Hallo zusammen,
o. g. Tools funktionieren schon ganz gut.
Weiterhin stellt sich für uns die Frage, wie wir dann die Auftragsverwaltung in EO Comfort effektiver gestalten können ?
Muss ich demjenigen SDD Mitarbeiter immer noch einen Zettel/ Email schreiben wegen der Auftragsanlage und Zuständigkeiten ? Wie macht ihr das ?
Vielen Dank !
Gelöst! Gehe zu Lösung.
eo comfort ist nicht mit dem DATEV onboarding verknüpft, dafür gibt es demnächst den Nachfolger KMnext.
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Wie ist das zu verstehen: Wenn ein Link an den Mandanten verschickt wird und er sich ein neues DATEV Konto anlegt, bekommt er dann einen smart login? Gibt es auch einen Einladungslink / Einladungsmail nur für meine Steuern / smart login? Wo findet man diese? Danke
KMnext wird niemals ein Nachfolger für schon vorhandene EO-Classic/Comfort-Installationen werden (können).
Jeder DATEV-Consult bestätigt das. KMnext ist eine Mini-Anwendung im Gegensatz zu den bestehenden EO-"Dinosauriern".
@MariusTenberge den Einladungslink bekommt der Nutzer, wenn die Einrichtung für die entsprechende Cloud-Anwendung abgeschlossen ist.
Einen SmartLogin wird er sich nicht selbst bestellen können. Das ist i. d. R. der Hauptberaternummer vorbehalten.
Hi, anders gefragt. Was bringt das DATEV-Konto dann? Danke
Kann man nutzen für "irgendwelche" DATEV-Anwendungen. Aber nicht für die Online-Plattformen.
Verwirrt eigentlich nur.
Hier gibts fundierte DATEV-Aussagen darüber:
DATEV-Benutzerkonto: Hintergrundinformationen und Einrichtung - DATEV Hilfe-Center
Vielen Dank für die Informationen! Geht natürlich völlig am Lebensalltag vorbei. Wie so oft.....
@MariusTenberge schrieb:Hi, anders gefragt. Was bringt das DATEV-Konto dann? Danke
Verwirrung und Abbrüche 😞
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Hallo @MariusTenberge
der Vollständigkeit halber noch die Antwort auf Ihre Frage:
Der Link, der an den Interessenten/Mandanten verschickt wird, ist Teil der Einladung-Email zu DATEV Onboarding. Mit DATEV Onboarding können Interessenten direkt ihre Daten selbständig erfassen und mit wenigen Klicks sicher an die Kanzlei versenden. Sie definieren selbst, welche Daten Sie von Ihren (potenziellen) Mandanten benötigen und fordern sie digital von den Interessenten an. Nach Erhalt stehen Ihnen diese Daten in der DATEV Interessentenverwaltung zum Weiterverarbeiten bereit.
Mehr Informationen zur kostenfreien Cloud-Anwendung und zum Prozess dahinter finden Sie unter: DATEV Onboarding für Interessenten
Viele Grüße
Steffen Götze
DATEV: "Sie definieren selbst, welche Daten Sie von Ihren (potenziellen) Mandanten benötigen und fordern sie digital von den Interessenten an"
Dieses Versprechen wurde nicht gehalten. Denn man kann nur die Kategorien (bspw. Stammdaten, Finanzamt, Bankverbindung, etc.) aktivieren oder deaktivieren. Es ist nicht möglich einzelnen Stammdatenfelder zu deaktivieren oder einzelne als Pflichtfelder zu markieren. Dies überfordert die Mandanten (bspw. Rentenversicherungsnummer benötigt maximal ein Lohnbüro), da sie von einer Flut von Abfragen konfrontiert werden.
Die DATEV hat zwar einen individualisierbaren Fragenbogen bereitgestellt, allerdings funktioniert dann ja die Verbindung zu den Stammdaten im DATEV Arbeitsplatz nicht mehr. Das ist ja DER Vorteil des DATEV Onboardings.
Ich hoffe hier kommt bald ein Update.
Hallo @Pelle4
ich verstehe Ihren Punkt: Pflichtfelder helfen, die Qualität der Rückmeldungen zu sichern.
