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Rechnungen von Amazon importieren

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letzte Antwort am 19.01.2022 08:08:03 von Niklas_Stacks
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TinaS
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Hallo,  

 

ich habe folgende Frage:  unser Mandant verkauft über Amazon Waren (in versch. Marketplaces) und lässt seine Rechnungen auch von Amazon erstellen, er nutzt dafür nach seiner Auskunft KEIN Vorsystem!

 

Wie bekommen wir nun die Ausgangsrechnungen nach Rewe?  

 

Für die Zahlungsbewegungen gibts ja nun den Zahlungsdatenservice (hab ich heute eingerichtet, weiß noch nicht was da genau ankommt), aber für die Rechnungen???

Funktioniert ein autom. Abruf bei Amazon evtl mit Rechnungsdatenservice 2.0?  

Oder gibts es eine andere Export- bzw Importmöglichkeit nach Rewe oder DUO?  

 

Was gibt es evtl. für andere Hinweise/Erfahrungen: welche Auswertungen/Listen benötigen wir vom Mdt für die korrekten Buchungen bzw wo lauern Abstimmfehler zw Amazon und Fibu?

 

Ich hab mich schon durch x Dokumente gelesen, aber so wirklich schlau machen die leider auch nicht...

 

Leider haben wir sonst keine Online-Händler und daher keine Erfahrungen mit Import-Möglichkeiten und den versch. Spielarten rund um Online-Händler.

PS: gibt es evtl. hilfreiche Seminare dazu?  

 

Danke vorab!!!

larsboehnke
DATEV-Marktplatz Partner
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Nachricht 2 von 50
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Hatte ja gerade in anderen Thread schon geantwortet, mal amainvoices.com anschauen

Ich beschäftige mich jetzt seit zehn Jahren mit digitalen FIBU Prozessen. Seit kurzem teile ich meine Gedanken dazu in meinem Podcast Podcast.
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TinaS
Beginner
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Nachricht 3 von 50
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Hallo,

 

erstmal danke. Also dann greift Rechnungsdatenservice nicht direkt auf Amazon zu, sondern nur auf die Daten vom einem Drittanbieter, korrekt?

 

Ja, die Rg manuell runterladen und nach DUO schieben wäre auch meine Überlegung.

Aber: wo genau findet man die Rg für den jeweiligen Monat?

Sind die dann auch vollständig? Oder fallen durch Retouren, nachtr. Klärungen/Freigaben evtl auch später nochmal Belege für einen schon exportierten Monat an? Oder bekommen die dann ein tagesaktuelles Datum und fließen in die Liste des jeweils aktuellen Monats ein?

 

Wie geht man am besten vor, wenn man die Bewegungen per RZ reinholt, die Rg per Duo vorab in OPOS verbucht und dann die Bewegungen dagegen ausgleichen muss. 

Benötigt man evtl diese Detaillisten zu den Auszahlungsbeträgen?

 

Problem: der Mdt ist leider recht verpeilt und hat selber kaum einen Plan von dem was er in Amazon so macht und wo er was findet bzw was wir benötigen.

 

Und bei uns hat auch keiner Erfahrungen mit Amazon/online-Shops und natürlich auch nicht von den Einstellungen/Auswertungen etc die der Händler in seinem Amazon-Kto erhalten kann etc.

 

Sorry, ich weiß, super viele Fragen, aber leider findet man auch nirgends mal ne gute Einführung/Übersicht für "Neulinge" in dem Thema oder auch keine passenden Seminare...

 

Würde mich auch über ein persönl. Gespräch freuen, wenn das jmd. lieber ist 😊

 

Danke!

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larsboehnke
DATEV-Marktplatz Partner
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Nachricht 4 von 50
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Also dann greift Rechnungsdatenservice nicht direkt auf Amazon zu, sondern nur auf die Daten vom einem Drittanbieter, korrekt?

Der Rechnungsdatenservice ist ja erstmal nur eine Schnittstelle. Es kommt dann eben darauf an, welcher Anbieter ihn eingebaut hat. Und auf die Daten greift er zu. Im Falle von amainvoice dann eben amainvoice und die wiederum haben eine Schnittstelle zu Amazon. Also ja.

 

Zu den übrigen Punkten: alles gute Fragen. Vor allem die Verprobung auf Plausibilität. Ich würde das dann tatsächlich eher per Schnittstelle oder Drittanbieter lösen. Hat man einfach weniger Probleme und stattdessen einen zuverlässigen Prozess, der einfach funktioniert.

