Ein Arbeitnehmer hat bereits von seinem vorherigen Arbeitgeber einen Arbeitnehmer-Online Zugang eingerichtet bekommen. Er kann sich hier auch noch einloggen und seine alten Auswertungen einsehen.
Wenn nun der neue Arbeitgeber ebenfalls ein Zugang für ihn einrichten möchte, was ist hierbei zu beachten?
Wie ich in einem anderen Thread gelesen habe, kann er wohl seine Mobilfunknummer weiter nutzten.
Wie ist es mit der E-Mail Adresse. Kann er seine (private) E-Mail Adresse für den neuen Zugang nutzen? (Diese E-Mail Adresse hat er bereits in seinem bisherigen AN-Online Portal hinterlegt).
Gibt es weitere bekannte Probleme bei Nutzern mit bereits von vorherigen Arbeitgebern eingerichteten Arbeitnehmer-Online Zugängen?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Ich selber habe vor 3 Monaten dieses Szenario gehabt.
Mein neuer Arbeitgeber hat mich mit derselben Telefonnummer und Email-Adresse angelegt, die ich vorher mit dem anderen Zugang hatte und dann kamen die Registrierungsbriefe. Da ANO auf den Arbeitgeber ausgerichtet ist, wird es da keine Probleme geben.
Mein alter Zugang wurde mittlerweile vom alten AG "gesperrt", somit komme ich da nicht mehr drauf. Er wird ihn sicherlich löschen, damit er keine Gebühren mehr zahlen muss.
Er wird ihn sicherlich löschen, damit er keine Gebühren mehr zahlen muss.
Das ist nicht richtig - ANO kostet den AH nix.
Er wird ihn sicherlich löschen, damit er keine Gebühren mehr zahlen muss.
Das ist nicht richtig - ANO kostet den AH nix.
Merkwürdig, da sagt aber die Preisliste und unsere DATEV-Rechnung etwas anderes...
Ernsthaft? Da muss ich mal nachsehen. Da war ich mir jetzt aber sicher, dass nicht.
Edit: Stimmt. War eben nachsehen. Auch wenn der Betrag jetzt nich soooooooooooo gigantisch ist, kostet es doch. Da muss ich gleich mal mit einem Mandanten reden, dem ich das diese Woche noch als "kostenlos" verkauft habe.
uwelutz: Danke für die Richtigstellung
Genauso ist es bei mir gerade.
Anfang 2020 war ich arbeitslos, von März bis Mai war ich in Firma A angestellt und seit August bin ich bei Firma B angestellt.
Bei B ist alles prima, aber woher bekomme ich nun die Daten von A für meine Steuererklärung?
In blindem Vertrauen habe ich nie etwas ausgedruckt, oder abgespeichert, weil ich dachte "ich kann ja jederzeit online nachsehen"...
Moin,
die Datev müsste eigentlich dafür Sorge tragen, dass die bisherigen Lohnauswertungen des vorherigen Arbeitgebrs von ANO in den neuen Zugang übertragen werden. ( oder der alte Zugang zusätzlich ohne Kosten aktiv bleibt - ABER zwei oder mehr Zugänge wäre nicht Ideal)
Leider ist das nicht so und die Sache ist nicht rund / weiter gedacht.
Die DATEV muss hier unbedingt handeln und dringend nachbessern.
Der Arbeitnehmer will sich ja gerade den Ausdruck und die Ablage sparen !! Beim Wechsel zum neuen Arbeitgeber ist der Arbeitnehmer aber fast zu einem Ausdruck oder einer Speicherung gezwungen. Wozu dann ANO, wenn beim Wechsel doch alles wieder gedruckt oder local gespeichert werden müsste. Dann ist es nur eine temporäre Verschiebung des Ausdrucks/Speicherung.
Vg aus dem Norden
@Seeler schrieb:
Beim Wechsel zum neuen Arbeitgeber ist der Arbeitnehmer aber fast zu einem Ausdruck oder einer Speicherung gezwungen.
Also ich speichere mir die Auswertungen alle lokal nochmal ab, weil ich 1 lokalen Ordner habe, wo ich alles sammle von brutto-netto bis zur Sozialversicherung, weil z.B. nicht alle AG an ANO teilnehmen und man dann doch wieder Papier bekommt und das scanne ich mir auch ein. So habe ich 1 zentrale Stelle, wo ich nachschauen kann und auch schnell alles finde.
Im Leben hat man ja ein paar AG und wenn nicht alle an ANO teilnehmen hat man ein Durcheinander, was man dann wo suchen muss. Und dass DATEV den Umstand so schnell behebt - wird wohl noch eine Weile dauern.
@kwiesatz: Habe leider keine andere Idee als nochmal höflich beim AG anzuklopfen per Mail und um Zusendung der Auswertungen zu bitten. Dann bitte nicht per E-Mail, weil nicht Ende-zu-Ende verschlüsselt. Vielleicht abholen via USB-Stick? Oder wenn M365 im Einsatz ist, dann eine Freigabe mit starkem Kennwort via KeePass und das telefonisch durchgeben lassen.
