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Abfindung in Lohnsteuerbescheinigung 2025

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letzte Antwort am 01.09.2025 08:33:04 von lohnexperte
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IK-13
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Ein Mandant hat in diesem Jahr im Januar eine Arbeitnehmerin entlassen. Das Gericht hat ihr in einer Güteverhandlung eine Abfindung zugesprochen.  Diese Abfindung habe ich im März als Nachberechnung für den Monat Januar mit der Stammlohnart 270 Abfindungen berechnet.

 Auf dem Lohnschein wird es mit "A" ausgewiesen, aber auf der Lohnsteuerbescheinigung muss die Abfindung in Zeile 10 ausgewiesen werden. Das hat aber nicht geklappt. Was habe ich falsch gemacht? Kann jemand kurzfristig helfen?

 

Vielen Dank im Voraus !

I.K.

jena
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Ich nehme bei Abfindung immer die LA 208, da wird das entsprechend ausgewiesen - auch 2025 🙂

ClaudiRi
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Geht nur mit Lohnart 208

IK-13
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Vielen Dank für die Hilfe. Ich habe die Stammlohnart auf 208 geändert und dann hat es funktioniert.

 

Warum gibt es bei DATEV für ein und dieselbe Sache 2 verschiedene Stammlohnarten?

 

Nun gut, es hat ja jetzt funktioniert.

 

LG 

I.K.

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Uwe_Lutz
Unerreicht
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@IK-13  schrieb:

 

Warum gibt es bei DATEV für ein und dieselbe Sache 2 verschiedene Stammlohnarten?

 


 

Moin,

 

die Stammlohnart 270 ist für Abfindungen, für die die ermäßigte Besteuerung nicht zur Anwendung kommt (also wenn die Abfindung z.B. auf mehrere Jahre verteilt ausgezahlt wird).

 

Auszug aus Dokument LODAS: Lohnarten für die Abrechnung anlegen - DATEV Hilfe-Center:

 

Uwe_Lutz_0-1742458188044.png

 

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

IK-13
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Ah, alles klar. Soweit hatte ich gar nicht geguckt.

 

Vielen Dank!

 

I.K.

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lohnexperte
Meister
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Liebe Community,

 

hier ein aktuelles Problem zu in 2025 gezahlten Abfindungen, das ich nicht alleine lösen kann; vor allem, weil die Diskussion an dieser Stelle hier von meinen Erfahrungen im August 2025 abweicht:

 

https://www.datev-community.de/t5/Personalwirtschaft/Abfindung-in-Lohnsteuerbescheinigung-2025/m-p/479006#M117984

 

Die Abfindungen bei Austritt wurden in 2025 (wahrscheinlich nicht korrekt?) mit der Stammlohnart 270 abgerechnet. Wie nun auffiel, wurden die bis einschließlich 07/2025 abgerechneten Abfindungen nicht im Feld 10 der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen. Soweit deckt sich meine Erfahrung in der Praxis mit der oben verlinkten Diskussion.

 

Nun aber: Eine in 08/2025 abgerechnete Abfindung dagegen wurde im Feld 10 der Lohnsteuerbescheinigung (richtiger weise) ausgewiesen, obwohl auch für diese Abfindung die Stammlohnart 270 verwendet wurde!

 

Zwei Fragen dazu:

 

  1. Warum wurden die bis 07/2025 mit der Stammlohnart 270 abgerechneten Abfindungen nicht im Feld 10 der Lohnsteuerbescheinigungen ausgewiesen, die in 08/2025 abgerechneten dagegen sehr wohl?
  2. Wie kann ich erreichen, dass die bis einschließlich 07/2025 ausgezahlten Abfindungen auf einer korrigierten Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen werden? Reicht dazu ggf. eine NB mit 1 / 96, weil DATEV im Hintergrund seit 08/2025 auch für die „falsche“ Stammlohnart 270 einen Ausweis auf der Lohnsteuerbescheinigung eingerichtet hat?

Vielen Dank und einen schönen Tag.

DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

 

den Sachverhalt würden wir uns gerne anschauen. Setzen Sie sich dafür bitte über einen anderen Servicekanal mit uns in Verbindung.


Grundsätzlich ist der besteuerte Arbeitslohn für mehrere Kalenderjahre in Zeile 10 der Lohnsteuerbescheinigung anzugeben.

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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lohnexperte
Meister
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Nachricht 9 von 9
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Hallo @Wolfgang_Stein ,

 

vielen Dank für Ihr Angebot. Allerdings hat mein Versuch, die beiden Austrittsmonate "einfach" noch mal mit (dem von mir als Zauberstab bezeichneten Eingaben) 1 + 96 anzustoßen, funktioniert. Und siehe da, die Abfindungen erscheinen ordnungsgemäß auf den nun erzeugten korrigierten Lohnsteuerbescheinigungen; trotz genutzter "falscher" Stammlohnart. 🙂

 

Viele Grüße und einen schönen Tag!

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letzte Antwort am 01.09.2025 08:33:04 von lohnexperte
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