Hallo Zusammen,
ich habe in Lodas bei einem Minijobber ab 11.07. "krank über 6 Wochen geringfügig entlohner AN" erfasst.
In der Probeabrechnung sehe ich, dass der Bezug nicht gekürzt wird, obwohl in der Entlohnung "Teilmonat kürzen/Ausfallmonat kürzen" steht. Der AAG Antrag ist kurioserweise über den richtigen Betrag berechnet.
Warum wird das Gehalt 520,- EUR nicht auch entsprechend gekürzt?
Gruß
Nicola
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Was sagt das Hinweis- und Fehlerprotokoll hierzu?
Ist der AN als Gehaltsempfänger oder Stundenlohnempfänger geschlüsselt?
Wie ist die Umrechnungsformel für Teilmonate in den Mandantendaten bzw. in den Personaldaten geschlüsselt?
@Hayen schrieb:"krank über 6 Wochen geringfügig entlohner AN" … AAG Antrag
Ich hatte so einen Fall noch nicht, daher bin ich gerade etwas verwirrt, aber sollte da nicht eine Bescheinigung für EEL raus fallen? Wobei Minijobber ja keinen Anspruch auf Krankengeld haben.
Wenn der AN aber noch in der LFZ ist, ist das schon korrekt, dass der Lohn nicht gekürzt wird. Der AG zahlt während der ersten sechs Wochen ja regulär weiter und bekommt die Ausgaben von der Krankenkasse (bzw. Knappschaft) erstattet.
Das Fehlerprotokoll sagt dazu gar nichts. Alles fein.
Der AN ist als Gehaltsempfänger geschlüsselt und die Umrechnungsformel sowohl beim Mandanten, als auch bei ihm ist Bezug / Arbeitstage im Monat * Arbeitstage mit Lohnfortzahlung.
Wie gesagt der AAG Antrag für den Zeitraum 01. - 10.07. wird richtig gerechnet. Das ist alles fein.
Auch das fortgezahlte Entgelt wird richtig gerechnet
Nur der Bezug wird nicht gekürzt, sondern in voller Höhe 520,- EUR abgerechnet.
@rschoepe eine EEL will ich auch nicht schicken, das ist richtig, dass diese nicht gesendet werden kann.
Mir geht es um den AAG Antrag für den fortgezahlten Zeitraum bis 10.07. bzw. die Kürzung des Gehaltes in entsprechender Höhe.
ist die Fehlzeit korrekt erfasst? Bei Mini-Jobbern muss: krank über 6 Wochen geringfügig entlohnter MA, gewählte sein.
@Hayen schrieb:
Das Fehlerprotokoll sagt dazu gar nichts. Alles fein.
Der AN ist als Gehaltsempfänger geschlüsselt und die Umrechnungsformel sowohl beim Mandanten, als auch bei ihm ist Bezug / Arbeitstage im Monat * Arbeitstage mit Lohnfortzahlung.
Wie gesagt der AAG Antrag für den Zeitraum 01. - 10.07. wird richtig gerechnet. Das ist alles fein.
Auch das fortgezahlte Entgelt wird richtig gerechnet
Nur der Bezug wird nicht gekürzt, sondern in voller Höhe 520,- EUR abgerechnet.
Wie sind denn die Arbeitstage des Monats erfasst? Über Bewegungsdaten oder mittels Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage?
Versuchen Sie ggf. mal, die zu bezahlenden Arbeitstage mit BS 16 zu erfassen.
@Uwe_Lutz die Arbeitstage sind in den Arbeitszeiten auf die einzelnen Wochentage verteilt.
BS16 war nur bis 12/2010 zulässig (so zumindest die Fehlermeldung)
@Hayen schrieb:@Uwe_Lutz die Arbeitstage sind in den Arbeitszeiten auf die einzelnen Wochentage verteilt.
BS16 war nur bis 12/2010 zulässig (so zumindest die Fehlermeldung)
Den gibt's gar nicht mehr? 🙄
Ich glaub', ich werde alt 👴
Aber vielleicht sollte man den dann auch mal in LODAS entfernen...
Dann fällt mir so jetzt auch nichts mehr ein.
@Uwe_Lutz Trotzdem vielen Dank fürs Mitdenken und die schnellen Rückmeldungen.
Wieso sollte der Bezug des Arbeitnehmers gekürzt werden, wenn doch das Entgelt vom Arbeitgeber fortgezahlt wird.
Das Entgelt aus dem AAG das dem Arbeitgeber ersetzt wird ist doch nicht 100 %, wegen Umlagebeitragssatz.
Das ist außer bei Mutterschutz/Verbot immer geringer.
@k_hacker schrieb:Wieso sollte der Bezug des Arbeitnehmers gekürzt werden, wenn doch das Entgelt vom Arbeitgeber fortgezahlt wird.
weil die sechswöchige Entgeltfortzahlung abgelaufen ist
@Hayen Fehlt vllt der Haken in der Lohnart für die Kürzung der Festbezüge?
Das ist Quatsch. Das betrifft nur KUG.
Dann habe ich auch keine Idee.
Hallo,
wahrscheinlich blöde Frage aber das Gehalt wurde in den Stammdaten erfasst und nicht über Bewegungsdaten?
Ist der richtige Monat ausgewählt? Ist in 7/23 "Teilmonat kürzen/Ausfallmonat kürzen"? Werden die SV-Tage gekürzt?
Hallo Nicola,
prüfen Sie, ob Sie die monatlichen Arbeitstage unter Mandantendaten | Arbeitszeiten | Regelmäßige/Feste Arbeitszeit oder Personaldaten | Arbeitszeiten | Regelmäßige Arbeitszeit | Allgemeine Angaben, Gruppe Monatliche Arbeitszeit erfasst haben.
Die zu bezahlenden Arbeitstage werden automatisch anhand der wöchentlichen Arbeitszeit ermittelt. Nur wenn die zu bezahlenden Arbeitstage geringer sind als die monatlichen Arbeitstage, findet eine Kürzung des Entgelts statt.
Gern schauen wir uns Ihren Sachverhalt genauer an. Wenden Sie dich dazu bitte über einen anderen Servicekanal an uns.
Ich würde die Aushilfe einfach nach Ende der Lohnfortzahlung abmelden.
das fände ich am einfachsten.
Wenn er wieder beginnt, kann man den MA doch wieder anmelden.
LG