Da bin ich bei dir... ...ich bin davon ausgegangen, dass die DATEV das besser kann als ich... ...dass sie es nicht macht, ist enttäuschend.
Danke... ...das habe ich befürchtet... ...gut dass ich mich nicht im Streit von Firma A verabschiedet habe...:)
@metalposaunist schrieb:@Seeler schrieb:
Beim Wechsel zum neuen Arbeitgeber ist der Arbeitnehmer aber fast zu einem Ausdruck oder einer Speicherung gezwungen.
Also ich speichere mir die Auswertungen alle lokal nochmal ab, weil ich 1 lokalen Ordner habe, wo ich alles sammle von brutto-netto bis zur Sozialversicherung, weil z.B. nicht alle AG an ANO teilnehmen und man dann doch wieder Papier bekommt und das scanne ich mir auch ein. So habe ich 1 zentrale Stelle, wo ich nachschauen kann und auch schnell alles finde.
Im Leben hat man ja ein paar AG und wenn nicht alle an ANO teilnehmen hat man ein Durcheinander, was man dann wo suchen muss. Und dass DATEV den Umstand so schnell behebt - wird wohl noch eine Weile dauern.
Ja, leider - also, dass man sich das alles nochmal runterladen muss.
Bei mir fängt nächstes Jahr das 10te Jahr der Speicherung an. Danach muss man dann auch runterladen.
Hach, was wäre es schön, wenn man das für wenig Geld einfach weiterführen könnten, alle seine Unterlagen und Bescheinigungen etc. dort gespeichert wären. Und man dies dann sein Arbeitsleben lang mitnehmen kann. Natürlich nur von DATEV-AG zu DATEV-AG...
Hallo,
ich habe so einen Fall nun auch.
Hat sich da mittlerweile etwas getan, dass man die Daten übertragen kann, wenn der AG gewechselt wird?
@Gollum_auf_Crack schrieb:
Hat sich da mittlerweile etwas getan, dass man die Daten übertragen kann, wenn der AG gewechselt wird?
Nein. Kündigt der Berater von AG 1 ANO, sind alle Dokumente verloren aka wird der Zugriff entzogen. Das wird einem auch online nach dem Login angezeigt. Immerhin braucht man nur noch 1 DATEV Konto und wenn man nett fragt, kann einem der Berater von AG 2 ja den 16 stelligen Code auch digital per E-Mail mitteilen, damit copy/paste klappt und man nicht auf die olle Post warten muss.
Schade. Aber warum wusste ich die Antwort eigentlich schon vorher?! 😉
Guten Abend,
bedeutet das, dass ich meinen alten Zugang weiterhin verwenden kann?
Die alten Abrechnungen sind mir egal, da ich diese lokal gespeichert habe.
dummerweise habe ich den neuen Code vom neuen AG beim alten Zugang eingetragen.
Habe also in der Hauptmaske nun beide AG stehen. Meine Befürchtung ist nun, dass der Account an meinen alten AG gebunden ist. Dieser vielleicht in 3-4-5 Monaten den Zugang kappt und ich somit auch die neuen Daten verlieren werde.
@Dennis92 schrieb:Meine Befürchtung ist nun, dass der Account an meinen alten AG gebunden ist. Dieser vielleicht in 3-4-5 Monaten den Zugang kappt und ich somit auch die neuen Daten verlieren werde.
Nein, das wir nicht passieren.
Wenn der alte AG die Leistung kündigt, verschwindet nur die Leistung des alten AG.
Der Account gehört Ihnen. Alles richtig gemacht.
Puh! Gott sei Dank!
Dann ist das System wenigstens etwas durchdacht. Vielen lieben Dank und ein schönes Wochenende :)!
Jetzt muss ich doch noch einmal stören, da ein Gespräch mit einem Kollegen mich eben verunsichert hat.
Er sagte mir, dass die Leistung automatisch im alten Account erscheinen sollte.
Ich bin aber folgendermaßen vorgegangen:
- Account AG1 genommen und mich eingeloggt.
- In der Hauptmaske auf „Leistung hinzufügen“.
- Neuen Einladungscode hinzugefügt plus Geburtsdatum.
Und nun habe ich dort zwei Leistungen stehen.
Ist dieses Vorgehen das korrekte gewesen?
Nach meinem Verständnis und Ihrer Erklärung, ja?
@Dennis92 schrieb:Ist dieses Vorgehen das korrekte gewesen?
Nach meinem Verständnis und Ihrer Erklärung, ja?
Absolut richtig, ja.
Automatisch passiert da nichts. Woher sollte die neue Leistung beim neuen AG „wissen“ dass das Ihr Account ist und sie da hineingehört?
Von daher ist Ihre Vorgehensweise korrekt und Ihr Kollege hat Unrecht.