Ich weis, es gibt genug Beiträge zur Schlussabrechnung, aber ich dachte bei dieser Meldung muss sich was neues aufmachen.
Ich hab das selber nicht geprüft, ob @Lukas_Hendricks das tatsächlich in FB geschrieben hat, aber um bei allen mal etwas Spannung aufzubauen.
Faszinierend finde ich die Kleinbetragsregelung so 20 Tage vor Ende der First. Weil man sich die kleinen Anträge ja auch auf den Schluss aufhebt. Für meine meisten "kleinen" hab ich die Bescheide schon in der DMS.
Es bleibt spannend. Sofern jemand noch auf FB ist, kann hier gerne auf dem laufenden halten. Ich selber hab schon lang den sozialen Medien (bis auf Datev Comm) den Rücken gekehrt.
Grüße
AKW
Die Frist wurde verlängert, es ist sogar schon auf der Ü-Hilfen Website zu finden.
Das sind wirklich tolle Nachrichten. 🙂
Zitat: " Schlussabrechnung
Hinweis: Die Einreichungsfrist der Schlussabrechnung der Corona-Hilfen endete am 31. Oktober 2023. Sofern eine Fristverlängerung beantragt wurde, ist die Schlussabrechnung bis spätestens 30. September 2024 einzureichen. "
Hier "schwarz auf weiß"
Das Leiden wird verlängert 🙂
in unserem portal steht noch nichts.. hoffentlich kein vertipper
@Steuermax schrieb:
Das sind wirklich tolle Nachrichten. 🙂
Nur, wenn bis dahin wirklich 98% aller Anträge auch ohne Müh und Not fertig sind. Wenn wir Ende Q3 2024 an der gleichen Stelle wie heute stehen, bin ich eher bei @martin65: Wir zögern das Leiden nur heraus.
Plötzlich mehr Personal wird wohl nicht passieren.
Und ich dachte, es gibt 1 zentrales Portal? 🤔 Wie konnte ich denn nur ... Asche auf mein Haupt!
in unserem Portal Ba-Wü steht auch noch nichts.
@metalposaunist schrieb:@Steuermax schrieb:
Das sind wirklich tolle Nachrichten. 🙂
Nur, wenn bis dahin wirklich 98% aller Anträge auch ohne Müh und Not fertig sind. Wenn wir Ende Q3 2024 an der gleichen Stelle wie heute stehen, bin ich eher bei @martin65: Wir zögern das Leiden nur heraus.
Plötzlich mehr Personal wird wohl nicht passieren.
Unwahrscheinlich , da alle Kanzleien die ich kenne mehr als Gas gegeben haben um den 31.3. irgendwie zu halten.
Daher wird der letzte Rest wohl im April fertig sein und dann ist mit der Fristverlängerung uns dramatisch geholfen.
Was nicht besser wird und hier wird das Leiden verlängert, die Rückfragen und die Bearbeitungsdauer der massenhaften Schlussanträge wird uns dann wieder einholen. Weil die L-Bank in Ba-Wü hat in einem Schreiben an die Stbkammer schon dargelegt das für die Prüfung aller Anträge in Ba-Wü wohl ein Zeitpuffer bis 2027 geplant ist. Je später wir einreichen desto später die Rückfragen desto später die Schlussbescheide und ich befürchte desto später die Klagen ,weil erst dann werden sich wohl die Gerichte damit befassen müssen wie damit umzugehen ist das die FAQ - ich weiß nicht mehr wie oft geämdert worden sind.
Lt. Mitteilung des DStV (Durchbruch bei den Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen – Deutscher Steuerberaterverband e.V. Berlin (dstv.de)) gibt es
Das wäre ein Durchbruch. Die Erfindung des Rades. Und eine Anpassung an die weitverbreitete Gesetze und Rechte in Deutschland.
Manchmal habe ich mit Wildwestmanieren zu tun. Aussagen wie: "Das ist Bewilligungspraxis" dienen dazu sich über die FAQ's hinwegzusetzen.
Ich für meinen Teil finde es mal wieder eine **bleep**e von Seiten der Entscheidungsträger.
Da reißen sich Menschen den Ar*** auf um am 31.03. fertig zu sein, verzichtet seit nem dreiviertel Jahr auf Urlaub und dann bekommt man 2 Wochen davor doch noch ne Fristverlängerung. really?