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martinkolberg
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Nachricht 5 von 50
5909 Mal angesehen

Bitte wirklich abklären, daß keine Lagerländer genutzt werden.
Wenn ja... dann hätte man alles in Polen, usw. versteuern müssen. ... lieber nicht ... Viele Jahre nachträglich aufrollen.

 

Da die 10.000 EUR EU- weit sicherlich geknackt sind, sind Sie voll im OSS- Verfahren.

larsboehnke
DATEV-Marktplatz Partner
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Nachricht 6 von 50
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@martinkolberg taxdoo verdient sich bestimmt ne goldene Nase gerade...

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jjunker
Experte
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Nachricht 7 von 50
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Der Rechnungsdatenservice ist ja erstmal nur eine Schnittstelle. Es kommt dann eben darauf an, welcher Anbieter ihn eingebaut hat. Und auf die Daten greift er zu. Im Falle von amainvoice dann eben amainvoice und die wiederum haben eine Schnittstelle zu Amazon. Also ja.

 

 

Advocatus diaboli:

 

Ich mache mir jetzt nicht die Mühe rauszusuchen mit wem die Geschäftsleitung von amainvoice ggf. verwandt, verschwägert oder leiert ist.

 

Da fließen im Jahr bei den Preisen ab 50 € im Monat geschwindt mal Millionenbeträge an Leute die DATEV Partner sind.

Jetzt wirft, dass die Frage auf:

Wer hat denn bei DATEV entschieden, dass die Genossenschaft das Feld "Amazonrechnungen holen" nicht bearbeitet? Pünktlich zur Anbindung von Amazon im KaReWe ist eine neue GmbH am Start die genau das kann wo DATEV eine Lücke hat?  

 

In Bayern sagt man da ein Geschmäckle zu. 

 

Modus off.

 

Nein Mal im Ernst, ich habe keinerlei Anhaltspunkte, dass amainvoice in irgendeiner Form seitens der DATEV Infos gesteckt bekommen hat oder irgendwer Insiderwissen nutzt/ genutzt hat. Das ist ein fiktives Szenario.

 

Frage an DATEV: wie wird sicher gestellt, dass ein skizziertes Szenario wie das obige nicht real wird?

Ein Arbeitskreis beschließt, dass die Grundsteuer nicht bearbeitet wird. Um dennoch eine Lösung bieten zu können müssen ja diese Infos rechtzeitig in den Markt getragen werden.

So dass sich Dritte, hier amainvoice, woanders smart Grundsteuer, fastdocs,... und dutzend andere darum kümmern können uns Lösungen zu bieten. 

 

Ist das ein Gremium aus Vertreterrats-Mitgliedern?

Mich würde dieser Prozess interessieren. Wer bekommt wann welche Info von wem? Mit jeder Entscheidung gegen die Entwicklung einer eigenen Schnittstelle macht DATEV, je nach Größe des Anwendungsfelds, einen Millionen schweren Nischenmark auf. 

Das schreit gerade danach, dass Kontrollgremien gebraucht werden.

 

@amainvoice. Cooles Produkt und ich wünsche das es funktionieren möge. Ohne eine solche Anwendung könnte man den Handel mit Amazon kaum darstellen. 💪

 

Es tut mir leid, dass ich Sie als Aufhänger für meine Frage genommen habe.

 

Nur ein mittlerweile Milliarden schweres Softwarehaus wie DATEV kann keine Schnittstelle zu Amazon programmieren die eine kleine GmbH wie die Ihre hingezaubert bekommt.

Kann keine vernünftige Grundsteuer Anwendung programmieren die andere dann hinbekommen?

Bietet keine vernünftige Bewegungsdatenvorerfassung und wieder stehen Dritte bereit.

 

Da werden in wenigen Jahren geschätzt 100-200 Millionen Euro von DATEV Nutzern an Drittanbieter fließen. Die würde ich lieber in die Genossenschaft fließen sehen.

 

Und ja man möge mich jetzt steinigen oder Vierteilen. Wegen meiner auch den Account hier löschen. 🤷 Die Fragen sind nicht so abwegig.

