Sehr geehrter Dr. Wartha, danke, daß Sie die Hinweise sehr ernst nehmen - das hilft uns aber leider nicht. Warum ist die DATEV nicht in der Lage, in der Info-DB eine Anleitung zu hinterlegen, wie die Übermittlung, ggf. bis zum Update des Telemoduls, verhindert werden kann? Nochmals zur Problematik: 1. nächster Stichtag 10.02.2020 auch für Quartalsmelder, also fast alle Mandanten - Update evtl. 21.02.2020 2. Daten sind erst nach erfolgter Übermittlung im ELSTER-Protokoll ersichtlich, Vorabtest nicht möglich, also Verstoß gegen DSGVO erfolgt 3. da Kommunikationsdaten für die Zwecke der Besteuerung nicht unbedingt notwendig, verstößt deren Übermittlung dennoch nicht gegen DSGVO? Zu Ihrer rechtlichen Prüfung: Sie haben eine Schnittstelle der Finanzverwaltung bedient und sind damit wahrscheinlich fein raus. Evtl. ergibt sich eine Verantwortung daher, daß die übermittelten Daten anhand der DATEV-Protokolle nicht ersichtlich sind. Möglicherweise auch daher, daß bei Bekanntwerden des Problems keine Informationen an uns Betroffene erfolgten. Zu unserer Prüfung: Wir haben Daten für Kommunikationszwecke gespeichert. Davon werden irgendwelche übermittelt. Daß wir nicht wissen, welche (bisher keine konkreten Aussagen der DATEV), geht vermutlich zu unseren Lasten. Daß unsere Mitarbeiter nicht wissen, wie in den Stammdaten welcher Haken zu setzen ist, geht auch zu unseren Lasten (auch wenn es bisher egal war, ob hinter der Telefonnummer der Haken bei "Standard" oder "Geschäftsleitung" gesetzt wird und sich daher keiner Gedanken darüber gemacht hat). Und wenn wir gar Daten Dritter (Lebensgefährtin, Buchhalter etc.) gespeichert haben erst recht. Der DATEV kann kein Vorwurf gemacht werden, wenn solcher für uns manchmal notwendiger "Datenmüll" gespeichert ist. Sollte zudem die Übermittlung der Daten nur zulässig sein, wenn der Betroffene zustimmt, ist es der DATEV weder möglich noch erlaubt, diese Zustimmung einzuholen - also sind wieder wir verantwortlich. Unsere Lösung Dieser Beitrag geht per SERVICE-Kontakt an die DATEV, in der Hoffnung, daß in der nächsten Woche irgendeine konkrete Anleitung erfolgt, um die Übermittlung von Telefonnummern und E-Mail-Adressen auszuschließen. Ist bis zum 06.02.2020 keine Umsetzung möglich, versenden wir die USt-Werteblätter in Papierform an die Finanzämter, weil wir keine Lust verspüren, jedes Übermittlungsprotokoll zu kontrollieren und beim Finanzamt die Löschung dieser Kommunikationsdaten zu beantragen. Mit freundlichen Grüßen Ingo Burghardt
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