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Überprüfung Empfänger Überweisung

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letzte Antwort am 24.10.2025 11:14:05 von Private09
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Lohntante_123
Beginner
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Nachricht 1 von 10
1092 Mal angesehen

Hat jemand da schon Erfahrungen mit gemacht ?

 

Zwei meiner Kolleginnen sind schon sehr panisch bezüglich der Lohnüberweisungen.

 

Ich sehe das entspannter . Ich habe privat mal getestet und im Vornamen Schreibfehler eingebaut. Es kommt : nicht voll übereinstimmend . Aber senden kann man trotzdem und Geld ging auch ein.

 

Wir haben vor Monaten die Mandaten informiert aber es gab keine einzige Rückmeldungen bezüglich Änderungen 

 

ich denke wenn die eine oder andere Überweisung nicht ausgeführt wird weil wir ganz falsche Angaben habe ( Konto Ehemann zB) ist es eben so . Geld geht zurück und muss nach Recherche des Mandaten neu überwiesen werden.

 

Meine Kollegin hat Angst das bei zB einer Unstimmigkeit die Gesammte Sammelüberweisung hängen bleibt .

 

Bei meinen Spätabrechnern habe ich keine  Ablehnungen bisher 

andrereissig
Allwissender
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Nachricht 2 von 10
1059 Mal angesehen

Einfach mal die diversen Hilfedokumente und Threads hier im Forum lesen und den Kolleginnen und Kollegen die wilden Spekulationen ersparen.

 

DATEV Lohn und Gehalt - Änderungen im Zuge der Empfängerüberprüfung (Verification of Payee)

 

DATEV Zahlungsverkehr - Änderungen im Zuge von Verification of Payee

 

Verification of Payee bei SEPA-Überweisungen

 

Vorbereitung und Entscheidungshilfen für Verification of Payee in Zahl- und Lohnprozessen

 


@Lohntante_123  schrieb:

Hat jemand da schon Erfahrungen mit gemacht ?


Siehe diverse Threads hier im Forum.

 


@Lohntante_123  schrieb:

 

ich denke wenn die eine oder andere Überweisung nicht ausgeführt wird weil wir ganz falsche Angaben habe ( Konto Ehemann zB) ist es eben so . Geld geht zurück und muss nach Recherche des Mandaten neu überwiesen werden.

Warum sollte eine Überweisung nicht ausgeführt werden und warum sollte Geld zurückkommen? Es ist nur eine Prüfung, die man bestätigen kann oder auch nicht. Hierbei geht es nur um Haftung.

 


@Lohntante_123  schrieb:

Meine Kollegin hat Angst das bei zB einer Unstimmigkeit die Gesammte Sammelüberweisung hängen bleibt .

DATEV erstellt Sammelüberweisungen im Lohn automatisch mit Opt-Out.

 

Wie gesagt: Hilfedokumente lesen beruhigt.

Live long and prosper!
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tbehrens
Fachmann
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Nachricht 3 von 10
882 Mal angesehen

Ich finde, dass zu viel Wind um VoP gemacht wird, gerade im Lohn.

 

Wenn bisher die Lohnzahlungen funktionierten und kein AN bisher gemeckert hat, dass dieser seinen Lohn nicht erhalten hat, dann macht es auch zukünftig nichts, dass die Ampel gelb oder rot zurückgemeldet wird.

 

Es bedeutet doch nur, dass der angegebene Empfängername nicht mit dem Kontoinhaber übereinstimmt. Bei neuen AN sollte man ggf. nochmals die Angaben der IBAN, die der AN im Personalfragebogen gemacht hat, schauen.

 

Aber die Wahrscheinlichkeit, dass eine falsche IBAN verwendet wurde, ist gering. Wie oft hat man eine IBAN erfasst, zu der keine BIC angezeigt wird, weil man die Handschrift nicht entziffern kann (ist die jetzt eine 9 oder eine 0)? Der Vorteil der IBAN gegenüber der damaligen BLZ und Kontonummer ist doch, dass es die Prüfziffern gibt. Einfach eine 9 anstatt der 0 zu erfassen, führt i. d. R. nicht zu einer gültigen IBAN.

 

Natürlich sollte man für die Zukunft den tatsächlichen Name des Kontoinhabers berücksichtigen und deshalb den AN fragen, wie genau der Name lautet, aber VoP ändert doch nichts am Zahlungsverkehr. Klar man muss jetzt doppelt den Auftrag abschicken (einmal wegen Abfrage VoP und einmal die Bestätigung), aber daran wird man sich doch gewöhnen, oder?

