Hallo, wir haben nun schon mehrfach Rückfragen zur Überbrückungshilfe IV ab März 2022 bzw. dem II. Quartal 2022 erhalten mit folgenden Inhalten (Einzelhandel): Der Umsatzeinbruch im April, Mai und Juni 2022 ist für Ihre Branche ungewöhnlich. Bitte erläutern Sie detailliert den Hintergrund Ihres Umsatzeinbruchs. In der Überbrückungshilfe ist geregelt, dass nur Corona-bedingte Schäden erstattet werden. Wie wurde der Corona-bedingte Umsatzeinbruch dargelegt und von anderen Effekten abgegrenzt, die die Förderung über die Überbrückungshilfe nicht umfasst? Wir können nachweisen dass die Unternehmen ausreichend mit Waren versorgt sind. Warum nun weniger Kunden (Laufkunden) den Laden aufsuchen kann ich nicht darlegen. Wer hat Erfahrung mit dieser Art an Rückfragen?
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