Hallo zusammen,
bisher musste man auf handelsregister.de über die Normale Suche zahlreiche Dokumente kostenpflichtig 💰 und mit Registrierung abrufen. Dokumente aus dem:
Zum Beispiel Handelsregisterauszug, Historischer Abdruck oder weitere Dokumente wie Anmeldung, Gesellschafterlisten, Satzungen ...
Hinweis auf der Startseite handelsregister.de:
Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) zum 01.08.2022 wird der Abruf aller Registerinhalte aus dem Handels-, Genossenschafts-, Vereins- und Partnerschaftsregister sowie der elektronisch verfügbaren Dokumente über das Gemeinsame Registerportal der Länder ab dem 01.08.2022 kostenfrei angeboten. Eine Registrierung und auch ein Login sind ab diesem Zeitpunkt nicht mehr erforderlich.
Interessanter Artikel dazu: Handelsregister.de: Onlineabfrage verrät private Daten
Mich persönlich würde interessieren:
Freundliche Grüße
Lukas Rudolph
Service Jahresabschluss & Anlag
Hallo Herr @Lukas_Rudolph ,
wir rufen schon seit mehreren Jahren in allen unseren WP-Fällen jährlich einen HR-Auszug zu Beginn der Prüfung ab (bisher kostenpflichtig).
Auch zur Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten nach dem GWG und zur Prüfung der Angaben im Transparenzregister haben wir das jetzt auch in unser Erstellungsprozess mit aufgenommen, dass bei allen Gesellschaften jährlich immer ein HR-Auszug und ggf. auch die Gesellschafterliste abzurufen ist.
Ich persönlich wusste es noch nicht, dass es seit 01.08.2022 kostenlos ist, aber unsere Orga-Abteilung die die Abrufe immer durchführt (so die Nachfrage von eben von mir an die Orga-Abteilung).
Vorm work-flow ist der "händische" Abruf leider aufwendig und daher hatte ich mir folgendes in Ideas gewünscht: Softwarekooperation E-Bundesanzeiger - DMS / Trans... - DATEV-Community - 136762 Wurde aber leider als "Themenfremd" abgelenht.
Danke für die Info.
Gruß
Ralf Blum
@Lukas_Rudolph schrieb:
Wussten Sie das🤔?
Na klar 😀. Ging bei uns schon Anfang August in der Kanzlei viral via MS Teams und gemeinsamer Besprechungen 👍. Immer up2date bleiben 😉. Jeden Tag tut sich irgendwo in der IT-Welt was.
Der Link kommt mit bei uns in die verwalteten Kanzleibrowserfavoriten, damit nicht jeder der 20 Mitarbeiter zu Fuß manuell selber eintippen und selber als Favorit ablegen muss. IT braucht Standards 😉.
1x machen; 20x davon profitieren.
@blum schrieb:
Vorm work-flow ist der "händische" Abruf leider aufwendig und daher hatte ich mir folgendes in Ideas gewünscht: [...] Wurde aber leider als "Themenfremd" abgelenht.
Sind wir hier bei wünsch Dir was? So kaputt [digital] issses 😂. Nachher werden wir noch arbeitslos, wenn man nichts mehr mit der Hand 🖐 machen muss. Am Ende noch zu Fuß 👣.
Ja, das ist bekannt. Aber anstelle eines Hinweises schließe ich mich Herrn Blum und seiner abgelehnten IDEA an.
Hallo Herr Rudolph,
1) ja, danke. ist bekannt.
2) Wir benutzen die Abfrage, wenn es nötig ist. Die Kosten waren bislang kein Hindernis (natürlich ist umsonst besser)
3) Im Seminar zum Jahresabschluss muss diese Information nicht eingeplant werden, die Kollegen sollten das inzwischen wissen. Außerdem merkt man das bei jedem Abruf.
Interessant wäre zu wissen (aber nicht im Seminar), warum eine Abfrage im Transparenzregister im Gegensatz zum Unternehmensregister Stunden dauert und nicht kostenlos ist.
Freundliche Grüße
Bernd Lange
Na ja wenn alle ja sagen , ich habe das nicht gewußt.
Ich habe in der Vergangenheit abgerufen wenn es nötig war, Corona Hilfen, BP's usw. , das dies jetzt kostenfrei ist wundert mich allerdings nicht da der workflow auf der Seite Handelsregister der folgende war:
Abfrage das es kostenpflichtig je nach Dokumententart unterschiedlich bepreist.
Dann kam mittels Post - elektronisch nicht mögich oder ich habe es nicht gefunden eine Zusammenstellung welche Dokumente abgerufen wurden - keine Rechnung
Dann kam mittels Post die Rechnung.
Dann muss beim Handelsregister der ganze Kram ja auch noch verbucht werden und der Zahlungseingang überwacht und ggf. ausgeziffert werden und das ganze dann für 4,50 EUR da ist es mit Sicherheit günstiger das ganze kostenlos zu machen.
Dafür kostet jetzt ja die Registrierung im Unternehmensregister etwas und ich bin jetzt schon sicher die Veröffentlichungen / Hinterlegungen ab dem 1.1.2023 werden auch nicht billiger werden.