Ist wie mit der Offenlegung: Fristverlängerung am 28.12. raushauen....
Es war seit Jahreswechsel absehbar. Aber auch die BStBK kommt auch erst Ende Februar drauf sich ordentlich zu wehren.
Diejenigen die verzweifelt versuchen die Fristen einzuhalten, sind die deppen.
Wo kommen wir denn da noch hin? Muss ich mich jetzt an keine Fristen mehr halten? Wirds eh verlängert?
Mich freuts natürlich für alle, die jetzt mehr Zeit haben. Mein einer noch zu erstellender Antrag schaff ich noch vor dem 31.03. .
Grüße
AKW
@AKW Danke fürs Teilen.
Ich für meinen Teil weiß von nichts, und werde alle planmäßig zum 31.03. abfrühstücken.
@AKW schrieb:Ich für meinen Teil finde es mal wieder eine **bleep**e von Seiten der Entscheidungsträger.
Da reißen sich Menschen den Ar*** auf um am 31.03. fertig zu sein, verzichtet seit nem dreiviertel Jahr auf Urlaub und dann bekommt man 2 Wochen davor doch noch ne Fristverlängerung. really?
Ist wie mit der Offenlegung: Fristverlängerung am 28.12. raushauen....
Es war seit Jahreswechsel absehbar. Aber auch die BStBK kommt auch erst Ende Februar drauf sich ordentlich zu wehren.
Diejenigen die verzweifelt versuchen die Fristen einzuhalten, sind die deppen.
Wo kommen wir denn da noch hin? Muss ich mich jetzt an keine Fristen mehr halten? Wirds eh verlängert?
Mich freuts natürlich für alle, die jetzt mehr Zeit haben. Mein einer noch zu erstellender Antrag schaff ich noch vor dem 31.03. .
Grüße
AKW
Dann hätten Sie ja schon am 31.10.2023 letzten Jahres fertig sein müssen, oder nicht ? 😉
Ich mache indes auch seit Längerem nur schon Schlussabrechnungen, weil der Druck mich dazu extrem "motiviert" hat und werde noch vor dem 31.03.2024, wenngleich knapp, fertig.
Den "Erfolg" will ich ich mir jetzt auch, mit dem ganzen gemachten Streß, nicht nehmen lassen.
Ich hatte schon geahnt, dass der 31.03.2024, auf Grund der ganzen Wellen, die gemacht wurden, nicht fest bleibt.
Es dürfte ja auch kein Geheimnis sein, warum man erst immer kurz vor knapp die Fristen verlängert; also die Strategie ist ja offensichtlich.
Über den großzügigen 30.09.2024 bin ich nun doch überrascht, soll auch recht sein und freue mich für alle, die verzweifelt waren.
Für alle, die diesbezüglich immer noch Land unter haben, gebe ich dennoch den Tipp, "auf Spannung" zu bleiben und nicht die Hände in den Schoß zu legen und zu glauben Mitte September läuft dies wieder so ab.
Jetzt gilts !
@deusex schrieb:Über den großzügigen 30.09.2024 bin ich nun doch überrascht, soll auch recht sein und freue mich für alle, die verzweifelt waren.
Für alle, die diesbezüglich immer noch Land unter haben, gebe ich dennoch den Tipp, "auf Spannung" zu bleiben und nicht die Hände in den Schoß zu legen und zu glauben Mitte September läuft dies wieder so ab.
Jetzt gilts !
Sehe ich auch so, ich werde es vermutlich knapp nicht schaffen, gehe aber davon aus das ich dann Anfang April mit meinen über 100 Anträgen durch bin und wir in der Kanzlei endlich wieder was anderes machen dürfen, als 1 Schlusspaket nach dem anderen. Und klar ich sehe das auch so Hände in den Schoß bringt nichts, ich bin froh wenn ich mich dann bis zur Rückfragewelle nicht wieder mit den FAQ rumschlagen muß.
Wann wird denn diese Fristverlängerung da rein programmiert?
Neuen Fristverl.-Antrag müsste man wohl nicht stellen.. würde ich daraus lesen.
Aber Schwarz auf Weiß im Portal wäre mir lieber...
@martin65 schrieb:Hier "schwarz auf weiß"
Das Leiden wird verlängert 🙂
Habe ich das richtig verstanden, dass trotz Fristverlängerung in Kürze für alle Anträge, für die keine vollständige Schlussabrechnung eingereicht oder durch prüfende Dritte eine Fristverlängerung beantragt wurde, ein Schlussbescheid mit der vollständigen Rückforderung der gewährten Corona-Hilfen erlassen wird ? ("Dies entspricht den Förderbedingungen")
Was soll denn der💩 ???
