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Wer hat bei diesem Thema „Ich auch“ angegeben

IK-13
Beginner
Offline Online
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Ein Mandant hat in diesem Jahr im Januar eine Arbeitnehmerin entlassen. Das Gericht hat ihr in einer Güteverhandlung eine Abfindung zugesprochen.  Diese Abfindung habe ich im März als Nachberechnung für den Monat Januar mit der Stammlohnart 270 Abfindungen berechnet.

 Auf dem Lohnschein wird es mit "A" ausgewiesen, aber auf der Lohnsteuerbescheinigung muss die Abfindung in Zeile 10 ausgewiesen werden. Das hat aber nicht geklappt. Was habe ich falsch gemacht? Kann jemand kurzfristig helfen?

 

Vielen Dank im Voraus !

I.K.

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