@VerenaWied , haben Sie denn die von @Christian_Buggisch aufgeführten Lizenzformen überhaupt im Einsatz?
Mit der Mitgliedschaft hat das alles natürlich nichts zu tun. Und eine Zwangsumstellung gibt es nicht. Ohne gültige Lizenz kann man keine Produkte nutzen, so steht das auch im Chefbrief ("die entsprechenden Verträge zwischen Ihnen und DATEV ... enden".
@andreashofmeister schrieb:@VerenaWied , haben Sie denn die von @Christian_Buggisch aufgeführten Lizenzformen überhaupt im Einsatz?
?
Umgestellt ist noch nicht, aber wir wurden angeschrieben und ich kann den Assistenten nutzen.
enn sich Mitarbeitende bisher eine Netzlizenz geteilt haben, kann es dadurch zu Mehrbedarf an Lizenzen kommen. Wenn das zutrifft, können Sienach der Lizenz-Umstellungfolgendes tun:
- Die Anzahl der Lizenzen kann optimiert werden. Generell kann die Benutzerlizenz Einzelanwendung während der Vertragslaufzeit beliebig oft anderen Personen zugewiesen werden.
KLAR!
Wir haben mehr Arbeit, müssen regelmäßig manuell nacharbeiten – oder dürfen uns über eine zusätzliche Lizenzgebühr freuen. - Einfach, weil wir irgendwann genervt aufgeben.
DANKE, liebe Genossenschaft!
Ganz im Sinne von:
„Mehr Aufwand, mehr Kosten – aber immerhin kein Fortschritt.“
Mit der Datei "BenutzerlizenzFreigabe.exe" unter "C:\Program Files (x86)\DATEV\PROGRAMM\SWS" scheint sich die Freigabe der (dynamischen) Lizenzen per Log Off Script "automatisieren" zu lassen.
Es wäre aber total toll hier einen Parameter kennenzulernen, der die beiden (sich automatisch schließenden) Hinweismeldungen unterdrückt und den Abmeldevorgang ggfs. etwas weniger verzögert.
@Christian_Buggisch schrieb:Mit der Mitgliedschaft hat das alles natürlich nichts zu tun. Und eine Zwangsumstellung gibt es nicht. Ohne gültige Lizenz kann man keine Produkte nutzen, so steht das auch im Chefbrief ("die entsprechenden Verträge zwischen Ihnen und DATEV ... enden".
Nun ja, danach hatte ich nicht gefragt, Sie wollten bestimmt @vogtsburger antworten, oder?
Für mich war das schon so klar....
Ja, sorry, das ging an @vogtsburger. Mir war klar, dass Ihnen das klar ist 😉
@Christian_Buggisch schrieb:[...]
Und eine Zwangsumstellung gibt es nicht. Ohne gültige Lizenz kann man keine Produkte nutzen, ...
[...]
... dass die Nutzung ohne die 'passende' Lizenz nicht möglich ist, ist mir (natürlich) auch klar
... das kann einem ja auch jetzt schon jederzeit passieren, z.B. wenn der Lizenzpool (ungewollt) leer oder inkontinent ... ähm ... inkonsistent ist oder Ähnliches ...
... aber ich frage mich, welchen Status dann die Geschäftsbeziehung zur DATEV hat und welche Kosten dann weiter berechnet werden
Von den Banken flattern ja auch gelegentlich Briefe in's Haus, dass man die Geschäftsbeziehung kündigen müsste, falls den geänderten AGB oder den geänderten Preisen nicht zugestimmt wird.
Das habe ich in einzelnen Fällen tatsächlich genutzt, um nicht händisch kündigen zu müssen 😎
@Christian_Buggisch @Christian_Buggisch schrieb:
Und um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen und weil sich die Community immer wieder zu Recht Klarheit in unseren Aussagen und Botschaften wünscht: Die Umstellung, das steht auch so im Chefbrief, ist verpflichtend bis 31.12.2027 durchzuführen. DATEV kündigt zum 31.12.2027 die Verträge mit den bisherigen Lizenztypen Betriebsstättenlizenz, Netzlizenz, PC-Lizenz, Betriebsstättenlizenz (Fall) und Generallizenz. Das bedeutet, dass die entsprechenden Verträge zwischen Ihnen und DATEV zum 31.12.2027 enden, falls Sie diese bis zu diesem Termin nicht auf die entsprechende Benutzerlizenz umstellen.
