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Rückmeldeverfahren zur Soforthilfe Corona in BW

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letzte Antwort am 12.01.2022 13:57:50 von jejo
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jejo
Aufsteiger
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Nachricht 1 von 6
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Hallo Community,

 

ich betreue einige Mandanten mit Sitz in Baden-Württemberg, die Anträge auf Soforthilfe Corona gestellt haben. Hierfür läuft seit einiger Zeit ein Rückmeldeverfahren, das am 16.01.2022 endet.

 

Mit den Fragen der Mandanten damals wie heute konfrontiert, bestehen bei mir auch nach dem „Studium“ der entsprechenden FAQ leider erhebliche Unsicherheiten …

 

Ich habe überlegt hier alles in einen Beitrag zu „quetschen“, aber aus Gründen der besseren Übersicht habe ich mich dafür entschieden, für jede # der FAQ zu der ich eine oder mehrere Fragen habe, einen gesonderten Beitrag zu erstellen.

 

Ganz besonders große Hoffnung setze ich in die „wandelnden Corona-Hilfe-Lexika“ @andrereissig und @Hilmar_Speck die hier schon unfassbar viel wertvollen Input zu jedweder Art von Corona-Hilfe geliefert haben. Ganz herzlichen Dank an dieser Stelle dafür!

 

Vielleicht haben auch einige „Mitstreiter“, bei denen dem Lesen nach offenkundig oder mutmaßlich ebenfalls baden-württembergische Antragsteller zur Mandantschaft gehören, die gleichen oder ähnliche Probleme @bodensee @deusex @Michael-Renz @AKW @freiherr?

 

Es gibt über den Südwesten hinaus noch jede Menge weiterer Corona-Hilfe-Experten, die dies auch schon in zahlreichen Beiträgen dokumentiert haben @grandfunck @bfit @Arnd05 @matthiasbergmann @Alexander_Herrmann

 

Nur um Missverständnissen vorzubeugen, weil jetzt doch das ein oder andere Communitymitglied „persönlich“ angesprochen wurde – ich bin selbstverständlich für JEDEN Hinweis von JEDEM dankbar!

 

Dann lege ich jetzt mal mit den Fragen los …

grandfunck
Fachmann
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Nachricht 2 von 6
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Moin, 

 

so richtig bin ich in diesem Thema nicht mehr drinnen. In SH waren rd. 54.000 Soforthilfeempfänger aufgefordert, bis zum 31.12.21 eine etwaige Rückzahlungsverpflichtung - nach dem Schema der hiesigen IB - zu ermitteln und zu melden. Wenn nichts zurückzuzahlen wäre, wäre eine Meldung nicht erforderlich... Lt. Zeitungsmeldung gab es nur rund 14.000 Rückmeldungen. Gefolgert wird daraus locker mal, die anderen rd. 80 % wären ihrer Verpflichtung nicht nachgekommen. Na ja, vielleicht gibt's bei denen ja kein Verpflichtung oder die Betriebe existieren nicht mehr oder haben niemals existiert, wer weiß das schon? Jedenfalls soll es jetzt bei den Nichtmeldern stichprobenartige Überprüfungen geben. Wie die wohl aussehen werden?

 

Vor ein paar Wochen gab es eine Onlineveranstaltung mit der IB über den StBV vermittelt, die IB-ler wirkten wie auf dem hohen Ross sitzend, Fragen zu den Meldungen der ersten Zeit, z. B. positiv zur Abzugsfähigkeit von Personalkosten und sogar "Unternehmerlohn" wurden kräftig abgebügelt. Die Veranstaltung hinterließ - wohl nicht nur bei mir - ein ungutes Bauchgefühl. Da war ich nicht traurig, nicht von Mandantenseite zu diesem Thema herangezogen worden zu sein. Bei den Selbstbeantragern ist sicher nicht alles richtig gelaufen, mein größter Problemfall hat sich aber einen anderen StB gesucht, stirnabwisch ;-).

