Hat jemand schon einmal eine ZUGFeRD-Rechnung von Amazon erhalten? Ich habe mein Amazon-Business-Konto scheinbar erfolgreich auf E-Rechnungsstandard umgestellt in der Kontoverwaltung.
Die Rechnung soll per E-Mail-Anhang zugesendet werden und per Lastschrift bezahlt werden.
Eine Testbestellung habe ich auch gemacht, nur noch keine Rechnung dafür erhalten (vermutlich beim Versand morgen erhalte ich dann aber die Rechnung).
Im Endeffekt erhoffe ich mir damit eine bessere Automatisierung sowohl beim kreditorischen Buchungssatz als auch beim Zahlungsausgleich über OPOS.
Kreditorisch sollte die USt.-ID des Lieferanten übergeben werden und auch die Amazon-Bestellnummer. Beides wird meines Wissens über ZUGFeRD als XML-Strukturdatensatz übertragen.
Fraglich ist, ob DATEV das ins Rechnungswesen auch übernimmt. Wenn ja, würde uns grundsätzlich nur noch das Sachkonto als Aufwand bleiben.
Wenn die Bestellnummer als Auftragsnummer mit ins DATEV ReWe übergeben wird, sollte beim Einspielen der Bank auch eine grüne Lampe beim OPOS-Ausgleich entstehen.
Kann das jemand so bestätigen z.B. @tu_heggi ? Das wäre dann eine bestmögliche Automatisierung.
Wenn der Mandant die Übergabe der Rechnung als E-Mail-Anhang noch automatisiert und so für Vollständigkeit sorgt, wären wir einen Schritt bei der Automatisierung weiter....
@mosachse schrieb:Fraglich ist, ob DATEV das ins Rechnungswesen auch übernimmt. Wenn ja, würde uns grundsätzlich nur noch das Sachkonto als Aufwand bleiben.
Und der Buchungsschlüssel.
Je nach Einstellungen gehört der BU-Schlüssel ja direkt zum Sachkonto...
Ich habe das eben mal versucht und die hoffentlich per ZUGFeRD richtig übergebenen Informationen des Buchungssatzes manuell erfasst.
Leider kein grüner OPOS-Ausgleich.
Leider wird scheinbar beim OPOS-Ausgleich der Bankbuchungen nicht das Feld Auftragsnummer durchsucht. Ich meine es zählt ausschließlich das Belegfeld 1.
Ins Belegfeld 1 wird sicherlich auch über ZUGFeRD die Amazon-Rechnungsnummer übertragen werden.
Und diese Amazon-Rechnungsnummer spiegelt sich nicht im Verwendungszweck der Bankabbuchung wider, sondern nur die Auftragsnummer und die Amazon eigene Zahlungsreferenz.
Sehr schade wäre das... Ich meine beim kostenpflichtigen DATEV ASB wird mehr berücksichtigt... Naja am Ende wieder kein Durchbruch scheinbar...
nuja, ich würde sagen dass das in wenigen Jahren möglich sein wird.
Nur brauchen die Mandanten dann leider (oder zum Glück) auch keinen Steuerberater/Buchhalter mehr
und in der Folge dann die die Steuerberater auch keine DATEV mehr.
@jareddaum schrieb:nuja, ich würde sagen dass das in wenigen Jahren möglich sein wird.
Nur brauchen die Mandanten dann leider (oder zum Glück) auch keinen Steuerberater/Buchhalter mehr
und in der Folge dann die die Steuerberater auch keine DATEV mehr.
Einen SteuerBERATER werden Mandanten noch lange brauchen. Sie brauchen aber keinen Steuerformularausfüller mehr.
@mosachse schrieb:Hat jemand schon einmal eine ZUGFeRD-Rechnung von Amazon erhalten? Ich habe mein Amazon-Business-Konto scheinbar erfolgreich auf E-Rechnungsstandard umgestellt in der Kontoverwaltung.
Die Rechnung soll per E-Mail-Anhang zugesendet werden und per Lastschrift bezahlt werden.
Oh, entnehme ich das richtig, dass mit Business-Konto eine Zusendung der Rechnungen von Amazon via E-Mail erfolgt und ggf. nach UO weitergeleitet werden kann; das würde ja getmyinvoice/invoicefetcher für Amazon erübrigen.