Ich war verwundert, als ich letzte Woche einen HR-Auszug abgerufen habe.
Ohne einloggen, ohne Hinweis darauf, dass die Leistung kostenlos ist. Eigentlich eine gute Sache. Spart jedes Mal 4,00 €. Diese Kosten haben wir nie weiterberechnet.
Jetzt können auch Mandanten selbst die HR-Auszüge abrufen. Gute Sache.
Gruß
Martin Heim
Steuerberater
Hallo @Lukas_Rudolph ,
1) ja, aber noch nicht alle Mitarbeiter hier
2) ja, Standardfall = Abfrage zu jedem Jahresabschluss und Ablage im DMS
3) interessanter fand ich damals (2011) unsere Testphase von firmextra (vorgestellt per E-Mail durch
LEXinform Wirtschaft/Recherchedienst | E723), womit wir jedoch nicht mehr arbeiten:
Also so ein "Push-Service", der zielgerichtet die richtigen zuständigen Personen in der Kanzlei informiert. So mit Berücksichtigung von Stammdaten aus dem DATEV Arbeitsplatz zum Mandanten, nur aktive Mandanten etc.
Dann gleich mit Ablage im DMS mit passendem Bearbeiter und allem drum an dran.
Zu dem Seminar melde ich mich sofort an 😉
Mit freundlichen Grüßen
Marco Hüwe
Ausweiskopien sollen aus dem Handelsregister gelöscht werden
Wir waren auf der Suche, wie man beim Transparenzregister eine ähnliche / gleiche Abfrage machen kann:
Für eine Abfrage aus dem Transparenzregister muss ein Antrag gestellt werden. Davor ist immer erst eine Basis-Registrierung notwendig und zusätzlich eine erweiterte Registrierung. Erst dann kann der eigentliche Antrag auf Einsichtnahme gestellt werden
Danach muss man nur noch ein Fax 📠 verschicken und seinen Namen tanzen 🕺, damit man Einsicht bekommt 😂. Zu 105% gibt's in Deutschland eine Stelle: Wie machen wir's schön bürokratisch, umständlich, langwierig und technisch 💩, damit das möglichst niemand tut.
Wenn jemand schon um Auskunft beim Transparenzregister gefragt hat und seine Erfahrungen niederschreiben möchte: gerne 🙏.
@metalposaunist schrieb:
Wenn jemand schon um Auskunft beim Transparenzregister gefragt hat und seine Erfahrungen niederschreiben möchte: gerne 🙏.
Hat sich leider stark verkompliziert.
Vor ein oder zwei Jahren hat man eine Anfrage gestellt, 1,96 Euro bezahlt und die Auskunft bekommen.
Mittlerweile muß immer ein Legitimationsdokument mit hochgeladen werden. Wenn man also z. B. eine Selbstauskunft für einen Mandanten anfordern möchte, braucht man von diesem eine Vollmacht, die einen als auskunftsberechtigt benennt.
Ansonsten sieht das Feld für den Antrag so aus:
Anlasslose Abfragen sind also nicht möglich.
@andrereissig schrieb:
1,96 Euro bezahlt
Bestimmt in bar 💰 passend vor Ort bei der im Impressum genannten Adresse ohne Wechselgeld, oder? 😂
Danke @andrereissig!
Nur mal ein Beispiel, um die Bearbeitungszeiten abschätzen zu können.
Da ich die Auskünfte bisher stets ohne Nachweis bekommen habe, stellte ich diese Anfrage:
und ZACK!!! - noch nicht einmal zwei Monate später kommt schon ein Hinweis:
Fazit: Regelung ungültig - geht nicht mehr.
Wenigstens war die Antwort schnell...
Transparenzregister - da kommt mir die Galle hoch.🤢
Wenn man sich als sog. Verpflichteter einloggt (Registrierung wurde durchgeführt) um einen Abruf zu tätigen, bekommt man eine Auswahl an Punkten, warum man abfragen möchte.
Keiner dieser Punkte, die auswählbar sind, bezieht sich z.B. auf eine Abfrage für die Nachweise die man für die Überbrückungshilfen benötigt.
Nach mehreren Versuchen, der Hotline klar zu machen was wir benötigen habe ich dann beim dritten oder vierten Hotline Mitarbeiter die folgende Auskunft erhalten:
Bitte stellen Sie diese Abfrage nicht als Verpflichteter, sondern als Mitglied der Öffentlichkeit.🙈🙊
Kostet dann auch was, außerdem sind nicht alle Daten (z.B. Geburtsdatum der wirtschaftlich Berechtigten) vorhanden.
Den Sinn dieser Lösung konnte mir der Mitarbeiter auch nicht erläutern.
Deshalb nun bei uns folgender Würgaround:
Die betreffende Firma muss sich mit ihren eigenen Daten selbst einloggen und den Abruf durchführen.
Vorteil:
Die Daten können vom Mandant gleich überprüft werden.
Keine Kosten für uns.
Keine Fragen nach der Sinnhaftigkeit eines zwingenden Registers, das man dann als sog. Verpflichteter nicht problemlos abfragen darf.
Keine grauen Haare.