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November-Hilfe Corona

150
letzte Antwort am 01.02.2021 13:31:11 von Leghorn
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andrereissig
Allwissender
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Da die E-Mailadresse ein Pflichtfeld ist, aber ohnehin nur für Duplikate der Nachrichten benutzt wird, die auch wir als beauftragter Sachverständiger erhalten und später für abwicklungsrelevante Mitteilungen.

 

Da wir ohnehin sämtliche Mitteilungen erhalten und für den Mandanten in der Regeln nur die daraus resultierende Gutschrift auf dem Konto wichtig ist, haben wir hier einfach den zuständigen Berater in der Kanzlei eingetragen und im Antrag fortfahren zu können.

 

Wer das nicht möchte - oder falls der Mandant das nicht möchte - soll er sich einfach bei einem Freemail-Anbieter eine Adresse registrieren.

 

...oder ist der Mandant komplett technikaversiv?

Live long and prosper!
martin65
Meister
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Nachricht 32 von 151
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Geben Sie eine andere E-Mail Adresse ein.

 

Vater, Mutter, Kind, Steuerberater, Rechtsanwalt. Irgendjemand wird doch das Vertrauen des Mandanten genießen.

 

Alternativ: Wegwerf-Mail-Adresse anlegen.

 

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deusex
Allwissender
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Wer keine E-Mail-Adresse hat, kriegt nichts 😉  Soll er sich eine besorgen. Geht ja um ihn. Verstehe ich nicht, wenn keine plausible Erklärung vorliegt.

 

Mag überheblich klingen, aber zwingende Voraussetzung für eine Mandatsaufnahme ist eine valide E-Mail-Adresse, die genutzt und beachtet wird (AAB).

Fester Bestandteil der Kanzleikommunikation !

 

Ausnahmen: Ü70 oder gesundheitlich nicht in der Lage für E-Mail-Korrespondenz

 

 

Viel interessanter ist der Solo-Künstler und Freigeist, der kein Bankkonto führt... (und sich von Gates keine Chip verpassen lassen will 😉 )

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ms1702
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Nachricht 34 von 151
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Kurze Frage in die Runde:

 

bei der Überbrückungshilfe konnte man m.E. bei der berücksichtigung der Umsätze zwischen Soll und ISt Versteuerung frei wählen (natürlich nur einheitlich für die Vergleichszeiträume).

 

Bei der Richtline zur Novemberhilfe lese ich das nicht raus. 

Dort wird nur aufgeführt was zu tun ist wenn umgestellt wurde.

Wie sehen das die Kollegen?

 

Gruß

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Hilmar_Speck
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Ein Wechsel von der Istversteuerung zur Sollversteuerung ist bei der Novemberhilfe bewusst (derzeit) nicht gewollt gewesen. 

Mit freundlichem Gruss

 

 

Hilmar Speck

Mit freundlichem Gruß


Hilmar Speck
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ms1702
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@Hilmar_Speck  schrieb:

Ein Wechsel von der Istversteuerung zur Sollversteuerung ist bei der Novemberhilfe bewusst (derzeit) gewollt gewesen. 

 

Sorry, den Satz verstehe ich nicht? Bewusst gewollt gewesen?

Soll das heißen bewusst nicht gewollt gewesen? Dann würde es sich mit meiner Auffassung teilen.

 

Danke im Voraus für eine Klarstellung

 

 

 

 

 

 

Hilmar_Speck
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Nachricht 37 von 151
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Danke. ja, NICHT gewollt.

 

habe es im Ursprungsbeitrag klargestellt:) 

Mit freundlichem Gruß

Hilmar Speck

Mit freundlichem Gruß


Hilmar Speck
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Arnd05
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@jejo  schrieb:

@bodensee  schrieb:

 

(...)

 

Ich denke viele hätte gegen so eine Art der Schließung nichts einzuwenden- ich eingeschlossen. 


 

Ich suche schon seit Tagen verzweifelt den Haken, aber es scheint tatsächlich so zu sein, dass (auch) Betriebe mit durchschnittlichen Umsatzrenditen von 30, 20, 10 oder noch weniger % nunmehr einen äußerst warmen Geldregen erwarten dürfen, oder 🤔

 

Wenn ich hierbei keiner "Fata Morgana" aufgesessen bin, dann dürften doch die ersten Klagen von Betrieben, die NICHT schließen mussten, nicht mehr fern sein, oder 😲


 

 

jo, Beispiel Messebau:

Messebauer November 2019: 100.000,-- Umsatz, 95.000,-- Kosten. Von diesen Kosten 90.000,-- Subunternehmer.

