Oder Absicht und es kommt ne energiekrisenhilfe 😉
Seit Anfang April keine Reaktion auf die Änderungsanträge
Wie soll man da eine Schlussabrechnung des Paket II machen ? (Der 31.12.2022 ist unrealistisch; wenn bis dahin noch nicht mal alle Antrage bewilligt sind...)
Ich habe eine Frage zum Erweiterungsantrag.
Folgender Fall:
- Ü IV-Antrag 01-03/22 ist gestellt
- der Erweiterungsantrag wurde Anfang Juni gestellt (da noch kein endgültiger Bescheid vorlag und somit auch kein Änderungsantrag vor Ablauf der Frist am 15.06.22 gestellt werden konnte)
- Mittlerweile haben wir den endgültigen Bescheid vorliegen
- Es gäbe sogar im Portal die Option einen Änderungsantrag zu stellen, dann kommt aber der Hinweis, dass man nur die Zahlen verändern, aber keine Zeiträume hinzufügen kann
- die Frist für die Angabe der Zeiträume 04-06/22 ist ja der 30.09.22
Wie kann man die Angaben für für 04-06/22 im Portal einreichen? Ist das ggfls. noch nicht programmiert?
@mehrkaffee schrieb:
- die Frist für die Angabe der Zeiträume 04-06/22 ist ja der 30.09.22
Wie kann man die Angaben für für 04-06/22 im Portal einreichen? Ist das ggfls. noch nicht programmiert?
Dies wurde doch auch auf den 15.06.2022 vorgezogen?
Meine ich auch, alle Friste wurden wg. Auslaufen der EU Beihilferegelungen auf den 15.6. vorgezogen, daher ja auch die Vorabbescheid die nur die Frist betrafen. Daher wer für den Zeitraum 4-6/2022 noch nicht eingereicht hat kommt zu spät.
Wenn man bis zum 15.06. einen Erweiterungsantrag gestellt hat, kann man bis Ende September 2022 einen Änderungsantrag für diese Erweiterung stellen:
Aus dem Portal:
Aus den FAQ:
Von daher: Ja, die Frist 15.06. ist korrekt, es sei denn man hat sich mit einem Änderungsantrag darüber hinausgemogelt. 😁
@andrereissig schrieb:Wenn man bis zum 15.06. einen Erweiterungsantrag gestellt hat, kann man bis Ende September 2022 einen Änderungsantrag für diese Erweiterung stellen:
...
Von daher: Ja, die Frist 15.06. ist korrekt, es sei denn man hat sich mit einem Änderungsantrag darüber hinausgemogelt. 😁
Danke für die Klarstellung. Auch wenn ich langsam finde, dass "klar" da irgendwann nicht mehr der richtige Ausdruck ist.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Hat sich hier mittlerweile auch geklärt...
Man kann den Änderungsantrag jetzt noch stellen - auch für 04-06/2022.
Die Meldung vor der Anlage des Änderungsantrags, dass man nur die Beiträge, aber nicht die Zeiträume ändern könne ist einfach falsch...
Eben dann wurde ja bis zum 15.6. ein Antrag gestellt.
@Uwe_Lutz Klarheit bei den Ühilfen das hab ich mir inzwischen vollständig abgeschminkt.
Fristen immer nachschauen, das nachste werden die ganzen Schlussabrechnungen sein.
Und wie immer Zeitdruck bei uns weil wir mussten bis zum 15.6. liefern. Zeitdruck auf der Seite der L-banken wohl kaum, es dauert inzwischen wieder extrem lange bis überhaupt Rückfragen kommen. Ich glaube letzte Woche kam der letzte Ühilfe III Plus Bescheid.
FAQ welche Fassung hätten Sie denn gern.
Ich denke hier können alle die davon betroffen sind die Liste endlos erweitern.
Bin ja wirklich mal gespannt ob die Unmengen von Anträgen jemand wirklich inhaltlich prüft.
Und vor allem WAS da "geprüft" wird...
"Wir könne nicht nachvollziehen, dass die Unterschrift von dem Geschäftsführer erfolgt ist, bitte aktuellen HR-Auszug einreichen."