So eine konkrete Aussage wäre für den Startzeitpunkt und dem Umfang der Cloudanwendungen Lohn, Rechnungswesen und Steuern wünschenswert.
Ich muss mir mal den Screenshot von @deusex ausleihen:
Ein Schelm, der auf die Benutzerlizenz umstellt, genau auf ein einziges Benutzerlizenz Set reduziert und diese dem Windows und DATEV Benutzer "DATEV User" zuordnet womit sich die gesamte Kanzlei anmeldet. 😉
@janm schrieb:Ich muss mir mal den Screenshot von @deusex ausleihen:
Ein Schelm, der auf die Benutzerlizenz umstellt, genau auf ein einziges Benutzerlizenz Set reduziert und diese dem Windows und DATEV Benutzer "DATEV User" zuordnet womit sich die gesamte Kanzlei anmeldet. 😉
Nein kein Schelm sondern das praktische Szenario: MA meldet sich an seinem Arbeitsplatz ab, weil ein länger Besprechung ansteht und im Anschluss daran die Kanzlei verlassen wird. Im Besprechungszimmer meldet sich der MA wieder an. Würden die Lizenzen mit dem Abmelden am Arbeitsplatz zurückgegeben, kann es geschehen, dass die "Neuanmeldung" im Besprechungszimmer daran scheitert, dass ein anderer Mitarbeitender sich genau diese letzte Lizenz für seine zwei Minuten Arbeit mit der Anwendung "geklaut" hat.
Wie realistisch dieses Szenario ist, muss jede Kanzlei für sich beurteilen und hängt vermutlich aber hauptsächlich von der Kanzleigröße (Anzahl Mitarbeitende / Standorte) ab.
@janm schrieb:...
diese dem Windows und DATEV Benutzer "DATEV User" zuordnet womit sich die gesamte Kanzlei anmeldet. 😉
Das ist genau das Szenario, welches ich mit der nur bedingt lizenzkonformen Programmnutzung, die von Seiten der DATEV wohl bisher weitgehend geduldet wurde, meinte.
@SchultzTax schrieb:Wieso muss bei den dynamischen Lizenzen die Freigabe einer Lizenz durch den Benutzer manuell erfolgen? Kann die Freigabe nicht an den Abmeldevorgang gekoppelt werden?
Damit man aus Bequemlichkeit mehr Lizenzen ordert, als man tatsächlich brauchen würde. Zumindest eine als Puffer, für derartige Fehler.
In der Theorie könnten (!) die Kosten gleich bleiben, wenn man so einiges über sich ergehen ließe. In der Praxis, wird das teilen der Lizenzen so unbequem, dass man keine Lust mehr hat und einfach zahlt. Geschäftspraktiken, welche man eher von speziellen "Familienunternehmen" erwartet, nicht jedoch von einer eG.
@agmü schrieb:Wenn ich die Lizenztypen richtig verstanden habe, wird es künftig nicht ausreichend sein, die Buchhaltung zu beenden, sondern der Mitarbeiter muss aktiv die Lizenz freigeben, damit weitere Mitarbeitende auf Rechnungswesen zugreifen können. Alternativ werden wir bis zu drei zusätzliche Lizenzen benötigen oder wir müssen unsere Workflows in diesem Bereich komplett umstellen, damit keine zusätzlichen Lizenzen erforderlich werden.
Ich befürchte, dass es kleinst-Kanzleien geben wird, für die der geänderte, kostenoptimierte Workflow darin besteht, dass sich mehrere natürliche Personen ein Benutzerkonto teilen. Nur eine Frage der Zeit. So wie SmartLogins von Mandanten auf die eigene Beraternummer um DUO-Verträge zu sparen... 🤕
Hier von der Umsetzung von Kundenwünschen zu sprechen, hat schon fast etwas von Neusprech.
"Krieg ist Frieden. Freiheit ist Sklaverei. Unwissenheit ist Stärke." - Aktueller denn je, aber ich schweife ab...