 

Gruß Jjunker

Alle Lösungshinweise erfolgen unter Ausschluss der Haftung. Die Prüfung hinsichtlich technischer Richtigkeit und rechtlicher Konsequenzen obliegt dem Leser des Beitrags
larsboehnke
DATEV-Marktplatz Partner
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Nachricht 8 von 50
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Naja, es ist doch eher so, dass die DATEV historisch gesehen in diesen ganzen Bereichen eher nichts gemacht hat. Und sich dort eben viele Drittanbieter tummeln. Und seit vier Jahren oder so hat die DATEV ihre Strategie geändert, angefangen Schnittstellen auf den Markt zu bringen und diese Lösungen besser anzubinden. Und für die Kern Anwendungsbereiche entwickelt die DATEV dann im Laufe der Zeit eigene Schnittstellen (PayPal, Amazon zB).

 

Also würde ich eher sagen DATEV macht es noch nicht. Aber je nachdem wie weit verbreitetet die Anwendung ist, gehe ich mal davon aus, dass es früher oder später als native DATEV Schnittstelle kommen wird. Aber geht eben auch nicht alles gleichzeitig.

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jjunker
Experte
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Nachricht 9 von 50
5828 Mal angesehen

Das ist auch eine Sichtweise.

 

Bleibt die Frage unbeantwortet warum eine kleine GmbH das kann was ein zig tausend Mann Mini Konzern nicht kann?

 

Wie viele Entwickler werden da bei Amainvoice gesessen haben und die zwei Schnittstellen zusammen gesteckt haben? DATEV / Amazon.

 

Wieviel Hirnschmalz braucht es um Daten automatisiert zu transkriptieren?

3-4 Mann und ein Jahr Arbeit? Macht 600 k Invest. (Nur Codeentwicklung). Macht bei 50 Euro im Monat ca. 1000 Nutzer um die Entwicklungskosten für den Code binnen eines Jahres wieder einzufahren.

 

Das will eine Genosschaft die der wirtschaftlichen Entwicklung ihrer Mitglieder dienen soll nicht stemmen? 

 

Gut weil ein Viertel Wasserkopf, ein Fünftel auf Rentewarter wie es leider bei so großen Einheiten üblich ist ja auch mit reden müssen um eine Daseinsberechtigung zu haben.. 🙄.

 

Kostet der Code wohl das Doppelte. Ist er eben nach zwei Jahren wieder drin... 

 

Aber Nein, das Geschäft lässt man Dritte machen. Mit dem Siegel DATEV Partner auch nahezu ohne Risiko Investment und Rendite. 

Weil 1000 Nutzer... Kommen da schnell zusammen.

 

Die Hälfte "Amazondaten automatisiert verarbeiten können" lässt sich ja auch noch anders wo vermarkten. Agenda,.. 

Newcomer...

 

Ich brauche diese Lösung für die drei unserer Mandanten welche über Amazon verkaufen gar nicht in Betracht ziehen.

Haben vielleicht 15-30 Umsätze dort... Wenn ich denen nun mit 50€ im Monat komme sind ganz schnell 2-5 % der Marge weg....

Von der Art Mandaten wird es tausende geben die durch Steuerberater mit DATEV in Gebrauch beraten werden.

 

Was ist mit den betroffenen Kollegen? Kriegen die nicht den Support? Zumal man die Entwicklung der Schnittstelle dann auf mehr Schultern packen könnte und keine Gewinnmaximierung dahinter stehen müsste wären die Gebühren auch anders zu gestalten. So eine Schnittstelle lebt 3-5 Jahre. 50/4 = 12,50 pro Mandat der es nutzen möchte... 

Alle Lösungshinweise erfolgen unter Ausschluss der Haftung. Die Prüfung hinsichtlich technischer Richtigkeit und rechtlicher Konsequenzen obliegt dem Leser des Beitrags
larsboehnke
DATEV-Marktplatz Partner
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Nachricht 10 von 50
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@jjone hier die Lösung, heute released. Viel Aufregung um nichts, wie so häufig in der DATEV Community

 

@TinaS native DATEV Anbindung für Amazon Rechnungen. Wurde gerade released von der DATEV, hier die Lösung.

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vogtsburger
Allwissender
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Nachricht 11 von 50
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... mich würden Musterdaten und Musterbelege für diesen neuen Rechnungsdaten-Service für Amazon interessieren

 

... gibt es das irgendwo ?

 

Nachtrag:

... vor allem würde mich interessieren, ob von Amazon 'nur' Rechnungsbelege (PDFs) geliefert werden oder auch weitere Daten, z.B. CSV-Dateien oder sogar 'fertige' Buchungsstapel 

 

... wenn der Belegtransfer eingesetzt wird, sollen ja ZIP-Dateien nach DUO übertragen werden

 

... sind dann hier auch XML-Dateien enthalten ?

