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Arbeitgeberpflichtzuschuss betriebliche Altersvorsorge. Nettoabzug.

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letzte Antwort am 27.05.2023 11:25:15 von Uwe_Lutz
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Marion22
Beginner
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Hallo,

 

Abrechnung des Arbeitgeberpflichtzuschusses betriebliche Altersvorsorge in Lodas. Der Zuschuss wird bei den Bruttobezügen auf der Lohnabrechnung richtig abgerechnet. Es erfolgt aber kein Nettoabzug. Die Beträge sind in der Fibu (Konto 3775) offen. Was mache ich falsch?

Vielen Dank.

Silke03046
Einsteiger
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Silke03046_0-1660736371470.png

 

Ist dort etwas hinterlegt?

Marion22
Beginner
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Nachricht 3 von 18
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Ja. ist hinterlegt. Es wird die Direktversicherung abgezogen, aber nicht der Zuschuss. Vielleicht ist ja doch oben bei den Bruttoabzügen was falsch.

 

Bruttobezüge

LA 893 bAV AG Zus.             PFN      15,00

LA 913 Betr. AV AN              PLN    100,00

LA 914 Betr. AV Geh. Verz.   LLN     100,00-

 

Netto-Abzüge

9060 Direktversicherung                100,00-

 

Und die 15,00 sind in der Fibu offen.

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björn
Experte
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Nachricht 4 von 18
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Hallo,

 

das kann eigentlich nicht sein.

 

1. Der Ausweis auf der Lohnabrechnung ist richtig. Nach der neuen Entgeltbescheinigungsverordnung werden die AG-Anteile zur BAV nicht mehr im Nettobereich ausgewiesen. Das Programm rechnet den Betrag aber im Hintergrund dazu.

 

2. Die 15,00 € müssen daher in der Buchhaltung auf ein falsches Konto laufen. Hierzu müssten Sie mal die komplette Kontierung im Lohnprogramm prüfen. D. h. sowohl bei den Lohnarten als auch bei den Nettobe- und -abzügen, sowie unter der Kontierung der allgemeinen Lohndaten auf der Mandantenebene.

 

Es kann nämlich gut sein, dass die 15,00 € in irgendeinem anderen Betrag stecken und die Buchhaltung diese deshalb nicht findet.

 

 

Gruß

 

Flitze0815
Fortgeschrittener
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Der Arbeitgeberbetrag wird nicht im Netto auf der Mitarbeiterabrechnung abgezogen. Auf dem Zahlungsträger (DÜ-Protokoll) müsste dann aber der Gesamtbetrag in Höhe von €115,00 stehen.

Wenn dir die €15,00 in der Fibu fehlen.. hast du für den AG-Zuschuss das richtige Konto hinterlegt?

 

Mist! Da war @björn zu schnell für mich 😁

live long and prosper
Grüße aus der Südheide
Gebäudetechnik
Einsteiger
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Hallo,

 

ist vielleicht blöd. Aber ich habe schon festgestellt es gibt immer wieder Probleme wenn man die BAV nicht über 

diesen Assistent anlegt.

Vielleicht löst sich das Problem ja so.

 

Gruß 

Marion22
Beginner
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ja

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Marion22
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Dankeschön.

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Isabel08
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Hallo, ich habe das selbe problem, komme aber mit der Lösung nicht klar. 

Folgender Sachverhalt: Gesamtbeitrag 94,81 EUR, Arbeitgeberzuschuss (auf Hundert) 14,22 EUR.

Isabel08_1-1675413524519.png

 

 

Bezahlt wird an die Pensionskasse 94,81 EUR. Auf meinem Konto 1748 stehen jeden Monat 14,22 EUR offen.

Müsste der Arbeitgeber 94,81 EUR + 14,22 EUR an die Pensionskasse bezahlen? Oder was habe ich falsch gemacht ..

 

Danke & Grüße

 

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pogo
Meister
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Der Arbeitgeberzuschuss muss mit einer der beiden anderen Berechnungsmethoden (von oder in Hundert) berechnet werden.

Die Gehaltsumwandlung sinkt dann um den errechneten Arbeitgeberzuschuss.

 

Im Versicherungsvertrag sollte nochmal nachgeschaut werden, ob der Zuschuss irgendwie geregelt ist.

