Ein Mandant hat in diesem Jahr im Januar eine Arbeitnehmerin entlassen. Das Gericht hat ihr in einer Güteverhandlung eine Abfindung zugesprochen. Diese Abfindung habe ich im März als Nachberechnung für den Monat Januar mit der Stammlohnart 270 Abfindungen berechnet.
Auf dem Lohnschein wird es mit "A" ausgewiesen, aber auf der Lohnsteuerbescheinigung muss die Abfindung in Zeile 10 ausgewiesen werden. Das hat aber nicht geklappt. Was habe ich falsch gemacht? Kann jemand kurzfristig helfen?
Vielen Dank im Voraus !
I.K.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Ich nehme bei Abfindung immer die LA 208, da wird das entsprechend ausgewiesen - auch 2025 🙂
Geht nur mit Lohnart 208
Vielen Dank für die Hilfe. Ich habe die Stammlohnart auf 208 geändert und dann hat es funktioniert.
Warum gibt es bei DATEV für ein und dieselbe Sache 2 verschiedene Stammlohnarten?
Nun gut, es hat ja jetzt funktioniert.
LG
I.K.
@IK-13 schrieb:
Warum gibt es bei DATEV für ein und dieselbe Sache 2 verschiedene Stammlohnarten?
Moin,
die Stammlohnart 270 ist für Abfindungen, für die die ermäßigte Besteuerung nicht zur Anwendung kommt (also wenn die Abfindung z.B. auf mehrere Jahre verteilt ausgezahlt wird).
Auszug aus Dokument LODAS: Lohnarten für die Abrechnung anlegen - DATEV Hilfe-Center:
Viele Grüße
Uwe Lutz
Ah, alles klar. Soweit hatte ich gar nicht geguckt.
Vielen Dank!
I.K.
Liebe Community,
hier ein aktuelles Problem zu in 2025 gezahlten Abfindungen, das ich nicht alleine lösen kann; vor allem, weil die Diskussion an dieser Stelle hier von meinen Erfahrungen im August 2025 abweicht:
Die Abfindungen bei Austritt wurden in 2025 (wahrscheinlich nicht korrekt?) mit der Stammlohnart 270 abgerechnet. Wie nun auffiel, wurden die bis einschließlich 07/2025 abgerechneten Abfindungen nicht im Feld 10 der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen. Soweit deckt sich meine Erfahrung in der Praxis mit der oben verlinkten Diskussion.
Nun aber: Eine in 08/2025 abgerechnete Abfindung dagegen wurde im Feld 10 der Lohnsteuerbescheinigung (richtiger weise) ausgewiesen, obwohl auch für diese Abfindung die Stammlohnart 270 verwendet wurde!
Zwei Fragen dazu:
Vielen Dank und einen schönen Tag.
Hallo,
den Sachverhalt würden wir uns gerne anschauen. Setzen Sie sich dafür bitte über einen anderen Servicekanal mit uns in Verbindung.
Grundsätzlich ist der besteuerte Arbeitslohn für mehrere Kalenderjahre in Zeile 10 der Lohnsteuerbescheinigung anzugeben.
Hallo @Wolfgang_Stein ,
vielen Dank für Ihr Angebot. Allerdings hat mein Versuch, die beiden Austrittsmonate "einfach" noch mal mit (dem von mir als Zauberstab bezeichneten Eingaben) 1 + 96 anzustoßen, funktioniert. Und siehe da, die Abfindungen erscheinen ordnungsgemäß auf den nun erzeugten korrigierten Lohnsteuerbescheinigungen; trotz genutzter "falscher" Stammlohnart. 🙂
Viele Grüße und einen schönen Tag!