 

... wie gesagt: es wäre hilfreich, wenn man mit Musterdaten ein wenig spielen könnte, bevor man die 'Einrichtungs-Maschinerie' in Gang setzt

 

Viele Grüße, M. Vogtsburger
... bei Apple-Software interagiert man mit Gesten, bei Datev wie gestern und vorgestern ... ☀ ☁ ☂ ☃ ☄
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"Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern"
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DATEV-Mitarbeiter
Natalie_Bauer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 12 von 50
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Hallo @TinaS,

 

Sie haben beschrieben, dass Ihr Mandant (Online-Händler) keine eigenständige Rechnungsschreibungslösung nutzt, sondern seine Ausgangsrechnungen von Amazon über Amazon Seller Central erstellt.

 

Vor diesem Hintergrund kann ich Ihnen folgende Möglichkeiten empfehlen, wie Sie die Ausgangsrechnungen von Ihrem Mandanten in das DATEV-Rechnungswesen-Programm übernehmen können:

 

  1. Seit Kurzem können die Ausgangsrechnungen von Amazon mithilfe von ISWL Rechnungsdaten E-Commerce aufbereitet und als Buchungsvorschläge in das DATEV-Rechnungswesen-Programm übernommen werden. Mithilfe von ISWL Rechnungsdaten E-Commerce können Sie die digitalen Belege verknüpfen und die Rechnungsdaten über den DATEV Belegtransfer oder direkt über das DATEV-Rechenzentrum nach DATEV Unternehmen online übertragen. Nach der Bereitstellung der Belegstapel in DATEV Unternehmen online können Sie in Ihrem DATEV-Rechnungswesen-Programm mithilfe von Lerndateieinträgen die unterschiedlichen steuerlichen Sachverhalte abbilden. ISWL Rechnungsdaten E-Commerce ergänzt also den Zahlungsdatenservice Amazon, mit dem bereits die Zahlungsdaten der Amazon-Händler übernommen werden können.
  2. Zusätzlich, wie bereits in diesem Thread angesprochen, kooperieren wir auch mit dem Anbieter amaZervice GmbH. amaZervice hat sich auf die Abbildung von komplexen Sachverhalten auf dem Marktplatz Amazon spezialisiert und eignet sich daher besonders in folgenden Konstellationen:
    • Ihr Mandant hat oder plant einen Marktplatz im Drittland.
    • Ihr Mandant nutzt oder plant die Nutzung von ausländischen Lagern (Stichwort: Amazon FBA).

 

Grundsätzlich kann ich Ihnen darüber hinaus die Webseite www.datev.de/online-handel empfehlen. Hier bekommen Sie beispielsweise einen Überblick über unsere Seminarangebote und Beratungen zum Thema Online-Handel.

 

 

Freundliche Grüße aus Nürnberg
Natalie Bauer | Business Analyst Produktangebot | DATEV eG
theo
Meister
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Nachricht 13 von 50
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AccountOne.de macht 100prozentiges Opos-Matching für die gängigen Online-Shops. Manuell würde ich mir sowas nicht antun. 

in dubio pro theo
martin65
Meister
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Nachricht 14 von 50
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Hört sich gut an. Und für den Preis absolut günstig.

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DATEV-Mitarbeiter
Niklas_Stacks
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 15 von 50
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Guten Tag in die Community,

 

gerne möchte ich den Beitrag von meiner Kollegin @Natalie_Bauer bzgl. der neuen ISWL Rechnungsdaten E-Commerce Lösung um einen Hinweis ergänzen:

 

Bei jedem Buchungsvorschlag sind die notwendigen Informationen für das One-Stop-Shop Verfahren (Ursprungsland, Bestimmungsland, angewendeter Steuersatz) und der Kundentyp, der beliefert wurde (B2C oder B2B), enthalten und ermöglichen eine klare Trennung der Geschäftsvorfälle. u.a. mit Hilfe der Lerndateien.

 

Der OPOS-Ausgleich kann nun auch automatisiert über die Bestellnummer/ORDER-ID im Feld Auftragsnummer stattfinden. Die ISWL Lösung und der Zahlungsdatenservice Amazon sind diesbezüglich aufeinander abgestimmt.

 

Die Lösung komplettiert damit den Amazon-Prozess bei DATEV um die Erlösseite bis hin in die OSS-EU-Auswertung.

