Hallo an die Community,
weiß jemand von euch, ob oder wann die folgende Neuerung zum Kurzarbeitergeld in LODAS umgesetzt wird?
Anfallende Sozialversicherungsbeiträge für ausgefallene Arbeitsstunden werden zu 100% erstattet.
Das war bisher nicht bei normalem KUG möglich und nur bei S-KUG in LODAS umgesetzt.
Beste Grüße von der Ostsee 🙂
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Laut Erklärung der Bundesregierung gelten die Neuregelungen rückwirkend zum 01.03.2020.
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/bundestag-kurzarbeitergeld-1729626
Hallo,
wir bereiten aktuell die Anpassung der Lohnabrechnungsprogramme zum Thema Kurzarbeitergeld vor. Da noch einige Details zu klären sind und auch die geänderten Kug-Formulare noch nicht veröffentlicht wurden, können wir derzeit noch keinen Termin für die Service-Releases nennen.
Aktuelle Informationen erhalten Sie im Beitrag Corona: Aktuelle Informationen sowie unter Dok.-Nr. 1008688 - Auswirkungen des Covid-19 / Corona-Virus auf die Lohnabrechnungen.
Mit freundlichen Grüßen
Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG
Sollen wir dann das KUG aktuell mit der alten Rechtslage erstellen und dann ändern? Danke für Ihre Rückmeldung
Und was machen wir bei denen, bei denen keine KUG Nummer bis nächste Woche Dienstag kommt?!
Gibt es von DATEV eine Handlungsempfehlung wie bezüglich KUG zu verfahren ist, solange noch kein DATEV-Release mit aktueller Rechtslage bereitsteht?
Abschläge zahlen? - Gibt es ein Hilfsmittel zur überschlägigen Berechnung?
Warten? - Aber Termine für SV, Lohnzahlungen stehen an?
Zunächst normal abrechnen? Liquiditätsfrage für die meisten Mandanten
Das würde mich auch sehr interessieren.
Das würde uns auch interessieren.
Viele Firmen müssen versuchen den Überbrückungskredit zu bekommen.
Wir tendieren dazu, erstmal "normal" abzurechnen ohne Kurzarbeit und sobald das Service Release da ist, die Abrechnung zu korrigieren.
Hallo zusammen,
folgende 6 Punkte zur Soforthilfe können wir Ihnen an die Hand geben:
Im Beitrag „Corona: Aktuelle Informationen“ halten wir Sie auf dem Laufenden.
Liebe Grüße,
Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG
In den Mandantendaten bei LODAS besteht die Möglichkeit bei Kug anzuhaken, dass sich die Kug auf das unabwendbare Ereignis Hochwasser 2013 bezog. Bei diesem unabwendbaren Ereignis wurde ebenfalls eine Regelung zur vollen Erstattung der SV-Beiträge gesetzliche formuliert.
Kann als Work-around für die Zeit bis zum Service-Release mit diesem Feld gearbeitet werden um die richtigen Beträge in den Leistungsantrag zu bekommen?
Mal eine Zwischenfrage: Die Erstattung der SV-Beiträge betrifft doch den Arbeitgeber? Die SV-Abzüge beim Mitarbeiter in der KUG-Berechnung sind doch ok? Oder bekommt der Mitarbeiter diese auch erstattet?
Gruß
Sven
Bei den SV-Abzügen geht es um nicht um die Beträge vom Istentgelt.
Hier geht es um die SV-Beträge aus 80% der Differenz zwischen Soll und Istentgelt, die der AG selber tragen muss.
D. h.: Sollentgelt = 1.000,00 €; Istentgelt = 500,00 € macht eine Differenz von 500,00 € hiervon 80% = 400,00 € aus diesen 400,00 € muss der AG die kompletten SV-Beiträge selber zahlen und diese soll er jetzt zu 100% erstattet bekommen.
Ich hoffe ich habe es verständlich ausgedrückt.