Mieten: ca. 20.000,00 pro Monat
Zinsen: ca. 250,- pro Monat (mit leichten Schwankungen nach oben und unten +/- 200 Euro...)
-> "Bitte erläutern Sie die unterschiedlich hohen Zinsen in den einzelnen Monaten."
Die Liste ließe sich noch fortführen...
🚨#Fristverlängerung zur #Schlussabrechnung ist durch 💃💃
https://www.stbk-sachsen-anhalt.de/ueberbrueckungshilfe/
Es ist - insbesondere Dank der Arbeit von BStBK und DStV gelungen - die Fristverlängerung beim BMWK zu erreichen (und das war ein harter Kampf!):
1.) #pauschal #gewährte #Fristverlängerung für alle prüfenden Dritten bis 30.06.2023
Nach Ablauf des letzten Fördermonats, spätestens jedoch bis 30. Juni 2023, legt der Antragsteller über den von ihm beauftragten Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer oder Rechtsanwalt eine Schlussabrechnung über die von ihm empfangenen Leistungen vor.
2.) #elektronisch #beantragbare Einzelfristverlängerung bis 31.12.2023
Im Einzelfall kann bis zum 31. August 2023 durch den beauftragten prüfenden Dritten eine Fristverlängerung bis spätestens 31. Dezember 2023 zur Einreichung der Schlussabrechnung über das digitale Antragsportal beantragt werden.
3.) grundsätzliche Hinweise:
– Die Fristverlängerung gilt für beide Pakete der Schlussabrechnung.
– Mit Jahresabschlusserstellung für den VZ 2021 bis zum 31. August 2023 gibt es einen zweimonatigen Übergangszeitraum 01.07.2023-31.08.2023): Bis 31.08. 2023 können prüfende Dritte nämlich eine Fristverlängerung elektronisch beantragen.
– es wird eine Einzelfristverlängerung bis 31. Dezember 2023 gewährt, sofern die prüfenden Dritten das Organisationsprofil für die Unternehmen (mit Antragsnummern) im digitalen System erstellen und die Verlängerung beantragen. Die Fristverlängerung wird automatisiert gewährt – es erfolgt kein weiterer Prüfschritt durch die Bewilligungsstelle.
Mit freundlichem Gruß aus Sachsen-Anhalt
Hilmar Speck
@Hilmar_Speck : Fühlen Sie sich geknuddelt für diese gute Nachricht!!! 😍
Danke für die Info @Hilmar_Speck . Mein Herbst 2022 ist gerettet.
@oliverstippe schrieb:Danke für die Info @Hilmar_Speck . Mein Herbst 2022 ist gerettet.
So richtig "gerettet" ist der Herbst wohl nicht - obwohl die News zur Schlussabrechnung unsere Situation in den Kanzleien schon um einiges Entspannen würde.
Ich habe aber nach der heutigen Mitteilung/Pressekonferenz von unserem Bundeskanzler Scholz eine ganz schlimme Befürchtung das uns die nächste Arbeitswelle überrollt wenn er von "neuen Entlastunspaketen für Bürger und Unternehmen" redet.
*ironie on* Wenn unser Kanzler von "You'll never walk allone" spricht, möchte ich eigentlich gleich von der damit verbundenen Arbeit davonrennen *ironie off*
Ich hoffe Sie hören mein lautes Aus-und Aufatmen.
Der Kelch geht jetzt diese Jahr Gott sei Dank an uns vorüber und wir können 2023 entsprechend planen.
Es darf abends um die Uhrzeit gerne öfter solche Nachrichten geben.
Danke schön 😇
@JosefB schrieb:
@oliverstippe schrieb:Danke für die Info @Hilmar_Speck . Mein Herbst 2022 ist gerettet.
Aber vermutlich der Herbst 2023 leider nicht 🤣😎
Ich habe aber nach der heutigen Mitteilung/Pressekonferenz von unserem Bundeskanzler Scholz eine ganz schlimme Befürchtung das uns die nächste Arbeitswelle überrollt wenn er von "neuen Entlastunspaketen für Bürger und Unternehmen" redet.