 

Viele Grüße!

vogtsburger
Allwissender
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Nachricht 16 von 50
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@Natalie_Bauer ,

 

... also gehe ich jetzt einfach mal davon aus, dass dieser Rechnungsdatenservice die OCR von DUO umgeht und auf anderem Weg an die buchungsrelevanten Informationen kommt, entweder von Amazon direkt beim Download geliefert oder von diesem "ISWL Rechnungsdatenservice E-Commerce" abgeholt und direkt zu Buchungsvorschlägen verarbeitet

 

.. bin ich da im richtigen 'Film' ?

 

Viele Grüße, M. Vogtsburger
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"Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern"
DATEV-Mitarbeiter
Niklas_Stacks
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @vogtsburger ,

 

Sie sind auf dem richtigen Weg.

 

Da die ISWL Lösung den VAT Report/ die Umsatzsteuer-Berechnungen von Amazon als Rohdaten aus dem Seller Central benötigt und nutzt, wird keine OCR im Unternehmen online mehr benötigt.

 

Unternehmen online ist nur technisch als Archiv für die Belege und Übertragungsmedium in die Buchführung notwendig.

 

Der Bestand muss dafür in der Bearbeitungsform "Erweitert" sein, damit die Daten korrekt erarbeitet werden können.

 

Sie erhalten bei Kauf aber ein ausführliches Erklärvideo, eine Anleitung und weitere Leitfäden, die Ihnen die Einrichtung und Anwendung ohne zusätzliche Beratungsleistung ermöglichen.

 

Ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen. Sollten weitere Rückfragen bestehen, melden Sie sich gerne!

 

Viele Grüße!

DATEV-Mitarbeiter
Niklas_Stacks
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @vogtsburger ,

 

anbei noch ein "visueller" Einblick... "Bilder sagen ja bekanntlich mehr als 1.000 Worte" für Sie:

 

Darstellung Funktionsweise_43064_ISWL Rechnungsdaten E-Commerce.jpg

Erneut viele Grüße!

DATEV-Mitarbeiter
Niklas_Stacks
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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*Ergänzung: Ich habe in meinem Fall "grüne" Lampen, da ich meine Sachverhalte bereits mit Lerndateien angelernt habe! 😉

TinaS
Beginner
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Hallo Hr. Stacks,

 

vielen Dank! An wen müssen wir uns bzgl des Preises wenden?

 

Welche Auswertungen benötigt man vom Mdt aus Amazon heraus noch, um die Daten abstimmen zu können?

Bekommt man als Belegbild auch die Rechnung für die mtl. Amazon-Gebühren?

 

Also sind die Belegabrufe wirklich vollständig oder muss noch etwas extra vorgehalten und gebucht werden?

 

Vielen Dank vorab.

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jjunker
Experte
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Das mit den Bildern gilt nicht nur für @vogtsburger . DANKE

Alle Lösungshinweise erfolgen unter Ausschluss der Haftung. Die Prüfung hinsichtlich technischer Richtigkeit und rechtlicher Konsequenzen obliegt dem Leser des Beitrags
TinaS
Beginner
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Nachricht 22 von 50
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ach Hr. Stacks,

 

wie erhalten wir die Anleitung und restl. Informationen (ASP-Kanzlei)?

Die Bestellung haben wir eben ausgelöst.

 

Danke vorab!

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DATEV-Mitarbeiter
Niklas_Stacks
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @jjunker ,

 

jetzt sind Sie mir zuvorgekommen, da ich auf Ihren Eintrag auch noch reagieren wollte!

 

Zunächst möchte ich Ihnen sagen, dass ich den Frust und die Ausführungen nachvollziehen kann. Die Bearbeitung und der komfortable Transport von Daten aus Online-Shops und Marktplattformen ist mit DATEV eigenen Produkten derzeit leider kaum möglich.

 

Zu meinem Hintergrund:

Ich bin selbst sozusagen Praktiker und "Leidensgenosse". Ich war bei der DATEV jetzt insgesamt 7,5 Jahre im Außendienst in der Beratung und Schulung tätig und betreue das Themengebiet E-Commerce sehr intensiv.

 

U.a. bin ich gemeinsam mit einem zweiten Kollegen Autor und Referent der neuen Dialogseminar-Reihe (Modul 1 - 4) zum Online-Handel und der beiden Fachseminare (Chance Online Handel & Der Online-Handel mit Amazon).

