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Anrechenbare Krankheitszeiträume zusammenfassen für Übergangsgeld in Lohn und Gehalt

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letzte Antwort am 30.04.2026 09:46:40 von lohnexperte
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MH_
Beginner
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Hallo,

 

die Krankenkasse eines gesetzlich versicherten Arbeitnehmers hat mir auf telefonische Anfrage mitgeteilt, dass ein zweiwöchiger Krankheitszeitraum aus September anrechenbar ist auf einen Krankheitszeitraum, der im November begonnen hat (d.h. gleiche Krankheit). Zwischenzeitlich hatte der Arbeitnehmer wieder gearbeitet. Jetzt möchte ich dies im Programm erfassen, um eine korrekte Meldung für das Übergangsgeld / Reha erstellen zu können, das am 06.12. beginnen soll (am 05.12. enden die 6 Wochen mit Lohnfortzahlung). Ein Auswählen der betreffenden Zeiträume unter "Erfassen / Bewegungsdaten / Krankheitszeiten / Vorerkrankungen" hat keinen Erfolg gebracht.

Zur Erläuterung: Ich soll die Daten für das Übergangsgeld möglichst schnell senden, daher habe ich bei der Krankenkasse angerufen, denn auf die elektronische Anfrage habe ich noch keine Rückmeldung erhalten. 

Habe ich eventuell eine notwendige Eingabe nicht gemacht? Für Hilfe wäre ich sehr dankbar.

DATEV-Mitarbeiter
Astrid_Preuß
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 15
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Hallo,


bei gesetzlich krankenversicherten Arbeitnehmern sind anrechenbare Vorerkrankungszeiten bei einer EEL-Meldung mit zu übermitteln, wobei seit der Datensatzversion 10 des EEL-Verfahrens nur ausschließlich rückgemeldete Vorerkrankungszeiten übermittelt werden dürfen.


Daher erhalten Sie die EEL-Bescheinigung für das Übergangsgeld erst dann, wenn nach einer Abfrage der Vorerkrankungszeiträume eine Rückmeldung der Krankenkasse nach Lohn und Gehalt importiert wurde.

 

Beste Grüße Astrid Preuß
Personalwirtschaft | DATEV eG
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MH_
Beginner
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Nachricht 3 von 15
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Vielen Dank für Ihre Antwort.
Dass es keine Möglichkeit gibt, die Daten manuell zu erfassen, war zwar leider nicht die Lösung meines Problems, aber immerhin wusste ich so, dass ich nicht weiter nach einer Eingabemöglichkeit suchen muss. Inzwischen sind die Daten auch von der Krankenkasse zurückgemeldet worden und die Meldung konnte korrekt erstellt werden. 

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jena
Erfahrener
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Nachricht 4 von 15
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@Astrid_Preuß 

Ich arbeite mit LODAS, sollte aber dem Grundsatz nach für mein Problem keine Rolle spielen.

 

Ich habe die normale AU erfasst, anschließend als Fehlzeit Übergangsgeld med. Reha. Ich habe für alle Zeiträume die eAU-Abfrage getätigt, auch habe ich anrechenbare Vorerkrankungszeiten abgefragt und rückgemeldet bekommen. Anhand der Rückmeldung habe ich die 6-Wochenfrist berechnet.

 

Der Mitarbeiter ist gesetzlich versichert, die anrechenbaren Vorerkrankungszeiten werden in der EEL aber nicht übermittelt. Versuche ich diese "händisch" in die EEL einzutragen, läuft das in der Probeabrechnung auf eine Fehlermeldung, da Erfassungen bei gesetzl. versicherten MA nicht vorzunehmen sind. Im Dokument 1021811 heißt es

 

Die Anfrage von Vorerkrankungszeiten sowie die dazugehörende Rückmeldung muss zum selben Datum erfolgen, zu dem die Übergangsmeldung erstellt wird. Nur dann können die Vorerkrankungszeiten vom Programm ermittelt werden und für die Meldungserstellung berücksichtigt werden.

Andernfalls ist die Meldung manuell über das SV-Meldeportal zu erstellen.

Diesen Hinweis verstehe ich nicht. Beginn Reha 20.06., zu dieser Krankheit rufe ich die Vorerkrankungen ab, dann kommt raus, dass bis 27.06. LFZ zu leisten ist, ab 28.06. gibts Übergangsgeld. Heißt das, dass ich eine zweite Vorerkrankungsabfrage stellen muss mit Datum 28.06. oder wie bekomme ich die EEL-Meldung mit Vorerkrankungszeiten? Die manuelle Meldung über das SV-Meldeportal ist keine akzeptable Lösung.

 

DATEV-Mitarbeiter
Christopher_Fürther
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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1434 Mal angesehen

Hallo @jena,

 

hierbei handelt es sich um einen Programmfehler.
Dieser wurde bereits zur Bereinigung intern weitergegeben.
Bitte übermitteln Sie bis dahin die EEL-Bescheinigung Übergangsgeld mit Vorerkrankungszeiten manuell über das SV-Meldeportal.