Auch SteuerBERATER werden künftig nicht mehr so stark gebraucht, nachdem man andere Konzerne möglicherweise mit DE Daten (Nutzenverhalten, KI Training, strategische Abhängigkeit usw.) „füttert“ und wir dafür noch kräftig zahlen dürfen.
Da kann man nur den Kopf schütteln.
Wie blind kann man sein, immer mehr strukturelles Wissen ins Ausland zu verlagern?
Algo, sehen Sie doch nicht so schwarz. Wer heute noch glaubt, der Beruf des Steuerberaters existiert in dieser Form in zwanzig Jahren noch, übersieht die Zeichen der Zeit bewusst.
Buchführung, Beratung, Personalabrechnungen für DAUs in Onlineanwendungen; alles macht die KI . . . aber interessant dann der Wegfall des "Buchungssatzes" in Rewe online (ist so angekündigt) . . . Schöne neue Welt.
Hoffentlich bemerkt die DATEV noch rechtzeitig, dass es durchaus Buchungen gibt, die nicht über Finanz- und Verrechnungskonten gebucht werden können . . . oder man kümmert sich darum, wenn das Banana-Programm beim Anwender reifen darf.
Spaß beiseite:
Das Berufsbild wird sich enorm ändern und die Leute werden dann einem nicht mehr die Tür einrennen, wie heute.
Ich Frage mich nach wie vor wie viel Geld Ihnen die DATEV zahlt. Ich habe ihnen das schonmal erklärt, sie haben ihre Mandanten und erziehen die passend, das finde ich nicht verkehrt, ist aber nicht mein bevorzugter Weg.
Nahezu jeder Mandant muss für DUO seine Prozesse komplett über den Haufen werfen und diese in einer komplizierten und wenig intuitiven Umgebung mit zahlreichen Beschränkungen erledigen. Aber sie haben ja keine Mandanten mit Kreditkarte, mit PayPal, mit FinTechbanken etc., sind am Markt alles nur Randerscheinungen und müssen DATEV konform aus dem System entfernt werden.
DUO kann funktionieren, wenn der Mandant nichts hat, kein funktionierendes System. Aber die meisten Mandanten haben funktionierende Systeme und Prozesse und ich sehe es als meine Aufgabe, diesen Mandanten die Steuern drumherum zu designen.
Mal vorsichtig gesprochen, mit ihrer Art (die sie hier beschreiben) wird sich nicht mehr sehr lange Geld verdienen lassen, denn das macht dann die KI. Wir Steuerberater werden sukzessive zu Consultant Managern, die Prozesse entwickeln müssen und nicht Belege buchen sollen.
P.S.
Die DATEV nutzt für den ASR und den ASB keine generative KI, es ist eine reine Mustererkennung und verwendet lediglich Algorithmen, keine umfassende LLMs. Hier mal Google dazu
Neben dem klassischen ASR, der eher auf Mustererkennung und maschinellem Lernen basiert, setzt DATEV in weiteren Bereichen mittlerweile auch Generative KI (GenAI) ein.
Hallo @deusex ,
ja, scheinbar ist das jetzt möglich. Wie gesagt, ich habe bis jetzt noch keine Rechnung erhalten. Die Rechnung wird meiner Meinung nach beim Versand erzeugt. Ich werde berichten, wie es gelaufen ist bis Ende der Woche.
Also ich habe genug Mandanten mit Kreditkarten, mit PayPal-Konten und auch mit FinTech-Banken. Wir haben keinen Mandanten mehr, der uns Ausgangsrechnungen über DUO liefert, die kommen alle per Schnittstelle ins System. Deswegen zahlt mir die DATEV auch kein Geld. Aber ich kann mich ja mal an Herrn Jendritzki wenden.
Und wir haben da wenig Probleme mit. Nur liefern unsere Mandanten auch sauber zu. Ihre Mandanten tun das anscheinend nicht. Das soll dann die DATEV für Sie regeln. Ich frage mich, wie das irgendeiner Dienstleister tun soll. Es sei denn, der setzt statt auf generative KI auf hellseherische KI.