Naja ich würde das so lesen:
Schlussbescheid gibts für alle die:
- Keine vollständige SAR eingereicht haben
- keine Fristverlängerung beantragt haben
Das wir ja alle fleißig ne Fristverlängerung beantragt haben, sollte das uns nicht betreffen.
Grüße
AKW
für alle die, die keine fristverlängerung auf den 31.3 haben
Ich finde das nicht so schwierig zu lesen .
Sie sind prüfender Dritter ? Sie haben für ihre Mandanten eine Fristverlängerung bis 31.3. beantragt , dann wird diese Frist auf den 30.9. verlängert. ( sprich sie haben überall Org. profile angelegt) .
Wenn nicht dann ergeht ein Bescheid mit der Rückforderung von 100% - entspricht den FAQ und den Förderbedingungen.
Ich vermag nicht zu erkennen was daran falsch oder nicht zu verstehen ist.
Edit: da waren schon 2 schneller als ich😀
@AKW schrieb:Naja ich würde das so lesen:
Schlussbescheid gibts für alle die:
- Keine vollständige SAR eingereicht haben
- keine Fristverlängerung beantragt haben
Ich würde das auch so lesen.
Es steht jedoch dort, dass es einen Schlussbescheid gibt für alle die:
- Keine vollständige SAR eingereicht haben
- eine Fristverlängerung beantragt haben
😄 entweder da fehlt ein "k" oder wir lesen falsch oder wir haben alle am 01.04. ein Problem, weil das Portal abstürzt weil 50k Bescheide heruntergeladen werden 😉
Dann sind wir mal gespannt was kommt 😉
Gut für's richtige Lesen.
aber ich denke in der Tat da fehlt ein "k"- Rechtschreibteufel.
Da setzt das BMWK einmal was schnell um, dann ist schon der Fehler drin.
Insofern, bitte nicht mehr meckern, wenn FAQ 4 Jahre Lang entwickelt werden, das Portal schlechte Perfomance hat, die Bewilligungsstellen halt etwas mehr Zeit brauchen um sich abzustimmen....
Grüße
AKW
Man hat den Fauxpas wohl erkannt und korrigiert.
@deusex schrieb:
Man hat den Fauxpas wohl erkannt und korrigiert.
Das ging ja schnell !
Naja, es stand ja auch erst seit dem 14.03.2024 online. 😁
Wozu die "prüfenden Dritten" nicht alles gut sind ! 😎
eine kurze Zwischenmeldung:
ich selbst bin ja der Empfehlung von Lukas Hendricks gefolgt und habe 2 MdB mit dem "Musteranschreiben" angeschrieben.
Gestern habe ich dann tatsächlich ein Rückmail von einem dieser beiden MdB erhalten.
Folgender Inhalt:
Sehr geehrter Herr xxx,
vielen Dank für Ihr Schreiben, in dem Sie auf die Probleme bei den Schlussabrechnungen der Corona-Hilfen eingehen.
Auch wir sehen, dass der derzeit praktizierte Prüfungsansatz nicht zweckmäßig ist. Auf Seiten der prüfenden Dritten führt der geltende Prüfungsansatz zu unverhältnismäßigen Mehrbelastungen. Der Umfang der Rückfragen, die Prüftiefe sowie die zu kurze Beantwortungszeit von grundsätzlich nur 14 Tagen überfordern Unternehmen und den Berufsstand. Dazu kommt, dass seit Jahresanfang die Bewilligungsstellen der Länder in immer neuen Schreiben ausführliche Belegnachweise zu Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen fordern. Dies verzögert die Abarbeitung der noch offenen Schlussabrechnungen in den Kanzleien der prüfenden Dritten erheblich, während die Bundesregierung gleichzeitig lange nicht von der ursprünglich gesetzten Frist abrücken wollte.
Dieser Druck kommt ohne Not, denn schon heute sind die Bewilligungsstellen der Länder nicht in der Lage, die eingereichten Schlussabrechnungen abzuarbeiten. Wie Sie schreiben, sind von den seit Mai 2022 eingereichten fast 400.000 Schlussabrechnungen bundesweit nur rund 15 Prozent beschieden.
