Hat jemand da schon Erfahrungen mit gemacht ?
Zwei meiner Kolleginnen sind schon sehr panisch bezüglich der Lohnüberweisungen.
Ich sehe das entspannter . Ich habe privat mal getestet und im Vornamen Schreibfehler eingebaut. Es kommt : nicht voll übereinstimmend . Aber senden kann man trotzdem und Geld ging auch ein.
Wir haben vor Monaten die Mandaten informiert aber es gab keine einzige Rückmeldungen bezüglich Änderungen
ich denke wenn die eine oder andere Überweisung nicht ausgeführt wird weil wir ganz falsche Angaben habe ( Konto Ehemann zB) ist es eben so . Geld geht zurück und muss nach Recherche des Mandaten neu überwiesen werden.
Meine Kollegin hat Angst das bei zB einer Unstimmigkeit die Gesammte Sammelüberweisung hängen bleibt .
Bei meinen Spätabrechnern habe ich keine Ablehnungen bisher
Einfach mal die diversen Hilfedokumente und Threads hier im Forum lesen und den Kolleginnen und Kollegen die wilden Spekulationen ersparen.
DATEV Lohn und Gehalt - Änderungen im Zuge der Empfängerüberprüfung (Verification of Payee)
DATEV Zahlungsverkehr - Änderungen im Zuge von Verification of Payee
Verification of Payee bei SEPA-Überweisungen
Vorbereitung und Entscheidungshilfen für Verification of Payee in Zahl- und Lohnprozessen
@Lohntante_123 schrieb:Hat jemand da schon Erfahrungen mit gemacht ?
Siehe diverse Threads hier im Forum.
@Lohntante_123 schrieb:
ich denke wenn die eine oder andere Überweisung nicht ausgeführt wird weil wir ganz falsche Angaben habe ( Konto Ehemann zB) ist es eben so . Geld geht zurück und muss nach Recherche des Mandaten neu überwiesen werden.
Warum sollte eine Überweisung nicht ausgeführt werden und warum sollte Geld zurückkommen? Es ist nur eine Prüfung, die man bestätigen kann oder auch nicht. Hierbei geht es nur um Haftung.
@Lohntante_123 schrieb:Meine Kollegin hat Angst das bei zB einer Unstimmigkeit die Gesammte Sammelüberweisung hängen bleibt .
DATEV erstellt Sammelüberweisungen im Lohn automatisch mit Opt-Out.
Wie gesagt: Hilfedokumente lesen beruhigt.
Ich finde, dass zu viel Wind um VoP gemacht wird, gerade im Lohn.
Wenn bisher die Lohnzahlungen funktionierten und kein AN bisher gemeckert hat, dass dieser seinen Lohn nicht erhalten hat, dann macht es auch zukünftig nichts, dass die Ampel gelb oder rot zurückgemeldet wird.
Es bedeutet doch nur, dass der angegebene Empfängername nicht mit dem Kontoinhaber übereinstimmt. Bei neuen AN sollte man ggf. nochmals die Angaben der IBAN, die der AN im Personalfragebogen gemacht hat, schauen.
Aber die Wahrscheinlichkeit, dass eine falsche IBAN verwendet wurde, ist gering. Wie oft hat man eine IBAN erfasst, zu der keine BIC angezeigt wird, weil man die Handschrift nicht entziffern kann (ist die jetzt eine 9 oder eine 0)? Der Vorteil der IBAN gegenüber der damaligen BLZ und Kontonummer ist doch, dass es die Prüfziffern gibt. Einfach eine 9 anstatt der 0 zu erfassen, führt i. d. R. nicht zu einer gültigen IBAN.
Natürlich sollte man für die Zukunft den tatsächlichen Name des Kontoinhabers berücksichtigen und deshalb den AN fragen, wie genau der Name lautet, aber VoP ändert doch nichts am Zahlungsverkehr. Klar man muss jetzt doppelt den Auftrag abschicken (einmal wegen Abfrage VoP und einmal die Bestätigung), aber daran wird man sich doch gewöhnen, oder?
Genau so denken wir auch. Es wird zu viel Wind gemacht.
Wir haben mit unseren Privatkonten spaßeshalber getestet. Überweisungen mit Schreibfehlern im Vornann oder Nachnamen (oder sogar in beiden) werden gekennzeichnet „nicht voll übereinstimmend“. Die Überweisung kann trotzdem ohne Änderung getätigt werden.
Was soll also passieren ?
Wenn tatsächlich die eine oder andere Überweisung zurückkommt ist das kein großes Drama. Dann muss der Mandant den Mitarbeiter befragen und Geld neu überweisen
wir machen uns hier keinen großes Kopf .
Gleichzeitig sind wir gar nicht in der Lage in Lodas VoP konform zu arbeiten.
Lt. der Minijob-Zentrale lautet der Kontoinhaber "Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See" (https://magazin.minijob-zentrale.de/ueberweisungen-minijob-zentrale/), aber wir haben gar nicht so viele Zeichen für die Benennung der KK.
Hallo @tbehrens,
in den Institutionen in DATEV Arbeitsplatz ist eine manuelle Erfassung im neuen Feld Kontoinhaber nicht möglich (ausgenommen private Krankenkassen). Das Feld wird von DATEV automatisch gemäß den von den jeweiligen Institutionen gelieferten Daten befüllt.
Ist für die Überweisung ein anderer Name gewünscht, ist diese Änderung von der jeweiligen Institution, also im vorliegenden Fall von der Krankenkasse zu veranlassen.