Bei frei gestaltbaren Abfragen entsteht genau dieser Zielkonflikt: Je individueller die Felder sind, desto schwieriger ist eine automatische Zuordnung, weil dafür im Zielsystem passende Felder vorhanden sein müssten.
Derzeit ist eine Umsetzung jedoch nicht in Planung.
@Franziska_Winter Ich denke du hast @Pelle4 falsch verstanden. Er möchte von den Pflichtfeldern welche ausblenden. Das sollte doch wohl umsetzbar sein?
Wie bereits theo geschrieben hat, haben Sie meine Frage nicht richtig verstanden. Es geht darum, dass von den von DATEV möglichen Feldern gewisse Felder ausgeblendet werden können oder wenigstens als Pflichtfelder markiert werden können.
Wann können wir hier mit einer Umsetzung rechnen?
Hallo @Pelle4
aktuell können in der betreffenden DATEV-Anwendung keine Felder ausgeblendet werden. Ihre Anforderung gebe ich an den zuständigen Fachbereich weiter, der eine perspektivische Umsetzung prüft.
Kurzfristig ist jedoch keine Änderung vorgesehen. Frei konfigurierbare Pflichtfelder werden wir nicht umsetzen.
Vielen Dank für die Weiterleitung an den Fachbereich.
Weiter schreiben Sie: "Frei konfigurierbare Pflichtfelder wird die DATEV nicht umsetzen". Das hat die DATEV doch bereits umgesetzt. In dem Fragebogen im DATEV Onboarding kann man Felder frei konfigurieren und als Pflichtfelder bestimmen (das war aber gar nicht meine Anfrage).
Hallo @Pelle4
Es gilt hier zwischen der digitalen Stammdatenabfrage und den Fragebogenvorlagen zu unterscheiden.
Fragebogenvorlagen:
Hier ist es möglich Fragen zu definieren, bei denen Sie den Haken bei "Pflichtfrage" setzen. Somit kann der Interessent den Fragebogen nicht zurückübermitteln ohne diese Frage zu beantworten.
Stammdatenfelder:
Bei den Stammdaten ist es nicht möglich vorzugeben welche Felder Pflicht sind. Ebenfalls gibt es hier auch keine Möglichkeit Felder auszublenden. Die Stammdatenfelder orientieren sich an denen im DATEV Arbeitsplatz.
Hallo Frau Winter,
wird es irgendwann möglich sein, diese Pflichtfragen auch für Stammdatenfelder zu vergeben und wenn nein, warum nicht? Bei uns in der Kanzlei nutzen einige Sekretariatsmitarbeitende genau aus diesem Grund die Interessentenverwaltung nicht, das ist sehr schade.
Weiterhin ist es sehr schade, dass jede Mailadresse nur einmal verwendet werden kann. Auch hier wäre eine Änderung sehr hilfreich.
Freundliche Grüße vom Bodensee!
Hallo @Ines_Bodensee
im nächsten Jahr wird es möglich sein, Stammdaten und Dokumente direkt über Aufgaben anzufordern – das ist der erste wichtige Schritt zur Verbesserung des Prozesses.
Darüber hinaus schauen wir uns das Thema Pflichtfelder in den Stammdaten genauer an, um zu prüfen, ob und in welcher Form eine Umsetzung sinnvoll wäre. Ein konkreter Zeitrahmen lässt sich aktuell noch nicht nennen, aber Ihr Hinweis fließt definitiv in unsere weiteren Überlegungen ein.
Bezüglich der nur einmalig Nutzbaren E-Mail Adresse ist DATEV Konto zuständig. Wir haben hier seitens DATEV Onboarding leider keinen Einfluss.
Hallo Frau Winter,
vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Bezüglich der E-Mailadresse schreiben Sie, dass hierfür "DATEV Konto" zuständig sei. Können Sie das interne weitergeben oder müssen wir nun extra nochmal einen Beitrag platzieren? Das Thema ist super wichtig, da die das gesamte Onboarding bei allen Neumandanten nicht genutzt werden kann, wo wir die Gesellschaft und den/die GesellschafterIn betreuen oder eine Firmengruppe übernehmen.