Rendite November 2019 = 5.000,--

November 2020: NH = 75% von 100.000,-- = 75.000,--

Kosten ohne Sub`s (die ja, Nullbeschäftigung vorausgesetzt, nicht vorhanden sind) 5.000,--

Rendite November 2020: 70.000,-- €

 

Dieser Messebauer kommt aus dem Lachen gar nicht mehr raus......

 

...und wenn sein Sub über die Gleiche Struktur vefügt, wie er selbst - eben auch wieder mit Subs arbeitet - dann lacht dieser fast genauso laut (Basis eben 90.000,-- Umsatz).

 

Das Beispiel lässt sich auf alle betroffenen Branchen anwenden, welche über relativ hohe variable Kosten verfügen...

 

...aber das ist nur EIN Beispiel von zahllosen Ungerechtigkeiten im Rahmen der verschiedenen Hilfen; ist letztlich dem Zeitdruck dieses neuen Systems geschuldet.......

susanne_koch
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@IngoBurghardt 


Einzelunternehmer betreibt mehrere Geschäfte (Postfiliale, Gaststätte) an unterschiedlichen Standorten, diese werden auch gesondert abgerechnet, sind zum Teil auch bei unterschiedlichen Finanzämtern wg GewSt geführt.

Hat jemand Informationen, ob die als "Mischbetrieb", "verbundene Unternehmen" oder je nach Branche einzeln zu behandeln sind? Nach meiner Auffassung kann es ja wohl nicht sein, daß der Betreiber einer Postfiliale z.B. in Berlin Mitte für sein Restaurant in Straußberg nicht antragsberechtigt ist, weil das Restaurant nur 75% der Gesamtumsätze erbringt (FAQ Novemberhilfe zu Mischbetrieb und verbundenen Unternehmen). WUMMS!

 

Lt. FAQs wäre er m.E. Mischbetrieb und nicht antragsberechtigt.

Das Virus ist unfair und die Novemberhilfen sind es auch.

WUMMS.

Arnd05
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@Arnd05  schrieb:

@jejo  schrieb:

@bodensee  schrieb:

 

(...)

 

Ich denke viele hätte gegen so eine Art der Schließung nichts einzuwenden- ich eingeschlossen. 


 

Ich suche schon seit Tagen verzweifelt den Haken, aber es scheint tatsächlich so zu sein, dass (auch) Betriebe mit durchschnittlichen Umsatzrenditen von 30, 20, 10 oder noch weniger % nunmehr einen äußerst warmen Geldregen erwarten dürfen, oder 🤔

 

Wenn ich hierbei keiner "Fata Morgana" aufgesessen bin, dann dürften doch die ersten Klagen von Betrieben, die NICHT schließen mussten, nicht mehr fern sein, oder 😲


 

 

jo, Beispiel Messebau:

Messebauer November 2019: 100.000,-- Umsatz, 95.000,-- Kosten. Von diesen Kosten 90.000,-- Subunternehmer.

Rendite November 2019 = 5.000,--

November 2020: NH = 75% von 100.000,-- = 75.000,--

Kosten ohne Sub`s (die ja, Nullbeschäftigung vorausgesetzt, nicht vorhanden sind) 5.000,--

Rendite November 2020: 70.000,-- €

 

Dieser Messebauer kommt aus dem Lachen gar nicht mehr raus......

 

...und wenn sein Sub über die Gleiche Struktur vefügt, wie er selbst - eben auch wieder mit Subs arbeitet - dann lacht dieser fast genauso laut (Basis eben 90.000,-- Umsatz).

 

Das Beispiel lässt sich auf alle betroffenen Branchen anwenden, welche über relativ hohe variable Kosten verfügen...

 

...aber das ist nur EIN Beispiel von zahllosen Ungerechtigkeiten im Rahmen der verschiedenen Hilfen; ist letztlich dem Zeitdruck dieses neuen Systems geschuldet.......


noch ein kleines Beispiel:

 

jener Messebauer, welcher in 2019 seine Herbstmessestände im Oktober abgerechnet hat (z.B. weil die Messen in Sept. oder Okt. waren) gucken in die Röhre;

Jenen, welche im November abgerehnet haben (z.B. weil die Messen im Okt. oder Nov. waren) scheint die Sonne aus dem A####.