*ironie on* Wenn unser Kanzler von "You'll never walk allone" spricht, möchte ich eigentlich gleich von der damit verbundenen Arbeit davonrennen *ironie off*
"You'll never walk allone but in gutem Denglisch wir STB must work allone, done 😍
Die Überbrückungshilfe IV scheint wirklich extrem langsam voranzugehen.
Mein Mandant hat den Antrag mit mir Ende Mai gestellt. Ich rufe heute an, die Auskunft war:
Ihr Antrag wurde noch nicht bearbeitet; es dauert noch mehrere Wochen!!
Das ist schon extrem ärgerlich finde ich
Ich hatte mich auch schon gewundert, bei uns war der Antrag Mitte Juni und bisher ging es immer halbwegs zügig. Wollte auch schon nachforschen, die Mühe kann ich mir jetzt wohl sparen.
Haben die Personal abgebaut oder warum geht es auf einmal so langsam ?
Mir wurde am Telefon erklärt: Urlaubszeit
Ich denke mal das es ab Anfang September dann wieder mit vollem Personal weitergeht.
Man will ja schließlich bis zu den Herbstferien fertig werden....
Ich habe vor 2 Wochen eine Rückfrage zu einem Wechselantrag NSH+ auf ÜBH3+ aus dem März bekommen.
Warum die Mieten von 350 € pro Monat auf 50 € gesunken sind.
Naja, der Mandant musste aus liquiditätsgründen das Büro kündigen...
Das schöne dabei war, die L-Bank hat sich für die langsame Bearbeitung entschuldigt... davon kann sich nichts kaufen.
Warum das grad so lange dauert: Naja die Aussage damals in der Hotline war "Wissen Sie, jetzt ist Urlaubszeit.."
Ich hoffe das es mit der Schlussabrechnung nicht ebenfalls so dramatisch läuft. Aber das ist nur eine Hoffnung.
Grüße AKW
Guten Morgen zusammen,
ich hab eine Frage bezüglich einem Antragsteller der ein Insolvenzverfahren hat.
Ich hab für diesen ÜBH 3, 3+ und 4 (bis März) beantragt.
Es wurde alles verbescheidet und ausbezahlt.
Nun wurde im August das Insolvenzverfahren eröffnet. Mit wurde es Anfang dieser Woche bekannt.
Habe ich nun eine Mitteilungspflicht gegenüber der L-Bank, dass hier ein insolvenzverfahren eröffnet wurde?
Da eigentlich alle Auszahlungen vor Insolvenzeröffnung behalten werden können, nach der Insolvenzeröffnung aber nicht mehr ausbezahlt wird, könnte ich ein Problem bei der Schlussabrechnung bekommen, da er nichts mehr ausbezahlt bekommt, von unserer Seite aber noch Kosten anfallen für die Erstellung der Schlussabrechnung.
Klar, nicht unser Problem, sondern das Problem des Insolvenzverwalters, der die Kosten meine ich begleichen muss, aber die L-Bank muss diese Info ja bekommen, damit die nichts mehr ausbezahlen, Stichwort Subventionsbetrug.
Sollte ich zur Sicherheit der L-Bank bescheid geben?
Vielleicht hat hier schon jemand Erfahrungen gesammelt.
Danke Vorab.
Grüße
AKW
Ich bin in solchen Dingen ohnehin eher übervorsichtig und würde sagen: Melden macht frei!
Nachdem die Bescheide ja bereits bei einem Überschreiten der Umsatzgrenzen von einer unverzüglichen Meldepflicht sprechen, würde ich hier eine Information senden, da das Risiko besteht, daß bei einer eventuellen Rückzahlungsverpflichtung ein Rückgriff auf das Unternehmen fruchtlos sein könnte.
Ich würde die Dringlichkeit aber auch daran festmachen, wie eine Schlussrechnung denn aussehen würde.
