Ein Mandant hat in diesem Jahr im Januar eine Arbeitnehmerin entlassen. Das Gericht hat ihr in einer Güteverhandlung eine Abfindung zugesprochen. Diese Abfindung habe ich im März als Nachberechnung für den Monat Januar mit der Stammlohnart 270 Abfindungen berechnet.
Auf dem Lohnschein wird es mit "A" ausgewiesen, aber auf der Lohnsteuerbescheinigung muss die Abfindung in Zeile 10 ausgewiesen werden. Das hat aber nicht geklappt. Was habe ich falsch gemacht? Kann jemand kurzfristig helfen?
Vielen Dank im Voraus !
I.K.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Ich nehme bei Abfindung immer die LA 208, da wird das entsprechend ausgewiesen - auch 2025 🙂
Geht nur mit Lohnart 208
Vielen Dank für die Hilfe. Ich habe die Stammlohnart auf 208 geändert und dann hat es funktioniert.
Warum gibt es bei DATEV für ein und dieselbe Sache 2 verschiedene Stammlohnarten?
Nun gut, es hat ja jetzt funktioniert.
LG
I.K.
@IK-13 schrieb:
Warum gibt es bei DATEV für ein und dieselbe Sache 2 verschiedene Stammlohnarten?
Moin,
die Stammlohnart 270 ist für Abfindungen, für die die ermäßigte Besteuerung nicht zur Anwendung kommt (also wenn die Abfindung z.B. auf mehrere Jahre verteilt ausgezahlt wird).
Auszug aus Dokument LODAS: Lohnarten für die Abrechnung anlegen - DATEV Hilfe-Center:
Viele Grüße
Uwe Lutz
Ah, alles klar. Soweit hatte ich gar nicht geguckt.
Vielen Dank!
I.K.