 

Sorry ich kann da halt im Augenblick schlecht mit umgehen, zumal ich 2 solcher Mandanten betreue.

Einer, welcher ein echt höchstanständiger Unternehmer ist und sich seit Monaten die Beine ausreisst, um irgendwie seine Mitarbeiter und sich über Wasser zu halten und der andere, der ein totaler, unfähiger und stinkenfauler Sack ist, der seit März keinen Finger mehr rührt und nur noch von irgendwelchen staatlichen Hilfen lebt.

Ihr könnt ja mal raten, welcher von beiden der Profiteur ist und welcher in die Röhre guckt......

 

...eben!!!!!

 

.....wenn ich daran nur denke, werde ich verrückt.....

 

...sorry, musste raus.......

bodensee
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Es ist zu unterscheiden Ü'hilfe II und Novemberhilfe die dem Grunde nach für Soloselbständige und Künstler ist, ob ihr Mandant mit Sub/Sub reinfällt wage ich zu bezweifeln. 

 

Im Falle der Ü'hilfe II braucht es einen Umsatzrückgang von min. 30% wäre in ihrem Bsp. nicht erfüllt ( nur 25%)

 

Die Überbrückungshilfe (2. Phase) erstattet einen Anteil in Höhe von

  • 90 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbruch > 70 Prozent
  • 60 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbruch ≥ 50 Prozent und ≤ 70 Prozent
  • 40 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbruch ≥ 30 Prozent und < 50 Prozent

im Fördermonat im Vergleich zum Vorjahresmonat.

 

Ich bin mir sicher das die Sub Rechnungen die nicht anfallen keine förderfähigen Fixkosten darstellen. Daher wird ihr Mandant sich wohl doch nicht freuen dürfen über einen warmen Geldsegen, der und da wären uns wohl einig nicht zusteht. 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
Arnd05
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bin ein wenig verwirrt angesichts Ihrer Stellungnahme:

 

Die Novemberhilfe ist nur für Solo`s und Künstler ??????????

Ähh, nö.......bei weitem nicht......

 

Sorry, da sind Sie aber ganz weit von den Fakten entfernt.....

 

..Messebauer gehören zu entweder zu den "indirekt Betroffenen" oder zu den "indirekt über Dritte Betroffenen" (wenn noch eine Agentur dazwischen hängt)...

 

...und mein Beispiel bezog sich natürlich nur auf die Novemberhilfe....

 

...oder peile ich da etwas nicht ????

 

 

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deusex
Allwissender
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Die Novemberhilfe zielt, entgegen der anderen Hilfen, nicht auf eine Entlastung der Betriebsausgaben ab, sondern wird vielmehr nach dem Gießkannen-Prinzip gewährt, was mir nicht gefällt.

 

Jegliche Unternehmen inkl. Solo-Selbständige sind antragsberechtigt, wenn Sie unmittelbar oder mittelbar mehr als 80% Umsatzeinbußen zu verzeichnen haben.

 

Mit dem Messebau stimme ich Ihnen vollumfänglich zu. Es spielt m.E. keine Rolle, ob und wieviel an Subunternehmer bezahlt wurde, da keine Abfrage von Kosten oder eine Angabe zu Subunternehmern etc. erfolgt.

 

Ich sehe das also auch so: Die ganze "Subbler-Kette" steht damit in der Förderung. 

 

Warum sollte sie es auch nicht. Natürlich freuen sich alle, deren Gesamtkosten inkl. Wareneinsatz über 25% liegen und das dürften wohl > 95% sein. 

 

Im ersten Antrag hatte ich gleich einen "nachdenklichen" Fall, ob die Novemberhilfe tatsächlich so gedacht sein soll:

 

Umsatz November 2019 21.720,00 € - Betriebsausgaben 10.900,00 € = Ergebnis 10.820,00 €

Novemberhilfe = 15.747,00 € + 4 Wochen Urlaub !