Ich sehe auch weiterhin nicht, was für Probleme Mandanten mit DUO haben sollten, die z. B. PayPal-Konten haben. Wir bekommen über DUO die Rechnungen angeliefert, verbuchen die, lesen PayPal über den Zahlungsdienstleisterservice ein und ziffern die aus, im Zweifel über die OPOS-Suche. Wo muss der Mandant seinen Prozess in irgendeiner Weise an DUO anpassen, außer das die Rechnung irgendwie in DUO landet? Das ist eine ernstgemeinte Frage.
Wo wir uns einig sind: Mit FiBu werden wir in ein paar Jahren kein Geld mehr verdienen. Über die E-Rechnung werden alle Daten in definierter Form elektronisch angeliefert und über die KI verbucht. Wir müssen dem Mandanten andere Services als FiBu anbieten, um relevant zu bleiben.
Also lobpreisen sie die DATEV hier für ein Stück Belegwesen? Denn sie nutzen genau zu 1%, dafür brauche ich den ganzen Rotz hinten dran nicht.
Das was ich beschreibe ist dann aber genau der Weg, nur darum geht es bei uns, wie bekomme ich die Belege mit dem geringsten Aufwand in DUO. Bearbeiten tut da kaum noch jemand.
Den ASR brauche ich nicht mehr, weil das kann Tabula auf einem ganz anderen, viel höheren Niveau. Der ASR ist für mich eine Haftungsfalle, mehr nicht. Die DATEV spricht immer von Erkennungsquote von 75% und mehr. Meine Fälle (Testfälle) lagen bei 17-18%, die DATEV hat dann Spezialfälle darien gesehen, die waren es eigentlich nicht, nur individualisierte Fälle wo wir die BWA so designt haben, dass der Mandant auch was damit anfangen kann, sprich 7 Wareneingangskonten und ich meine 23 Ausgangskonten.
Da sehe ichehr Potenzial, als im reinen Belegababrietne .
@mosachse schrieb:Hallo @deusex ,
ja, scheinbar ist das jetzt möglich. Wie gesagt, ich habe bis jetzt noch keine Rechnung erhalten. Die Rechnung wird meiner Meinung nach beim Versand erzeugt. Ich werde berichten, wie es gelaufen ist bis Ende der Woche.
Vielen Dank vorab !
jep, funktioniert.
gestern mal mit hilfe der hier geschrieben tipps eingerichtet, und siehe, die erste rg-mail trudelte im zugferd format auf meiner rechungsemail ein.
Hallo @deusex
Erfolgreiche Rückmeldung hinsichtlich E-Rechnungen von Amazon per E-Mail-Anhang:
Ich habe eben die Rechnung per E-Mail-Anhang von Amazon erhalten. Weitergeleitet über DATEV Upload Mail (spätere vollautomatische Weiterleitung / Einbindung kommt noch).
Ergebnis: Es scheint alles perfekt zu sein.
Es ist eine Rechnung im ZUGFeRD-Format. Laut DATEV entspricht die E-Rechnung von Amazon zwar nicht den Formatvorgaben. Sie ist jedoch gültig nach EN 16931 und wird steuerlich anerkannt. Wir haben das auch bei vielen anderen Lieferanten mit E-Rechnungen beobachtet.
Rechnungsbetrag, Rechnungsdatum, Rechnungsnummer, und der Geschäftspartner (in meinem Fall die Amazon Business EU S.à.r.l, Niederlassung Deutschland) werden sauber übertragen.
Im neuen DATEV Belege Online wird auch die Amazon-Bestellnummer in das Feld Auftragsnummer mit übertragen.
Als Rechnungsnummer wird immer die offizielle Rechnungsnummer der Amazon-Rechnung übertragen.
Wie gestern erläutert:
Ein vollautomatischer OPOS-Ausgleich mit grüner Lampe im Rechnungswesen ist leider von Seiten der DATEV später nicht möglich, weil für den OPOS-Ausgleich im Rechnungswesen auch die Auftragsnummer durchsucht werden müsste. Eventuell ist es beim DATEV ASB anders, aber den setzen wir wegen ordentlicher Lerndateierstellung und -pflege und dem daraus resultierenden schlechten Preis-Leistungs-Verhältnis des DATEV ASB nicht ein.
