger
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Hallo Susanne1234,

warum soll der Rahmenvertrag mit dem Anbieter nicht funktionieren?

 

Wir haben auch einen Sonderfall, bei dem wir mehr als die vorgeschriebenen 25% des Tickets übernehmen (um die 5% Rabatt/Förderung zu erhalten).

 

Ich erfasse bei dem Mitarbeiter den Eigenanteil unter Be-/Abzüge (Achtung: mit negativem Vorzeichen erfassen) UND unter Besonderheiten/Fahrtkostenzuschuss den steuerfreien Anteil von derzeit 15,75 Euro (=25%) als steuerfreien Anteil für öffentliche Verkehrsmittel(unter Jobticket / Sachzuwendungen). Dort würdest Du dann den Betrag eintragen, den der Arbeitgeber übernehmen möchte. Achte bitte darauf, dass beide Beträge zusammen dann aktuell nur 59,85 Euro ergeben, denn die 5% staatliche Förderung laufen nicht über die Abrechnung. 

Die 5% Förderung stellt Dir der Anbieter nicht in Rechnung, wenn Du einen Rahmenvertrag hast. 
Und Du musst Dich nicht um die monatliche Vorlage des gekauften Tickets kümmern, da das Ticket ja über den Arbeitgeber bestellt wird. 

Ich hoffe, das war einigermaßen verständlich ausgedrückt.

Viele Grüße
Rosi0812

Claudia-
Erfahrener
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Grundsätzlich kann der AN das Ticket kaufen und der AG erstattet einen beliebigen steuer-und sv freien Fahrtkostenzuschuss. 

Nur muss der AG dann die Belege/Nachweise sammeln für den Fall das der Betriebsprüfer das kontrollieren möchte.

 

 

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tbehrens
Fachmann
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Wir lassen uns jährlich einen Nachweis (meistens das Infoschreiben über die Erhöhung im nächsten Jahr) geben. Bisher hat keine Betriebsprüfung ein mtl. Nachweis gefordert.

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Lohntante_123
Aufsteiger
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Wir handhaben das genau so. Einmal jährlich Nachweis in die Akte - gerne zum Jahresanfang 

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susanne1234
Einsteiger
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Wie ist das, wenn das Deutschlandticket gleich fürs ganze Jahr gezahlt wird? Bringt das Probleme für die Steuerfreiheit mit sich?

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Claudia-
Erfahrener
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Davon würde ich die Finger von lassen. 

 

Erstmal müsste man sich fragen, wie wird das Ticket bezahlt? monatlich oder jährlich?

Dann müsste man sich fragen, wer sagt das der Mitarbeiter in einem halben Jahr noch da ist und Anspruch darauf hat?

Ich kann nicht dem AN das Geld für ein Jahr geben ohne zu wissen ob er das ganze Jahr auch da ist.

 

Sehr riskante Sache. 

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susanne1234
Einsteiger
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Nachricht 11 von 18
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Ich habe von früher im Kopf, dass das Ticket monatlich ausgehändigt werden muss. 

 

Die sollen den Wert nicht auf einmal bekommen, sondern monatlich.  Die Frage ist für mich, ja, wenn jetzt einer im Januar sich gleich für das Jahr die geholt hat. Sie sollen vom Mtd. auch nur h. 30 € als Zuschuss bekommen. 

Wenn ich jetzt als Nachweis meine Jahresrechnung habe und keine monatliche, habe ich überlegt, ob das ok ist. 

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Claudia-
Erfahrener
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Ob der Mitarbeiter die sich monatlich kauft oder jährlich im Abo bleibt dem Mitarbeiter überlassen. 

Das spielt keine Rolle, solange er vom AG den Zuschuss nur monatlich bekommt.

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Uwe_Lutz
Unerreicht
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Nachricht 13 von 18
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@susanne1234  schrieb:

 

Die Frage ist für mich, ja, wenn jetzt einer im Januar sich gleich für das Jahr die geholt hat.

Ich habe noch nie die Variante gesehen, dass das D-Ticket als Jahresticket angeboten wird. Dies ist nach meiner Kenntnis immer ein Monatsabo. Wo gibt es das Ticket denn als Jahresticket?

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Lohntante_123
Aufsteiger
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Nachricht 14 von 18
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Meines Wissens wird das Deutschlandticket immer monatlich bezahlt und ist auch monatlich kündbar 

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susanne1234
Einsteiger
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Nachricht 15 von 18
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Hallo, 

 

anbei eine Jahresrechnung über das Deutschlandticket. 

 

sehr ihr das als unbedenklich, wenn ich dem Mitarbeiter dann monatlich 20 € steuerfrei u. und sv-frei geben?

Mehr sollen die Mitarbeiter nicht bekommen. 

 

Welche Lohnart würdet ihr nehmen?

 

Danke euch allen

DATEV-Mitarbeiter
Philipp_Heubeck
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Community,

 

kann hierzu jemand weiterhelfen?

 

Als DATEV können wir Ihnen hierzu keine rechtliche Auskunft geben. Deshalb haben wir für diesen Sachverhalt keine Lösung für Sie.

Freundliche Grüße Philipp Heubeck
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Rosi0812
Einsteiger
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Nachricht 17 von 18
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Hallo Susanne1234,

sehe ich das richtig, dass die Rechnung an den Mitarbeiter ausgestellt ist? 
Mal abgesehen davon, dass die Rechnung nur bis 31.03.26 läuft: ich würde keine Leistungen zu einer Jahresrechnung an den Mitarbeiter zahlen. Er/sie könnte das Ticket auch kündigen und Du zahlst fröhlich weiter den Zuschuss...

Ich bleibe bei unserer Vorgehensweise, dass das Ticket über den Arbeitgeber mit Rahmenvertrag läuft. Dann kannst Du es auch unterbrechen/einstellen, wenn der Mitarbeiter längerfristig erkrankt oder aus dem Unternehmen austritt.

 

Und es gibt einen staatlichen Zuschuss von 5%, wenn Du es als Arbeitgeber für den Mitarbeiter abschließt.

Wie es in LuG eingerichtet wird, habe ich in einem Beitrag weiter oben schon mal ausführlich beschrieben. 

Viele Grüße
Rosi0812

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Claudia-
Erfahrener
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Nachricht 18 von 18
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Hallo Susanne,

 

ja du kannst dem Arbeitnehmer steuerfrei die 20,- EUR als Fahrtkostenzuschuss auszahlen. 

Anhand des Beleges geht sein Abo bis 03/26. Da aus dem Nachweis nicht hervorgeht, das es zwischenzeitlich kündbar ist, würde ich als Arbeitgeber (Lohnabrechner) mir zwischendurch immer Nachweise dazu geben lassen.

In den meisten Fällen senden mir die Mitarbeiter in solchen Fällen ein Screenshot aus ihrem Onlinebanking wo sie einen Filter gesetzt haben, sodass nur diese Buchungen angezeigt werden. Das lege ich mir als Nachweis dazu ab.

 

Wenn der Mitarbeiter das Ticket bezahlt, dann ist es eine Fahrtkostenerstattung steuerfrei/sv-frei.

Wenn der Arbeitgeber das Ticket kauft und bezahlt dann ist es ein Jobticket. 


Ich arbeite mit Lodas, aber im Datev Dok 9222288 findest du die Anleitung und Lohnarten auch für LUG.

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letzte Antwort am 29.04.2026 17:01:32 von Claudia-
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