Bei den Ungereimtheiten geht es aber grade weiter:

 

Als Soloselbständige gelten im Rahmen der Novemberhilfe Antragsteller, die zum Stichtag 29. Februar 2020 weniger als einen Vollzeitmitarbeiter beschäftigten.2 Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe ohne Beschäftigte sind dann antragsberechtigt, wenn sie die Summe ihrer Einkünfte im Jahr 2019 zu mindestens 51 Prozent aus ihrer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit erzielt haben.3 Soloselbständige mit Teilzeitbeschäftigten (also insgesamt weniger als einem Vollzeitmitarbeiter) sind auch dann antragsberechtigt, wenn sie im Nebenerwerb tätig sind (vergleiche 2.5 und 2.6).

 

Fall: Rentner der seine kleine Kneipe weiterführt und am 29.02.2020 noch zwei Bedienungen beschäftigt hatte (letzter Arbeitstag) und zum 29.02.2020 abgemeldet wurden.

Solide Renteneinkünfte, die deutlich höher liegen. Umsätze im November 2019 ca. 5.000 €. 

Lösung: Weil zum 29.02.2020 Beschäftigte da waren (unabhängig der Stundenzahl) erhält er 75% des Vorjahresumsatzes.

Die 51%-Grenze zählt hier offensichtlich dann nicht. Hätte er keine Beschäftigten zum 29.02.2020 gehabt, würde die 51%-Grenze greifen und er ginge leer aus.

 

Ich lasse mich gerne berichtigen, aber im Zweifel "in dubio pro reo".

 

Insgesamt entpuppt sich die Novemberhilfe als äußerst "hemdsärmelig".

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Arnd05
Aufsteiger
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Nachricht 44 von 151
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Sie sprechen mir aus der Seele, werter Kollege.

 

Dem Grunde nach geht hier kein Fall über meinen Tisch, bei dem ich nicht heftigste Störgefühle entwickele, mal in positiver, mal in negativer Hinsicht......

 

Das ganze System scheint mir aus den betriebswirtschaftlichen Strukturen der Gastronomie entwickelt zu sein, da passt es wenigstens so halbwegs.......

 

kopfschüttelnde Grüße

Gelöschter Nutzer
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Nachricht 45 von 151
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Bei Prüfungen wird teilweise um jeden Euro gefeilscht und es werden irgendwelche Sachen an den Haaren herbeigezogen und in der Krise wird das Steuergeld dann teilweise höchst ungerecht verteilt.

 

Sei es durch Hilfen, irgendwelcher Lieferungen (beispielsweise Masken für 4,5eur), getrickse bei den Hilfen (wieviele Millionen sind da immer noch verschollen?..), usw.

 

Da kann man sich schon Fragen, was das alles überhaupt soll.. da kann man neben den Bierdeckelhilfen auch gleich den ganzen Steuerkram auf Bierdeckeln abliefern. Es steht in keiner Relation.. 

 

Novemberhilfe ohne den Passus „Überkompensation“ herauszubringen, hat schon einen bitteren beigeschmack für die kämpfenden „nicht-glücklichen“.

 

 

deusex
Allwissender
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Nachricht 46 von 151
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An der Stelle noch ein Tabu-Bruch und öffentliche Frage nach der Findung der Vergütung für die November-Hilfe.

 

Am Liebsten würde ich die Rechnung nach Berlin schicken, da wir ja sozusagen in diese Aufgabe behördlich gezwungen werden. Selbstverständlich soll natürlich die Novemberhilfe auch für diese Kosten verwendet werden.

 

Gerade auf Grund der Missverhältnisse der Gewährung bin ich jetzt tatsächlich an der Überlegung, ob ich die Vergütung von der Höhe der Novemberhilfe abhängig machen soll.

 

Bspw. 2,3 oder 4% der gewährten Hilfe...

 

Damit wäre dann zumindest fair "mischkalkuliert". 

 

Ich muss wirklich gestehen, dass sich mit jedem Antrag die Laune verändert.

 

Wie der Kollege schon erwähnte: Manches Mal freut man sich, manches Mal weniger und manches Mal kann man nur noch mit dem Kopf schütteln, wenn dann eine Hilfe von 9.000,00 € errechnet wird und das Bankguthaben moderat mittig im fünfstelligen Bereich liegt . . .

 

Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass dies alles so "in Stein gemeißelt" bleibt.

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Gelöschter Nutzer
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Nachricht 47 von 151
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ich auch nicht.. ist ja auch alles „ohne Rechtsanspruch“. Bei meinen Fällen hatte ich bisher auch noch keine derben Ausreisser..