Deshalb haben wir zwei Initiativen auf den Weg gebracht. Erstens haben wir der Bundesregierung in einer Kleinen Anfrage 15 Fragen zum Verfahrensstand bei den Corona-Schlussrechnungen gestellt, die die Bundesregierung nun bis zum 4. April 2024 beantworten muss (die Kleine Anfrage der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/10586 finden Sie anbei). Zweitens haben wir die Bundesregierung mit unserem Antrag, der am 12. März 2024 in den Deutschen Bundestag eingebracht wurde, aufgefordert, die Abgabefrist für die verbliebenen Schlussabrechnungen vom 31. März 2024 auf den 31. Dezember 2024 zu verlängern und die Prüfung der Schlussabrechnungen sowohl bei der Auswahl der Stichproben als auch bei der Durchführung risikoorientiert vorzunehmen (den Antrag von CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/10615 finden Sie ebenfalls anbei).
In Zusammenarbeit mit der Bundessteuerberaterkammer, den Mitgliedern des Berufsstandes und den Länderfinanzverwaltungen konnte mittlerweile erreicht werden, dass die Bundesregierung die Abgabefrist der Schlussabrechnungen bis zum 30. September 2024 verlängern wird. Dies ist ein Schritt in die richtige Richtung, wenngleich wir als Union eine weitergehende Fristverlängerung bis zum 31. Dezember 2024 gefordert haben. Außerdem fordern wir nachdrücklich, die Prüfung der Schlussabrechnungen sowohl bei der Auswahl der Stichproben als auch bei der Durchführung risikoorientiert vorzunehmen, damit sich die Bewilligungsstellen der Länder auf die Bearbeitung der tatsächlich prüfungsbedürftigen Fälle konzentrieren können.
Für Ihre Rückfragen nehme ich mir gerne Zeit.
Mit freundlichen Grüßen
...selbst wenn das jetzt ein Mustermail zur Beantwortung aller Anfragen ist, so bin ich doch positiv erstaunt, wie seitens der Politik damit umgegangen wird.
....inhaltlich stecken ja durchaus da auch noch 2-3 Informationen drin, die nennenswert sind.
Alles in allem bin ich inzwischen der Meinung, dass die Verantwortlichen zumindest einmal angemessen auf die ganz Problematik reagiert haben (wenn auch viel zu spät).
So what - ich bin trotz der Fristverlängerung - quasi - durch mit den SAR `s und warte jetzt auf weitere Rückfragen....
Frohes Schaffen allerseits.....
Hallo zusammen,
im Portal steht bei meinen Mandanten im Organisationsprofil immer noch Fristverlängerung zum 31.3.24, wird das automatisch korrigiert auf dem 30.9.? Manuell anstoßen kann ich zumindest nix...
Es wäre mir auch lieber, wenn ich es dort schwarz auf weiß sehen könnte.
Wie sieht es bei Euch aus?
Überbrückungshilfe Unternehmen - Schlussabrechnung (ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de)
Ich denke, das ist eine Allgemeinverfügung, da ja keine Fristverlängerung eplizit auf den 30.09.2024 beantragt wurde.
Die Aussage bezieht sich auch konkret auf die bereits in Fristverlängerung per 31.03.2024 befindlichen Schlussabrechnungen.
Da wird innerhalb des Antragstellers keine Änderung erfolgen, nehme ich an.
Nun, da will ich nicht nachstehen und auch wenn es ein Textbaustein ist, bin ich doch positiv überrascht, eine Rückmeldung zu erhalten.
Bin gespannt, ob von meinen anderen Adressaten aus dem "Ländle" noch was kommt; aber ja, 30.09.2024 passt ja schon mal . . . jetzt wo man dann (mit Nachtschichten, Blut, Schweiß und Tränen) durch wäre 😉
Wie die Parteien alle diese gnädig erhaltene Verlängerung für sich veranschlagen... lächerlich...
Kann man fragen wen man will, wird jeder sagen "wir habens gemacht. Dankt und huldigt uns gefälligst".
Nicht falsch verstehen, aber das macht mir die Grünen keinen Deut sympathischer . . . obwohl ich jetzt nicht sehe, dass das die Grünen namentlich für sich reklamieren.
Nur zur Erinnerung, weils gerne vom Radar verschwindet: Herr Habeck ist momentan Wirtschaftsminister, neben "Grüner".