 

Es könnte auch so bleiben, wie es ist. Dann müssten die 14,22 aber in einen neuen Vertrag eingezahlt werden oder der aktuelle Vertrag wird angepasst (was oftmals nicht möglich ist).

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Marion22
Beginner
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Nachricht 11 von 18
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Genau. Das Geld muss ausbezahlt werden. Aber wohin? Auf bestehende Verträge geht meist nicht. Neue Verträge abschließen nur wegen des Zuschusses? Aus dem ja dann wieder der Pflichtzuschuss berechnet wird. Ich habe schon überlegt diese Beträge einfach dem AN auszuzahlen. Aber ob das rechtens ist? Vielleicht weiß es jemand.

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Marion22
Beginner
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Aber was kann man dann mit dem Geld machen? Dem AN auszahlen?

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Chance
Einsteiger
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Nachricht 13 von 18
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Ist im Mandanten der Zuschuss mit dem  korrekten Nettoabzug (und FiBu-Konto) angelegt? Und beim MA ist da in den Vertragsdaten der AG-Anteil korrekt erfasst?

*Achtung, kann Spuren von Ironie beinhalten*
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Lohnnutzer
Einsteiger
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Die Abrechnung sieht für mich korrekt aus.

Unten im Netto wird nur die Gehaltsumwandlung abgezogen weil der Zuschuss nicht im Gesamtbruttto enthalten ist: Korrekt!

 

So sieht es bei uns auch aus. In der Maske BAV wir für den Vertrag eine Bankverbindung angelegt und beide Beträge gehen auf das Konto. 


Ich verstehe nicht warum das bei ihnen nicht mit überwiesen wird. Die Gehaltsumwandlung und der Zuschuss gegen doch auf einen Vertrag. Also kein neuen Vertrag für den Zuschuss anlegen.

 

Wir haben Verträge wo wir über das Feld ‚Zuschuss‘ automatisch berechnen lassen und auch Verträge wo der selber bestimmte Zuschuss im Reiter Arbeitgeberzuschuss erfasst wurden. Die Überweisung klappt immer

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Lohnnutzer
Einsteiger
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Bei uns wird der Zuschuss immer auf den bestehenden Vertag gezahlt. Wir haben alles Mandaten geraten ‚in Hundert‘ zu zahlen. Haben alle so gemacht. Somit bleibt der Gesamtbetrag wie vorher.

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DATEV-Mitarbeiter
Alexandra_Friedrich
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


die Abrechnung sieht völlig korrekt aus.
In Ihrem Fall sollten 109,03 € an die Versicherung überwiesen werden. Bitte prüfen Sie diesbezüglich den Zahlungsträger, der nach der Abrechnung erstellt wird. Hier sollte die Gesamtsumme erkennbar sein.
Ansonsten wäre zu prüfen:
* Ist im Vertrag eventuell eine abweichende Bankverbindung für den AG-Pflichtzuschuss angelegt?
* Welches Konto ist bei Ihrer Lohnart 203 in der Finanzbuchführung unter Buchungsbeleg Kontenverwaltung hinterlegt?


Gerne schauen wir uns aber den Sachverhalt mit Ihnen gemeinsam an.
Wenden Sie sich dazu bitte über einen anderen Servicekanal an uns.

Beste Grüße Alexandra Friedrich
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Nicole8609
Beginner
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Hallo Frau Bäuerlein, eine vielleicht dumme Frage. Muss ich den AG Anteil auf der Lohnabrechnung ausweisen ? Bei uns ist aktuell nur der AN-Anteil und die Gehaltsumwandung ersichtlich. 

Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung. 

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Uwe_Lutz
Überflieger
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@Nicole8609  schrieb:

Hallo Frau Bäuerlein, eine vielleicht dumme Frage. Muss ich den AG Anteil auf der Lohnabrechnung ausweisen ? Bei uns ist aktuell nur der AN-Anteil und die Gehaltsumwandung ersichtlich. 

Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung. 


Die Entgeltbescheinigungsverordnung sieht dies vor. Und auch für die Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 63 EStG ist Voraussetzung, dass die Daten im Lohnkonto aufgezeichnet werden.

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letzte Antwort am 27.05.2023 11:25:15 von Uwe_Lutz
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