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bodensee
Allwissender
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Nachricht 48 von 151
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Sorry vergessen Sie meinen Beitrag am besten. 

 

Ich versuche seit gestern für einen Bildhauer einen Antrag zu stellen. Browser stürzt ab , lässt mich nach dem Login nicht mehr weiterarbeiten. 

 

Daher war ich voll bei den 5000 EUR da mein Mandant es selbst via Elster Zertifikat nicht hinbekommt. 

 

Den Rest hat mein alterndes Gehirn anscheinend vergessen, obwohl ich die letzten Tage sicherlich auch schon 3-4 Anträge kontrolliert und weggeschickt hatte. 

 

Man soll eben doch nicht alles gleichzeitig nebenher machen. Jetzt verabschiede ich mich erstmal zur online Fortbildung für Heute und Morgen. 

 

Und nochmals Sorry bin leider zu spät wieder on gegangen sonst hätte ich meinen Post gelöscht. 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
FeuerbacherM
Einsteiger
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Nachricht 49 von 151
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Guten Abend zusammen,

darf ich auch zwei Fragen zu Novemberhilfen an die hier anwesenden Kollegen stellen?

  1. Wie geht Ihr mit erhaltenen Anzahlungen bei der Ermittlung der Umsatzerlöse um? In den FAQ´s sind anders als bei der Überbrückungshilfe die Anzahlungen nicht erwähnt.🙄
  2. Soloselbstständige sind dann antragsberechtigt wenn in 2019 mehr als 51% der Einkünfte aus der Selbstständigkeit resultieren. Jetzt hat der Soloselbstständigen einen Spekulationsgewinn in 2019 erzielt und hat damit die Einkünfte Grenze gerissen. Irgendeine Idee wie man dem helfen kann?

Würde mich über ein paar Antworten sehr freuen...

 

Gruß

Martin Feuerbacher 

 

 

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jejo
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Nachricht 50 von 151
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@Arnd05  schrieb:

@jejo  schrieb:

@bodensee  schrieb:

 

(...)

 

Ich denke viele hätte gegen so eine Art der Schließung nichts einzuwenden- ich eingeschlossen. 


 

Ich suche schon seit Tagen verzweifelt den Haken, aber es scheint tatsächlich so zu sein, dass (auch) Betriebe mit durchschnittlichen Umsatzrenditen von 30, 20, 10 oder noch weniger % nunmehr einen äußerst warmen Geldregen erwarten dürfen, oder 🤔

 

Wenn ich hierbei keiner "Fata Morgana" aufgesessen bin, dann dürften doch die ersten Klagen von Betrieben, die NICHT schließen mussten, nicht mehr fern sein, oder 😲


 

(...)

 

...aber das ist nur EIN Beispiel von zahllosen Ungerechtigkeiten im Rahmen der verschiedenen Hilfen; ist letztlich dem Zeitdruck dieses neuen Systems geschuldet.......


 

Anfänglich war der "Zeitdruck" sicherlich (auch) "Ausdruck" für unzählige, bis heute ungeklärte Probleme mitsamt den erwähnten Ungerechtigkeiten bei Soforthilfe, Überbrückungshilfe & Co ...

 

Inzwischen sind wir im 9. (Pandemie-) Monat und man sollte meinen, dass es einen gewissen Lerneffekt (thematisch hier lediglich bezogen auf die Transferleistungen) hätte geben können.

 

Allein ich frage mich, wer sitzt da in den Ministerien? Gibt es denn wirklich niemand dort, der vor Beschlussfassung mal ganz kurz inne hält und 1 und 1 zusammenzählt?

 

Allem Anschein nach wird das "Erfolgsmodell Novemberhilfe" nun auch für den Dezember fortgeführt werden, siehe Corona-Pandemie: Dezemberhilfe für die Wirtschaft kommt (bundesregierung.de)

 

Das finde ich nicht nur "hemdsärmelig" wie Kollege @deusex schreibt, sondern in höchstem Maße unverantwortlich, besonders Mutige würden an dieser Stelle vermutlich ein noch deutlich drastischeres Vokabular bemühen ...

 

Nicht dass ich hier falsch verstanden werde - es ist vollkommen richtig, die Unternehmen nicht allein im (Aerosol-) Regen stehen zu lassen!

