Hallo,
vielleicht kann mir ja von euch jemand den Knoten lösen. Rentner und jemand in Elternzeit kann die EPP ja wohl mit der Steuererklärung 2022 in 2023 geltend machen. Wie soll das denn funktionieren? Rentner hat dann z.b. eine festzusetzende Steuer von 0,00 €, hat keine NZ bzw Erstattung, weil Rente so gering ist für ESt-VZ. Bekommt er dann die 300,00 € vom Finanzamt? Wie soll das laufen?
Frisch gebackene Mutter hatte Einkommen aus nichtselbständiger Tätigkeit bis Mai, danach Elterngeld, bekommt also EPP auch nicht über den Lohn. Kann die EPP über Steuererklärung geltend machen. Steuererklärung festzusetzende ESt auch 0,00 €, gezahlte Lohnsteuer von ich sag jetzt mal 1.000,00 € werden dann zuzügl. 300,00 € EPP vom FAmt erstattet?
Fragen über Fragen
Rentner hat keinen Anspruch daher auch keine EPP ausser er hat noch einen Minijob oder anderes Dienstverhältnis.
Elternzeit ihr Fall ja sie bekommt 1.300 ( 1000 Lohnsteuer + 300 EPP) ausbezahlt , steht in den FAQ und VII.
@Wuppergirl schrieb:
Frisch gebackene Mutter hatte Einkommen aus nichtselbständiger Tätigkeit bis Mai, danach Elterngeld, bekommt also EPP auch nicht über den Lohn.
Ich würde die FAQ so verstehen, dass diese doch vom Arbeitgeber gezahlt wird. FAQ VI/14:
14. Ein Arbeitnehmer befindet sich zum 1. September 2022 in Elternzeit. Bekommt er trotzdem die EPP?
Ja. Beschäftigte in Elternzeit erhalten ebenfalls die EPP, wenn sie in 2022 auch Elterngeld beziehen. Die Auszahlung erfolgt in der Regel über den Arbeitgeber. Den Bezug von Elterngeld hat der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber nachzuweisen. Erfolgt keine Auszahlung über den Arbeitgeber erhalten Arbeitnehmer die EPP über die Abgabe einer Einkommensteuererklärung für das Jahr 2022.
Müsste also nach meinem Verständnis ein Rentner, der keine EST-Erklärung abgeben muss, weil er so wenig Rente hat dann doch eine abgeben, wenn er die 300 Euro haben möchte und bei einem AG als Minijobber arbeitet, der wiederum nur ihn angestellt hat und somit keine Auszahlung leisten muss ... 🤔
@M_H schrieb:Müsste also nach meinem Verständnis ein Rentner, der keine EST-Erklärung abgeben muss, weil er so wenig Rente hat dann doch eine abgeben, wenn er die 300 Euro haben möchte und bei einem AG als Minijobber arbeitet, der wiederum nur ihn angestellt hat und somit keine Auszahlung leisten muss ... 🤔
Ja - und auch jeder Schüler, der in den Sommerferien eine Aushilfsbeschäftigung hatte und am 01.09.2022 nicht (mehr) arbeitet.
Genau - aber dann frage ich mich, warum die Finanzämter nicht direkt an alle auszahlen ... 🙂
Nun wenn der Rentner am 1.9. in seinem Minijob arbeitet und dort unterschreibt da es das erste Dienstverhältnis bzw. Hauptarbeitgeber ist dann zahlt ja der AG aus. Dann braucht es keine Est-erklärung.
Weil nicht alle begünstigt sind:
z.BSp. Ihr Rentnerfall ohne Minijob ist nicht anspruchsberechtigt.
@M_H schrieb:Genau - aber dann frage ich mich, warum die Finanzämter nicht direkt an alle auszahlen ... 🙂
Damit wir auch genug zu tun haben ...
... und die Auszahlung schon dieses Jahr erfolgt
Aber nicht, wenn wie geschrieben, der Arbeitgeber nur diesen einen Minijobber - den Rentner - beschäftigt.
Keine Lohnsteuer...😁
Oh yes , wer genau lesen kann ist im Vorteil.
