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CORONA: Umsetzung "SV-Erstattung bei Kurzarbeit" in DATEV LODAS

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letzte Antwort am 25.06.2020 14:37:23 von Katharina_Dietl
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m_wenzien
Einsteiger
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Nachricht 1 von 21
15472 Mal angesehen

 

Hallo an die Community,

 

weiß jemand von euch, ob oder wann die folgende Neuerung zum Kurzarbeitergeld in LODAS umgesetzt wird?

 

 

Anfallende Sozialversicherungsbeiträge für ausgefallene Arbeitsstunden werden zu 100% erstattet.

 

Das war bisher nicht bei normalem KUG möglich und nur bei S-KUG in LODAS umgesetzt.

 

Beste Grüße von der Ostsee 🙂

kari2
Einsteiger
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Nachricht 2 von 21
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Laut Erklärung der Bundesregierung gelten die Neuregelungen rückwirkend zum 01.03.2020.

 

https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/bundestag-kurzarbeitergeld-1729626

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DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 3 von 21
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Hallo,


wir bereiten aktuell die Anpassung der Lohnabrechnungsprogramme zum Thema Kurzarbeitergeld vor. Da noch einige Details zu klären sind und auch die geänderten Kug-Formulare noch nicht veröffentlicht wurden, können wir derzeit noch keinen Termin für die Service-Releases nennen.


Aktuelle Informationen erhalten Sie im Beitrag Corona: Aktuelle Informationen sowie unter Dok.-Nr. 1008688 - Auswirkungen des Covid-19 / Corona-Virus auf die Lohnabrechnungen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
veronikaprüll
Beginner
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Nachricht 4 von 21
14943 Mal angesehen

Sollen wir dann das KUG aktuell mit der alten Rechtslage erstellen und dann ändern? Danke für Ihre Rückmeldung

 

Und was machen wir bei denen, bei denen keine KUG Nummer bis nächste Woche Dienstag kommt?!

mail1
Einsteiger
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14729 Mal angesehen

Gibt es von DATEV eine Handlungsempfehlung wie bezüglich KUG zu verfahren ist, solange noch kein DATEV-Release mit aktueller Rechtslage bereitsteht?
Abschläge zahlen? - Gibt es ein Hilfsmittel zur überschlägigen Berechnung?

Warten? - Aber Termine für SV, Lohnzahlungen stehen an?  

Zunächst normal abrechnen? Liquiditätsfrage für die meisten Mandanten

 

Felix_Mueller
Aufsteiger
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Das würde mich auch sehr interessieren. 

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Lohnbüro80
Aufsteiger
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14503 Mal angesehen

Das würde uns auch interessieren.

Viele Firmen müssen versuchen den Überbrückungskredit zu bekommen.

 

Wir tendieren dazu, erstmal "normal" abzurechnen ohne Kurzarbeit und sobald das Service Release da ist, die Abrechnung zu korrigieren.

 

 

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DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 8 von 21
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Hallo zusammen,


folgende 6 Punkte zur Soforthilfe können wir Ihnen an die Hand geben:

 

  1. Schaffen Sie die rechtlichen Grundlagen für Kurzarbeit im Betrieb (arbeitsrechtliche Aspekte – keine Beurteilung durch DATEV möglich)
  2. Zeigen Sie den Arbeitsausfall bei der Agentur für Arbeit an (Der Antrag kann online bei der BA gestellt werden - die Beantragung kann nicht über die DATEV Programme erfolgen)
  3. Erstellen Sie die Abrechnung über LODAS/RZ oder Lohn und Gehalt mit den Angaben zur Kurzarbeit
    Anmerkung: mit den derzeitigen Programmversionen erfolgt noch keine Erstattung der SV-Beiträge
  4. Reichen Sie den über die Abrechnung erstellten Kurzarbeiter-Antrag inkl. Abrechnungsliste bei der Agentur für Arbeit ein
  5. Korrigieren Sie (nach Installation des Service-Release) die Märzabrechnung über eine Wiederabrechnung
  6. Alternativ: Korrigieren Sie die Märzabrechnung (nach Installation des Service-Release) über eine 

 

Im Beitrag „Corona: Aktuelle Informationen“ halten wir Sie auf dem Laufenden.


Liebe Grüße,


Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG

Viele Grüße, Vanessa Mertel
Personalwirtschaft | DATEV eG
Kaefer
Beginner
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Nachricht 9 von 21
14059 Mal angesehen

In den Mandantendaten bei LODAS besteht die Möglichkeit bei Kug anzuhaken, dass sich die Kug auf das unabwendbare Ereignis Hochwasser 2013 bezog. Bei diesem unabwendbaren Ereignis wurde ebenfalls eine Regelung zur vollen Erstattung der SV-Beiträge gesetzliche formuliert.

 

Kann als Work-around für die Zeit bis zum Service-Release mit diesem Feld gearbeitet werden um die richtigen Beträge in den Leistungsantrag zu bekommen?

maxmoritz
Einsteiger
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Nachricht 10 von 21
14048 Mal angesehen

Mal eine Zwischenfrage: Die Erstattung der SV-Beiträge betrifft doch den Arbeitgeber? Die SV-Abzüge beim Mitarbeiter in der KUG-Berechnung sind doch ok? Oder bekommt der Mitarbeiter diese auch erstattet?

 

Gruß

Sven 

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björn
Experte
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Nachricht 11 von 21
14005 Mal angesehen

Bei den SV-Abzügen geht es um nicht um die Beträge vom Istentgelt.