 

Insgesamt bin ich aber heilfroh, nicht mehr der Kenner in diesem Bereich zu sein bzw. sein zu müssen, es gibt auch ansonsten mehr als genug zu tun.  Daher kann ich aber leider auch hier nicht wirklich helfen.

 

Viel Erfolg wünscht

 

WF

deusex
Allwissender
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Nachricht 3 von 6
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Ich hatte auch mit einer Handvoll Mandanten das Thema, ob überhaupt eine Rückmeldung erfolgen soll.

 

Zunächst müssten die Betroffenen den Gesamtbetrag zurückzahlen.

 

Ich betrachte die Androhung mit Bußgeldern und Strafverfahren ein wenig als Säbelrasseln, auf das einige andere Mandanten anspringen und schon mit den Zähnen klappern.

 

Die im ersten Absatz Genannten meinten, Sie lassen es drauf ankommen und sind auf diese "lächerlichen" Verfahren mal schon sehr gespannt.

 

Ich denke auch, dass hier lediglich versucht wird, die "ehrlichen Häute" aus der Reserve zu locken und zur Rückzahlung zu veranlassen, jedoch weniger, dass hier tatsächlich irgendwelche Rechtsfolgen für die Nicht-Rückmelder eintreten.

 

Ich würde sogar so weit gehen, zu sagen, dass diejenigen, die keine Rückmeldung machen, auch keine Rückzahlung eingefordert wird. Wenn dann dies doch erfolgt, ist´s wie vorher. Das Risiko gehen wohl doch Viele ein.

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AKW
Fachmann
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Nachricht 4 von 6
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Guten Morgen, 

 

ich sehe das ganze mit der Rückmeldung etwas heikler. 

Bin zwar auch nicht mehr so drin, da ich alle Mandanten bis zur eigentlichen Frist 19.12. fertig hatte damit ich wenigstens ein Programm über den Jahreswechsel vergessen kann, aber ich meine in den FAQ gefunden zu haben, dass eine fehlende Rückmeldung zu einer vollständigen Rückzahlung führt. 

 

Da in einer Fortbildung genannt wurde, dass eine Anzeigepflicht aufgrund des Geldwäschegesetzes besteh, wenn ein Berufsträger Kenntnis davon hat, wenn ein Mandant Subventionsbetrug begeht durch nicht Rückmeldung, habe ich mir von allen Mandanten die die Rückmeldung "selbst" erstellen wollen, dies schriftlich bestätigen lassen. 

 

Was im Schluss dann tatsächlich von den FAQ umgesetzt wird, wird sich zeigen. 

 

Interessant war hierbei, dass bei einigen kleinen 3/4-Rechnern, die Soforthilfe nicht in der Buchhaltung und in den Abschlüssen aufgetaucht ist. Hier wurde einige korrigierte Steuererklärungen und Einsprüche erstellt. 

 

Ich denke das Thema bleibt spannend. 

 

Grüße

 

AKW

jejo
Aufsteiger
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Nachricht 5 von 6
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"Gegen" einen Montag, noch dazu einen Umsatzsteuertermin und als "Sahnehäubchen" auch noch "gegen" das (neuerliche) "Ruckeln" im RZ "anzuschreiben" stand wohl von Anfang an unter keinem so guten  ...

 

Daher jetzt noch einmal der Versuch an der ein oder anderen Stelle vielleicht etwas 💡 ins  zu bringen 😇

 

FAQ # 5.2 Stichwort "coronabedingte Umsatzausfälle"

 

FAQ # 5.4 Stichwort "Betrachtungszeitraum"

 

FAQ # 5.6 Stichwort "anzurechnende Ausgaben"

 

FAQ # 5.7 Stichwort "nicht anzurechnende Ausgaben"

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jejo
Aufsteiger
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Nachricht 6 von 6
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Vielen Dank für Ihre Beiträge "Mr. Corona-Hilfe-Programme" @andrereissig 👏

 

Unter den jeweiligen "FAQ # Threads" ergänze ich jetzt ein paar Rückmeldungen der L-Bank ...

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letzte Antwort am 12.01.2022 13:57:50 von jejo
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