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Rückmeldeverfahren zur Soforthilfe Corona in BW - FAQ # 5.7 Stichwort "nicht anzurechnende Ausgaben"

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letzte Antwort am 12.01.2022 14:14:14 von jejo
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jejo
Aufsteiger
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(1) Die anzurechnenden Steuern sind mit der betrieblichen Kfz-Steuer und der Grundsteuer ABSCHLIESSEND aufgezählt und damit ist beispielsweise auch die als Betriebsausgabe beim 4/3-Rechner abzugsfähige Umsatzsteuer nicht anzurechnen, korrekt?

moeller
Aufsteiger
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Die Umsatzsteuerzahlung soll nicht als Ausgabe/Einnahme berücksichtigt werden, da alle Einnahmen und Ausgaben nur netto berücksichtigt werden sollen.

 

In der Aufzählung der als Ausgabe zu berücksichtigen Steuern fehlt meines Erachtens die Lohnsteuer. Diese setze ich bei Zahlung als Ausgabe an.

jejo
Aufsteiger
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Die Steuern sind ABSCHLIESSEND aufgezählt, also weder Umsatzsteuer bei 4/3-Rechner noch Lohnsteuer sind zu berücksichtigen (Auskunft L-Bank).

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letzte Antwort am 12.01.2022 14:14:14 von jejo
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