 

Wir kennen die Schwierigkeiten und haben genau den Fall, den Sie und auch @TinaS beschreiben genau so als Marktbedarf interpretiert und sind auch der Überzeugung, das gerade die vermeintlich kleinen Mandate mit wenigen Umsätzen eine andere Lösung benötigen, als z.B. amaZervice.

 

(Wobei es bei der neuen Lösung keine Begrenzung bzgl. der Masse gibt. Ein Pilot-Anwender hatte im Durchschnitt 500 Rechnungen am Tag!)

 

Mit diesem Gedanken sind wir um Ostern herum an den Start gegangen und haben uns intern mit einem kleinen Team bestehend aus uns beiden und zwei Entwicklern (also ihre Anmerkung trifft es zufällig sehr gut!) überlegt, wie wir dieses Problem möglichst "einfach" und kostengünstig für Sie, unsere Kunden, lösen können! Das Ergebnis ist die neue ISWL Lösung!

 

Wichtig ist, dass es ein pragmatischer Ansatz von uns "Praktikern" für Sie in der Praxis ist, um den Baukasten der DATEV-Lösungen zu ergänzen. Wir können kein amaZervice nachbauen, aber wir können einen großen Teil dazu beitragen, um den Zeitbedarf deutlich zu senken und Sie und die Kernarbeiten der Buchführung von Excel weg wieder in das DATEV-Rechnungswesen zu verlagern.

 

Wir hoffen, dass die Lösung bei Ihnen und vielen anderen positiven Anklang finden wird und Sie uns in unserer Herangehensweise durch die Nutzung bestärken werden, damit wir im nächsten Jahr vielleicht auch für eine weitere Marktplattform bzw. einen Paymentprovider einen weiteren Konverter in ähnlicher Form entwickeln dürfen. (wir haben es zumindest fest geplant)

 

Für Feedback (positiv wie negativ) bin ich Ihnen sehr dankbar und bin für eine fachliche Diskussion gerne offen!

 

P.S. In diesem ersten Wurf, gibt es noch kein Drop-Down Menü für die Auswahl von verschiedenen Mandantenprofilen, die Sie bearbeiten, aber wir wissen, dass es fehlt und es wird Anfang nächsten Jahres in einer Update-Version des Produkts umgesetzt!

 

Viele Grüße und (hoffentlich) viel Freude bei der Anwendung!

 

Niklas Stacks

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Niklas_Stacks
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Hallo @TinaS ,

 

die Anleitungen sind in einem eigenen Ordner der Installationsdatei, die Sie nach der Bestellung erhalten.

 

Sollten Sie morgen noch keine Installation durchführen können, schreibe Sie mir bitte hier eine private Nachricht, dann versuchen wir es anders zu lösen.

 

Viele Grüße!

jjunker
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Wir hoffen, dass die Lösung bei Ihnen und vielen anderen positiven Anklang finden wird und Sie uns in unserer Herangehensweise durch die Nutzung bestärken werden, damit wir im nächsten Jahr vielleicht auch für eine weitere Marktplattform bzw. einen Paymentprovider einen weiteren Konverter in ähnlicher Form entwickeln dürfen. (wir haben es zumindest fest geplant)

 

Wenn Sie da Etsy ins Auge fassen würde ein riesen Brocken wegfallen, oder Ebay... Ein Traum.

 

Ich werde mich fest versprochen mit der ISWL Lösung auseinander setzen. Bei Fragen weiß ich ja wo Sie zu finden sind. 🙂

Alle Lösungshinweise erfolgen unter Ausschluss der Haftung. Die Prüfung hinsichtlich technischer Richtigkeit und rechtlicher Konsequenzen obliegt dem Leser des Beitrags
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Guten Morgen @TinaS ,

 

entschuldigen Sie, aber die ihre Rückfrage ist mir gestern durchgerutscht.

 

Die Preise können Sie auf der Shop-Seite des Artikels entnehmen, indem Sie bei den Netzlizenzen die gewünschte Anzahl eingeben.

 

Die Monatsabrechnung (DIN A4 quer) von Amazon erhalten Sie nicht über den Bericht, den die ISWL Lösung aufbereitet. Der Bericht bildet aber eine gute Grundlage, um die übernommenen Werte aus der ISWL Lösung (Erlöse) und dem Zahlungsdatenservice Amazon (Transaktionen und Gebühren) abzustimmen und kann mit der Auszahlungsbuchung auf der Bank verknüpft werden.