Fazit:
Wir werden wir allen Mandanten diese Umstellung dringend empfehlen.
Vorteile:
... aber soweit ich feststellen konnte, nicht über das DATEV-E-Rechnungspostfach. Der Code, den Amazon für die Verifizierung des E-Mailkontos versendet, kommt nicht im E-Rechnungspostfach an. Da muss man wohl abwarten, bis die Traffic oder Peppol-Verbindung etabliert wurde.
Der Unterschied scheint mir eher in der Systemgrenze zu liegen.
DUO ist innerhalb der DATEV-Welt durchaus ein durchgängiger Prozess: Beleg, Zahlung, Verknüpfung, Buchungsvorschlag, Belegbild am Buchungssatz. Schwierig wird es eher an den Rändern, wenn Mandanten bereits eigene Zahlungsdienstleister, Plattformen oder Vorsysteme nutzen.
Tabula scheint (aus eigener Kenntnis kann ich das nicht beurteilen) insoweit weniger ein Ersatz für DATEV/DUO zu sein, sondern eher ein vorgeschalteter Spezialist für Belegbeschaffung und Vollständigkeitskontrolle, der dann über DATEV-Schnittstellen weitergibt. Ob das im konkreten Fall ein Gewinn ist, hängt wohl stark davon ab, wie sauber diese Übergabe funktioniert.
Und ob MyDATEV Kanzlei diese Lücke schließen kann, wage ich aktuell noch zu bezweifeln
Das ist ein wesentliches Aspekt von "mir graut vor der Cloud": die Bruchstellen werden sichtbar.
Oha, das hört sich doch vielversprechend an, denn zwischenzeitlich war gerade noch Amazon ein Lieferant, der im Privatkonto nur leidig über invoicefetcher abgerufen wurde und es dadurch monatlich zu Problemen kam und ich persönlich das wieder aufkündigte. Hier wäre für eine zuverlässige Abholung auch das Business-Konto nötig geworden und wenn dann umgestellt werden soll, direkt auf Upload Mail ohne invoicefetcher.
Der Rest stellt per E-Mail zu; den ein oder anderen habe ich für die E-Rechnungsplattform eingerichtet, was zuverlässig im Hintergrund läuft.
Eventuell ist es beim DATEV ASB anders, aber den setzen wir wegen ordentlicher Lerndateierstellung und -pflege und dem daraus resultierenden schlechten Preis-Leistungs-Verhältnis des DATEV ASB nicht ein.
Der ASB ärgert mich hin- und wieder auch, aber hat sich m.E. durchaus stark verbessert; nichtsdestotrotz habe auch ich (wieder) vorrangig saubere Lerndateien hinterlegt. Der ASB ist zwar verbesserungswürdig, macht aber dennoch m.E. einen ganz guten Job, aber das liegt wohl im jeweiligen, individuellen Blickwinkel des Betrachters in Bezug auf konkrete Mandantenbuchführungen; am Ärgerlichsten tatsächlich ein falscher Buchungstext, auch wenn dieser bereits x-mal bei wiederkehrendem Verwendungszweck, geändert wurde.
Aber zurück zu Amazon. Werde da mit den Juli-Infos dies auch wärmstens bzw. eindringlich empfehlen und bei besonderen Fällen, auch persönlich "darauf hinarbeiten", da ich hieraus durchaus einen enormen Effizienzgewinn in den Mandantenbuchführungen erwarte; auch für meine eigene Buchführung.
Noch was Ergänzendes: Konnten Sie schon beaobachten, ob hier bei Mehrfachbestellungen einzelne Rechnungs-PDF erstellt werden oder wie beim Privatkonto mehrere Rechnungen in ein PDF integriert sind ?
Danke für die Infos !
Tabula kann auch alles, soweit sind wir aber noch nicht. Aber es gibt auch die Mandantenseite mit Bankanbindung, Überweisungen etc. Für den Mandanten ändert sich gar nicht soviel. Es ist halt nur universeller, intuitiver und näher am Steuerberater und dessen Prozessen, unabhängig von der Qualität der Buchungen.