Dien Insolvenz wird ja nicht durch überbordenden Erfolg begründet sein. Wenn die tatsächlichen Umsatz- und Kostenstrukturen ohnehin zeigen, daß der Antrag komfortabel berechtigt war, würde ich mich zwar kümmern, aber nicht in übermäßige Hektik verfallen, da dann ohnehin kein "Schaden" droht.
In den letzten Tagen kam eine Mail, das bei der Überbrückungshilfe 1 bis 3 die Daten an das Finanzamt übermittelt wurden. Haben Sie das auch bekommen?? Ist wohl ein normaler Vorgang oder??
@MarcelSchmitz schrieb:Ist wohl ein normaler Vorgang oder??
Ja, siehe hier:
Konsens Mitteilungen Überbrückungshilfe 3 - DATEV-Community - 293124
Habe heute allein über 100 Mails mit diesen Nonsens-Mitteilungen ( Copyright @deusex ) erhalten.
Das geht in Ordnung:
Bis 31.10. müssen die Angaben zum Jahr 2021 von den Bewilligungsstellen an die Finanzämter gemeldet werden.
Mit freundlichem Gruß aus Sachsen-Anhalt
Hilmar Speck
Die Frage ist, müssen diese geprüft und dem Mandanten zur Verfügung gestellt werden?
Ich für meinen Teil lege diese zu den ÜBH Unterlagen in die DMS und mach nichts weiteres.
Wie wird das von ihnen gehandhabt?
Grüße AKW
@AKW schrieb:Die Frage ist, müssen diese geprüft und dem Mandanten zur Verfügung gestellt werden?
Ich für meinen Teil lege diese zu den ÜBH Unterlagen in die DMS und mach nichts weiteres.
Wie wird das von ihnen gehandhabt?
Grüße AKW
In den Antragsunterlagen unterschreibt und legitimiert der Mandant diese Datenweitergabe ja bereits. Darüber hinaus hat das Ganze keinerlei informativen Mehrwert für ihn.
Die ersten Mitteilungen habe ich tatsächlich heruntergeladen und überprüft und alle waren der Höhe und der Sache nach korrekt.
Als die Anzahl der Mitteilungen dann in den dreistelligen Bereich ging, wurde mir meine positive Grundeinstellung gegenüber meiner mentalen Gesundheit und körperlichen Unversehrtheit wieder bewusst und ich habe die Mails nur noch teilnahmslos wahrgenommen.
Da bei den Behörden (hoffentlich, hoffentlich) niemand diese Daten manuell erfasst, die Mitteilungen keinerlei Befristung unterliegen und eher informativen Charakter haben, habe ich mich damit zufrieden gegeben, daß ich sie im Bedarfsfall im Antragsportal finden und herunterladen kann.
Später werden wir die Beträge ohnehin deklarieren und im Rahmen der Schlussabrechnung werden die Summen gegebenenfalls direkt zur Makulatur.
Da diese Mitteilungen also alles in allem einen unschädlichen Eindruck auf mich machen, werde ich damit das tun, was ich aus jahrelanger Erfahrung und kontinuierlicher Fortbildung zu meiner Kernkompetenz gemacht habe: Nix!
😄 das ist im Prinzip genau das, was ich lesen wollte.
Vielen Dank!
Hallo,
wir haben nun schon mehrfach Rückfragen zur Überbrückungshilfe IV ab März 2022 bzw. dem II. Quartal 2022 erhalten mit folgenden Inhalten (Einzelhandel):
Der Umsatzeinbruch im April, Mai und Juni 2022 ist für Ihre Branche ungewöhnlich. Bitte erläutern Sie detailliert den Hintergrund Ihres Umsatzeinbruchs. In der Überbrückungshilfe ist geregelt, dass nur Corona-bedingte Schäden erstattet werden. Wie wurde der Corona-bedingte Umsatzeinbruch dargelegt und von anderen Effekten abgegrenzt, die die Förderung über die Überbrückungshilfe nicht umfasst?
Wir können nachweisen dass die Unternehmen ausreichend mit Waren versorgt sind. Warum nun weniger Kunden (Laufkunden) den Laden aufsuchen kann ich nicht darlegen.
Wer hat Erfahrung mit dieser Art an Rückfragen?