 

Allerdings - und hier entfernen wir uns meines Erachtens deutlich von "vollkommen richtig" - wird diese "November- und Dezember-Lotterie" dazu führen, dass eine sicher nicht unerhebliche Anzahl von Betrieben allein für diese beiden Monate mehr nicht rückzahlbare Zuschüsse erhält als das was sie verdient hätten, wenn sie das ganze Jahr hart dafür hätten arbeiten "dürfen".

 

Zur praxisnahen Veranschaulichung wird die Lektüre der Beispiele von @Arnd05 empfohlen!

 

Sollte dieser Effekt so nicht gewollt gewesen sein, ist doch die einzig logische Schlussfolgerung, dass die Entscheider in allen Fällen von Umsatzrenditen zwischen 76 und 100% ausgehen, was selbst für die aller(aller)meisten Soloselbständigen und Künstler schon ausgesprochen "sportlich" sein dürfte ...

 

Da ich das was ich schreibe immer noch nicht selbst glauben kann, stelle ich natürlich alles unter den Vorbehalt, dass ich dieses neuerliche Regelwerk einfach nicht zu durchdringen im Stande bin.

 

Aber so oft ich es auch lese ... für mich lautet - ganz "hemdsärmelig" - die (absurde und bizarre) Kurzformel: Vergleichsumsatz x 75% = Jackpot ...

Wohlgemuth
Einsteiger
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Guten Morgen liebe Leidensgenossen,

 

seit gestern kann ich im Portal keine neuen Anträge für die Novemberhilfe anlegen, am Donnerstag funktionierte noch alles wunderbar.

 

Beim Auswählen der "Art des Unternehmens" kommte reproduzierbar immer der Absturz.

 

Sind andere hiervon auch betroffen?

 

Auch heute Morgen am Samstag funktioniert es leider nicht.

 

Gruß!

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ms1702
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Hallo Herr Kollege,

 

das Problem habe ich auch, man kann aber mit einem Trick weiter arbeiten.

Einfach in die Adresszeile des Browser klicken und die Enter drücken.

Dann wird die Seite neu geladen, der "Hänger" ist weg und dir Art des Unternehmen ist ausgefüllt.

 

Kurz vorm Hänger erscheint ein neues blaues Fenster in dem irgendwas mit Pegasos steht.....

 

 

Gruß

(Benutze Chrome als Browser)

deusex
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Ja, alle von mir gestern erstellten Anträge starteten mit dem erwähnten Absturz. Aktualisieren und das blaue Absturzfenster schließen, dann ging es wieder.

 

Noch ein Fall:

 

Mandant hat bewusst eine ca. fifty/fifty-Lösung. Arbeitnehmer und Solo-Selbständig. Ist ja nichts Ungewöhnliches. 

Die gewerblichen Einkünfte an den Gesamteinkünften betrag jedoch grade ca. 47%.

Familie, zwei Kinder. Alleinverdiener. Insgesamt betrachtet benötigt er wirtschaftlich die Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Sonst würde er dies auch nicht machen. Hierfür arbeitet er auch überproportional. Die gewerblichen Einkünfte gehören zu Lebensgrundlage der Familie.

Bumms, hier fliegt auch er raus . . .

Aber:

Sie stehen zumindest nicht ganz "ohne" da und wenn ich dann erkläre, dass die Hilfe diejenigen erreichen soll, die quasi "gar nichts" mehr haben und sich andernorts vermögende Selbständige kaputt lachen und einen Monat eben sich mal wieder (fürstlich bezahlt) um Haus  und Garten kümmern und neue Möbel kaufen, hat man es schon schwer seinen "Würgereflex" zu kontrollieren.

... und für Dezember soll es lt. geposteten Link grade so weiter gehen.

 

Ich bin schon auf nächste Woche gespannt, wenn die Ersten die Novemberbuchführungen bereitgestellt und sich "verbogen" haben, die Umsätze auf spätere Zeiträume zu verlagern . . .

 

Denke ich werde nächste Woche beginnen, nebenher eine "Stilblütensammlung" über kuriose Anträge und deren Begünstigten oder Nichtbegünstigten erstellen.

 

Hilft aber alles lamentieren nichts, denn was Berlin sagt, muss umgesetzt werden, wenngleich sich kein Sinn daraus ergibt und dabei habe ich noch nicht einmal die unsägliche, temporäre USt-Senkung mental verarbeitet.
Betrachtet und bewertet man Dinge, wie diese, überkommt einen das kalte Grausen, was sonst noch im "Think-Tank-Berlin" so "ausgeklügelt" wird.