Aber es geht halt auch nicht ohne DUO, so klar muss man das sagen. Denn wie der Dortmunder Kollege schon richtig sagt, ein nicht kleiner Teil der Buchungen kommt bei uns aus Vorsystemen und das sind und bleiben die besten Buchungen.
Angst macht mir, dass die DATEV viel verspricht und wenig hält, wenn der heutige Prozess Buchhaltung durch ein Programm der Qualität Auftragswesen next ersetzt werden muss (alleine schon wegen des SQL Server), dann weiß ich nicht ob meine seine Berechtigung am Markt halten kann.
P.S.
DUO kann ich bei kaum einem Mandanten sinnvoll in großen Umfang einsetzen. Würde sagen, 50% der Mandanten sehen DUO nicht mal. Es ist als Belegtransportebene gedacht und für viel mehr taugt es halt leider nicht, wenn man Mandanten betreut, die ein funktionierendes System haben oder Mandanten die eben auf der Höhe der Zeit agieren wollen. Solange, da bleibe ich bei meiner Aussage, keine Zahlungsdienstleister ala PayPal, Adyen, MangoPay nativ an DUO angebunden werden, so lange kann man Mandanten in meinen Augen nicht zu DUO raten.
Es ist als Belegtransportebene gedacht und für viel mehr taugt es halt leider nicht
Zwischenzeitlich ist dies tatsächlich so, was nicht immer so war. "Früher" bearbeitete man noch die Belege, legte Kreditoren/Debitoren für die FiBu an und organisierte die Belegablage sauber.
Mehr als oben zitiert soll es auch nicht mehr sein, wenn maximaler Mandatsservice erreicht werden will. Die Leute wollen sich möglichst wenig mit der Buchführung beschäftigen, sondern operativ Geld verdienen.
UO sehe ich nach wie vor als das wichtigste Bindeglied zwischen Mandant und Steuerberater. Keiner mehr nutzt Auftragswesen, sondern setzt Alternativen ein; sogar auf meine Empfehlung.
Personal Online will grade laufen lernen, aber ist offen gesagt noch schrottig, da keine Barrierefreiheit möglich ist; es müssen immer noch Daten auf einem Drittweg übermittelt werden (Vormonatsfehlzeiten bspw.).
Ich habe hier auch Steuerberaterzugriff auf Lexoffice, das ich einer Handvoll Mandanten für ihre Minibuchführung empfahl; für die ist es ausreichend. Ich würde damit niemals arbeiten wollen, da es schon recht simpel ist.
Würde sagen, 50% der Mandanten sehen DUO nicht mal
100% meiner Buchführungsmandate nutzen Unternehmen online und 80% wissen es nicht einmal 😉
Meiner Erfahrung nach gibt es bei Amazon Business immer nur einzelne Rechnungen. Diese Unart wie beim privaten Amazon-Konto mehrere Rechnungen in eine PDF zu packen, gibt es bei Amazon Business nicht.
Schon gar nicht bei einer E-Rechnung im ZUGFeRD-Format. Auch wenn das in der Praxis oft nicht gemacht wird: Es sollte ohnehin schon aus steuerlichen Gründen für eine korrekte Rechnungsstellung jeder auf Amazon Business umstellen.
Bitte beachten Sie eine Einschränkung:
Sie können in Amazon Business in den Einstellungen zur E-Rechnung im ZUGFeRD Format NICHT die DATEV Upload Mail Adresse hinterlegen!
Es wird bei der Einrichtung ein Bestätigungscode an die Mail-Adresse gesendet, den Sie bei den Einstellungen bei Amazon einmalig da eingeben müssen zur Bestätigung. Auf die DATEV Upload Mail Adresse können Sie aber nicht zugreifen um den Code einzusehen.
Ich habe die Amazon-Rechnung erstmal an meine normale Mail-Adresse senden lassen und dann per Upload-Mail weitergeleitet. Aber den Schritt will ich noch automatisieren mit einer Mail-Adresse die automatisch an DATEV Upload Mail weiterleitet.
Mir ist nur nicht ganz klar, ob ich nicht gleich die E-Rechnungsplattform nutzen soll wenn verfügbar beim Lieferanten. Meiner Meinung nach fallen für den Empfang von E-Rechnungen über die DATEV E-Rechnungsplattform auch keine Kosten an. Amazon scheint das ab nächstem Jahr (Peppol) auch mit anzubieten.