Ich liebe es. Ich komme mir vor wie bei Achtung Kleingedrucktes bitte beachten, oder fast wie im ASTG keine Regel ohne Ausnahme und wenn es erst in Absatz 16 Satz nach dem Semikolon kommt. 😪
Nicht traurig sein - so kommen wir uns alle momentan vor 😁
Manchmal bekommt man den Eindruck, dass wir Steuerberater dafür bestraft werden, dass wir den Job machen. 🤣🤣😁
Mal überlegen,...
... was machen wir heute für ein Gesetz...
... keine Ahnung....
... aber auf jeden Fall eins, womit wir die Steuerberater zur Verzweiflung bringen...😁
... die haben es nicht besser verdient, die helfen dabei, dass Menschen weniger Steuern zahlen 🤣
Betrifft ja aber nicht nur die Steuerberater. Wir sind selbstbuchender Mandant mit zur Zeit rund 1.500 Beschäftigten, dass macht hier auch keinen Spaß 😉
Würde mich interessieren wie die Kollegen das sehen die im Bundestag sitzen und darüber mit abstimmen und entscheiden.
Nachtrag weil es mich gerade interessiert hat , im Bundestag sind 5 Steuerberater vertreten 4 in der Opposition 1 in der Ampel.
Die von der Opposition hatte ich zum großen Teil schon gekannt, weil das war vorher unter Herrn Scholz als Finanzminister auch nicht besser und von Herrn Altmeier haben Sie sich jetzt wohl die FAQ abgeschaut.
Na, ich denke dass die 5 StB diesen Schlamassel nicht selber buchen müssen, dafür gibt es doch die fleißigen Helfer 😉 also warum sich darüber Gedanken machen wie das umgesetzt werden kann ...
@t_r_ schrieb:Aber nicht, wenn wie geschrieben, der Arbeitgeber nur diesen einen Minijobber - den Rentner - beschäftigt.
Keine Lohnsteuer...😁
Ich frage mich aber immer noch, wie mein Rentner die EPP erhält - wo kann er denn in der EST-Erklärung angeben dass er Arbeitnehmer ist - als Minijobber ...? Hab ich ein Brett vor dem Kopf?
@M_H schrieb:
@t_r_ schrieb:Aber nicht, wenn wie geschrieben, der Arbeitgeber nur diesen einen Minijobber - den Rentner - beschäftigt.
Keine Lohnsteuer...😁
Ich frage mich aber immer noch, wie mein Rentner die EPP erhält - wo kann er denn in der EST-Erklärung angeben dass er Arbeitnehmer ist - als Minijobber ...? Hab ich ein Brett vor dem Kopf?
Mantelbogen abgeben und in die Erläuterungen reinschreiben. Bei dem Sachverhalt ist eh davon auszugehen, dass das für die manuelle Prüfung rausfliegt.
Nun 2022er Erklärungsvordrucke gibt es noch nicht, das wird da dann schon irgendwo vermutlich wieder eine Extra Anlage mit min 2 Din A 4 Seiten Hinweise zum Ausfüllen wird da sicherlich aufgenommen werden.
Würde mich interessieren wie die Kollegen das sehen die im Bundestag sitzen und darüber mit abstimmen und entscheiden.
Die berufen sich auf Fraktionsdiziplin. 😁😁
Na, ich denke dass die 5 StB diesen Schlamassel nicht selber buchen müssen, dafür gibt es doch die fleißigen Helfer
So clever werden die wohl sein, dass sie das nicht antworten. 🤣
Betrifft ja aber nicht nur die Steuerberater. Wir sind selbstbuchender Mandant mit zur Zeit rund 1.500 Beschäftigten, dass macht hier auch keinen Spaß
Ihr seit Arbeitgeber und habt unter Garantie einen Steuerberater für bestimmte Aufgaben beauftragt...
.. also daher...
... nicht besser verdient 😂😂😂
@bodensee schrieb:Würde mich interessieren wie die Kollegen das sehen die im Bundestag sitzen und darüber mit abstimmen und entscheiden.
Nachtrag weil es mich gerade interessiert hat , im Bundestag sind 5 Steuerberater vertreten 4 in der Opposition 1 in der Ampel.
Die von der Opposition hatte ich zum großen Teil schon gekannt, weil das war vorher unter Herrn Scholz als Finanzminister auch nicht besser und von Herrn Altmeier haben Sie sich jetzt wohl die FAQ abgeschaut.