 

Hier geht es um die SV-Beträge aus 80% der Differenz zwischen Soll und Istentgelt, die der AG selber tragen muss.

D. h.: Sollentgelt = 1.000,00 €; Istentgelt = 500,00 € macht eine Differenz von 500,00 € hiervon 80% = 400,00 € aus diesen 400,00 € muss der AG die kompletten SV-Beiträge selber zahlen und diese soll er jetzt zu 100% erstattet bekommen.

 

Ich hoffe ich habe es verständlich ausgedrückt.

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DATEV-Mitarbeiter
Verena_Heinlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 12 von 21
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Hallo zusammen,


das Kontrollkästchen "Kug für unabwendbares Ereignis (Hochwasser des Sommers 2013)" war ausschließlich für die Hochwasserkatastrophe 2013 relevant, aus diesem Grund hat die Aktivierung keine Auswirkung auf die aktuelle Kug-Berechnung. 


Wir arbeiten aktuell mit Hochdruck an einer Lösung. Wir halten Sie hierzu im Beitrag "Corona: Aktuelle Informationen" auf dem Laufenden.


Beste Grüße 


Verena Heinlein

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Verena Heinlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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juliab_
Beginner
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Nachricht 13 von 21
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Liebe Frau Heinlein,

 

gibt es mittlerweile schon ein Datum, zu dem die Neuerungen zum KUG in LODAS umgesetzt werden?

 

Viele Grüße

 

Julia Biermann

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M_Winkler64
Beginner
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Sehr geehrte Frau Mentel,

 

reicht bei der Wiederholungsabrechnung nach dem Service Release die Wiederabrechnung einer einzelnen Personalnummer um die korrigierten, um die SV-Erstattung ergänzten Abrechnungslisten KUG zu erhalten?

 

Mit freundlichen Grüßen

 

M.Winkler

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n_troike
Fortgeschrittener
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Hallo björn,

 

wissen Sie wer nutzniesser dieser Beträge in der Vergangenheit war.

Wurde der AG-Beitrag (=AN+AG) de 80% Differenz dem Mitarbeiter auf seinem Rentkonto usw. gutgeschrieben?

 

Wenn das so ist und nun soll der AG die Zahlung (AG*AN) zurück erhalten. Kommt das dann garnicht mehr auf dem Rentenkonto des MA an oder kommt es an und die Arbeitsagentur erstattet es dem AG aus einen anderen Topf?

 

Grüße

Nico

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björn
Experte
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Nachricht 16 von 21
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Die Beiträge werden auch weiterhin, wie bisher, dem Rentenkonto gutgeschrieben.

 

Bei der SV-Erstattung durch das Arbeitsamt handelt es sich ja nur um eine Entlastung des Arbeitgebers. Somit trägt letztendlich der Staat die Kosten dafür.

DATEV-Mitarbeiter
Monique_Müller
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo zusammen, 
über den Beitrag Hilfe! - Corona vs. Kug halten wir Sie über alle aktuellen Informationen, wie z.B. dem Service-Release auf dem Laufenden.

In den dort genannten Dokumenten werden Sie auch darüber informiert, wie Sie die Anträge für März korrigieren können.

Beste Grüße Monique Müller
Personalwirtschaft | DATEV eG
SAT
Beginner
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hallo Frau Mertel,

 

ich rechne aktuell den Monat 06/20. Dies wäre der 4. Monat KUG. Rechnet DATEV automatisch die 70%/77% ab oder was muss berücksichtigt werden? Oder ist das erst im Release am 12.06. 20 berücksichtigt? Vielen DanK

 

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DATEV-Mitarbeiter
Monique_Müller
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 19 von 21
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Hallo,


die stufenweise Erhöhung des Kug ist aktuell noch nicht in LODAS umgesetzt. 
Aktuell ist dies voraussichtlich für Anfang Juli 2020 geplant. Wir werden diesbezüglich in der Community informieren.

Beste Grüße Monique Müller
Personalwirtschaft | DATEV eG
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steuerfuchs1975
Beginner
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Nachricht 20 von 21
1908 Mal angesehen

Liebes Datev-Team,

 

es wäre wirklich klasse, wenn Sie kommunizieren könnten, wann die stufenweise Erhöhung des KUG in Lodas zur Verfügung stehen wird. Bei Lohn und Gehalt ist es m. E. bereits am 26.06.2020 möglich. Somit müsste es für Lodas hier ja auch bereits nähere Infos geben. Leider wollen und müssen wir unsere Mandanten darüber unterrichten. Im Datenfahrplan ist keine Info vermerkt.

 

Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis.

 

Beste Grüße

Susann Kulow

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DATEV-Mitarbeiter
Katharina_Dietl
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Frau Kulow,

 

die Programmlösung zur gestaffelten Kug-Erhöhung ab dem 4. bzw. 7. Monat stellen wir Ihnen voraussichtlich Anfang Juli zur Verfügung.

 

Uns ist bewusst, dass Sie Ihren Mandanten Rede und Antworten stehen müssen. Bitte haben Sie jedoch Verständnis, dass wir aktuell noch kein exaktes Datum nennen können. 


Im Dokument Auswirkungen des Coronavirus auf die Lohnabrechnungen informieren wir im Kapitel Programmausblick regelmäßig über die geplanten Neuerungen und Veröffentlichungstermine.

 

Beste Grüße aus Nürnberg

 

Katharina Dietl

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Katharina Dietl
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 25.06.2020 14:37:23 von Katharina_Dietl
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