Hallo zusammen,
das Kontrollkästchen "Kug für unabwendbares Ereignis (Hochwasser des Sommers 2013)" war ausschließlich für die Hochwasserkatastrophe 2013 relevant, aus diesem Grund hat die Aktivierung keine Auswirkung auf die aktuelle Kug-Berechnung.
Wir arbeiten aktuell mit Hochdruck an einer Lösung. Wir halten Sie hierzu im Beitrag "Corona: Aktuelle Informationen" auf dem Laufenden.
Beste Grüße
Verena Heinlein
Personalwirtschaft
DATEV eG
Liebe Frau Heinlein,
gibt es mittlerweile schon ein Datum, zu dem die Neuerungen zum KUG in LODAS umgesetzt werden?
Viele Grüße
Julia Biermann
Sehr geehrte Frau Mentel,
reicht bei der Wiederholungsabrechnung nach dem Service Release die Wiederabrechnung einer einzelnen Personalnummer um die korrigierten, um die SV-Erstattung ergänzten Abrechnungslisten KUG zu erhalten?
Mit freundlichen Grüßen
M.Winkler
Hallo björn,
wissen Sie wer nutzniesser dieser Beträge in der Vergangenheit war.
Wurde der AG-Beitrag (=AN+AG) de 80% Differenz dem Mitarbeiter auf seinem Rentkonto usw. gutgeschrieben?
Wenn das so ist und nun soll der AG die Zahlung (AG*AN) zurück erhalten. Kommt das dann garnicht mehr auf dem Rentenkonto des MA an oder kommt es an und die Arbeitsagentur erstattet es dem AG aus einen anderen Topf?
Grüße
Nico
Die Beiträge werden auch weiterhin, wie bisher, dem Rentenkonto gutgeschrieben.
Bei der SV-Erstattung durch das Arbeitsamt handelt es sich ja nur um eine Entlastung des Arbeitgebers. Somit trägt letztendlich der Staat die Kosten dafür.
Hallo zusammen,
über den Beitrag Hilfe! - Corona vs. Kug halten wir Sie über alle aktuellen Informationen, wie z.B. dem Service-Release auf dem Laufenden.
In den dort genannten Dokumenten werden Sie auch darüber informiert, wie Sie die Anträge für März korrigieren können.
hallo Frau Mertel,
ich rechne aktuell den Monat 06/20. Dies wäre der 4. Monat KUG. Rechnet DATEV automatisch die 70%/77% ab oder was muss berücksichtigt werden? Oder ist das erst im Release am 12.06. 20 berücksichtigt? Vielen DanK
Hallo,
die stufenweise Erhöhung des Kug ist aktuell noch nicht in LODAS umgesetzt.
Aktuell ist dies voraussichtlich für Anfang Juli 2020 geplant. Wir werden diesbezüglich in der Community informieren.
Liebes Datev-Team,
es wäre wirklich klasse, wenn Sie kommunizieren könnten, wann die stufenweise Erhöhung des KUG in Lodas zur Verfügung stehen wird. Bei Lohn und Gehalt ist es m. E. bereits am 26.06.2020 möglich. Somit müsste es für Lodas hier ja auch bereits nähere Infos geben. Leider wollen und müssen wir unsere Mandanten darüber unterrichten. Im Datenfahrplan ist keine Info vermerkt.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis.
Beste Grüße
Susann Kulow
Hallo Frau Kulow,
die Programmlösung zur gestaffelten Kug-Erhöhung ab dem 4. bzw. 7. Monat stellen wir Ihnen voraussichtlich Anfang Juli zur Verfügung.
Uns ist bewusst, dass Sie Ihren Mandanten Rede und Antworten stehen müssen. Bitte haben Sie jedoch Verständnis, dass wir aktuell noch kein exaktes Datum nennen können.
Im Dokument Auswirkungen des Coronavirus auf die Lohnabrechnungen informieren wir im Kapitel Programmausblick regelmäßig über die geplanten Neuerungen und Veröffentlichungstermine.
Beste Grüße aus Nürnberg
Katharina Dietl
Personalwirtschaft
DATEV eG