 

Sie haben aber Recht, es gibt einzelne Gebührenpositionen, die nicht verkaufsbezogen sind und daher von Amazon separat abgerechnet werden. (hier muss der Mandant Ihnen die Aufstellungen/ Eingangsrechnungen zusätzlich zur Verfügung stellen) dazu zählen u.a. Abrechnung für Amazon Web Services (AWS), Abrechnung bei Verkauf von digitalen Artikeln (wie z.B. E-Books), diverse Werbemaßnahmen auf der Amazon Plattform.

 

Zudem müssen Sie bei der Nutzung von ausländischen Lagern das innergemeinschaftliche Verbringen extra erfassen. (Menge x Einstandspreise) Viele Mandanten, die ich betreue, stellen dafür sog. Pro-Forma Rechnungen aus den Warenwirtschaftsprogrammen für ihren Steuerberater bereit. Alternativ lassen sich Lageinformationen aus dem Seller Central herunterladen, allerdings ist das sehr aufwendig und aus meiner Sicht nicht praktikabel, weshalb ich hier, wenn keine Möglichkeit der Bereitstellung von Informationen aus einer Warenwirtschaft besteht, eher einen Dienstleister mit dazu nehmen würde, der Ihnen die Information für die Buchführung aufbereitet.

 

Viele Grüße!

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Niklas_Stacks
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Liebe Community,

 

heute melde ich mich erneut bei Ihnen wegen der neuen ISWL Rechnungsdaten E-Commerce Lösung und den damit verbundenen: 

 

-- ERSTEN KINDERKRANKHEITEN-- & UPDATE

 

Wir stellen fest, dass es bereits viele von Ihnen gibt, die die Lösung aktiv nutzen und anwenden.

Das freut uns SEHR!

 

Wir möchten aber auch, wie angekündigt, an dieser Stelle ganz offen und transparent kommunizieren, dass wir vermutlich an viele Dinge gedacht haben, aber die „echte, gelebte Praxis“ vielfältig ist, woraus sich gerade in diesen ersten Tag nach der offiziellen Freigabe der Lösung ein paar Problemstellungen ergeben haben.

 

Dazu zählen:

 

Anmeldung über den RDS 1.0 anstelle des DATEV Belegtransfers führt bei einigen Anwendern zu Fehlerkonstellationen. Hier bitten wir um ein aktives Feedback über den Servicekontakt und empfehlen zwischenzeitlich noch die Nutzung des DATEV Belegtransfers!

 

Upload von ZIP-Dateien über den DATEV Belegtransfer mit mehr als 5.000 (!) Dateien, konnte nicht durchgeführt werden. Hier werden die Daten zukünftig in mehrere Dateien aufgesplittet!(mit Update gelöst!)

 

Amazon hat kurzfristig die Anzahl der Nachkommastellen im VAT Report beim Steuersatz von 2 auf 4 Stellen erweitert. Auch dies führte zu einem Problem. (mit Update gelöst!)

 

Hinweise zum Update:

Die neue Version der ISWL Rechnungsdaten E-Commerce steht ab morgen, den 08.12.2021 bereit und wird Ihnen bei aktiver Meldung an uns vorab vor dem automatischen ServiceRelease Stichtag am 30.12.2021 ausgeliefert und kann dann von Ihnen installiert werden!

 

Sie merken, es ist und wird immer ein dynamisches Umfeld bleiben! Wir bitten Sie daher auch weiterhin um aktives Feedback bei Fehlerkonstellationen, Änderungen im Amazon-Bericht und …. ab und zu auch bei Erfolgserlebnissen!

 

Nur damit können wir flexibel Updates liefern und gemeinsam an einer verbesserten Lösung für Sie arbeiten!

 

Vielen Dank an Sie alle und weiterhin viel Freude bei der Anwendung!

 

Niklas Stacks und der Rest des (kleinen) Entwicklungsteams!

DATEV-Mitarbeiter
Niklas_Stacks
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Liebe Community,

 

auch heute melde ich mich bei Ihnen bzgl. der neuen ISWL Rechnungsdaten E-Commerce Lösung zur Verarbeitung von Amazon Ausgangsrechnungen und den

 

--KINDERKRANKHEITEN -Teil 2 -- & Update

 

Folgende Fehlerkonstellation hat sich bei der Nutzung von ausl. Amazon-Lagern im Zusammenhang mit privaten Kunden (B2C) / Kunden ohne USt-ID ergeben:

 

Die Ware wird aus einem ausl. Lager in ein anderes EU Land (auch Deutschland) geliefert!