 

 

 

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Wohlgemuth
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Hallo und Guten Morgen!

 

Super danke für den Tipp, darauf bin ich nicht gekommen.

 

Was mir aufgefallen ist, dass die "neuen" Anträge die persönliche Steuer ID und die USt ID Nummer nicht mehr abfragen, das war am Donnerstag noch anders.

 

Egal, weiter machen 😉 

 

Schönen (Arbeits)Samstag an alle.

deusex
Allwissender
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Hallo ms1702, könnten Sie mir ganz kurz erklären, was dieser Wechsel von Ist- zur Sollversteuerung bringt, wenn die Lock-down-Betroffenen doch überwiegend "just-in-time-Umsätze" ausführen, also die Leistungen sofort bezahlt werden.

Steht mir grade jemand auch dem Schlauch? Danke Ihnen.

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anjazeitler
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Nachricht 56 von 151
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Guten Tag, sehr geehrte Kollegen,

auch ich bauche bitte Rat.

Ich habe gestern morgen einen Antrag endgültig fertiggestellt, die Erklärungen des Antragsstellers hochgeladen und den Antrag abgeschickt (unter Zeugen).

Als ich meinen Antrag Status beantragt in der Antragsübersicht kontrolliert habe, befand sich die unterschriebene Erklärung des Antragsstellers nicht im Anhang, ein Alptraum.

Gleiches mit einem Antrag vom Donnerstags abends.

Ich würde die Anträge gerne zurückziehen und neu stellen.

Ich finde aber die Möglichkeit nicht, den Antrag zurückzuziehen. Stelle ich mich nur dumm an?

 

azeitler
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anjazeitler
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Nachricht 57 von 151
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Ich sehe es so, dass es bei der Novemberhilfe kein Wahlrecht gibt (siehe FAQ 2.3). Nur wenn eine Umstellung im Jahr 2020 von Soll- auf Istversteuerung erfolgt ist, muss der Vergleichsumsatz Vorjahr rechnerisch angepasst werden.

azeitler
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Wohlgemuth
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Nachricht 58 von 151
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Hallo Frau Zeitler,

 

sobald der Antrag beim Amt eingegangen ist, erscheint unten in der Übersicht ein Link "zurückziehen", genauso wie bei den Ü-Hilfen auch.

 

Gruß

IngoBurghardt
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Nachricht 59 von 151
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Wenn ich auf die "Übersicht" gehe, gibt es dort die Spalte unter "eingereichte Anträge" die letzte Spalte "Zurückziehen".

Aber warum eigentlich? Geht die Einreichung überhaupt ohne die Anhänge, oder was haben Sie da rangehängt? Ich unterstelle mal, daß es die Möglichkeit der Rückfragen seitens der Behörde nicht umsonst gibt. Sollte der Fehler bei denen liegen, kann es doch nicht auch noch unsere Aufgabe sein, am nächsten Tag zu kontrollieren, ob deren Postfach voll ist oder sonst irgendwas nicht funktioniert! Ich weiß, wie immer sind wir die "Blöden", wenn die Mandanten auf ihr Geld warten, aber nach zwei Tagen Antragstellen ist bei mir langsam der Punkt überschritten, an dem ich "nur" mit Würgreizen zu tun habe.

 

Trotzdem "besseres" Wochenende in die Runde all derer, die auch an diesem Samstag und Sonntag ihr warmes Plätzchen im Büro ergattert haben

 

Ingo Burghardt

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anjazeitler
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Sehr geehrter Herr Wohlgemuth,

 

darf ich meine Frage noch einmal konkretisieren.

 

In der Übersicht eingereichte Anträge stehe die Anträge innerhalb von wenigen Minuten mit Status "beantragt".

 

In der rechten Spalte erscheint bei mir nicht die Möglichkeit "zurückziehen" (so sollte es lt. Leitfaden sein).

 

Was mache ich falsch?  Vielen herzlichen Dank, ein an sich zweifelnder Steuerberater, der alle Ü-Hilfen bisher ohne Probleme bearbeitet hat ...

 

 

 

azeitler
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letzte Antwort am 01.02.2021 13:31:11 von Leghorn
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