Ewa123
Einsteiger
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Nachricht 4 von 10
821 Mal angesehen

Genau so denken wir auch. Es wird zu viel Wind gemacht.

 

Wir haben mit unseren Privatkonten spaßeshalber getestet. Überweisungen mit Schreibfehlern im Vornann oder Nachnamen (oder sogar in beiden) werden gekennzeichnet „nicht voll übereinstimmend“. Die Überweisung kann trotzdem ohne Änderung getätigt werden.

 

Was soll also passieren ?

 

Wenn tatsächlich die eine oder andere Überweisung zurückkommt ist das kein großes Drama. Dann muss der Mandant den Mitarbeiter befragen und Geld neu überweisen 

 

wir machen uns hier keinen großes Kopf . 

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tbehrens
Fachmann
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Nachricht 5 von 10
731 Mal angesehen

Gleichzeitig sind wir gar nicht in der Lage in Lodas VoP konform zu arbeiten.

 

Lt. der Minijob-Zentrale lautet der Kontoinhaber "Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See" (https://magazin.minijob-zentrale.de/ueberweisungen-minijob-zentrale/), aber wir haben gar nicht so viele Zeichen für die Benennung der KK.

 

 

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DATEV-Mitarbeiter
Anna_Sonnenberg
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 6 von 10
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Hallo @tbehrens,

in den Institutionen in DATEV Arbeitsplatz ist eine manuelle Erfassung im neuen Feld Kontoinhaber nicht möglich (ausgenommen private Krankenkassen). Das Feld wird von DATEV automatisch gemäß den von den jeweiligen Institutionen gelieferten Daten befüllt.

Ist für die Überweisung ein anderer Name gewünscht, ist diese Änderung von der jeweiligen Institution, also im vorliegenden Fall von der Krankenkasse zu veranlassen.

Beste Grüße Anna Sonnenberg
Personalwirtschaft I DATEV eG
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A-KatharinaPenndorf
Beginner
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Nachricht 7 von 10
492 Mal angesehen

Einen schönen Nachmittag wünsche ich,

 

bei der Bundesknappschaft hat sich der auf den Überweisungsliste (Krankenkasse) der Zahlungsempfänger geändert in "DRVKBS Knappschaft Minijob-" dieser Zahlungsempfänger wird bei einer Überprüfung nicht akzeptiert.

Auf der Internetseite der Knappschaft steht auch direkt drin Kontoinhaber: Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See.

Wieso wird es bei Datev Lodas dann so komisch ausgegeben, das eine Überweisung seitens des Mandanten nicht funktioniert?

Beste Grüße

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DATEV-Mitarbeiter
Sarah_Loos
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 8 von 10
386 Mal angesehen

Hallo @A-KatharinaPenndorf,

das Feld "Kontoinhaber" wird entsprechend der von den jeweiligen Institutionen gelieferten Daten automatisiert vorbelegt und regelmäßig aktualisiert.

Bei Abweichungen wenden Sie sich an die Bundesknappschaft.

 

Beste Grüße Sarah Loos
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Lohnnutzer
Fortgeschrittener
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Nachricht 9 von 10
313 Mal angesehen

Wir haben seit dem Update bereits mehrere Löhne abgerechnet. Alle mit Beiträgen an die Knappschaften . Mit der geänderten Bezeichnung 

 

Bisher gab es keine Probleme. Wir haben ein paar Mandanten interessehalber befragt :

Sammelüberweisungen gingen wie bisher durch (werden nicht geprüft) 

Bei Einzelüberweisungen gab es schon Meldungen aber die Mandanten konnten trotzdem die Zahlung senden .

Bisher kein Problem 

 

Der von der Bundesknappschaft angegebene Empänger wird schlicht zu lang sein. 

Private09
Aufsteiger
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Nachricht 10 von 10
179 Mal angesehen

Es geht m.E. weniger um die IBAN des AN für die Lohnzahlung sondern eher um die VL, BAV-Verträge, usw.

Meine Mdt. fangen an nach der ersten Lohnzahlung nun die Abweichungen mitzuteilen, damit es nächsten Monat wieder schneller geht... 

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letzte Antwort am 24.10.2025 11:14:05 von Private09
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