Einer von denen (in der Opposition) ist sogar Mitglied im "DATEV-Beirat"...
Er wollte sicher seinen Berufskollegen einen Gefallen tun. 😁...
... ich meinte natürlich in den letzten fünf Jahren...
Soforthilfe 1 bis xxx...
Corona-Hilfe 2 .... yyyy
Ihr seit Arbeitgeber und habt unter Garantie einen Steuerberater für bestimmte Aufgaben beauftragt...
.. also daher...
Nö ... alles was mit Entgeltabrechnung zu tun hat, landet früher oder später auf meinem Tisch. Alle Prüfungen etc. Aber ich komme ja aus der Steuerberatung ... insofern ist mir das "Elend" durchaus bekannt. 😉
Nö ... alles was mit Entgeltabrechnung zu tun hat, landet früher oder später auf meinem Tisch. Alle Prüfungen etc. Aber ich komme ja aus der Steuerberatung ... insofern ist mir das "Elend" durchaus bekannt.
Das Lohnprogramm könnt ihr nicht ohne Steuerberater haben. 😁 Ich meinte ja nicht nur Lohn, die "Qualen" der (Steuer-)Gesetzgebung betreffen ja - Gott sei Dank [Warum sollten auch wir LoBu's immer nur die Dummen sein 😁] - nicht "nur" den Lohn.
Das Lohnprogramm könnt ihr nicht ohne Steuerberater haben.
Ich meinte ja nicht nur Lohn, die "Qualen" der (Steuer-)Gesetzgebung betreffen ja - Gott sei Dank [Warum sollten auch wir LoBu's immer nur die Dummen sein
] - nicht "nur" den Lohn.
Klar, aber ausser, dass der StB das Programm "zur Verfügung stellt" (wir nutzen DATEVasp) hat er halt nix mit der Abrechnung zu tun.
Und was die Überraschungen der Gesetzgebung anbelangt: Da haben die Kollegen das echt nicht leicht. Zumal es sich ja nicht nur auf die steuerlichen Ideen bezieht, sondern auch die Sozialversicherung hat ja gern mal "tolle" Ideen, die dann umgesetzt werden wollen. Ich erwähne nur mal die eAU ...
Moin,
gibt es eigentlich schon eine Lohnart EPP, die von Datev Lohn und Gehalt zur Verfügung gestellt wird?
@Kantapper schrieb:gibt es eigentlich schon eine Lohnart EPP, die von Datev Lohn und Gehalt zur Verfügung gestellt wird?
Warten Sie bis es zur EPP offizielle Aussagen gibt. Dann wird Datev eine Lohnart bereitstellen. Vielleicht wird es ja ganz anders gelöst...
Bei uns auch so. Der StB hört in der Regel nur von uns, wenn es im ja zur Steuerberechnung geht. Alles andere ist im Unternehmen zu lösen oder kostet eben...
Es gibt ein offizielles Schreiben des BmdF vom 17.06.22
Hätte ja sein können, das Datev da im Vorfeld schon reagiert hat.
@Kantapper schrieb:Es gibt ein offizielles Schreiben des BmdF vom 17.06.22
Hätte ja sein können, das Datev da im Vorfeld schon reagiert hat.
Das Schreiben ist 4 Tage alt? Datev soll jetzt schon eine Lösung haben? -> Sicher das wir vom gleichen Softwareanbieter sprechen?
Ganz im ernst: Nein, das weiß hier bestimmt noch keiner wie es tatsächlich im System abgebildet wird.
Andere Frage:
Auf https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/entlastungspaket-2026602 steht, dass BAFÖG-Empfänger (Aufstiegs-Bafög) einen Heizkostenzuschuss von 230 Euro bekommen - automatisch (jetzt also schon haben...). Geht der mit der EPP parallel?
Beispiel: Erzieherausbilung (Bayern) gerade im 4. Jahr. Bis August BAFÖG mit Heizkostenzuschuss (also Außerhalb elternliche Wohnung). Ab September Anerkennungsjahr und damit nicht selbständig Beschäftigte.
Bekommen die jetzt eigentlich die EPP auch? Also Doppelförderung?