 

Da Amazon für diesen Fall bei der Rechnungsschreibung IMMER die Umsatzsteuer-ID des Bestimmungslandes (B) auf der Rechnung nutzt, wird die Information zum Ursprungsland (U) durch das Länderkürzel aus der verwendeten Umsatzsteuer-ID des Verkäufers (ihres Mandanten) im Bestimmungsland (B) beim Transport der Daten über DATEV Unternehmen online in das Rechnungswesen ersetzt!

 

Dies führt dazu, dass zum Beispiel bei einer Lieferung aus dem polnischen Lager an einen deutschen Privatkunden bei den EU-Informationen nicht „versendet von PL nach DE“ steht, sondern „von DE nach DE“ !

 

Dies führt bei einer entsprechenden Nutzung von Lerndateien sogar dazu, dass u.U. die Konten 4400 (SKR04) und 8400 (SKR03) angesprochen werden und der Sachverhalt in einem anderen Besteuerungsverfahren landet und in der dt. UStVA ausgewiesen wird, anstelle im OSS-Verfahren!

 

Folgenden Lösungsansatz haben wir nun in die Lösung integriert und stellen diesen per Update am 30.12.2021 automatisiert über den ServiceRelease Stichtag bereit.

 

(!) Alle Anwender, die das Update sofort benötigen, melden sich bitte direkt und aktiv bei uns und erhalten das Update dann natürlich auch vorab(!). Dieses steht auch ab sofort, 08.12.2021 bereit!

 

Lösung:

Wenn das Kürzel der Umsatzsteuer-ID des Verkäufers (ihres Mandanten) nicht zum Länderkürzel des Ursprungslandes (U) (des Lagers) der Warenlieferung bei Geschäften mit Privatkunden/Kunden ohne USt-ID (B2C) passt, wird dieses nicht übergeben, sondern durch die in den Einstellungen hinterlegte Umsatzsteuer-ID des Lagerlandes ersetzt! Hierfür haben wir einen eigenen Reiter in den Einstellungen eingebaut, den Sie zwingend füllen müssen!

 

Sollte bei der Verarbeitung festgestellt werden, dass nicht zu jedem Lagerland eine Umsatzsteuer-ID vorhanden ist, bekommen Sie bei der Verarbeitung der Daten einen entsprechenden Hinweis angezeigt!

 

Handlungsempfehlung für bereits erfolgte Verarbeitungen:

Bitte prüfen Sie bereits durchgeführte Verarbeitungen, ob Sie die Sachverhalte richtig beurteilt haben. Falls nein, empfehlen wir Ihnen nach der Installation des Updates eine erneute Verarbeitung der Daten und ein Löschen der bereits importierten Daten!

 

Sie merken, dass wir mit Fehlerkonstellationen, die in der Pilotphase nicht aufgekommen sind, auch weiterhin transparent umgehen und schnell an Lösungen arbeiten!

 

Ich bedanke mich erneut bei Ihnen für die wertvollen Hinweise!

 

Viele Grüße,

 

Niklas Stacks und der Rest des (kleinen) Entwicklungsteams!

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Niklas_Stacks
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Liebe Community,

 

eine Ergänzung zum dargestellten Fehlerszenario:

 

Dies tritt tatsächlich nur auf, wenn das Bestimmungsland (B) auch ein Lagerland bei Amazon ist.

 

Wird die Ware in ein Land geliefert, in dem es kein Lager gibt, wird die Umsatzsteuer-ID des Ursprungslandes (U) des Lagers verwendet.

 

@TinaS @jjunker @vogtsburger  ich "tagge" Sie mal hier, da Sie bislang die Diskussion auch mit geprägt haben.

 

Viele Grüße,

Niklas Stacks

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TinaS
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Sehr geehrter Hr. Stacks,

 

vielen Dank für Ihre Informationen!!!

 

Ich als neuer ISWL-User habe nun Ihre frischen Infos hier im Thread bekommen, aber wie werden die User denn ansonsten über solch wichtige Probleme + Lösungen informiert?

Erfolgen solche Infos parallel per Email an die ISWL-Besteller?

Bisher habe ich nämlich keine Infos bekommen...

 

Vielen Dank!

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letzte Antwort am 19.01.2022 08:08:03 von Niklas_Stacks
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