Hallo zusammen,
mein Mandant soll die Generalvollmacht der DATEV freigeben, da dies ja jetzt nur noch online über den Zugang des Mandanten geht. Also habe ich ihm den link dafür geschickt. Nun habe ich aber das Problem, dass wenn er diese Vollmacht öffnet ja normalerweise seine Beraternummer automatisch durch die Anmeldung mit seinem SmartLogin eingetragen wird. Dies ist aber bei ihm nicht der Fall. Das Feld ist leer aber man kann auch nichts eintragen, weil das Feld grau ist. Es gibt für sein unternehmen nur diesen einen SmartLogin... Hat das etwas mit der Rechtevergabe zu tun?
Liebe Grüße
Leonie Wolf
Guten Morgen,
Hatte letzte Woche selbes Problem.
Datev hat mir im Servicekontakt dann eine PDF zugesandt und dann auch hinterlegt...
Fg
Was ist die "Generalvollmacht der DATEV" bzw. wozu dient diese?
wer auch immer den Begriff "Generalvollmacht" ins Spiel gebracht hat:
Vollmacht für vertragliche Erklärungen gegenüber DATEV eG - DATEV Hilfe-Center
Aber diese Vollmacht ist mittlerweile sehr wichtig.
Bei uns ist das Thema auch aufgetaucht. Als dann der nächste Kollege, als es bei ihm nicht geklappt hat, das Formular, dass die Kollegin erhalten hat, direkt zur Datev geschickt hat, hat er einen Servicekontakt erhalten, dass er bitte das Online Formular nutzen soll. Würden wir gerne - klappt nur seit mindestens 20.05 nicht mehr.
Danke für den Link, auch wenn ich die Vollmacht in den letzten 30 Jahren nicht gebraucht habe. Aber wer weiß ?
Moin Moin,
mich irritiert etwas: Ich verstehe es so, mit dieser Vollmacht könnte ich als Kanzlei einem zahlungsunwilligen Mandanten, dessen Daten auf der Mandantenberaternummer liegen die Beraternummer kündigen. Ob das so sinnvoll wäre ist eine andere Sache, doch wenn es möglich ist, wird es auch passieren.
Kriegt in diesem Fall der Mandant eine Benachrichtigung oder der Vollmachtinhaber nur? Sprich: Kann man den Mandanten ins offene Messer laufen lassen?
Oder anders herum: Ich möchte meine Arbeitsprozesse optimieren, dafür brauche ich bestimmte kostenpflichtige Funktionen. Ob der Mandant möchte oder nicht, klingt es für mich so: Ich kann die Funktion einfach bestellen, der Mandant muss zahlen. Auch wieder Sinn oder Unsinn ist egal, wenn es möglich ist wird es geschehen.
Auf der Hilfe-Seite steht nur, wie man die Vollmacht bereitstellt. Zum Rest?
QJ
@quantenjoe schrieb:Moin Moin,
mich irritiert etwas: Ich verstehe es so, mit dieser Vollmacht könnte ich als Kanzlei einem zahlungsunwilligen Mandanten, dessen Daten auf der Mandantenberaternummer liegen die Beraternummer kündigen. Ob das so sinnvoll wäre ist eine andere Sache, doch wenn es möglich ist, wird es auch passieren.
Kriegt in diesem Fall der Mandant eine Benachrichtigung oder der Vollmachtinhaber nur? Sprich: Kann man den Mandanten ins offene Messer laufen lassen?
Oder anders herum: Ich möchte meine Arbeitsprozesse optimieren, dafür brauche ich bestimmte kostenpflichtige Funktionen. Ob der Mandant möchte oder nicht, klingt es für mich so: Ich kann die Funktion einfach bestellen, der Mandant muss zahlen. Auch wieder Sinn oder Unsinn ist egal, wenn es möglich ist wird es geschehen.
Auf der Hilfe-Seite steht nur, wie man die Vollmacht bereitstellt. Zum Rest?
QJ
Na ja, @quantenjoe einfach mal lesen..:
Mandanten im mitgliedsgebundenen Mandantengeschäft stehen in einer direkten Geschäftsbeziehung zu DATEV. Sie können ihren steuerlichen Berater zur Vertretung in allen Angelegenheiten gegenüber DATEV bevollmächtigen. Der Steuerberater kann damit weiterhin, im Namen des Mandanten, Verträge ändern oder Daten verarbeiten.
Diese Vollmacht wird bei DATEV vorausgesetzt in Fällen des MigMag, bei denen DATEV und der Mandanten eine direkte Geschäftsbeziehung eingehen.
Möchte z.B. der betreuende (DATEV)-Berater Daten im RZ bearbeiten (sichern, löschen, kopieren etc. pp.) bedarf es einer solchen Vollmacht. Oder aber man möchte etwas für den Mandanten klären (Fragen zur Leistungssperre z.B.). Dann benötigt man ebenfalls diese Vollmacht.
Oder einfach kurz:
"Vertretung des Mandanten (im MigMag-Geschäft) in allen Angelegenheiten gegenüber DATEV"
Moin @andreashofmeister ,
nichts für ungut!
Mir erschließt aus aus dem Text nicht, wie meine Szenarien verhindert werden sollen - oder ob diese Möglichkeiten vielleicht sogar gewollt sind.
Ich finde das für mich u.a. deshalb für interessant, weil mir mein Chef etwas in der Richtung befehlen könnte (ob ich einen solchen Chef habe? Nee, jedenfalls jetzt nicht. Kann sich aber ändern). Wenn es nicht gehen würde, bin ich fein raus. Sonst aber muss ich mir überlegen, ob ich den Befehl wider bsseres Wissen ausführe und mich damit wohl strafbar mache, (zumindest mich als Bauernopfer anbiete) oder mich weigere - mit allen daraus folgenden Konsequenzen. Es ist natürlich davon auszugehen, dass es nichts schriftliches geben wird.
Aber vielleicht verstehe ich das ganze auch falsch. Ist auch nicht auszuschließen.
QJ
Hallo @quantenjoe ,
die Vollmacht hat mit den Szenarien tatsächlich nichts zu tun.
Hintergrund (mein Wissensstand):
Die Unterberaternummer hängt zwingend an der Beraternummer eines Steuerberaters
Der Mandant ist über die Satzung der DATEV nur berechtigt, Leistungen von der DATEV zu beziehen, solange er bei einem DATEV-Berater Mandant ist
Auf die Vollmacht angewandt:
Bei der Bestellung unterstellt meines Wissens die DATEV immer, dass der Berater die Erlaubnis dazu hat und führt diese auch ohne Vollmacht aus. Macht der Berater das tatsächlich gegen den Willen des Mandanten, ist das ein Streitfall zwischen Berater und Mandant, da mischt sich die DATEV nicht ein (und schreibt weiter Rechnungen)
Bei der Programmkündigung wird die Vollmacht benötigt (Da unterstellt die DATEV nicht die Erlaubnis...)
Bei der Kündigung der Unterberaternummer wird die Vollmacht nicht benötigt, dies kann der Berater jederzeit machen. Der Mandant wird dann von der DATEV informiert, dass er 12 Monate Zeit hat, sich einen neuen DATEV-Berater zu suchen, ansonsten wird nach Ablauf der Zeit alles gelöscht.
Die Kündigung der Unterberaternummer geht im Regelfall einher mit der Beendigung des Mandats.
Bedeutung für Sie:
Die Vollmacht erleichtert für Sie das Leben, wenn Sie MigMag-Mandanten unterstützen sollen.
Auf die von Ihnen geschilderten Szenarien hat die VOllmacht keine Bedeutung.