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Arbeitnehmer Online, Mitarbeiter hat bereits einen Zugang vom vorherigen Arbeitgeber, was ist zu beachten

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letzte Antwort am 30.01.2021 16:42:40 von andreashofmeister
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Fachmann
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Ein Arbeitnehmer hat bereits von seinem vorherigen Arbeitgeber einen Arbeitnehmer-Online Zugang eingerichtet bekommen. Er kann sich hier auch noch einloggen und seine alten Auswertungen einsehen.

Wenn nun der neue Arbeitgeber ebenfalls ein Zugang für ihn einrichten möchte, was ist hierbei zu beachten?

Wie ich in einem anderen Thread gelesen habe, kann er wohl seine Mobilfunknummer weiter nutzten.

Wie ist es mit der E-Mail Adresse. Kann er seine (private) E-Mail Adresse für den neuen Zugang nutzen? (Diese E-Mail Adresse hat er bereits in seinem bisherigen AN-Online Portal hinterlegt).

Gibt es weitere bekannte Probleme bei Nutzern mit bereits von vorherigen Arbeitgebern eingerichteten Arbeitnehmer-Online Zugängen?

d_brusch
Fortgeschrittener
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Ich selber habe vor 3 Monaten dieses Szenario gehabt.

Mein neuer Arbeitgeber hat mich mit derselben Telefonnummer und Email-Adresse angelegt, die ich vorher mit dem anderen Zugang hatte und dann kamen die Registrierungsbriefe. Da ANO auf den Arbeitgeber ausgerichtet ist, wird es da keine Probleme geben.

Mein alter Zugang wurde mittlerweile vom alten AG "gesperrt", somit komme ich da nicht mehr drauf. Er wird ihn sicherlich löschen, damit er keine Gebühren mehr zahlen muss.

Thomas_Kahl
Meister
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Er wird ihn sicherlich löschen, damit er keine Gebühren mehr zahlen muss.

Das ist nicht richtig - ANO kostet den AH nix.

MfG
T.Kahl
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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 4 von 11
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Er wird ihn sicherlich löschen, damit er keine Gebühren mehr zahlen muss.

Das ist nicht richtig - ANO kostet den AH nix.

Merkwürdig, da sagt aber die Preisliste und unsere DATEV-Rechnung etwas anderes...

Thomas_Kahl
Meister
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Ernsthaft? Da muss ich mal nachsehen. Da war ich mir jetzt aber sicher, dass nicht.

Edit: Stimmt. War eben nachsehen. Auch wenn der Betrag jetzt nich soooooooooooo gigantisch ist, kostet es doch. Da muss ich gleich mal mit einem Mandanten reden, dem ich das diese Woche noch als "kostenlos" verkauft habe.

uwelutz​: Danke für die Richtigstellung

MfG
T.Kahl
kwiesatz
Beginner
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Genauso ist es bei mir gerade.

Anfang 2020 war ich arbeitslos, von März bis Mai war ich in Firma A angestellt und seit August bin ich bei Firma B angestellt.

Bei B ist alles prima, aber woher bekomme ich nun die Daten von A für meine Steuererklärung?


In blindem Vertrauen habe ich nie etwas ausgedruckt, oder abgespeichert, weil ich dachte "ich kann ja jederzeit online nachsehen"...

Seeler
Einsteiger
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Moin,

 

die Datev müsste eigentlich dafür Sorge tragen, dass die bisherigen Lohnauswertungen des vorherigen Arbeitgebrs von ANO in den neuen Zugang übertragen werden. ( oder der alte Zugang zusätzlich ohne Kosten aktiv bleibt - ABER zwei oder mehr Zugänge wäre nicht Ideal) 

 

Leider ist das nicht so und die Sache ist nicht rund / weiter gedacht. 

 

Die DATEV muss hier unbedingt handeln und dringend nachbessern. 

 

Der Arbeitnehmer will sich ja gerade den Ausdruck und die Ablage sparen !! Beim Wechsel zum neuen Arbeitgeber ist der Arbeitnehmer aber fast zu einem Ausdruck oder einer Speicherung gezwungen. Wozu dann ANO, wenn beim Wechsel doch alles wieder gedruckt oder local gespeichert werden müsste. Dann ist es nur eine temporäre Verschiebung des Ausdrucks/Speicherung.

 

Vg aus dem Norden 

 

metalposaunist
Unerreicht
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@Seeler schrieb:

Beim Wechsel zum neuen Arbeitgeber ist der Arbeitnehmer aber fast zu einem Ausdruck oder einer Speicherung gezwungen.


Also ich speichere mir die Auswertungen alle lokal nochmal ab, weil ich 1 lokalen Ordner habe, wo ich alles sammle von brutto-netto bis zur Sozialversicherung, weil z.B. nicht alle AG an ANO teilnehmen und man dann doch wieder Papier bekommt und das scanne ich mir auch ein. So habe ich 1 zentrale Stelle, wo ich nachschauen kann und auch schnell alles finde.

 

Im Leben hat man ja ein paar AG und wenn nicht alle an ANO teilnehmen hat man ein Durcheinander, was man dann wo suchen muss. Und dass DATEV den Umstand so schnell behebt - wird wohl noch eine Weile dauern. 

 

@kwiesatz: Habe leider keine andere Idee als nochmal höflich beim AG anzuklopfen per Mail und um Zusendung der Auswertungen zu bitten. Dann bitte nicht per E-Mail, weil nicht Ende-zu-Ende verschlüsselt. Vielleicht abholen via USB-Stick? Oder wenn M365 im Einsatz ist, dann eine Freigabe mit starkem Kennwort via KeePass und das telefonisch durchgeben lassen. 

#EmpoweringPeopleInTechnology – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
kwiesatz
Beginner
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Nachricht 9 von 11
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Da bin ich bei dir... ...ich bin davon ausgegangen, dass die DATEV das besser kann als ich... ...dass sie es nicht macht, ist enttäuschend.

kwiesatz
Beginner
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Nachricht 10 von 11
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Danke... ...das habe ich befürchtet... ...gut dass ich mich nicht im Streit von Firma A verabschiedet habe...:)

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andreashofmeister
Allwissender
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@metalposaunist  schrieb:

@Seeler schrieb:

Beim Wechsel zum neuen Arbeitgeber ist der Arbeitnehmer aber fast zu einem Ausdruck oder einer Speicherung gezwungen.


Also ich speichere mir die Auswertungen alle lokal nochmal ab, weil ich 1 lokalen Ordner habe, wo ich alles sammle von brutto-netto bis zur Sozialversicherung, weil z.B. nicht alle AG an ANO teilnehmen und man dann doch wieder Papier bekommt und das scanne ich mir auch ein. So habe ich 1 zentrale Stelle, wo ich nachschauen kann und auch schnell alles finde.

 

Im Leben hat man ja ein paar AG und wenn nicht alle an ANO teilnehmen hat man ein Durcheinander, was man dann wo suchen muss. Und dass DATEV den Umstand so schnell behebt - wird wohl noch eine Weile dauern. 

Ja, leider - also, dass man sich das alles nochmal runterladen muss.

Bei mir fängt nächstes Jahr das 10te Jahr der Speicherung an. Danach  muss man dann auch runterladen.

 

Hach, was wäre es schön, wenn man das für wenig Geld einfach weiterführen könnten, alle seine Unterlagen und Bescheinigungen etc. dort gespeichert wären. Und man dies dann sein Arbeitsleben lang mitnehmen kann. Natürlich nur von DATEV-AG zu DATEV-AG...

 

 

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letzte Antwort am 30.01.2021 16:42:40 von andreashofmeister
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