 

Freundliche Grüße Christopher Fürther
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Cyurd
Beginner
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Nachricht 6 von 15
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Hallo Herr Fürther,

 

bis wann kann mit der Behebung des Programmfehlers gerechnet werden? 

 

Ein entsprechender Hinweis in Lodas wäre hier sinnvoll, damit ein unnötiger Arbeitsaufwand vermieden werden kann. Erst nach mehreren Fehlversuchen sind wir auf dieses Posting im Forum gestoßen. 

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DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


gerne prüfen wir, bis wann mit der Fehlerbehebung gerechnet werden kann. Wir werden uns hierzu nochmal melden.

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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jena
Erfahrener
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Ist der Fehler denn zwischenzeitlich behoben?

 

In meiner aktuelle EEL-Meldung fehlen die Daten, nun weiß ich nicht ob ich es falsch gemacht habe oder es nach wie vor nicht funktioniert.

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DATEV-Mitarbeiter
Betül_Kilic
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @jena,


eine Fehlerbehebung hat noch nicht stattgefunden.


Sobald uns hierzu neue Informationen vorliegen, informieren wir erneut an dieser Stelle.

Beste Grüße Betül Kilic
Personalwirtschaft | DATEV eG
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theresa_roemer
Einsteiger
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Ist die Fehlerbehebung immer noch nicht erfolgt? Ich stehe in LODAS gerade vor dem gleichen Problem. 

Die Krankenkasse kann mir aufgrund deren System eine Vorerkrankung im letzten November nicht als anrechenbar zurückmelden, da wir da bereits im Krankengeldbezug waren. Dass diese Zeit aber anrechenbar ist benötige ich ZWINGEND für die EEL-Meldung Übergangsgeld an die RV. 

Da die händische Eingabe bei gesetzlich Versicherten nicht zählt, stehe ich wie der Ochs vor'm Berg. 

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lohnexperte
Meister
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Hallo @theresa_roemer ,

 

ich vermute mal, dass die DATEV-Mitarbeiter keine Neuigkeiten haben und Sie wahrscheinlich auf das SV-Meldeportal verwiesen werden ...

 

Viel Erfolg und viele Grüße!

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DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @theresa_roemer,

 

@lohnexperte hat Recht, wir haben keine neuen Informationen.

 

Nutzen Sie bis zur Fehlerbehebung das SV-Meldeportal für die Übermittlung der EEL-Bescheinigung.

 

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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lohnexperte
Meister
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Hallo @Kristin_Frohmeyer ,

 

da innerhalb von LODAS seitens der DATEV einige Prüfroutinen eingebaut sind, die verhindern, dass unsinnige SV-Meldungen erstellt werden können; man mit dem SV-Meldeportal dagegen wahrscheinlich "alles" melden kann, wäre für mich interessant, welche Meldungen ganz sicher über DATEV-LODAS abgesetzt werden können bzw. welche Meldungen nicht DATEV-seitig erzeugt werden (können) und man deshalb zwingend dafür auf das SV-Meldeportal ausweichen muss. Wenn man dieses Forum flöht, findet man an diversen Stellen den Hinweis der DATEV: "Nutzen Sie bitte dafür das SV-Meldeportal." Und genau all jene Fälle interessieren mich (und vielleicht auch andere). Könnten Sie dies vielleicht einmal in einer Liste / einem Dokument zusammenstellen?

 

Ohne Nachzudenken fallen mir folgende Fälle ein (die von anderen LODAS-Nutzern bitte gerne ergänze werden können):

 

- Anforderung von Entsendebescheinigungen (beispielsweise für USA, China, Janpan), die keine A1-Bescheinigungen sind 

 

- EEL-Meldungen zum Übergangsgeld, sofern anrechenbare Vorerkrankungen bestehen

 

- Arbeitsbescheinigung unter gewissen Voraussetzungen

 

Vielen Dank, viele Grüße und einen schönen Tag.

 

DATEV-Mitarbeiter
Christopher_Fürther
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 14 von 15
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Hallo @lohnexperte,


wir haben Ihren Vorschlag für ein neues Dokument an die zuständigen Kollegen weitergeleitet.

 

Freundliche Grüße Christopher Fürther
Personalwirtschaft | DATEV eG
lohnexperte
Meister
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Nachricht 15 von 15
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... ich ergänze um weitere Fälle, in denen nach meinen Erfahrungen (derzeit) ebenfalls das SV-Meldeportal zu nutzen ist, weil DATEV keine bzw. keine korrekte Meldung erzeugt:

 

- A1-Bescheinigungen, sofern an einem Kalendertag mehr als ein Land besucht wird

 

- Arbeitsbescheinigung, sofern eine unwiderrufliche bezahlte Freistellung gewährt wurde (Hier ist zu prüfen, welche Zeiten richtiger Weise überhaupt zu bescheinigen sind und warum.)

 

- Arbeitsbescheinigung, sofern ein fiktives Bruttoentgelt (zum Beispiel bei Kug) während eines Teilmonats auszuweisen ist (auch hier ist zu prüfen, welcher Betrag richtiger Weise zu bescheinigen ist.)

 

VG

 

 

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letzte Antwort am 30.04.2026 09:46:40 von lohnexperte
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