Einige Lieferanten liefern mittlerweile E-Rechnungen bei uns, meistens per E-Mail-Anhang. Jeder weiß, dass die Quote an E-Rechnungen heute immer noch erschreckend schwach ist (ich meine etwas über 10%). Es gibt da auch Zahlen von DATEV. Eigentlich sollte es B2B mittlerweile längst Standard sein.
In der Praxis bin ich mir für die Zukunft auch sehr unsicher, ob die meisten Lieferanten Rechnungs-Plattformen anbieten werden. Ich denke viele E-Rechnungen werden weiterhin per E-Mail-Anhang gesendet. Grundsätzlich bin ich kein Fan von E-Mails mit Anhang, aber ich denke das wird das Mittel der Wahl auch bei E-Rechnungen bleiben (selbst wenn es potentiell unsicher).
Daher plane ich auch eine dezidierte Mail-Adresse für Rechnungen, die automatisch an DATEV Upload-Mail weiterleitet. Leider habe ich aber auch da schon von Problemen bei Gmail-Konten und Weiterleitung zu DATEV Upload Mail gelesen hier in der Community und dann wieder davon Abstand genommen erstmal.
Fraglich ist leider auch, ob die Lieferanten dann auch ausschließlich so umsetzen und wirklich nur Rechnungen an diese dezidierte "Rechnungs-E-Mail-Adresse" senden oder auch AGBs, Auftragsbestätigungen, etc. die ggf. in der Finanzbuchführung nichts zu suchen haben.
In der Praxis wird man wahrscheinlich oft Probleme haben mit Mails haben. Man meldet sich mit einer einzigen Mail-Adresse an beim Lieferanten und da kommt dann einfach immer alles hin - auch die Rechnung.
Ich denke die Rangfolge sollte sein: E-Rechnungsplattform (wo es geht) und dann E-Mail.
Mal sehen, was das optimale Setup in Zukunft sein wird.
Übrigens:
Meine Erfahrungen mit Diensten wie GMI sind ebenfalls nicht positiv. Anfangs vielversprechend später immer wieder Probleme spätestens mit 2FA. Von Anfang an war ich beim Geschäftsmodell mit dem wesentlichen Nutzen "Abholung von Rechnungen aus Portalen der Lieferanten" skeptisch.
Ihre Einschätzung mit den "Rechnungs-Abholdiensten" teile ich uneingeschränkt, weshalb ich da auch nicht mehr zurückwollte.
Die Problematik, dass nicht direkt die Upload-Email-Adresse hinterlegt werden kann, hatte ich auch bereits in einem anderen Fall, gerade weil die Registierungs-E-Mail auch gleichzeitig Rechnungs-E-Mail sein muss und in den jeweiligen Profileinstellungen der Portale keine Optionen möglich sind.
Bei Haufe hatte ich diesbezüglich angerufen und mir wurde gesagt, dass dies zwar nicht "online" ginge, aber ich solle eine E-Mail schreiben, wo die Rechnung hingesandt werden soll und ich teilte die "kryptische" Rechnungsadresse der E-Rechnungsplattform mit. Seitdem erhalte ich die Rechnungen zuverlässig und vollständig, als E-Rechnung, via E-Rechnungsplattform.
Ich denke, mit ein wenig Nachhaken ist dies auch bei anderen Anbietern möglich.
Zumeist hängen die Rechnungen ja immer noch an den E-Mails dran und dafür habe ich auf meiner info@.... einfach eine Weiterleitungsregel eingerichtet, welche bei bestimmten Betreff und Adressat eine Weiterleitung auf Upload Mail vornimmt und die E-Mail gleichwohl nach Weiterleitung gelöscht wird.
So werden diese Rechnungen direkt nach UO geleitet, ohne dass man diese zu Gesicht bekommt bzw. auch nur einen Klick verschwenden muss.
Dies ist auch aktuell meine favorisierte Variante.
So würde ich es auch bei Amazon machen und wer spielen will leitet die E-Mail-Rechnung dann via Outlook-Regel an die Rechnungsplattform-E-Mail weiter . . . Viele Wege führen nach Rom.